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Zahnriemen über gesprungen

Themenstarteram 20. August 2010 um 16:43

Hi, letzte Woche ist an meinem TT der Zahnriemen übergesprungen, wie ist das genau zu verstehen? Fehlen da dann Zähne und der rutscht weiter?

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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rirarunkel

Hi, letzte Woche ist an meinem TT der Zahnriemen übergesprungen, wie ist das genau zu verstehen? Fehlen da dann Zähne und der rutscht weiter?

Der Zahnriemen sollte das kleinste Problem sein, du solltest dich eher um die Ventile und evtl. um den Zylinderkopf sorgen...

am 20. August 2010 um 17:14

wenn er übersprungen ist,dann war er entweder zu locker ,oder es sind einfach ein paar Zähne ausgerissen ...

dadurch verschieben sich die Steuerzeiten,und es kann sein dass dir die Ventile auf die Kolben knallen:D

bei mir hat sich mal die WAPU gefressen,und dadurch is der ZR gerissen:)

daraufhin vier Ventile defekt!

Die Kosten hielten sich aber in Grenzen,da wir alles selbst gemacht haben :)

In einer Werkstatt wird sowas schon relativ teuer

Themenstarteram 20. August 2010 um 17:20

Kaputt ist die Maschine ja, ich wusste nur nicht was das genau zu bedeuten hat mit dem "übergesprungen". Die ganze Sache liegt jetzt jedenfalls bei Audi. Hab mein Auto scheckheftgepflegt und am 20.11.09 bei 101000km (jetzt ca. 116000km) in der Inspektion gehabt (longlife wohlgemerkt). Und diese Woche erklärt mir die Werkstatt, dass das Wechselintervall dieses Jahr Februar war, also 10 Wochen nach der Inspektion, da muss man mich als Laien eigentlich auf einen anstehenden Wechsel hinweisen. Deswegen fahre ich ja nicht zu "Hinz und Kunz" sondern in die Fachwerkstatt. Und weil ich den ganzen Schaden(bis 8000€ je nachdem was alles defekt ist) nicht tragen will, mach ich mich jetzt mal schlau. Fest steht schonmal dass es grob fahrlässig von der Werkstatt war, mich nicht auf den anstehenden Wechsel hinzuweisen!

Die Wechselintervalle sind seitens Audi nur eine Empfehlung.

Dass die Werkstatt dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, ist natürlich äusserst ärgerlich. :(

Wäre der Zahnriemen unmittelbar nach dem Wechsel übergesprungen, wäre das etwas anderes.

 

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass du hier große Chancen hast, etwas erstattet zu bekommen, da

der Wagen schon lange aus der Werksgarantie ist. Du kannst lediglich auf den guten Willen des Händlers hoffen

und ggf. eine Beschwerde an der Audi AG verfassen.

 

Man muß sich über die Burschen vom Audi-Service echt wundern. Da gibt es im Serviceheft die Stelle Zahnriemenwechsel und die bräuchten nur ein paar Seiten zurück zu blättern, um festzustellen, dass diese Arbeit fällig ist. Immerhin verdienen sie daran!

Mein letzter Service bei Audi wurde weder im Serviceheft, noch im Computersystem korrekt vermerkt. Den letzten Service ließ ich bei einem Audi-zertifizierten Betrieb machen, der Zugang zum System hat. So erfährt man interessante Details... Und gewissenhaftere Arbeit bekomme ich obendrein. Bin gespannt ob die sich bei Audi querstellen, wenn ich das nächste Mal einen Carlife-Plus-Fall habe. :D

@rirarunkel

Wenn Du Dich an Audi wendest, wegen Kulanz o.ä., dann solltest Du auf die Stelle im Serviceheft hinweisen! Ich könnte mir in diesem Kontext die Frage nicht verkneifen, ob die Einhaltung regelmäßiger Bremsflüssigkeitswechsel auch in der Verantwortung des Kunden liegt. Die laxe Arbeitseinstellung des Audi-Service ist zumindest in diesem Punkt lebensbedrohlich. Was hat man von dem teuren Service, wenn er dermaßen unzuverlässig ist?

