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Zentrales Verzeichnis für alle Kennzeichen?

Themenstarteram 24. Februar 2016 um 14:24

Hallo Forenten,

gibt es ein solches Verzeichnis?

Ich meine damit nicht nur die deutschen Kennzeichen sondern alle (zumindest Europa / Ostblockstaaten).

Hintergrund:

Herrenloses (total verrottetes) Motorrad mit offensichtlich ausländischem Kennzeichen (aus dem man das Land nicht entnehmen kann - nur Buchstaben und Zahlen drauf) fällt bei Sturm um und beschädigt Fahrzeug.

Da kann man doch nicht viel machen - oder?

Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

evtl. wendet man sich an das "Büro Grüne Karte", die heißen so und sind zuständig für Haftpflichtschäden, die ausländische Fahrzeuge in Deutschland angerichtet haben. Die zahlen selbst und klären das dann mit dem im Ausland zuständigen Versicherer.

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Gibt es Fotos vom Kennzeichen?

Was sagen die Vertreter der Ordnungsmacht dazu?

(Man hätte z.B. nicht neben so einer Schrottmühle parken müssen.)

Themenstarteram 24. Februar 2016 um 14:35

Kann das Kennzeichen ja morgen mal ablichten.

Polizei hat den Vorgang wohl schon aufgenommen. Auf dem Moped ist ein Zettel des Geschädigten drauf, das sich doch der Besitzer melden soll. So wie die Karre aussieht steht die schon Jahre dort.

Andy

...Teilkasko, mehr bleibt da wohl nicht!

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 24. Februar 2016 um 15:24:09 Uhr:

... Herrenloses (total verrottetes) Motorrad mit offensichtlich ausländischem Kennzeichen (aus dem man das Land nicht entnehmen kann - nur Buchstaben und Zahlen drauf) fällt bei Sturm um und beschädigt Fahrzeug ...

Nur eine Anmerkung zu einer Erfahrung, die allerdings schon Jahre zurück liegt. Wir hatten vom Verein aus Plakattafeln an verschiedenen Stellen im Ort befestigt und auch davon wurde eine bei Sturm weg gerissen. Die flog an ein Auto und beschädigte es. Eine Delle und mehrere Kratzer ... Schaden ca. 600DM. Die Vereinsversicherung weigerte sich damals, den Schaden zu ersetzen. Begründung war in der Richtung, dass die Tafeln (für normale Verhältnisse) korrekt gesichert gewesen sind und sich aufgrund der "höheren Gewalt" keine Haftung ergibt.

Der Geschädigte hat damals wohl sogar noch einen Anwalt eingeschaltet ... sich dann aber nie wieder gemeldet ... ich frage mich, warum nicht :rolleyes:

Von daher kommt es wohl möglicherweise tatsächlich auf die aufgezeichneten Windstärken durch den Wetterdienst und die Art der Abstellung des Fahrzeugs an, ob sich da überhaupt ein Haftungsanspruch gegen den Halter oder (falls in dem Fall noch vorhanden) gegen dessen Versicherung ableiten läßt.

Aber um die Frage zu beantworten: Nein, ein solches Verzeichnis gibt es nicht. Weder europa-, geschweige denn weltweit.

Moin, Moin!

Richtig! Ich meine an 8 zahlt die Teilkasko! Ob auch bei Motorräder? (...) denn das Motorrad steht bereits auf dem Boden.

Der Schaden muss so entstanden sein, dass der Gegenstand beim heran fliegen/ herunterfallen erst das Fahrzeug berühren muss und dann den Boden (ist bei Ästen so).

G

HJü

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 24. Februar 2016 um 16:02:28 Uhr:

Aber um die Frage zu beantworten: Nein, ein solches Verzeichnis gibt es nicht. Weder europa-, geschweige denn weltweit.

stimmt genau ...

Die einzige Möglichkeit wäre, neben der bereits erwähnten Polizei, eventuell noch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bzw. das Service Center der Autoversicherer:

http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html

Allerdings können die eine gegnerische Versicherung meines Wissens nach nur europaweit ermitteln. Wobei anhand des Kennzeichens halt auch überhaupt erst mal das Herkunftsland festgestellt werden müsste.

Hier bekommst Du aus Datenschutzgründen aber ggf. NICHT den Halter (gar mit Anschrift) genannt, sondern dessen Haftpflichtversicherung, sofern eine solche besteht.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 24. Februar 2016 um 16:18:20 Uhr:

Die einzige Möglichkeit wäre, neben der bereits erwähnten Polizei, eventuell noch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bzw. das Service Center der Autoversicherer:

http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html

Ich glaube, der GDV führt ausschließlich innerhalb Deutschlands sein Register. Die Abkürzung steht ja für Gesamtverband DEUTSCHER Versicherer.

