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Zahnriemenwechsel Teil der Inspektion ?
Moin,
ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft, der laut Bestellung vorher neuen TÜV und eine Inspektion erhalten soll.
Normalerweise wäre nach der Laufleistung der Zahnriemen auch fällig gewesen wurde aber nicht gemacht.
Muss ich den jetzt selber wechseln lassen, oder muss das Autohaus da jetzt nach arbeiten ?
VG Thomas
Beste Antwort im Thema
Gehen dir die Argumente aus?
Der TE kann sich ja gerne mal informieren. Denn, wenn ich recht habe, bleibt er auf dem Schaden sitzen, falls der Riemen reist und der Motor hops geht! Denn Gewährleistungsansprüche sehe ich dar gar keine!
Und wenn du immer noch der Meinung bist, der TE hätte Anspruch auf eine erweiterte Leistung, dann zeig mir bitte mal eine Quelle, die dies belegt. Der TE hätte diese Leistung vorher aushandeln müssen.
MfG
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39 Antworten
Liegt daran wie du verhandelt hast. Wenn alle Stricke reißen, musste wohl selbst zum Werkzeug greifen müssen.................
Hättest du aushandeln müssen! Normalerweise ist das kein Bestandteil einer Inspektion!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Hättest du aushandeln müssen! Normalerweise ist das kein Bestandteil einer Inspektion!
MfG
Wenn das lt. Inspektionsplan dran gewesen wäre, schon.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Hättest du aushandeln müssen! Normalerweise ist das kein Bestandteil einer Inspektion!
MfG
Wenn das lt. Inspektionsplan dran gewesen wäre, schon.
Hi,
nicht unbedingt, bei MB z.B. nennt sich das "Zusatzarbeiten zum Service"
Im Inspektionsumfang ist höchsten noch der Hinweis auf die Fälligkeit drin. Bei Ford läuft der Wechsel unter : Zusätzliche Wartungsarbeiten (gegen gesonderte Berechnung) Und daran sind die Kunden nicht ganz unschuldig.
Ich kenne keine Marke, wo das mit drin ist! Das gehört wohl oder übel bei keiner Marke zum Inspektionspaket. Das wird immer gesondert berechnet. Der Händler wird es niemanden schenken. Sprich: Es wird immer Geld kosten. Nur, weil "Nobelhobel" es in der Inspektion mit macht, weil der "Nobelhobel-Kunde" sowieso alles zahlt, ist es kein Bestandteil der Inspektion.
MfG
Richtig, ein Zahnriemenwechsel muss immer seperat vom Kunden beauftragt werden, die Händler sehen dies als Zusätzliche Wartungsarbeit an, falls das in der Inspektionzeitraum dran sein sollte.
viele wechseln ihren Zahnriemen ja außerhalb einer Inspektion.
In diesenfalle musst du den Auftrag seperat zum Wechseln geben. Die Werke hat nicht geschlampt.
Jede Arbeit, die sich aus der Inspektion ergibt, muss gesondert beuftragt werden. Die Inspektion selbst kostet beim Audi-Händler 111 € für den A6 4B, das ist immer nur die reine Durchsicht. Wenn du also so argumtierst, würde bei einer Inspektion immer nur nachgeschaut, aber niemals etwas ersetzt, getauscht oder aufgefüllt.
Richtig! Die Inspektion beinhaltet in der Tat nur die Durchsicht! Alle weiteren Arbeiten werden gesondert bezahlt. Dazu zählt jeder Filter und jede Flüssigkeit, die getauscht wird. Auch Kerzen und Co. sind Sonderarbeiten. Daher müssen diese Materialien auch gesondert bezahlt werden.
MfG
Das sag ich ja. Und wenn nach Plan der Zahnriemen dran gewesen wäre, könnte der durchaus als zur Inspektion gehörig angesehen werden, genauso wie alle anderen Teile, die gesondert beauftragt und bezahlt werden müssen.
Zur Inspektion gehören natürlich auch die fälligen Wartungsarbeiten.
Gibt man sein Auto zum Service ab, dann wird das gewechselt was ansteht gemäß Inspektionsvorgabe des Herstellers und wenn zu dem KM Stand der Zahnriemenwechsel ansteht, gehört das zur Inspektion.
Ist die Bestandteil des Kaufvertrages und der Zahnriemen reißt, ist der Händler in der Gewährleistung.
Sinnvollerweise klärt man das Zahnriementhema mit dem Kunden ab, weil das idr. ne teure angelegenheit ist, aber im Prinzip gehört das selbstverständlich zum Service.
Er hat nen Auto gekauft! Da er die Inspektion dazu bekommt, wird der Händler den Teufel tun, und ihn auf den fälligen Riemen hinweisen. Die Inspektion wird nen abgehakten Zettel beinhalten und Wischwasser! Mit Glück noch frisches Öl! Glaubst doch nicht echt, dass das da richtig ausgeführt wird. (Machen die ja nicht mal, wenn du dafür zahlst!)
Der Zahnriemen fällt nicht in die Gewährleistung, wenn der Termin nicht schon bei/vor Kauf überschritten war! Selbst, wenn der Wagen 119.999km auf dem Tacho hat und bei 120.000km der Riemen fällig ist. Wenn er dann bei 120.001km reißt, ist es die Schuld des Besitzers/Käufers.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Er hat nen Auto gekauft! Da er die Inspektion dazu bekommt, wird der Händler den Teufel tun, und ihn auf den fälligen Riemen hinweisen. Die Inspektion wird nen abgehakten Zettel beinhalten und Wischwasser! Mit Glück noch frisches Öl! Glaubst doch nicht echt, dass das da richtig ausgeführt wird. (Machen die ja nicht mal, wenn du dafür zahlst!)
Der Händler ist in der Gewährleistung, und wenn "Inspektion" vereinbart war und der Plan einen neuen ZR vorsieht, wird’s für den Händler hübsch eng, wenn er reißt und den Motor schrottet. Es ist sogar die Pflicht des Händlers, ihn uf den ZR hinzuweisen.
Das zeige mir mal!
Ist der Riemen schon überfällig? Wen nicht, ist dieser nicht in der Inspektion. (Und auch so nicht!) Wenn der Riemen bei Übergabe i.O. war (Limit nicht überschritten!), ist er ja nicht "defekt". Also, warum ist der Riemen in der Gewährleistung?
Zumal Inspektion und fällige Wartungsarbeiten 2 Paar Schuhe sind!
MfG