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Xenon Umbau ohne originale aLWR (Ultraschall)

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 3. Januar 2015 um 9:04

Hallo,

hatte bei mir ja Xenon nachgerüstet mit der aLWR von Hella diese funktioniert auch gut

ich habe die schwarzen Dlite Scheinwerfer verbaut leider ist auf einer seite das TFL defekt

da ich nun eh neue brauche würde ich gern die Variante bestellen für Fzg. mit Xenon ab Werk

mich stört es halt das man immer die Steuergeräte irgendwo befestigen muss usw....

bei der HID version benötigt man ja die originalen Vorschaltgeräte und in meinem Fall halt die Adapter von Halogen auf Xenon

nur würde ich halt gern meine aLWR verbaut lassen

weiss evtl. jemand ob man das irgendwie realisieren kann ?

ich weiss noch nicht wie die HID version aufgebaut ist ob man da so die Stellmotoren tauschen kann wie bei der Halogen Ausführung

und ob es dann zu einer Fehlermeldung kommt wenn ich das BNSTG umcodiere wegen der fehlenden aLWR

danke schonmal

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14 Antworten

Was bedeutet das "(Ultraschall)" in der Überschrift ?

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Xenonumbau ohne Nachrüstung der Leuchtweitenregulierung wirst Du nicht durch den TÜV kommen.

Hinweis: Bitte die Fahrzeugzuweisung nicht vergessen bei Erstellung eines neuen Themas !

Danke

mfg Senti

am 3. Januar 2015 um 9:38

Zitat:

@derSentinel schrieb am 3. Januar 2015 um 10:17:48 Uhr:

Was bedeutet das "(Ultraschall)" in der Überschrift ?

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Xenonumbau ohne Nachrüstung der Leuchtweitenregulierung wirst Du nicht durch den TÜV kommen.

Hinweis: Bitte die Fahrzeugzuweisung nicht vergessen bei Erstellung eines neuen Themas !

Danke

mfg Senti

Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage nicht zu vergessen, diese ist bei Xenon auch Pflicht ;)

Ich habe beim TÜV mal gefragt wegen Umbau...

Folgende Antwort:

Gab es das im original? Ja

Ist es wie im original? Ja

Dann ist es erlaubt. Und ganz nebenbei würde es gar nicht auffallen weil es kein bastelpfusch ist.

Und da es original mit den Teilen auch Bauartgeprüft ist, ist es zulässig.

am 3. Januar 2015 um 13:36

Wenn ich in der Überschrift "...ohne originale aLWR.." lese + im Text "Dlite Scheinwerfer" + "HID Version und ... Adapter von Halogen auf Xenon" kann ich keinen Zusammenhang bzgl. ORIGINAL erkennen.

Und nicht zu vergessen noch der Satz "und ob es dann zu einer Fehlermeldung kommt wenn ich das BNSTG umcodiere wegen der fehlenden aLWR"

Egal, wünsche viel Spaß beim TÜV :D

Edit: wie Senti würde auch mich interessieren was mit (Ultraschall) in der Überschrift gemeint ist.

Themenstarteram 4. Januar 2015 um 7:58

Ich habe die SWR nachgerüstet und mit der Kombination die ich momentan habe ist der Wagen auch Problemslos durch den TÜV da auch eine aLWR vorhanden ist

ich hatte auch nicht nach einer Eintragung oder ähnlichem gefragt

mir ging es lediglich darum ob es zu einer Fehlermeldung kommt wenn man nicht die originale aLWR angeschlossen hat

und zu der Frage mit dem Ultraschall habe eine aLWR von Hella verbaut mit Ultraschall diese hat eine zulassung

Sofern alle Teile für das Fahrzeug Bauart geprüft sind, steht dem TÜV, dann aber mit Unterlagen und ABE oder 19.3 Gutachten nichts im Wege.

