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Xenon

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 20. März 2012 um 17:46

Hallo zusammen...hab mir vor kurzem einen E 270 cdi gekauft bj.01 .

ich möchte gern die xenon scheinwerfer von rau glas zu klarglas wechseln !! wollte fragen ob das möglich ist .?? hab schon im ebay danach geguckt , dort sind hunderte aber alle für H7 . Kann man einfach die Xenonbrenner bei dem benutzen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

... Ich habe bei mir die Linsenscheinwerfer drin H7/H7 und trotzdem Xenon (schwarz). Habe meine TÜV bekommnen...

Und jetzt ? Selbst wenn du einen Tüv Prüfer findest der dir diese Kombination in deinen Papieren einträgt ist es nicht legal und die Eintragung nichtmal das Papier Wert auf dem sie steht.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Xenon sind zwar offiziell in diesen Scheinwerfen illegal, aber es interessiert weder den TÜV noch die freundlichen Herren in den Aunzügen...

Dann hast du bis jetzt eben viel Glück oder unwissendes Personal vor dir gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Da ist eien Grauzone, die man unbedingt ausnutzen sollte.

Wo ist da bitte eine Grauzone. Du hast selber geschrieben das der Betrieb mit Xenon in diesen Scheinwerfern nicht erlaubt ist. Die Kennzeichnung auf den Scheinwerfern wird das selbe sagen. Ich erkenne da absolut keine Grauzone.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

Was soll den schon passieren??? MfG

Bei einer Kontrolle durch fähiges Personal: Stilllegung des Fahrzeuges vor Ort.

Bei einem Unfall:

Komplettverlust der Teil.- bzw. Vollkasko.

Regressforderung der Haftpflicht bis zu 5000€.

Zig Tausend € können duch Zivilrechtliche Folgeprozesse (Schmerzensgeld, Lohnausfall, Rehabilitationskosten usw.) dazu kommen weil in so einem Fall keine Versicherung die Kosten dafür übernimmt.

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Es gibt keine legale Möglichkeit Klarglas in Verbindung mit Xenon im W210 einzusetzen.

Es gibt oftmals H7-Sets mit Xenon-Aufrüstsatz zu besorgen...aber auch diese sind

illegal...bzw. für reine Show-Zwecke auf dem REWE-Parkplatz gedacht (wobei das

ja auch nicht mal erlaubt ist :-) )

am 20. März 2012 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Alii03

Hallo zusammen...hab mir vor kurzem einen E 270 cdi gekauft bj.01 .

ich möchte gern die xenon scheinwerfer von rau glas zu klarglas wechseln !! wollte fragen ob das möglich ist .?? hab schon im ebay danach geguckt , dort sind hunderte aber alle für H7 . Kann man einfach die Xenonbrenner bei dem benutzen ?

wenn sie Scheinwerfer för Xenon zugelassen sind darst Du das. aber beachte bitte dass dein Wagen eine automatische Leuchtweitenregulierung haben muss und eine Scheinwerferwaschanlage. Dann nich ab zum TÜV...alles eintragen lassen und dann hast Du ganz legal Xenon in deinem schoenen Wagen.

am 20. März 2012 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

Zitat:

Original geschrieben von Alii03

Hallo zusammen...hab mir vor kurzem einen E 270 cdi gekauft bj.01 .

ich möchte gern die xenon scheinwerfer von rau glas zu klarglas wechseln !! wollte fragen ob das möglich ist .?? hab schon im ebay danach geguckt , dort sind hunderte aber alle für H7 . Kann man einfach die Xenonbrenner bei dem benutzen ?

wenn sie Scheinwerfer för Xenon zugelassen sind darst Du das. aber beachte bitte dass dein Wagen eine automatische Leuchtweitenregulierung haben muss und eine Scheinwerferwaschanlage. Dann nich ab zum TÜV...alles eintragen lassen und dann hast Du ganz legal Xenon in deinem schoenen Wagen.

z.B. http://www.ebay.de/.../230761169149?...

Die Frage war aber nach dem Wechsel von

Milchglas zum Klarglas hin...

Ausserdem hat er bereits LWR und WiWa an Bord.

Die von dir verlinkten SW sind Original-Teile

und lediglich bis zur Modellpflege verbaubar

am 21. März 2012 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von bistar

Die Frage war aber nach dem Wechsel von

Milchglas zum Klarglas hin...

Ausserdem hat er bereits LWR und WiWa an Bord.

