1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Zahnriemen gerissen

Zahnriemen gerissen

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 17. Mai 2010 um 17:11

Hallo.ich habe ein großes Problem.mir ist heut in der autobahnausfahrt der zahnriemen gerissen.wieviele km sollte der eigentlich halten?habe ihn bei 192000km wechseln lassen!jetzt hab ich 241000km drauf.das ist doch nicht normal.woran kann der riss liegen?das Fahrzeug ist n 3BG 1,9tDI 130ps.Das Auto sieht von allem etwas,gemuetliche Fahrweise,manchmal auch flotter.

Ähnliche Themen
87 Antworten
Themenstarteram 17. Mai 2010 um 17:12

Eine Frage hab ich noch.was kann beim zahnriemenriss alles kaputt gehen?

am 17. Mai 2010 um 17:35

Normalerweise sollte ein Zahnriemen nicht so schnell reisen, im gegenteil, der sollte eigentlich immer länger halten als es vorgeschrieben ist.

Auf jeden Fall ist der Schaden in einer guten Werkstatt zu beheben, wird nur bisschen viel Kosten so weit ich weiß.

Normaler Weiße hast du auch 2 Jahre Garantie auf Zahnriemen, fahr mal zu der Werkstatt wo du es wechseln lassen hast hau mal auf den Tisch, da springt bestimmt was raus.

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 17:44

Im kommenden Dezember ist der Wechsel zwei Jahre her.was kann dabei alles kaputt gehen oder gegangen sein?den weg zur Werkstatt mach ich morgen nach der arbeit!Dann mal schauen was die dazu sagen.stell mich schon aufs schlimmste ein.

am 17. Mai 2010 um 17:55

stell dich am besten gleich Minimum auf nen defekten Zylinderkopf ein! :(

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 18:03

Ich denk mir das schlimmste.schlimmer geht's dann ja nicht.meine schlimmsten Gedanken!motortausch.wenn ich ihn dann auseinander habe mach ich gleich alles.dichtungen.kolbenringe und so Sachen!was kann eigentlich innen drin so alles hinueber sein?werd morgen mal schauen ob er sich durchdrehen laesst.

am 17. Mai 2010 um 18:15

Kommt drauf an wie schnell du den Motor aus gemacht hast. Die Nockenwellen haben bestimmt die Kolben kaputt gemacht, dass wäre glaube ich aber nicht so schlimme, denn die Nockenwellen und Kolben kannst du ja wechseln, wenn du Ahnung hast, aber wenn Kurbelwelle auch was davon getragen hat, dann würde ich so was als "Wirtschafltichen Totalschaden" nennen. Am besten ist einfach mal rein schauen, es ist bestimmt noch einiges zu retten und mit paar Ersatzteilen zusammen zu bekommen.

am 17. Mai 2010 um 18:18

Dann stell dich schon mal auf einen finanziellen Tiefschlag ein.

Wenn Du auf irgendeine Weise Schadenersatz bzw. Garantieanspruch erheben willst, musst Du der Werkstatt ihre Schuld bzw. Pfusch beim Einbau nachweisen.

Die werden die Schuld dann auf einen evtl. Materialfehler abwälzen.

Dann könntest Du dem Hersteller versuchen nachzuweisen, dass der Riemen fehlerhaft war. (denn auf den hast Du Garantie)

Allerdings wird der Hersteller Dir im Höchstfall den Riemen selbst ersetzen und nicht den Einbau.

Also was ich meine.

Bei der Laufleistung und der verstrichenen Zeit nach dem Wechsel, solltest Du besser nicht auf den Tisch in der Werkstatt Deines Vertrauens hauen.

Denn die ist im Moment wahrscheinlich Deine einzige Chance.

 

Zylinderkopf, Ventile, Kolben, Zahnriemen, Spannrolle, Nockenwelle.... dass sind glaub ich die gängigsten Schäden nach nem Zahnriemenabflug.

Aber vielleicht haste ja auch Glück. Bei meinem letzten Zahnriemenerlebnis waren nur die Ventile hin.

Gruß Thomas

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 18:27

Habe ihn sofort ausgemacht als ich es bemerkt habe.ich werd morgen in der Werkstatt vorbei schauen.danach bin ich schlauer.dann wird sich der Rest zeigen.danke erstmal und einen schoenen Abend euch.lg aus Hessen.

was gibt es neues zu dem thema?

Ich geh davon aus die Werkstatt hat normale Geschäftszeiten

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 3:21

Davon gehe ich auch aus.;-) heut nach der arbeit geh ich hin.

am 18. Mai 2010 um 15:29

Also an meiner Stelle würde ich den ganzen Prozess durchziehen. Gewehrleistung, Garantie, Schadenersatz, Anwalt, Gericht, Gutachten oder wenigstens ein Teil vom Schaden zurück verlangen. So eine Werkstatt kann sich so eine Reparatur eher leisten als ein kleiner Bürger. !!!Natürlich wäre eine Rechtsschutzversicherung angebracht, sonst würde ich es lassen!!!

Auf jeden Fall ist da ein Werkstattlieferungsvertrag entstanden der auch 2 Jahre Garantie mit sich trägt und wenn die zwei Jahr noch nicht rum sind dann würde ich auf mein Recht bestehen.

Erzähl uns auf jeden Fall wie es gelaufen ist...

am 18. Mai 2010 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Heinle1602

Also an meiner Stelle würde ich den ganzen Prozess durchziehen. Gewehrleistung, Garantie, Schadenersatz, Anwalt, Gericht, Gutachten oder wenigstens ein Teil vom Schaden zurück verlangen. So eine Werkstatt kann sich so eine Reparatur eher leisten als ein kleiner Bürger. !!!Natürlich wäre eine Rechtsschutzversicherung angebracht, sonst würde ich es lassen!!!

Auf jeden Fall ist da ein Werkstattlieferungsvertrag entstanden der auch 2 Jahre Garantie mit sich trägt und wenn die zwei Jahr noch nicht rum sind dann würde ich auf mein Recht bestehen.

Erzähl uns auf jeden Fall wie es gelaufen ist...

Ist auch verständlich, dass Du das vielleicht so versuchen würdest.

Kannst ja auch gerne machen.

Letztendlich muß man dann eben das Gutachten abwarten. Sollte die Werkstatt allerdings gepfuscht haben, glaub ich nicht das man dann noch soweit gefahren wäre.

Also liegt es dann meistens am Material.

Dann wär also der Hersteller Schuld und man könnte versuchen dort Schadenersatzansprüche einzufordern.

Kann der Automobilzulieferer dann aber die Qualitätskontrolle nachweisen (was er definitiv kann) hat man zumindest nach so langer Zeit und der angegebenen Laufleistung keine realistische Chance auf Ersatzansprüche..

Es wäre also eher ein Kampf gegen Goliat. Aber wenn man gut versichert ist und drauf steht.... Dann bitte.

Gruß Thomas

am 18. Mai 2010 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Heinle1602

.....Auf jeden Fall ist da ein Werkstattlieferungsvertrag entstanden.........

Werkstattlieferungsvertrag, da hast Du aber ein schwieriges Wort erfunden!:rolleyes:

Man hat evtl. das "Recht" auf einen neuen Zahnriemen, der Rest hängt vom guten Willen der Werkstatt ab, die das Teil eingebaut hat. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen