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Xenon und FIS

Audi
Themenstarteram 10. Juli 2004 um 12:14

Hallo habe mal wieder eine Frage will in einen 98 er A3 1,8t Xenonbirnen+ Brenner einbauen.

Meine Frage erkennt das FIS die Birnen Oder leuchtet dann ständig BIRNE DEFEKT ?

 

Bevor wieder mecker kommt bekomme die ganze Sache auch eingetragen von meinen TÜV Prüfer

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15 Antworten

wie du willst xenonbirnen einbauen? es gibt keine xenonBIRNEN! das sind gasentladungslampen. oder verstehe ich da etwas falsch?

Das siehst du richtig. Das eine sind Halogenglühlampen/Halogenglühbirnen und das andere Gasentladungslampen, auch Xenonbrenner genannt im Volksmund.

Es gibt aber auch Leute, die die Gasentladungslampen in die Halogenscheinwerfer ihrer Fahrzeuge "basteln" in dem sie die Lampenfassungen aufschneiden, sägen, bohren, fräsen oder wie auch immer, die Gasentladiungslampe dann reinstecken und über ein vorschatgerät mit dem Bordnetz verbinden. Dieses ist zwar im höchstem Maße illegal, aber manche Tuningfreaks stört das wenig, wenn sie andere damit blenden wie mit Fernlicht, da diese Gasentladungslampen in Halogenscheinwerfern (die für andere Brennpunkte der Lichtstrahlen von der Lichtquelle geometrisiert und konstuier sind) bis zu 300 % über des maximal zulässigen Blendwertes liegen.

Dagegen die Montage von kompletten, typgeprüften Xenonscheinwerfern die für das Fahrzeug passen ist dagegen völlig legal, solange die Auflagen wie automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage mit montiert wird.

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 14:54

MIT TÜV !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

ich will die XenonScheinwerfer mit den Gasentladungs lampen und den notwendigen Rest montieren .

Meine Frage ist aber ab das FIS die Neuen Scheinwerfererkennt. aber ab dann ständig BIRNE DEFEKT leuchtet

Und um die Eintragung macht euch keine Gedanken mein TÜV Prüfer tragt mir das auch ohne automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage ein .

Ist alles schon abgeklärt.

Normalerweise kann der Freundliche das FIS - Lampenausfallmelder über seinen VAG-Tester umkodieren, damit es mit den Spannungen vom Xenonscheinwerfer arbeitet.

Der TÜV trägt dir das ohne ALWR und SRA ein ?

Dieser müßte das aber wissen, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist und vom KBA verlangt wird.

Dann komm mal in die erste Kontrolle und lass es einen Herrn in Grün merken. Fahrzeug wird dann meist erst mal Beschlagnahmt, der Eintrager verhört und der verliert dann meist schnell seine Zulassung als amtlich anerkannter Sachverständiger. Was auf den Fahrzeughalter dann noch zukommt, lassen wir mal lieber ungenannt.

Jedenfalls hat die Polizei hier bei Kontrollen schone mehrere aus dem Verkehr damit gezogen und sichergestellt erst mal. Ich weis ja nicht, wo du her kommst.

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 15:13

Auf mich kommt ja gar nix zu weil es ja eingetragen ist und ich bestech den Prüfer nicht .

Außerdem war drei Stunden beim Tüv und es gibt eine Möglichkeit das es auch ohne die ganze Scheiße eingtragen wird die Ganze Sache ist legal

Troztdem danke für die Antwort

Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Fahrzeughalter ist genau so mit dran, auch wenn es eingetragen ist.

Ob er was dafür kann oder nicht. Das interessiert die Behörden nicht. Ich kenne genug Fälle wo etwas eingetragen war und doch nicht den Bestimmungen entsprach. Fahrzeuge beschlagnahmt und Gerichtsverhandlungen. So läuft das ab. Möglicherweise Erfahrungen .... ;)

Aber muss jeder für sich selbst entscheiden, ob es ihm der mögliche Ärger beim erwischt werden wert ist.

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 15:23

Ich Habe doch schon gesagt das es eine Möglichkeit gibt das mann es auch ohne dem Zeug bekommt.

Ich mach mir da keine Gedanken

Wenn du denkst, daß wenn das Xenon mal in den Fahrzeugpapieren steht bist du aus dem Schneider , irrst du dich gewaltig. Die Eintragung ist nur auf dem Papier ein trügerisches "in Sicherheit wiegen". Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften von seinem Fahrzeug. Nicht der Tüv-Prüfer bei der Eintragung. Der bekommt zwar auch Ärger dann, aber der Fahrzeughalter trägt die Verantwortung, wenn er das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegt.

