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Yam DT 80 als Motorrad zulassen - wie?

Themenstarteram 24. September 2008 um 17:14

Hallo,

Ich habe an meiner DT 80 das Original-Ritzel gegen ein längeres getauscht, um sie als Motorrad zulassen zu können. Das dies möglich ist habe ich von Yamaha bestätigt bekommen, außerdem steht es auch im Reparaturhandbuch drin, welches allerdings schon 15 Jahre oder so alt ist.

Ich habe für das längere Ritzel auch ein Teilegutachten, und habe damit eine Tüv-Abnahme machen lassen. Anschließend bin ich zur Zulassungsstelle um die DT anzumelden, allerdings sagt man mir dort, dass dies nicht möglich sei, da es ein Leichtkraftrad ist und sich dies nicht als Motorrad anmelden lässt. Da würde auch die durch das Tüv-Gutachten belegte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit nichts bringen, da es auch mit 92 km/h immer noch ein LKR ist.

Daraufhin bin ich heute wieder zum Tüv, um mir in das Gutachten eintragen zu lassen, dass die DT mit 92 km/h als Motorrad zugelassen werden kann, wie im Handbuch beschrieben. Der Tüv-Mann wollte mir dies allerdings nicht eintragen, da im Teilegutachten wortwörtlich nichts von einer Motorrad-Zulassung steht.

Wie bekomme ich die DT trotzdem als Motorrad zugelassen, was muss ich machen? Oder haben die auf der Zulassungsstelle recht? Bin mir ziemlich sicher dass es möglich ist, da ich es bereits mehrfach im Internet gelesen und auch von Yamaha bestätigt bekommen hab....

Danke schonmal,

Mfg. Comerz

Beste Antwort im Thema

Leichtkraftrad ist definiert über den Hubraum > 50 ccm bis einschl. 125 ccm und einer maximalen Leistung von 15 PS.

Die Geschwindigkeit ist gegenstandslos.

Da du 80 ccm und sicherlich weniger als 15 PS hast, bleibt es immer ein Leichtkraftrad.

Unterschied ist nur:

Unter 80 km/h und über 80 km/h - Versicherung teuer, weil 16jährige die fahren dürfen zu Versicherung billig, weil erst ab 18 Jahren.

Es war wohl in einigen Landkreisen so, dass bei über 80 km/h das große Nummernschild rausgegeben wurde. Das ist nicht mehr so - zumindestens in Frankfurt.

Zu einem richtigen Motorrad (z.B. Versicherungsklasse bis 17 PS) wird es erst, wenn der Hubraum mindestens 126 ccm ist oder die Leistung über 15 PS liegt.

Versicherungstechnisch ist z.Z. zwischen Leichtkraftrad über 80 km/h und Motorrad bis 17 PS kein großer Unterschied.

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das ist Unfug, was die an der Zulassungsstelle erzählt haben.

am besten besorg dir ne Kopie eines Briefes von einer DT, wo das eingetragen ist, und stiefel da nochmal hin. Dann musst du nicht rumdiskutieren.

(Beamte halt :( )

am 25. September 2008 um 8:39

Hallo erstmal

Deine 80er bekommst du nicht als Motorrad zugelassen, sondern als LKR.

Wichtig ist, dass sie als offene Version zugelassen wird, sonst wirds versicherungsmäßig teuer.

Gruß

Helmut

sorry, hab micht da falsch ausgedrückt ....

die LKR Zulassung wirst du nicht loß, da sie zu wenig Hubraum hat.

aaaaber: über 80 km/h Zulassung (wegen billiger Versicherung) solltest du anstandslos bekommen !

daher ist doch oben schon alles vom Beitragsersteller gesagt wurde. Weiß gar nicht wo das das Problem drinnen liegt. Übrigens nur weil es ein TÜV Mensch ins Gutachten schreibt muss es noch lange nicht heißen das es auch die Zulassungstelle genehmigt.

Hallo,

Blödsinn natürlich kannste die Dt als Motorrad zulassen,Einfach zum Nächsten Yamaha Händler der dir den einbau eines glaube,^^ 16er Ritzel Bestätigt damit zum Tüv,deine Papiere werden entwertet und du bekommst einen neuen Kfz Brief mit dem du dann zur Zulassungstelle Fährst und dort neu Versicherst.Ob jetzt als Lkr offen oder als Mo zugelassen wird kenne da keinen Unterschied habe Seblst meine Honda Mtx als Mo Zugelassen durch verwendung eines 40er Kettenblattes und hab auch nen Mo-Nummerschild also ein Kuchenblech anstatt nen Kleineres der Lkräder....

Der Umbau ist sehr einfach und kostet dich knapp 60Euro mit allem.

Und es geht da ich Früher mal ne Dt hatte einfach Kult die Dinger und die war als MO angemldet mit Brief.

Viel glück.

Leichtkraftrad ist definiert über den Hubraum > 50 ccm bis einschl. 125 ccm und einer maximalen Leistung von 15 PS.

Die Geschwindigkeit ist gegenstandslos.

Da du 80 ccm und sicherlich weniger als 15 PS hast, bleibt es immer ein Leichtkraftrad.