Grüsse!

am 20. August 2010 um 23:11

Also wenn Du eine normale große Inspektion mit Mobilitätsgarantie im November 2009 beim Audi-Fachbetrieb gemacht hast, muss darauf hingewiesen werden, dass der Zahnriemenwechsel im Februar 2010 ansteht und das auch auf der Rechnung stehen. Das ist - auch in Bezug auf die Mobilitätsgarantie - verpflichtend, genauso wie Hinweise auf ggf. Bremsverschleiß oder Reifenverschleiß. Normalerweise bietet Audi an, den Zahnriemenwechsel bei der Inspektion gleich mitzumachen.

Die Zahnriemen-Wechselintervalle wurden von Audi mehrfach geändert, so dass Du als Laie dem Serviceheft gar nicht entnehmen kannst, wann der Zahnriemen ansteht. Soweit ich mich erinnere, steht da auch 180.000 km drin.

Also ich denke, Du solltest Schadenersatz bei Audi durchsetzen und Dich nicht scheuen, juristische Mittel einzusetzen.

Themenstarteram 21. August 2010 um 6:32

Auf der Rechnung ist kein Hinweis vermerkt über ein anstehendes Wechselintervall. Und die Mobilitätsgarantie etc. lass ich mir ja jedesmal im Serviceheft eintragen. Fest steht, dass entweder alle 5 Jahre oder meines Wissens alle 120000km ein Wechsel durchgeführt werden sollte.

Audi hat sich bis jetzt noch nicht dazu geäussert und die Werkstatt sieht sich schuldlos. Aber da werde ich auch zum Anwalt gehen, wenn da nix bei rumkommt. Damit sowas nicht passiert, geht man schliesslich in eine Fachwerkstatt. Und bei solch hochgezüchteten Motoren sollte man bei Inspektionen auch entsprechend sensibel mit Reparaturen oder anstehenden Wechselintervallen verfahren.

Hier mal ein Auszug aus nem Gerichtsurteil von 2007:

Erst wenn nämlich eine der vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Fristen zum Zeitpunkt der Jahresinspektion bereits abgelaufen gewesen wäre oder nur weniger als 3 Monate oder 5.000 km nach der Jahresinspektion abgelaufen wäre, hätten die Mitarbeiter der beklagten KfZ-Werkstatt nämlich klären müssen, ob im Rahmen der im Hause der Beklagten früher regelmäßig durchgeführten Kundendienste der Zahnriemen bereits ordnungs- und turnusgemäß ersetzt worden war und hätten sie die Klägerin dann auch auf die anstehende Auswechslung im Rahmen ihrer Beratungspflicht hinweisen müssen. Nur dann wäre das Unterlassen der Mitarbeiter der Beklagten somit als grob fahrlässig anzusehen, da in Fachkreisen allgemein bekannt ist, dass ein schadhafter Zahnriemen zu einer Beschädigung des gesamten Motors führen kann (LG Duisburg, DAR 1995, Seite 488 = BeckRS 2004, Nr.: 12359). Die zum Schadenersatz verpflichtende Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten wäre dann (aber auch nur dann) nämlich darin zu sehen, dass ihre Mitarbeiter die Klägerin nach dem Ablauf der entsprechenden Fristen bzw. wenn diese Fristen innerhalb der nächsten 3 Monate oder der nächsten 5.000 km drohten abzulaufen, nicht auf die anstehende Zahnriemenauswechslung und die Gefahr eines möglichen Motorschadens hingewiesen hätten (vgl. dazu auch: LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 1988, Seite 313).