Ich möchte bezweifeln, dass da z.B. Tschechen oder Spanier erfasst sind.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 24. Februar 2016 um 16:36:44 Uhr:

Ich glaube, der GDV führt ausschließlich innerhalb Deutschlands sein Register. Die Abkürzung steht ja für Gesamtverband DEUTSCHER Versicherer.

Ich möchte bezweifeln, dass da z.B. Tschechen oder Spanier erfasst sind.

diese Annahme stimmt nachweislich nicht ... aber aus nachfolgendem Zitat von deren Seite ergibt sich für mich ein gänzlich anders gelagertes Problem:

Zitat:

Für alle im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zugelassene Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland, sofern sich der Unfall im Ausland ereignet hat.

Verstehe ich allerdings auch nicht, was da (rechtlich?) den Unterschied macht, ob mein Fahrzeug von einem ausländischen Fahrzeug hier in Deutschland oder im Ausland beschädigt wird

Klar hat der GDV keine "eigene" Datenbank mit allen europäischen Fahrzeugen. Die nehmen aber Kontakt mit den Versicherungsverbänden der jeweiligen anderen Länder auf und klären über deren landesweite Datenbanken dann den Versicherungsstatus zum Kennzeichen ab.

evtl. wendet man sich an das "Büro Grüne Karte", die heißen so und sind zuständig für Haftpflichtschäden, die ausländische Fahrzeuge in Deutschland angerichtet haben. Die zahlen selbst und klären das dann mit dem im Ausland zuständigen Versicherer.

Zitat von der Homepage des Büros:

"In aller Regel wickelt das DBGK den Schadenfall nicht selbst ab, sondern teilt einem Versicherungsunternehmen (Mitglied) oder auch einer privaten Schadenregulierungsorganisation mit, dass es den Schadenfall zu Lasten des ausländischen Bureaus oder des ausländischen Haftpflichtversicherers abwickeln soll. Bei der Zuteilung der Schadenabwicklung sind bestehende "Korrespondenzabkommen" zwischen inländischen und ausländischen Versicherungen zu berücksichtigen."

Ich hatte das mal mit einem türkischen Lkw als Unfallverursacher. Das DBGK hatte den Regulierer informiert, der hat aber nicht reagiert. Als ich dann nachgehakt habe, hat das DBGK den Schaden selbst und vollständig reguliert. Die springen also jedenfalls ein wenn's klemmt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Februar 2016 um 17:08:06 Uhr:

evtl. wendet man sich an das "Büro Grüne Karte", die heißen so und sind zuständig für Haftpflichtschäden, die ausländische Fahrzeuge in Deutschland angerichtet haben. Die zahlen selbst und klären das dann mit dem im Ausland zuständigen Versicherer.

Danke dafür .... diese Organisation war mir bislang unbekannt. Gut mal davon gehört zu haben.

Übrigens steht HIER bei den Angaben zur Schadenabwicklung / Regulierungspraxis

Zitat:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt das DBGK die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ein ausländisches Kfz in Deutschland. ...

... Deshalb kann das DBGK wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden.

Das bestätigt nach meinem Dafürhalten Deine Angaben

Ich hatte bzw. habe einen ähnlichen Fall bei meiner Tochter im Moment. Die DBGK ist bestimmt nicht so einfach freiwillig bereit, die Haftplicht für andere zu Übernehmen. Der Fall liegt jetzt beim Anwalt obwohl die Sache eigentlich deutlich einfacher ist, als beim TE!

Ein Polnischer LKW, Firma und Fahrer bekannt, hat Ladung verloren, (Schotter) und die Frontscheibe sowire die Motorhaube beschädigt. Schaden ohne bisherige Nebenkosten ca. 2000 Euro. Die DBGK hat uns sofort an die gegnerische Versicherung weitergeleitet und jede eigene Regulierung abgelehnt. Diese gegnerische Versicherung sträubt sich, da der Fahrer alle Schuld leugnet. Die DBGK hat sich darauf hin ebenfalls geweigert, irgendwelche Regulierungen zu übernehmen und den Fall für sich geschlossen!

Soweit in Kurzform! Wie ich diese Hinweise immer liebe: "ich habe ja Rechtschutz", oder: ich lasse das den oder den Regeln, die bezahlen das"! Das hat mit der heutigen Praxis nicht mehr viel zu tun. Jede kleine Ungereimtheit ist für Versicherungen heute der Grund, sich quer zu stellen! Wern nur denkt, die DBGK regelt das, und es noch nicht probiert hat, ist auf dem Holzweg.

Im Fall des TE würde es mich nach dessen Schilderung nicht wundern, wenn das Mopped nicht mal mehr versichert ist! Dann viel Spaß. Man bleibt meist auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen. Vorallem, wenn man an die Haftpflicht der Schadenverursachers heran will. Das endet in 95% der Fälle vor Gericht. Wer opfert schon gern seinen Rabatt?!

Da ist unter dem Strich die Teilkasko deutlich günstiger, wenn man am Ende die Schlussrechnung macht!

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