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Xeon lampen nachrüsten????

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 22:11

Hallo leute wollte frageen ob es möglich ist bei einem bj 1996 standart lichter xeon lichter einzubauen also meine einfach die glühlampen wechseln in xeon look ...hat das jemand schon gemacht wenn ja welche lampen brauche ich genau !???

danke euch im voraus !!!!!!!!!!!!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Zitat:

Original geschrieben von Kraftfahr Bundesamt

Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) ist grundsätzlich bereit für abblendscheinwerfer mit Gasentladungslampen nationale Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG'en) auch für Nachrüstungen nach den geltenden Bestimmungen zu erteilen.

 

Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit ALWR und SWRA wäre vorallem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll,diese kann jedoch auf grund der nationalen Vorschriften nicht gefordert werden.

 

Nachweise zur EMV Verträglichkeit für diese Systeme sind durch Genehmigungen nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EWG zu erbringen.

Und jetzt ich auf deutsch:

 

Vergiss deinen TüV-Heini ! Xenon kannst du NICHT nachrüsten oder nur mit erheblichem Aufwand wie bereits von Vorrednern erwähnt! Grundsätzlich gilt zwar was der TüV dir bescheinigt und einträgt das ist dann abgesegnet aber ich weiss nich ob dir bekannt ist das die Polizei auch austragen lassen kann?! Wenn denen dein "legales Xenon" nich passt und die sagen uns is des nen zu großes Risiko legen sie dir die Karre still und dein Xenon als bauliche Veränderung am Fahrzeug muss ausgetragen werden damit es eine erneute ABE fürs Auto gibt.

Vollabnahme erneut!

 

Die LWR, die Sensorik, Xenon-Brenner, Steuergeräte, SWRA etc etc. ;

Den kompletten Scheinwerfer umzubauen läuft nich, weil du damit ein Bauteil veränderst und damit deine ABE erlischt! Wenns so einfach wär, würd es jeder machen.

Hier gilt : Alles oder nix. Es gibt ja auch keine halben Eier die du als Ganzes verkaufst oder???

 

Einfach schlicht und ergreifend - nicht rentabel !

 

Folgen: Sieht cool aus, bringt dir im günstigsten Fall eine Mängelkarte oder aber eine Stillegung.

Hast du einen Unfall und bist der der einen anderen geblendet hat ... oh oh das wird

teuer - keinen Versicherungsschutz in jedem Fall !!! Man stelle sich vor dann vielleicht

noch mit Personenschaden etc. etc. ...

 

Würd mir das 2x überlegen, wenn ich du wäre. Wirst dein Leben lang ned froh. Lass es lieber.

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nur mit dem Lichtertausch ist es nicht getan, du brauchst bei Xenon auch die automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage.

hallo willst du denn scheinwerfer komplett änder oder nur xenon.

es gibt h7 in xenon optik das ist legal

und es gibt noch ein h7 xenon kit da ist ein xenon birne mit h7 fassung und steuer gerät kostet ca. 100€ aber ist net legal für xenon braucht man gesetzlich automatischeleuchtweitreglilierung und scheinwerfer einiguns anlage mfg

am 20. Januar 2009 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von KinG27

hallo willst du denn scheinwerfer komplett änder oder nur xenon.

es gibt h7 in xenon optik das ist legal

und es gibt noch ein h7 xenon kit da ist ein xenon birne mit h7 fassung und steuer gerät kostet ca. 100€ aber ist net legal für xenon braucht man gesetzlich automatischeleuchtweitreglilierung und scheinwerfer einiguns anlage mfg

Hallo,

ich habe hier ien Kit rumliegen(für 50€ gekauft) aber noch nicht eingebaut(wird wenn es wärmer wird gemacht)

1. Die Lampen werden 100°C wärmer als Halogen.

2. Bis 01 Mai 2000 muss keine ALWR oder SRA nachgerüstet werden.

3. Werde nach einbau Bilder posten.

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Zitat:

Original geschrieben von KinG27

hallo willst du denn scheinwerfer komplett änder oder nur xenon.

