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Zahnriemen bei 120.000 km ?
Hallo,
ich habe einen Golf IV TDI 115 ps BJ 2000 der erste Zahnriemen wurde bei 60.000 gewechselt. Ich habe jetzt in Erinnerung das meine Werkstatt damals gesagt hat das die neuen Zahnriemen 90.000 km halten und nicht nur 60.000 km. Kann man das Irgendwie Erkennen ob ein Zahnriemen für 60.000 oder 90.000 ausgelegt ist. Oder kann mir jemand von euch die Aussage bestätigen ?
Grüße Thomas
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12 Antworten
Der wechsel fand im Modelljahr 2000 statt:
Zitat:
Die TDIs bekommen einen verbesserten Zahnriemen der 90.000, statt 60.000 km hält.
Anm.: Zumindest für den 110-PS-TDI mit Motorkennbuchstabe AHF ist dieser nachrüstbar. ET-Nr.: 038 109 119 D
Lediglich die Anmerkung macht stutzig. Daraus erschließt sich mir das alle AHF Motoren diesen Satz nachrüsten können, andere jedoch nicht. Jetzt wirds also interessant
Quelle: http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4modjahr.htm#2000
Nee, jetzt wird´s nicht interessant!
Auf dieselschrauber.de, michaelneuhaus.de etc. ist nachlesbar (und von VW auch so bestätigt),
dass der AJM vor Modelljahr 2001 (wie ermittelt man das MJ?) nicht auf das verlängerte Intervall von 90tkm umrüstbar ist.
Ursache der Intervallverlängerung von 60 auf 90tkm ist nicht etwa ein verbesserter ZR oder Rollensatz, sondern die konstruktive Änderung der Spannrollenposition und somit der freien Lauflänge des ZRs am Zylinderkopf bzw. Motorblock.
Ergo und kurz:
Einmal 60 tkm - immer 60 tkm, sorry (alles nur AJM!)
Zu allem anderen schweige ich, bzgl. AJM hab ich nun soviele Bestätigungen dessen (u.a. auch von VW, meiner ist allerdings bereits MJ 2001, reine Glückssache, mit Produktion sogar irgendwann Anfang Mai 2000!),
dass ich es hier "wage", das als "gesetzt" oder GESETZ zu verkünden!
Jemand hat hier oder auf michaelneuhaus sogar mal die Motornummer genannt, ab der die Umstellung stattgefunden hat, eindeutiger geht´s dann nicht mehr.
Sollte dieses nicht mehr Gesetz sein (schließlich hat VW ja jetzt auch ein LLIII-Öl, nachdem zunächst das LLII-Öl als das non-plus-ultra verkauft wurde...), lass ich mich aber gern eines besseren belehren, wie immer!
nicht, dass er irgendwann nach 90tkm SO aussieht (Bild mit frdl. Genehmigung aus einem befreundeten Forum...)
Also ich hab auch einen Bora mit dem AJM Motor!
Als ich den gekauft habe wurde mir seitens der Werkstatt ebenfalls "versichert" das man den Zahnriemen 90 tkm drin lassen kann!
Nachdem mir das aber dann doch ein wenig seltsam vorkam hab ich das Auto dann in eine andere Werkstatt gestellt!
Was kam dabei raus!? = AJM = 60 tkm basta!!!!!!
Also bevor ich einen kapitalen Motorschaden riskiere kommt das Teil dann doch lieber alle 60 tkm neu!!!!
mfg
Bernd
Zitat:
Was kam dabei raus!? = AJM = 60 tkm basta!!!!!!
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, es kommt darauf an welches Modelljahr dein Auto hat.
Oder so:
Fahrzeuge mit hydraulischem Spannsystem = 60.000km
Fahrzeuge mit reibgedämpftem Spannsystem = 90.000km
Die Motoren mit dem Hydraulischen gehen bis zur Motornummer 185.670 und
wurden bis zum 30.11.99 gebaut. Wie lange die dann in die Serie eingeflossen
sind kann man leider nicht genau sagen.
Viele Grüße
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von snappi
Ich habe jetzt in Erinnerung das meine Werkstatt damals gesagt hat das die neuen Zahnriemen 90.000 km halten und nicht nur 60.000 km.
.....also das hätte ich mir von denen schriftlich geben lassen. Das gleiche gilt für diese Aussage:
Zitat:
Original geschrieben von BERND_1.9TDI_PD
Als ich den gekauft habe wurde mir seitens der Werkstatt ebenfalls "versichert" das man den Zahnriemen 90 tkm drin lassen kann!
Denn was nützt es wenn ihr euch so einen Stuß erzählen lässt und (Gott bewahre) nach 60tkm (vielleicht sogar eher) der Zahnriemen reisst?
Dann heult ihr dem Werkstatt-Heini einen vor: "Ja, aber damals sagten Sie doch....". Meint ihr wirklich den interessiert es dann noch, was er damals erzählt hat? Der freut sich nur darüber, dass er für 3-4k einen Motor reparieren darf.
nun nos-power-1
dem werkstattheini wird gar nix vorgewinselt!
Nur wenn du ein "Zwischenmodell" besitzt in dessen Motorraum originalplaketten angebracht sind auf denen zu lesen ist das der ZR alle 90 gemacht werden muss ist die ganze sache nicht mehr so einfach wie du dir das hier wohl vorgestellt hast!
@BERND
Dass es gerade in deinem Fall nicht einfach ist, weiß ich. Deshalb würde ich mir das schriftlich geben lassen, aber das wird keiner tun. Denn der Zahnriemen ist eben ein Verschleißteil und reisst schon mal gerne früher als angegeben, weil das teilweise auch alterbedingt ist.
Und du hast es ja selbst geschrieben: lieber früher wechseln und länger was vom Auto haben, als darauf vertrauen was andere sagen und einen Motorschaden riskieren.
Sorry, ist halt meine Meinung.
wir sind einer Meinung NOS!
Zitat:
Original geschrieben von BERND_1.9TDI_PD
nun nos-power-1
dem werkstattheini wird gar nix vorgewinselt!
Nur wenn du ein "Zwischenmodell" besitzt in dessen Motorraum originalplaketten angebracht sind auf denen zu lesen ist das der ZR alle 90 gemacht werden muss ist die ganze sache nicht mehr so einfach wie du dir das hier wohl vorgestellt hast!
DAS dürfte SO eigentlich auch nicht zutreffen oder eingetreten sein,
weil zumindest meines Wissens nach eher ganz im Gegenteil
in den bereits "verlängerten" Fahrzeugen des Modelljahres 2001 (ich spreche nur von den AJMs!)
zum Teil noch immer die ZR-Wartungs-Aufkleber "alle 60.000 km wechseln" auf dem Schlossträger
aufgeklebt waren - so wie bei mir!
Nachfrage bei VW führte dann zur definitiven Bestätigung, dass
a) MJ 2001 und daher erst 90 tkm
b) leider noch der alte, falsche Aufkleber verbaut worden sei
c) sorry
@snappi:
Hallo, und willkommen "im Club",
stimme Taubitz uneingeschränkt zu. Seine Infos decken sich absolut mit den meinen. Habe um das Mini-Intervall von 60.000 km beim Kauf unseres Variants (siehe Sig.) auch nicht gewusst und hoffte dann auf eine (auf Dauer) billigere Umrüstung. Aber Pustekuchen ...
Und -> hier hätte ich dann noch einige weitergehende Informationen zum Zahnriemenwechsel am AJM für dich.
Schönen Gruß