Unterschied ist nur:

Unter 80 km/h und über 80 km/h - Versicherung teuer, weil 16jährige die fahren dürfen zu Versicherung billig, weil erst ab 18 Jahren.

Es war wohl in einigen Landkreisen so, dass bei über 80 km/h das große Nummernschild rausgegeben wurde. Das ist nicht mehr so - zumindestens in Frankfurt.

Zu einem richtigen Motorrad (z.B. Versicherungsklasse bis 17 PS) wird es erst, wenn der Hubraum mindestens 126 ccm ist oder die Leistung über 15 PS liegt.

Versicherungstechnisch ist z.Z. zwischen Leichtkraftrad über 80 km/h und Motorrad bis 17 PS kein großer Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

Leichtkraftrad ist definiert über den Hubraum > 50 ccm bis einschl. 125 ccm und einer maximalen Leistung von 15 PS.

Die Geschwindigkeit ist gegenstandslos.

Da du 80 ccm und sicherlich weniger als 15 PS hast, bleibt es immer ein Leichtkraftrad.

Unterschied ist nur:

Unter 80 km/h und über 80 km/h - Versicherung teuer, weil 16jährige die fahren dürfen zu Versicherung billig, weil erst ab 18 Jahren.

Es war wohl in einigen Landkreisen so, dass bei über 80 km/h das große Nummernschild rausgegeben wurde. Das ist nicht mehr so - zumindestens in Frankfurt.

Zu einem richtigen Motorrad (z.B. Versicherungsklasse bis 17 PS) wird es erst, wenn der Hubraum mindestens 126 ccm ist oder die Leistung über 15 PS liegt.

Versicherungstechnisch ist z.Z. zwischen Leichtkraftrad über 80 km/h und Motorrad bis 17 PS kein großer Unterschied.

Genau so isses und nicht anders :)

Ja gut wunderbar soviel zum Deutschen Bürokratenschrott das ding hat Zwei Räder nen genialen 2Takter und er will es als Motorrad oder halt als Lkr ojne Beschräkung versichern wie ich es auch tat.

Ja dann habt ihr in Frankfurt aber aber Glück.Ich bekam ein Kuchenblezch auf die 80iger und nen Kumpel bekam auf seine 250er Rgv nen Lkr Schild das mit 250ccm...Versteh einer diesen Deutschen Bürokratenscheiß.

Im benahten Frankreich ist das viel lockerer die dürfen bis 125ccm sogar mit Klasse 3 oder halt b heutzutage Fahren haben auch nicht mehr Verkehrstote was nicht nur an den wesentlich besseren Strassen liegen Dürfte..ohne Kuchenbleche bis 600ccm^^.

Vielleicht sehn unsre "Bullen"nicht so gut.^^?????

Wie auch immer die Dt müsste anstatt einer Betriebserlaubnis einen Kfz Brief erhalten und keine Betrieberlaubnis...In der Zulassung steht net mal der Vergaser drinne...

Also geht da etwas und aus 80ccm könnte man theoretisch auf über 17Ps kommen in Zeiten von rollern tuning Kubik Satz Müll Fertig von der Industrie die ihren Müll anbieten denkt jeder so wirds gemacht...nein es Geht auch mit Feile und Drehbank/Fräse klassiche mit original Teilen ob nun über 17Ps weis ich nicht jedenfalls langt es oft Für moderne 125er...^^

Fahre nie Schneller als dein Schutzengel Fliegt.....

Themenstarteram 26. September 2008 um 19:52

Hallo,

erstmal danke an alle, jetzt weiß ich wenigstens was sache ist. habt mir auf jeden Fall sehr geholfen! ;-)

Zitat:

Ja gut wunderbar soviel zum Deutschen Bürokratenschrott

Du sagst es, über welche Wege man muss um ein Fahrzeug zuzulassen ist wirklich genauso zum Kotzen, wie die Art mit der die Beamten ihre Arbeit verrichten. Die machen wirklich nur genau das was du ihnen sagst, überlegen keinen scheiß mit und haben auch überhaupt kein Interesse daran dir zu helfen oder dein Problem zu verstehen.

Zitat:

Leichtkraftrad ist definiert über den Hubraum > 50 ccm bis einschl. 125 ccm und einer maximalen Leistung von 15 PS.

Die Geschwindigkeit ist gegenstandslos.

Exakt das hat mir der Beamte auch gesagt, allerdings dachte ich dass ich somit dann doch die teure Versicherung bezahlen müsste, da die Geschwindigkeit ja egal ist...

Zitat:

Blödsinn natürlich kannste die Dt als Motorrad zulassen,Einfach zum Nächsten Yamaha Händler der dir den einbau eines glaube,^^ 16er Ritzel Bestätigt damit zum Tüv,deine Papiere werden entwertet und du bekommst einen neuen Kfz Brief mit dem du dann zur Zulassungstelle

Genau so hab ichs gemacht, 16er Ritzel ist richtig^^ Geholfen hats mir auf der Zulassungsstelle nichts!