es gibt h7 in xenon optik das ist legal

und es gibt noch ein h7 xenon kit da ist ein xenon birne mit h7 fassung und steuer gerät kostet ca. 100€ aber ist net legal für xenon braucht man gesetzlich automatischeleuchtweitreglilierung und scheinwerfer einiguns anlage mfg

Hallo,

ich habe hier ien Kit rumliegen(für 50€ gekauft) aber noch nicht eingebaut(wird wenn es wärmer wird gemacht)

1. Die Lampen werden 100°C wärmer als Halogen.

2. Bis 01 Mai 2000 muss keine ALWR oder SRA nachgerüstet werden.

3. Werde nach einbau Bilder posten.

hallo wo haben sie das gelesehn?? so wie ich es weis ist es egal welche bj hab tüv gefrag mfg

am 20. Januar 2009 um 20:02

Hat mein Tüv-prüfer mir so gesagt und schriftlich festgehalten:D

am 21. Januar 2009 um 0:10

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Hat mein Tüv-prüfer mir so gesagt und schriftlich festgehalten:D

DAS würde ich mir mal gerne ansehen, und viele andere auch. Xenon umrüsten wurde schon so viele Male probiert und jeweils beim TÜV in der Luft zerrissen. Mangels Reinigungsanlage und dynam. LWR.

 

Schön dass ausgerechnet DU das nicht benötigst. Glückwunsch.

 

 

P.S: Wo kann man sich eigentlich über dieses neue doofe Layout beschweren?? Ist das hier ein Forum, oder eine reine Werbeveranstaltung mit 40% Beitragsfläche? Mich nervt es ziemlich und es dauert immer länger bis sich so eine Seite aufbaut (DSL 6000)

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Hat mein Tüv-prüfer mir so gesagt und schriftlich festgehalten:D

hallo kannst du mir es mal zeigen das schrieftliche bitte

am 21. Januar 2009 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von KinG27

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Hat mein Tüv-prüfer mir so gesagt und schriftlich festgehalten:D

hallo kannst du mir es mal zeigen das schrieftliche bitte

Wenn mein Scanner wieder Funtz lade ich es mal hoch.

ich hatte auch so ein schriftstück das ist ein fake ich hatte es im audi a3 verbaut wenn du einen unfall

hast zahlt deine versicherung keinen cent mein tüv hat es mir schriflich gegeben und die versicherung

hat gesagt nur orginal ist ok und der gutachter von der vericherung hat gesagt kein versicherungsschutz also raus damit

am 21. Januar 2009 um 21:34

Was willst du eigentlich, ein gutes Licht oder "coole" blaue Optik auf Kosten der Lichtausbeute ?

Ein Xenonscheinwerfer benützt keine Glühbirnen, sondern Gasentladungslampen, die mit Xenon-Gas gefüllt sind. Es wird ein Vorschaltgerät benötigt, das zum Zünden einen Hochspannungsimpuls erzeugt und während des Betriebs die Spannung für den Lichtbogen stabilisiert. Kennt im Prinzip jeder aus Leuchtstoffröhren.

Es ist definitiv nicht möglich aus einem Halogenscheinwerfer durch Austausch von Birnchen richige Xenonscheinwerfer zu machen. Und wenn wäre es nicht legal, da der Scheinwerfer nur in seiner werkseitigen Form inkl. Leuchtmittel bauartgeprüft ist und jede Veränderung die Betriebserlaubnis des gesamten Autos erlöschen lässt, es sei denn ein Zubehöranbieter kann dir eine ABE für seinen tollen Umbau vorweisen (halte ich für ausgeschlossen).

Die genauen Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung kannst du der ECE-R48 entnehmen. Nach Absatz 6.2.9 sind für Scheinwerfer mit einem Lichtstrom von über 2000 Lumen (Xenon ca. 3200 lm) eine Scheinwerfereinigungsanlage erforderlich und außerdem ist eine manuelle Leuchtweitenregulierung nicht zulässig. Daher ist um die Anforderungen an die vertikale Ausrichtung nach Absatz 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 zu erfüllen ist i.d.R. eine automatische Leuchtweitenregulierung nach Absatz 6.2.6.2.1 erforderlich.