Nur mal als anders Beispiel meiner Erfahrungen:

Ein vom Tüv neuer, eingetragener Endschalldämpfer. klingt soweit ganz legal. Alles mit Gutachten eingetragen. Dann kam Verkehrskontrolle. Ein verzogenes Gesicht des Ordnungshüters "ob die Lautstärke das Fahrzeugs mit den Werten in den Fahrzeugpapieren übereinstimmt ???" . Folge Geräuschmessung im Stand. Und siehe da, er war über die Toleranz lauter als in den Fahrzeugpapieren stand.

Fahrzeug wurde beschlagnahmt und zu einer Prüfstelle für Geräuschmessungen gebracht. Das Fahrgeräusch wich noch weiter von den Eintragungen im Fahrzeugschein ab.

So, die Ordnungshüter, bzw. der Staatsanwalt erhebt Anklage wegen "Fahren ohne ABE, Fahren ohne Zulassung, Fahren ohne Versicherungsschutz".

Der Fahrzeughalter der sich bis dato in Sicherheit wog, da ja eingetragen, klagt dann beim Auspuffhersteller Schadensersatz ein . Dieser weisst die Klage zurück wegen Toleranzen in der Fertigung.

Bei sowas braucht man dann eine gute Rechtschutzversicherung und gute Nerven. Das zieht sich über Monate hin. Jedenfalls musste der einegtragene Endschalldämpfer wieder ausgebaut und ausgetragen werden, dass man wider auf die Strasse durfte mit dem Fahrzeug.

Nur mal so was auf einen zukommen kann, wenn man denkt, wenns eingetragen ist, bin ich aus dem Schneider und mir kann keiner was anhaben.

am 10. Juli 2004 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von Ambi Tuning

Auf mich kommt ja gar nix zu weil es ja eingetragen ist und ich bestech den Prüfer nicht .

Außerdem war drei Stunden beim Tüv und es gibt eine Möglichkeit das es auch ohne die ganze Scheiße eingtragen wird die Ganze Sache ist legal

Troztdem danke für die Antwort

LOL

der rennleitung ist vollkommen egal was da eingetragen ist oder nicht... :D

Zitat:

Original geschrieben von Equilibrium

LOL

der rennleitung ist vollkommen egal was da eingetragen ist oder nicht... :D

Eben. Wenn die sehen, "ah ein alter A3 Vor-Facelift mit Xenon ??? - das gabs doch nur beim S3 damals ab Werk". "Das sehen wir uns doch mal genauer an".

Und schon geht der Spaß los. aber wenn er meint, soll er es so machen. Vorgewarnt ist er ja.

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 16:41

Baue sie ja nicht in die alten Scheinwerfer rein sondern in die 2000 Scheinwerfer.

Wenn ich es eingetragen bekomme ist es doch schön für mich wenn es andere nicht bekommen kann ich auch nix dafür.

am 10. Juli 2004 um 16:51

Vielleicht meinte dein TÜV-Prüfer das ganze ja auch etwas anders:

Xenon ohne automatische Leutweitenregelung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage ist schon erlaubt, dann aber NUR fürs Fernlicht. Das Abblendlicht muss weiterhin aus Halogenscheinwerfern bestehen.

Xenon Nachrüstung

 

Hi Ambi,

du musst nicht nur die Xenon Scheinwerfer einbau , du musst eine Scheinwerferreinigungsanlage drin haben, desweiteren muss die Leichtweitenregulierung einbauen und das entsprechende Steuergerät ( sitzt hinter dem Armaturenbrett ( nach meinem Kenntnisstand hinterm Lüftungsschacht ) .

Die Codierung FIS, LWR Steuergerät, Xenonsteuergerät machst Du über den VAG Tester.

Ansonsten kannst Du nach meinem Kenntnistand die Codierung überhaupt nicht ändern.

Desweiteren wird auch der TÜV diese Funktionen verlangen, ansonsten sind Betriebserlaubnis des Fahrzeugs weg und der Gutachter sein Job los.

Gruss

CMS

Wenn Ambi Tuning meint, es würde alles passen, dann lasst ihn doch machen.

Er ist es ja schließlich, der nachher den Schaden trägt, wenn es doch auffliegen und zu Konsequenzen kommen sollte.

Ich mein, wenn er es JETZT, nach all den Beiträgen, noch nicht gecheckt, hat, wird er es erst checken, wenn's zu späte ist.

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