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Zerkratzte Felgen...Garantieleistung Händler???
Hallo allerseits.
Ich habe mir, wie viele dieses Jahr einen neuen Golf VI bei einem Händler bestellt/ gekauft.
Soweit ist eigentlich auch alles ok, aber ich habe ein Problem mit den Felgen.
Das Auto habe ich mit Winterreifen ab werk bestellt. Angeliefert wurde es ja aber mit den Sommer-Alufelgen. Diese wurden dan gegen die Winterreifen auf Stahlfelgen bei Händler gewechselt.
So wurde das Auto auch an mich übergeben. Die Sommerreifen/Alus lagen verpackt in so "Tüten" im Kofferraum (umgeklappte Rückbank).
Leider habe ich es versäumt diese beim Händler vorort anzuschaun. Als ich nämlich daheim diese Ausgepackt habe um sie im Keller zu verstauen, habe ich gemerkt, dass 2 Felgen Kratzer haben.
Ich habe dann die zwei wieder ins Auto rein und bin zum Händler. Mein Verkäufer meinte, kein Problem, wir finden eine Lösung. Der Teile-Futzie hingegen meint so ganz lässig, "mhhh das kann doch garnicht sein, wie kann sowas passiert sein....wir können versuchen es zu polieren und das wars...)
Naja gesagt, getan. Habe die Felgen dagelassen und ne Woche später wollte ich sie wieder abholen.
Resultat: einer der Felgen ist ok, bei der anderen war ich nicht mit dem Ergebnis zufrieden (immer noch sichtbare Streifen/Kratzer, nicht sehr tief, aber trotzdem deutlich sichtbar)
Nach protesterkundung meinerseits, hat der Händler den Fall an VW direkt weiter geleitet...
Habe dann eine Email von meinem Händler bekommen...folgender Inhalt...
"Bezüglich der Felge, kann ich deine Enttäuschung gut nachvollziehen, leider haben wir aber keine "gute" Nachricht für dich. Über unsere Polier Aktion, konnten wir die eine Felge wieder im neuen "Glanz erstrahlen" lassen, bei der anderen ist leider dieser leichte, feine, kleine "Striemen" geblieben. Für VW ist eine Felge ein Gebrauchsgegenstand, welcher witterungs- und äußeren Einflüssen ausgesetzt ist.
Daher haben wir auch durch VW keine Aussichten auf eine Beteiligung. (Habe da unseren Garantie und Kulanz Verantwortlichen mit ran gezogen)
Es tut mir sehr leid, dass wir dir bei der zweiten Felge keine andere/weitere Lösung anbieten können"
So nun meine eigentliche Frage, was kann bzw. soll ich jetzt tun???
ps: es handelt sich um Siena - Felgen, ich habe auch kein Bild davon, denn sie ist immer noch beim Händler
Danke schonmal.
Servus Gruß Alex
Beste Antwort im Thema
Natürlich ist das alles ärgerlich, wenn es einen trifft.
Aber was ich heute hier schon alles gelesen habe, da fragt man sich ob einige ein auto zum fahren gekauft haben, oder ob sie es in die Vitrine stellen wollen und nur anschauen.
Da wird andauernd von irgendwelchen Millimetern irgendwo und Falten in den Sitzen gesprochen. (Beitrag Mängel am Golf oder so)
Bei einigen kommt es so vor, als ob sie nichts anderes zu tun haben als täglich beim Händler was neues zu reklamieren.
Ok, natürlich sollte der Wagen fehlerfrei sein, aber bei manchen kann man auch den Kopf schütteln.
Ist es nun den Ärger, Stress und die Zeit wert einen leichten Kratzer in der Felge über Wochen zu reklamieren?
Morgen fährst du über einen Bordstein und hast 3 fette kratzer, und dann?
Jetzt wird mir klar, warum die Autos immer teurer werden, wenn Vw wegen mancher Forderungen die Preise anheben muß.
(Nein, man soll nicht über jeden Fehler hinwegsehen)
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13 Antworten
Gar nichts kannst Du tun, hättest die Felgen ja auspacken können, im übrigen besser eine kleine Schramme auf der felge , als im Lack, da kommen später noch mehr Kratzer drauf, garantiert. Sei froh, dass der Dealer sich wenigstens Mühe gegeben hat oder versuche es mal mit Polier- und Schleifpaste.
Ist der Händler ein Bekannter von Dir oder wieso duzt er Dich ?
Natürlich ist das alles ärgerlich, wenn es einen trifft.
Aber was ich heute hier schon alles gelesen habe, da fragt man sich ob einige ein auto zum fahren gekauft haben, oder ob sie es in die Vitrine stellen wollen und nur anschauen.
Da wird andauernd von irgendwelchen Millimetern irgendwo und Falten in den Sitzen gesprochen. (Beitrag Mängel am Golf oder so)
Bei einigen kommt es so vor, als ob sie nichts anderes zu tun haben als täglich beim Händler was neues zu reklamieren.
Ok, natürlich sollte der Wagen fehlerfrei sein, aber bei manchen kann man auch den Kopf schütteln.