Zitat:

Original geschrieben von rirarunkel

Auf der Rechnung ist kein Hinweis vermerkt über ein anstehendes Wechselintervall. Und die Mobilitätsgarantie etc. lass ich mir ja jedesmal im Serviceheft eintragen. Fest steht, dass entweder alle 5 Jahre oder meines Wissens alle 120000km ein Wechsel durchgeführt werden sollte.

Audi hat sich bis jetzt noch nicht dazu geäussert und die Werkstatt sieht sich schuldlos. Aber da werde ich auch zum Anwalt gehen, wenn da nix bei rumkommt. Damit sowas nicht passiert, geht man schliesslich in eine Fachwerkstatt. Und bei solch hochgezüchteten Motoren sollte man bei Inspektionen auch entsprechend sensibel mit Reparaturen oder anstehenden Wechselintervallen verfahren.

Auf der Rechnung muß kein Vermerk stehen. Das ist nicht korrekt.

Aber wie blind oder schlampig muß man als Serviceberater (der Vertagswerkstatt!) sein, damit man das Feld im Serviceheft übersieht! Daran würde ich die Geschichte aufhängen.

Grüsse!

am 21. August 2010 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

Zitat:

Original geschrieben von rirarunkel

Auf der Rechnung ist kein Hinweis vermerkt über ein anstehendes Wechselintervall. Und die Mobilitätsgarantie etc. lass ich mir ja jedesmal im Serviceheft eintragen. Fest steht, dass entweder alle 5 Jahre oder meines Wissens alle 120000km ein Wechsel durchgeführt werden sollte.

Audi hat sich bis jetzt noch nicht dazu geäussert und die Werkstatt sieht sich schuldlos. Aber da werde ich auch zum Anwalt gehen, wenn da nix bei rumkommt. Damit sowas nicht passiert, geht man schliesslich in eine Fachwerkstatt. Und bei solch hochgezüchteten Motoren sollte man bei Inspektionen auch entsprechend sensibel mit Reparaturen oder anstehenden Wechselintervallen verfahren.

Auf der Rechnung muß kein Vermerk stehen. Das ist nicht korrekt.

Aber wie blind oder schlampig muß man als Serviceberater (der Vertagswerkstatt!) sein, damit man das Feld im Serviceheft übersieht! Daran würde ich die Geschichte aufhängen.

Grüsse!

Hallo rirarunkel :),

Hier wäre folgendes Vorgehen erst einmal angebracht, vor dem evtl. Gang

zu einem Rechtsanwalt:

1. Der Serviceberater soll Dir die Emailadresse von Audi/Kundenservice geben.

Die haben nämlich einen Kundenservice,

wo man auch selbst um Kulanz anfragen kann.

2. Sollte der Serviceberater Dir die Emailadresse nicht geben wollen, so nerv

die beim Mobiltätsservice solange, bis Du an die Emailadresse kommst.

3. Schreib dann eine Email und schildere den Fall. Dann wirst Du eine Telefon-

nummer bekommen oder eine Faxnummer. Du wirst dann gebeten, den Fall

eingehender zu schildern und auch Servicehefteintragungen und die Rechnung

für den letzten Service zu faxen. An der Historie des Fahrzeugs sind die

sehr interessiert.

4. Dann erst mal abwarten, was passiert und wenn auch die sich querstellen,

dann kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Audi ist nämlich sehr am Service seiner Vertragswerkstätten interessiert.

Wenn wir beim :) waren, dann bekommen wir hinterher immer einen Anruf

von einem Callcenter, was von Audi beauftragt ist.

Die fragen wie zufrieden wir mit dem letzten Werkstattbesuch/Service waren.

Sind viele Fragen und Noten kann man im einzelnen auch vergeben.

Nach Verbesserungsvorschlägen wird auch gefragt.

Es gibt Auszeichnungen von Audi, die sich die Werkstätten/Händler

an die Wand hängen können für guten Service. Da sind die ganz heiß drauf.

Ich wundere mich immer, dass ich nicht getragen werde, wenn ich mal da bin.