Die von dir verlinkten SW sind Original-Teile

und lediglich bis zur Modellpflege verbaubar

das ist mir schon klar....aber haette ich Dir was illegales reingepasted, haetten alle wieder geschrien "illegal". Aber mal nebenbei. Ich habe bei mir die Linsenscheinwerfer drin H7/H7 und trotzdem Xenon (schwarz). Habe meine TÜV bekommnen und richtig gutes Licht...Xenon sind zwar offiziell in diesen Scheinwerfen illegal, aber es interessiert weder den TÜV noch die freundlichen Herren in den Aunzügen, die immer mitfahren möchten. Da ist eien Grauzone, die man unbedingt ausnutzen sollte. Was soll den schon passieren??? MfG

Zitat:

Was soll den schon passieren??? MfG

Ich möchte jetzt mal sagen egal ob das Auto TÜV hat, wenn ein Unfall passiert dann denke ich nicht dass du mit dem Spruch durchkommst "Aber ich habe doch TÜV bekommen".

Vorallen wenn jemand gesagt hat dass er z.b geblendet wurde von deinen Scheinwerfern und wenn die Versicherung das mitbekommst dass du dann nicht zugelassene SW drin hast, dann haben Sie zumindest schonmal was zum "bohren"....

am 21. März 2012 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von Clocker

Zitat:

Was soll den schon passieren??? MfG

Ich möchte jetzt mal sagen egal ob das Auto TÜV hat, wenn ein Unfall passiert dann denke ich nicht dass du mit dem Spruch durchkommst "Aber ich habe doch TÜV bekommen".

Vorallen wenn jemand gesagt hat dass er z.b geblendet wurde von deinen Scheinwerfern und wenn die Versicherung das mitbekommst dass du dann nicht zugelassene SW drin hast, dann haben Sie zumindest schonmal was zum "bohren"....

Genau darauf habe ich gewartet...wenn der Hund nicht haette...das ist schon so ein alter Schuh....klar ist klar, aber nicht von Bedeutung...ausserdem muss man Dir das Unrecht beweisen und nicht Du deine Unschuld. Wenn Du den Wagen gebraucht gekaufst hast, dann ist auch etwas anders. Aber wie gesagt....da musste ja so ein Spruch kommen...habe direkt darauf gewartet. Viel >Spass noch!!!

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

... Ich habe bei mir die Linsenscheinwerfer drin H7/H7 und trotzdem Xenon (schwarz). Habe meine TÜV bekommnen...

Und jetzt ? Selbst wenn du einen Tüv Prüfer findest der dir diese Kombination in deinen Papieren einträgt ist es nicht legal und die Eintragung nichtmal das Papier Wert auf dem sie steht.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Xenon sind zwar offiziell in diesen Scheinwerfen illegal, aber es interessiert weder den TÜV noch die freundlichen Herren in den Aunzügen...

Dann hast du bis jetzt eben viel Glück oder unwissendes Personal vor dir gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Da ist eien Grauzone, die man unbedingt ausnutzen sollte.

Wo ist da bitte eine Grauzone. Du hast selber geschrieben das der Betrieb mit Xenon in diesen Scheinwerfern nicht erlaubt ist. Die Kennzeichnung auf den Scheinwerfern wird das selbe sagen. Ich erkenne da absolut keine Grauzone.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

Was soll den schon passieren??? MfG

Bei einer Kontrolle durch fähiges Personal: Stilllegung des Fahrzeuges vor Ort.

Bei einem Unfall:

Komplettverlust der Teil.- bzw. Vollkasko.

Regressforderung der Haftpflicht bis zu 5000€.

Zig Tausend € können duch Zivilrechtliche Folgeprozesse (Schmerzensgeld, Lohnausfall, Rehabilitationskosten usw.) dazu kommen weil in so einem Fall keine Versicherung die Kosten dafür übernimmt.

am 21. März 2012 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

... Ich habe bei mir die Linsenscheinwerfer drin H7/H7 und trotzdem Xenon (schwarz). Habe meine TÜV bekommnen...

Und jetzt ? Selbst wenn du einen Tüv Prüfer findest der dir diese Kombination in deinen Papieren einträgt ist es nicht legal und die Eintragung nichtmal das Papier Wert auf dem sie steht.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Xenon sind zwar offiziell in diesen Scheinwerfen illegal, aber es interessiert weder den TÜV noch die freundlichen Herren in den Aunzügen...

Dann hast du bis jetzt eben viel Glück oder unwissendes Personal vor dir gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Da ist eien Grauzone, die man unbedingt ausnutzen sollte.