Funktion muss normgerecht sein und der Artikel muss für/auf das Fahrzeug geprüft sein oder wenigstens in der verwendeten Kombination für die stvo zugelassen sein.

Hella Xenon mit Reinigung und ALWR ist zugelassen, siehe bei den Bussen und Co

Zitat:

@PowerofGTI schrieb am 4. Januar 2015 um 08:58:28 Uhr:

Ich habe die SWR nachgerüstet und mit der Kombination die ich momentan habe ist der Wagen auch Problemslos durch den TÜV da auch eine aLWR vorhanden ist

ich hatte auch nicht nach einer Eintragung oder ähnlichem gefragt

mir ging es lediglich darum ob es zu einer Fehlermeldung kommt wenn man nicht die originale aLWR angeschlossen hat

Das wirst Du selber prüfen müssen... scheint noch keiner so verbaut zu haben.

Es kann sein dass die LWR nicht erkannt wird und es zum Fehler kommt. Dazu muss natürlichauch im BdStg umodiert werden- Xenon mit AWL.

 

Das hab ich immernoch nicht verstanden ! :(bzw kenn ich das nicht und noch nie gehört...

Zitat:

....und zu der Frage mit dem Ultraschall habe eine aLWR von Hella verbaut mit Ultraschall diese hat eine zulassung

Es ist korrekt.

Zwei Sensoren messen via Ultraschall den Abstand zur Fahrbahn und damit den Winkel der lwr.

http://www.hella.com/.../scontent10.htm

Zitat:

@PizzaSchnitzer schrieb am 4. Januar 2015 um 11:14:08 Uhr:

Es ist korrekt.

Zwei Sensoren messen via Ultraschall den Abstand zur Fahrbahn und damit den Winkel der lwr.

http://www.hella.com/.../scontent10.htm

Danke :)

...was es alles gibt... :eek:

am 4. Januar 2015 um 12:08

Zitat:

@Audipredator schrieb am 3. Januar 2015 um 10:38:36 Uhr:

Zitat:

@derSentinel schrieb am 3. Januar 2015 um 10:17:48 Uhr:

Was bedeutet das "(Ultraschall)" in der Überschrift ?

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Xenonumbau ohne Nachrüstung der Leuchtweitenregulierung wirst Du nicht durch den TÜV kommen.

Hinweis: Bitte die Fahrzeugzuweisung nicht vergessen bei Erstellung eines neuen Themas !

Danke

mfg Senti

Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage nicht zu vergessen, diese ist bei Xenon auch Pflicht ;)

Auch nur, wenn die Leuchtmittel über 2000 Lumen bringen... und das wage ich bei so Nachrüstschrottfunzeln stark zu bezweifeln...

Zitat:

@Quattro210379 schrieb am 4. Januar 2015 um 13:08:00 Uhr:

Zitat:

@Audipredator schrieb am 3. Januar 2015 um 10:38:36 Uhr:

 

Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage nicht zu vergessen, diese ist bei Xenon auch Pflicht ;)

Auch nur, wenn die Leuchtmittel über 2000 Lumen bringen... und das wage ich bei so Nachrüstschrottfunzeln stark zu bezweifeln...

Das glaube ich nicht denn: Bisher hat jeder TÜV das verlangt- bei Nachrüstung von Xenon Scheinwerfern !

Erst die neue Xenon/LED Generation verlangt nicht bei jeder Lichtanlage eine SWRA !

Swra muss sein bei fz ab 2001, so mein TÜV Kontakt. Davor nicht... Aber mit ist trotzdem besser

Zitat:

@PizzaSchnitzer schrieb am 5. Januar 2015 um 08:58:33 Uhr:

Swra muss sein bei fz ab 2001, so mein TÜV Kontakt. Davor nicht... Aber mit ist trotzdem besser

Stimmt nicht so.

1 .Fz. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen

ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 aufgrund einer Betriebserlaubnis erstmals in

den Verkehr kommen.

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