 

Was mache ich denn jetzt auf der Zulassungsstelle? Brauche ich noch weitere Papiere (das Tüv-Gutachten über den Einbau des Ritzels und die Änderung der Höchstgeschwindigkeit habe ich ja) oder muss ich ihnen sonst noch was vorlegen? Oder muss ich sie einfach nur auf die Änderungen hinweisen und dann mit den geänderten Papieren ab zur Versicherung? Muss ich dann eigentlich trotzdem Steuern bezahlen?

Mfg. Comerz

 

P.S.: Sehen die Zitate bei euch eigentlich genauso scheiße aus (übereinander geschrieben), oder ist das nur bei mir?

Servus...

Also ich gehe mal von dem -foren kollegen aus das er meint wenn du ne 125er(lkr) die du mit 16 auf 80Km/h Drosseln mit 18Jahren auf 15Ps zwar aber ohne Km/h begrenzung das ist zwar richtig aber wenn ich z.B. ne yamaha Tzr oder ne Rs 125 von aprillia entdrosel sind da über 30Ps drinne mit 125ccm....Also eben doch des geringen Hubraums ein motorrad weil über 30Ps.

Bei den alten 80igern ist es so hab eben nach gesehn meine Mtx 80 c die Luftgekühlte wurde mit 40er kettenrad als MOTORRAD ZUGELASSEN...

Was du tun musst ist net so schwer du gehst als erstes zu deiner Versicherung und nimmst dir ne "Dopppelte Deckungskarte",einmal als Lkr zum Tüv,Dann die zweite deckungskarte als MOTORRADZULASSUNG,damit Fährste zum Tüv.Dieser sieht sich (Haste Tüv oder vollabnahme???§21stvzo...blabla)dein gutachten mit dem umbau auf 16er ritzel an bei Vollabnahme fahren die die Möhre...

Dann werden deine Alten Papiere enwertet und du bkommst nen neuen Kfz Brief wo dein umbau eingetragen wird.Damit mit diesem neuen Brief vom Tüv fährste zu deiner zulassungstelle die sehn Aha ein Kfz Brief kein Betriebserlaubnis ist dann Für unsre Beamten ein motorrad unter 10Ps...oder so dann mit der 2.(viel viel günstigeren)Deckungskarte Ummelden zum Kraftrad.

So steh es in meinem Brief sollte und habe letztes Jahr im januar umgemeldet per Vollabnahem.Ohne mägnel wurden mir 88Km/h eingetragen obwohl sie gute 115Km/h läuft^^....Nach deinem Vergaser Frägt keiner mehr zumindest steht er nicht mehr wie in einer betriebserlaubnis im Kfz schein...Also wenn ne Dt 24mm...die gehn ja wie der Teufel wenn man gewisse Kinderkrankheiten einer Jden seirenmässigen 80iger jener Zeit beseitigt...^^Schön Klassisch halt.Nen dicken zyli draufsetzen kann ja jeder....Hat jeder...

So Hoffe ich konnte dir Helfen es war und ist bei meiner Mtx 80c von Honda so sie Hat ne Kraftrad bescheinigung mit Tüv...Basta...oder biste unter 18Jahre???

 

MANN!!!

Leichtkraftrad bleibt Leichtkraftrad wenn es nicht über 125 ccm bzw. 15 PS kommt. Es wir nur eine höhere Geschwindigkeit (über 80 km/h) eingetragen - in Verbindung mit der geänderten Übersetzung.

Es werden auch weiterhin die Papiere für ein Leichtkraftrad ausgestellt - nun aber mit Geschwindigkeit über 80 km/h.

Darauf hin bekommt man das Leichkraftrad billiger versichert (als über 80 km/h).

Die alte "Rennsemmeln" mit einer offenen Leistung von 2x-3x PS gestalten sich da anders. Gedrosselt sind sie Leichtkrafträder und offen sind sie Motorräder.

In diesem Fall trifft das aber nicht zu.

Also:

Versicherungsbestätigung im Original (ehemals Doppelkarte), Tüv-Bestätigung über Änderung am Fahrzeug, "alte" Fahrzeugunterlagen und ab zur Zulassung.

Dann wird alles umgeschrieben und fertig.

Jetzt hast du ein Leichtkraftrad (über 80 km/h), was in der Versicherung wesentlich günstiger ist als vorher.

Den Begriff "Motorrad" vergiß mal im Zusammenhang mit der 80er DT. Du mußt dich mit den heutigen Zulassungsbestimmungen auseinandersetzen und nicht mit dem was früher mal möglich war.

Früher habe ich problemlos eine Windschutzscheibe an einem Motorrad eingetragen bekommen obwohl das Motorrad nicht in der Freigabeliste drinne steht. Heute bekommt der durchschnittliche Prüfer dabei einen Herzinfarkt (zumindestens im Raum Frankfurt). Früher hat man einem Prüfer was plausibel erklärt und man hat es oft eingetragen bekommen - heute undenkbar.

Früher war eine 125er ein richtiges Motorrad, jetzt ist es nur noch ein Leichtkraftrad - die Zeiten (Bestimmungen) ändern sich halt.

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