Irgendein angebliches Gequatsche von irgendeinem TÜV-Heini ist also nicht relevant. Also vergiss den Quatsch ganz schnell wieder. Wenn du legal Xenon willst, musst du eine vierstellige Summe für die Nachrüstung ausgeben oder gleich das Auto wechseln. Wenn du nur eine bläuliche Attrappe brauchst, gibt es z.B. von Osram die Cool Blue Glühbirnen mit einer Farbtemperatur bis zu 4000 Kelvin.

Wenn du tatsächlich besseres Licht willst, kannst du mit den Osram Night Breaker Halogen-Birnen einiges herausholen, und zwar legal.

am 21. Januar 2009 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von Kraftfahr Bundesamt

Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) ist grundsätzlich bereit für abblendscheinwerfer mit Gasentladungslampen nationale Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG'en) auch für Nachrüstungen nach den geltenden Bestimmungen zu erteilen.

Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit ALWR und SWRA wäre vorallem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll,diese kann jedoch auf grund der nationalen Vorschriften nicht gefordert werden.

Nachweise zur EMV Verträglichkeit für diese Systeme sind durch Genehmigungen nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EWG zu erbringen.

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Zitat:

Original geschrieben von Kraftfahr Bundesamt

Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) ist grundsätzlich bereit für abblendscheinwerfer mit Gasentladungslampen nationale Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG'en) auch für Nachrüstungen nach den geltenden Bestimmungen zu erteilen.

 

Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit ALWR und SWRA wäre vorallem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll,diese kann jedoch auf grund der nationalen Vorschriften nicht gefordert werden.

 

Nachweise zur EMV Verträglichkeit für diese Systeme sind durch Genehmigungen nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EWG zu erbringen.

Und jetzt ich auf deutsch:

 

Vergiss deinen TüV-Heini ! Xenon kannst du NICHT nachrüsten oder nur mit erheblichem Aufwand wie bereits von Vorrednern erwähnt! Grundsätzlich gilt zwar was der TüV dir bescheinigt und einträgt das ist dann abgesegnet aber ich weiss nich ob dir bekannt ist das die Polizei auch austragen lassen kann?! Wenn denen dein "legales Xenon" nich passt und die sagen uns is des nen zu großes Risiko legen sie dir die Karre still und dein Xenon als bauliche Veränderung am Fahrzeug muss ausgetragen werden damit es eine erneute ABE fürs Auto gibt.

Vollabnahme erneut!

 

Die LWR, die Sensorik, Xenon-Brenner, Steuergeräte, SWRA etc etc. ;

Den kompletten Scheinwerfer umzubauen läuft nich, weil du damit ein Bauteil veränderst und damit deine ABE erlischt! Wenns so einfach wär, würd es jeder machen.

Hier gilt : Alles oder nix. Es gibt ja auch keine halben Eier die du als Ganzes verkaufst oder???

 

Einfach schlicht und ergreifend - nicht rentabel !

 

Folgen: Sieht cool aus, bringt dir im günstigsten Fall eine Mängelkarte oder aber eine Stillegung.

Hast du einen Unfall und bist der der einen anderen geblendet hat ... oh oh das wird

teuer - keinen Versicherungsschutz in jedem Fall !!! Man stelle sich vor dann vielleicht

noch mit Personenschaden etc. etc. ...

 

Würd mir das 2x überlegen, wenn ich du wäre. Wirst dein Leben lang ned froh. Lass es lieber.

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv

Zitat:

Original geschrieben von Kraftfahr Bundesamt

Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) ist grundsätzlich bereit für abblendscheinwerfer mit Gasentladungslampen nationale Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG'en) auch für Nachrüstungen nach den geltenden Bestimmungen zu erteilen.

 

Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit ALWR und SWRA wäre vorallem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll,diese kann jedoch auf grund der nationalen Vorschriften nicht gefordert werden.

 

Nachweise zur EMV Verträglichkeit für diese Systeme sind durch Genehmigungen nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EWG zu erbringen.

:D das soll das KBA so geschrieben haben?  :D

Ist wohl eher von jemandem, der diese Xenon-Nachrüstsätze verkauft!

 

Gruß,

Ulli

am 23. Januar 2009 um 21:46

Nee wurde am 27.Feb.1997 so geschrieben an Hella KG Rixbecker str. 75.

Für rückfragen: (0481) 3161521

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