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Zahlt die Privathaftpflicht???

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 9:04

Hi,

ich habe eine Frage bezüglich der Privathaftpflicht, und zwar stand mein Motorrad bei einem bekanntem auf dem Hof und dieser hat sich gedacht das er erstmal ne Runde drehen muss ......

Und natürlich kam es wie es kommen musste, er ist weggerutscht und jetzt ist vorraussichtlich ein Gesamtschaden von etwa 2000 Euro am Bike.

Hier ist meine Frage ob das unter Umständen seine Privathaftpflicht übernimmt?

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2012 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Der hier geschilderte Schaden fällt doch unter die in den pivaten Haftpflichtversicherungen enthaltene Benzinklausel

Nein,

auch unter die Dieselklausel :mad:.

Was sich da Leut alles zusammen dichten :rolleyes::eek::cool::confused:.

Inklusive Tariv-Gelaber :cool::eek::mad::rolleyes:.

Ich bin dann auch nur ein kleiner Eletriker unter vielen..... und ich war in der Lage, mich ganz einfach und simpel per Google zum Thema ->"benzinklausel" zu informieren! Du etwa nicht? :rolleyes: :confused:

Btw.: Euch sollte vielleicht auch bewusst sein, dass dann dieser Thread hier momentan so in dieser Form parallel im Biker-Treff und dem hiesigen Versicherungs-Forum steht! ;)

(...nur mal, bevor dann am Ende jemand meinen könnte, er wäre dann eventuell allein unter "seinesgleichen"! ;) :))

 

Gruß, Dyator :)

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am 5. Mai 2012 um 9:11

Puh,

kommt wahrscheinlich darauf an, wie man es der Versicherung vekauft. Wer er schreiben würde, dass er das Möpp ungefragt genommen und geerdet hat, dann könnte man das fast als Diebstahl werten und dann zahlt die Versicherung nicht.

Eher schon, wenn er sie mit Deiner Genehmigung ausgeliehen hat. Dann weiss ich aber nicht, ob Deine Kasko-Versicherung oder seine Haftpflicht für den Schaden aufkommt. Hier gibt's auch ein Versicherungsforum. Die kennen sich damit besser aus.

Gruss,

Vulkanistor

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 9:13

danke für deine Antwort, kann man das Thema hier irgendwie verschieben?

am 5. Mai 2012 um 9:15

... :) ...

Also,

 

meine Privathaftpflicht zahlt nicht bei ursächlichem Zusammenhang von Lenken oder Umgang mit Kraftfahrzeugen.

 

Ich denke es ist bei anderen (Versicherern) ebenso.

 

 

Tschüs

 

Edit.:

Soeben mim Versicherer gesprochen, der hat mir das so bestätigt wie ich das sagte.

Wenn einer so ein Bike irgend wie beschädigt, umwirft oder sonst eine schuldhafte fahlässige Handlung als Schadensursache angibt, ohne mit dem Fahrzeug gefahren zu sein, dann zahlt die Versicherung und das ist eigentlich allgemein (sagt der Agent)!

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 9:20

@Vulkanisator, danke....

mhh das habe ich mir schon fast gedacht ... schlecht

und irgendwie über die Kfz Haftplicht lässt sich das auch nicht machen oder?

Lg pacman

Zitat:

Original geschrieben von pacman94

 

... schlecht

und irgendwie über die Kfz Haftplicht lässt sich das auch nicht machen oder?

Haftpflicht deckt Fremdschäden für die der Versicherte haften muß :cool:!

 

Tschüs

DEINE Versicherung kommt nur ggf. bei Teilkasko auf. Das geht dann zu Lasten DEINER Beiträge.

Das würde ich geschmeidig dem Fahrer überhelfen. Wenn allerdings du selbst gefahren bist und jetzt den schaden über deinen Bekannten reinkommen willst, klappt das natürlich nicht.

War schon immer so, wer Schaden verursacht, muss dafür auch selbst aufkommen.

Eine Vollkasko würde vllt. weiterhelfen (zu deinen lasten).

2000€ ist zudem schon reichlich weit weggeworfen!

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 9:54

Naja das war so, er ist mit etwa 40 kmh gefahren .....^^

Dabei zu sehr die Vorderradbremse gezogen und voll auf die Rechte Seite gelegt.

Kühler, Tank, diverse Kleinteile, Sturzpads, zum Teil der Krümmer und so ziemlich alles am Lenker im Arsch....

Teilemäßig etwa 1200 Schaden.

Zum Händler geschafft, der so: jaa den Rahmen müssen wir Vermessen .... 300 Euro vorraussichtlich

Teilkasko habe ich, aber die deckt soweit ich weiß nur Diebstahl, Wildschäden und sowas ab

Lg pacman

Tja, was soll ich dir raten? Das würde illegal sein.

Dein Bekannter darf für den schaden aufkommen. Wie würde ich ihm überlassen. Es gibt auch Sachen wie Kredite.

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 10:16

In meiner Teilkasko steht das ich gegen unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen versichert binn, würde das darunter zählen?!?

Ich habe ja nicht zugestimmt das er fahren darf

Lg pacman

am 5. Mai 2012 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von pacman94

In meiner Teilkasko steht das ich gegen unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen versichert binn, würde das darunter zählen?!?

Ich habe ja nicht zugestimmt das er fahren darf

Lg pacman

Dann musst Du wohl Deinen Bekannten anzeigen. Wie oben geschrieben, könnte er dann ein Verfahren wegen Diebstahl am Hals haben. Das wäre wohl juristisch ok, aber willst Du das?

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 10:50

Nein das will ich natürlich nicht.

Es war ja auch kein Diebstahl in dem Sinne, sondern einfach nur mal kurz drauf und los.

Naja mal sehen was meine Versicherungstante am Dienstag zu dem ganzen sagen wird.

Danke für eure Tips

und na klar zahlt dass die TK

ABER!!!!:

Die holen sich dass bei dem Helden wieder+ Anzeige für Diebstahl

ich glaub nicht dass das billiger ist!

Mein Vorschlag vertick sie in Ebay hohl dir ne neue....

und den Rest lass ihn zahlen !

Alex

Und der tipp ist nicht mal illegal....

weil zu schreiben dass du sie auf den Hauptständer gestellt hast und er beim Rückwärtslaufen sie abggebockt hat. und sie den Abhang runter ist... wäre Versicherungsbetrug!

Und DASS wollen wir doch nicht*zahlen wir doch alle wieder!

Ich seh die Sache so. Du hast sie da abgestellt, aber nicht ausreichend gegen unbefügte/unerlaubte Nutzung abgesichert. Wie hätte er sonst fahren können? Also war zumind. der Schlüssel da. Das geht auf deine Kappe. Also weder Diebstahl noch unerlaubte Inbetriebnahme.

wenn die versicherung dafür aufkommen sollte, ist es DEINE Versicherung. Und ICH würde den Schaden des Bekannten nicht über meine Prozente laufen lassen. Den Schuh darf er sich selbst anziehn.

Wenn der Bekannte einen gültigen Führschein hatte, ist für ihn in Sachen Anzeige die Sache vom Tisch. Den Schaden musst du bei ihm einfordern.

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