Ist es nun den Ärger, Stress und die Zeit wert einen leichten Kratzer in der Felge über Wochen zu reklamieren?
Morgen fährst du über einen Bordstein und hast 3 fette kratzer, und dann?
Jetzt wird mir klar, warum die Autos immer teurer werden, wenn Vw wegen mancher Forderungen die Preise anheben muß.
(Nein, man soll nicht über jeden Fehler hinwegsehen)
Hallo, Du hast bei der Fahrzeugübergabe die verpackten Felgen leider nicht angeschaut, ist ja bei der freudigen Aufregung irgendwie verständlich. Jetzt noch etwas zu unternehmen ist da wohl ziemlich aussichtslos. Selbst wenn Du völlig verbeulte Felgen vorgefunden hast. Die Beweislast, dass das vor der Fahrzeugübergabe passierte, liegt bei Dir, insofern hattest Du durch die kleine "Nachlässigkeit" noch Glück gehabt.
Vorher also alles anschauen auch wenn das Glücksgefühl noch so groß ist.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von piotor
Hallo, Du hast bei der Fahrzeugübergabe die verpackten Felgen leider nicht angeschaut, ist ja bei der freudigen Aufregung irgendwie verständlich. Jetzt noch etwas zu unternehmen ist da wohl ziemlich aussichtslos. Selbst wenn Du völlig verbeulte Felgen vorgefunden hast. Die Beweislast, dass das vor der Fahrzeugübergabe passierte, liegt bei Dir, insofern hattest Du durch die kleine "Nachlässigkeit" noch Glück gehabt.
Vorher also alles anschauen auch wenn das Glücksgefühl noch so groß ist.
Gruß Peter
servus,
is so net ganz richtig.....zeigt sich beim verbrauchsgüterkauf ein mangel innerhalb der ersten sechs monate, so wird nach § 476 bgb vermutet, dass dieser mangel schon bei gefahrübergang vorhanden war........also liegt die beweislast gerade nicht beim käufer.....
Ich würde auf jeden Fall mit dem Freundlichen reden.
Warum sollte der sich querstellen?
Der Händler muss doch nur sagen, dass das Auto mit verkratzten Felgen bei ihm angekommen ist und dann gibt's von VW Ersatz.
Die andere Möglichkeit, er hat sie zerkratzt, dann ist seine Versicherung dran.
Also wenn das mein Händler wäre, würde ich mich nicht damit abspeisen lassen.
Schließlich sind die Felgen verpackt bei dir angekommen und du hast sie halt Zuhause geprüft, die Felgen sind ja in einem nichtbenutzbaren Zustand, da nicht am Auto, also wie sollen die Kratzer da ran gekommen sein?
Ein neues Auto ist ein so komplexer Gegenstand, dass man unmöglich bei einer Übergabe jede Ecke überschauen kann. Es ist schon Akt genug, die äußeren Karosserieteile auf Kratzer- und Beulenfreiheit, Spaltmaße etc. zu checken. Gerade wenn in der Autostadt so ein Hansel hinter dir steht, der bald das nächste Auto übergeben will.
Ich werde deshalb das nächste Neufahrzeug wieder beim Händler in Empfang nehmen. Ich war jetzt 2x in der Autostadt, da gibt es für mich nur noch wenig Neues zu sehen und 2x 360km Fahrt sind auch kein Pappenstiel. Ein guter Händler zeigt dem Kunden das Fahrzeug, BEVOR es auf ihn zugelassen wird. Bei dieser Gelegenheit durfte mein Händler übrigens gleich zwei meiner Felgen (Santa Monica) tauschen, weil verkratzt bzw. fehlerhaft lackiert.
Die Bestellung von Winterräder werde ich mir aus genau den Gründen verkneifen, die der Threadersteller erfahren hat. Zudem will ich die 16" Design-Stahlräder, die es ohnehin nicht ab Werk gibt. Wer packt denn schon alle 4 Räder aus, um sie auf Kratzerfreiheit zu prüfen ? Ich finde es eine absolute Unverschämtheit, dem Kunden den Mangel als "bei einem Gebrauchsgegenstand normal" rein zu drücken. Er hat einen Neuwagen gekauft, und keinen Jahreswagen !
Noch schlimmer ist es, wenn man sich den zweiten Radsatz zum Händler nachliefern lässt. Dann sitzt man am Ende als Depp zwischen Werk, Händler und zusätzlich dem Versandunternehmen, und jeder schiebt es auf den jeweils Anderen. Deshalb lasse ich auch keine Räder einlagern, das gibt bei Kratzern nur Stress - und kostet auch noch.
Gruß
Roger
Zitat:
Original geschrieben von silverstonedriver
Hallo allerseits.
Ich habe mir, wie viele dieses Jahr einen neuen Golf VI bei einem Händler bestellt/ gekauft.
Soweit ist eigentlich auch alles ok, aber ich habe ein Problem mit den Felgen.