Ich schließe nicht aus, dass es bei Schlamperei einen auf den Deckel gibt. Das weiß

ich aber nicht. :)

Bei uns steht auf den Rechnungen: Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb. Bislang

gab es noch keine Zündaussetzer. ;)

Themenstarteram 21. August 2010 um 10:27

Zitat:

Original geschrieben von Star-TT

 

Hallo rirarunkel :),

Hier wäre folgendes Vorgehen erst einmal angebracht, vor dem evtl. Gang

zu einem Rechtsanwalt:

1. Der Serviceberater soll Dir die Emailadresse von Audi/Kundenservice geben.

Die haben nämlich einen Kundenservice,

wo man auch selbst um Kulanz anfragen kann.

Audi hab ich letzte Woche Sonntag schon über die Homepage kontaktiert. Der Fall befindet sich dort momentan in der Fachabteilung und wird von denen bearbeitet. Das dauert allerdings leider seine Zeit.

Aber ich ziehe da auf jeden Fall alle Register, Autobild und ähnliche Zeitschriften interessieren sich meist ja auch brennend für solche Fälle ;-)

am 21. August 2010 um 11:18

Hallo rirarunkel :),

Es könnte sein, dass die Serviceberater eine andere Emailadresse wissen, als

auf der Homepage von Audi zu finden ist.

Frag da ruhig noch einmal nach zu Deiner Sicherheit. (Zur Not

Mobilitätsservice nerven....)

Ich hatte mal um Kulanz angefragt, als die Gewährleistungsfrist

abgelaufen war. Es dauerte ca. 10 Tage, bis da Antwort kam.

Dann ging es aber sehr schnell und es war erfolgreich mit der Kulanzanfrage.

Am Telefon war man sehr nett zu mir.

In diesem Thread erwähnte ÜberholTT ja, dass evtl. die Ventile oder

Zylinderköpfe einen abgekriegt haben könnten, was ich nicht für

Dich hoffe.

Insofern ist es imho richtig, dass Du Dich wehrst. :)

Themenstarteram 21. August 2010 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von Star-TT

Hallo rirarunkel :),

Es könnte sein, dass die Serviceberater eine andere Emailadresse wissen, als

auf der Homepage von Audi zu finden ist.

Frag da ruhig noch einmal nach zu Deiner Sicherheit. (Zur Not

Mobilitätsservice nerven....)

Ich hab da am Mittwoch auch mal angerufen. Da hat man mir versichert, dass die Sache bearbeitet wird, es halt nur etwas Zeit braucht. Als ich meinen Namen genannt hatte wusste die Frau auch direkt um was es geht. Ich geb denen jetzt noch ein paar Tage und dann fang ich an die zu nerven.

Zitat:

In diesem Thread erwähnte ÜberholTT ja, dass evtl. die Ventile oder

Zylinderköpfe einen abgekriegt haben könnten, was ich nicht für

Dich hoffe.

Insofern ist es imho richtig, dass Du Dich wehrst. :)

Also der Motor hat definitiv was abbekommen. Am ersten Zylinder wurde eine Endoskopie gemacht und das Ventil ist definitiv verbogen. Aber um den genauen Schaden abschätzen zu können (Pleuel, Kolben etc.), muss man den Kopf runtermachen und dann sind direkt die ersten 1500€ weg ohne dass was repariert wurde..........

am 21. August 2010 um 12:54

Hallo rirarunkel :),

Das hört sich ja schon mal gut an, wenn die wissen worum es geht. :)

Die werden natürlich auch die Vertragswerkstatt,

bei der Du warst, zu Wort kommen lassen.

Mach Dir jetzt trotzdem ein schönes Wochenende! :)

Und wenn Dir das zulange dauert, dann rufst Du halt wieder an bei Audi an.

Das mit dem Motor hört sich ja garnicht gut an. Kein Wunder, dass Du da

so am Ball bist und nichts unversucht lassen möchtest.

Alles Gute und viel Glück noch einmal! :)

 

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