Wo ist da bitte eine Grauzone. Du hast selber geschrieben das der Betrieb mit Xenon in diesen Scheinwerfern nicht erlaubt ist. Die Kennzeichnung auf den Scheinwerfern wird das selbe sagen. Ich erkenne da absolut keine Grauzone.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

Was soll den schon passieren??? MfG

Bei einer Kontrolle durch fähiges Personal: Stilllegung des Fahrzeuges vor Ort.

Bei einem Unfall:

Komplettverlust der Teil.- bzw. Vollkasko.

Regressforderung der Haftpflicht bis zu 5000€.

Zig Tausend € können duch Zivilrechtliche Folgeprozesse (Schmerzensgeld, Lohnausfall, Rehabilitationskosten usw.) dazu kommen weil in so einem Fall keine Versicherung die Kosten dafür übernimmt.

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Halleluja! Solltest Prediger vwerden. Schwarzmalerei. Was waere wenn. Ausserdem sind die Leuchten mit Xenon H7 zugelassen. Nur viele wissen das nicht. Entscheident ist das es auf dem Scheinwerfer gekennzeichnet ist. Und das ist es!!!! Ist das jetzt durch??? Genau wie Xenon bei Motorraedern!!! Ist auch mit dem entsprechendem zugelassenen Reflektor legal. Einige haben es bereits serienbaessig. Du schaust zu viel in Ebay rein mit den falsche Kits und falschen Farbabgleuch in Celvin. Aber bei 4300 Celvin wird Dir nie einer etwas sagem. 6000,8000,10000, und 12.000 Celvin...darum sollten sich die Leute kuemmern!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Ausserdem sind die Leuchten mit Xenon H7 zugelassen. Nur viele wissen das nicht. Entscheident ist das es auf dem Scheinwerfer gekennzeichnet ist. Und das ist es!!!!...

Nie im Leben !!!

Gib doch mal einen Link zu den Scheinwerfern. Das Thema hatten wir hier schon so oft. Vielleicht hättest du mal die Suchfunktion bemühen sollen bevor du so einen Blödsinn von dir gibst.

am 21. März 2012 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Zitat:

Original geschrieben von Daimler999

...Ausserdem sind die Leuchten mit Xenon H7 zugelassen. Nur viele wissen das nicht. Entscheident ist das es auf dem Scheinwerfer gekennzeichnet ist. Und das ist es!!!!...

Nie im Leben !!!

Gib doch mal einen Link zu den Scheinwerfern. Das Thema hatten wir hier schon so oft. Vielleicht hättest du mal die Suchfunktion bemühen sollen bevor du so einen Blödsinn von dir gibst.

http://www.ebay.de/.../160761916505?...

Prima, und wie bekommst du einen Scheinwerfer vom 211er in den 210er ?

Da würde ich gerne mal ein Bild von sehen.

Und mir wird vorgeworfen zu viel bei Ebay zu schauen ? :rolleyes:

Sorry, aber jetzt wird es echt lächerlich.

 

am 21. März 2012 um 14:20

Du willst es nicht begreifen. Das ist ein Beispiel. Der 210 ist ja nicht mehr der neueste und da findest du auch nicht so oft dieses Model fuer den 210. Ich habe meine vor einem Jahr gekauft. Die gleichen Modelle aber fuer den 210-ner. Werden nur begrenzt oder gar nicht mehr hergestellt. Da siehst Du aber das es Linsenscheinwerfer fuer die E- Klasse gibt. Leider kann ich Dir mit meinem Link von ueber einem Jahr nicht mehr dienen. Was willst Du ueberhaupt. Es ging hier darum ob es moeglich ist...und es ist moeglich. Das es fuer den 21o-ner schwer ist noch welche zu bekommen habe ich nicht angezweifelt...ist aber moeglich, weil ich welche habe.

Jetzt reichts aber!!!!

Linsenscheinwerfer gibt es noch zu genüge für den 210er. Nur eben keine mit Xenonzulassung !

 

Mal kurz im Auktionshaus geschaut:

http://www.ebay.de/.../360441875683?...

 

Kannst ja gerne mal den Deckel deiner Unikatscheinwerfer hinten abmachen und uns ein Bild der Xenonfassung präsentieren. Ich wette wir bekommen nur eine H7 Lampenfassung zu sehen auf die ein H7 Xenonkit gebastelt wurde.

 

Wer ist denn der Hersteller der Scheinwerfer, wo gekauft, Kennzeichnung auf dem Scheinwerfer ?

 

 

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