Das Auto habe ich mit Winterreifen ab werk bestellt. Angeliefert wurde es ja aber mit den Sommer-Alufelgen. Diese wurden dan gegen die Winterreifen auf Stahlfelgen bei Händler gewechselt.
So wurde das Auto auch an mich übergeben. Die Sommerreifen/Alus lagen verpackt in so "Tüten" im Kofferraum (umgeklappte Rückbank).
Leider habe ich es versäumt diese beim Händler vorort anzuschaun. Als ich nämlich daheim diese Ausgepackt habe um sie im Keller zu verstauen, habe ich gemerkt, dass 2 Felgen Kratzer haben.
Ich habe dann die zwei wieder ins Auto rein und bin zum Händler. Mein Verkäufer meinte, kein Problem, wir finden eine Lösung. Der Teile-Futzie hingegen meint so ganz lässig, "mhhh das kann doch garnicht sein, wie kann sowas passiert sein....wir können versuchen es zu polieren und das wars...)
Naja gesagt, getan. Habe die Felgen dagelassen und ne Woche später wollte ich sie wieder abholen.
Resultat: einer der Felgen ist ok, bei der anderen war ich nicht mit dem Ergebnis zufrieden (immer noch sichtbare Streifen/Kratzer, nicht sehr tief, aber trotzdem deutlich sichtbar)
Nach protesterkundung meinerseits, hat der Händler den Fall an VW direkt weiter geleitet...
Habe dann eine Email von meinem Händler bekommen...folgender Inhalt...
"Bezüglich der Felge, kann ich deine Enttäuschung gut nachvollziehen, leider haben wir aber keine "gute" Nachricht für dich. Über unsere Polier Aktion, konnten wir die eine Felge wieder im neuen "Glanz erstrahlen" lassen, bei der anderen ist leider dieser leichte, feine, kleine "Striemen" geblieben. Für VW ist eine Felge ein Gebrauchsgegenstand, welcher witterungs- und äußeren Einflüssen ausgesetzt ist.
Daher haben wir auch durch VW keine Aussichten auf eine Beteiligung. (Habe da unseren Garantie und Kulanz Verantwortlichen mit ran gezogen)
Es tut mir sehr leid, dass wir dir bei der zweiten Felge keine andere/weitere Lösung anbieten können"
So nun meine eigentliche Frage, was kann bzw. soll ich jetzt tun???
ps: es handelt sich um Siena - Felgen, ich habe auch kein Bild davon, denn sie ist immer noch beim Händler
Danke schonmal.
Servus Gruß Alex
Ganz ehrlich? Selber Schuld.Hättest sie Dir anschauen sollen bei der Übergabe.
Wenn Kunden bei mir Ihre Räder abholen, lasse ich sie sogar für den einwandfreien Zustand unterschreiben.Dann bin ich nämlich raus.
Zitat:
Original geschrieben von mark105
Zitat:
Original geschrieben von piotor
Hallo, Du hast bei der Fahrzeugübergabe die verpackten Felgen leider nicht angeschaut, ist ja bei der freudigen Aufregung irgendwie verständlich. Jetzt noch etwas zu unternehmen ist da wohl ziemlich aussichtslos. Selbst wenn Du völlig verbeulte Felgen vorgefunden hast. Die Beweislast, dass das vor der Fahrzeugübergabe passierte, liegt bei Dir, insofern hattest Du durch die kleine "Nachlässigkeit" noch Glück gehabt.
Vorher also alles anschauen auch wenn das Glücksgefühl noch so groß ist.
Gruß Peter
servus,
is so net ganz richtig.....zeigt sich beim verbrauchsgüterkauf ein mangel innerhalb der ersten sechs monate, so wird nach § 476 bgb vermutet, dass dieser mangel schon bei gefahrübergang vorhanden war........also liegt die beweislast gerade nicht beim käufer.....
Hallo, in Fällen eines sichtbaren Mangels, wie Kratzer oder Beulen ist der Verkäufer mit der Fahrzeugübergabe und dem Übergabeprotokoll m.E. aus dem Schneider. Er hat damit den Beweis schon angetreten. Somit muss dann anschließend der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bestand. Falls das nicht so sein sollte, hätte ja jeder die Möglichkeit, Kratzer oder Beulen noch 6 Monate nachträglich beseitigigen zu lassen...wohl doch eher nicht.
Bei den üblichen Garantiefällen sehe ich das wie Du.
Interessant wäre, wenn der Händler ihm "aus Versehen" Stahlfelgen reingelegt hat, der Käufer aber für Alu im Übergabeprotokoll unterschrieben hat. Da wird wohl auch der Kunde die Beweislast haben.
Gruß Peter
also für mich macht dieser fall doch ganz klar,dass es sich nicht um einen sichtbaren mangel handelt......die felgen waren doch nicht aufgezogen (oder?)....und vom durchschnittlichen kunden kann bestimmt keine haarkleine inaugenscheinnahme verlanhgt werden....das unterscheidet ihn ja gerade vom händler, den die mängelrügepflicht des § 377 hgb trifft........
Zitat:
Original geschrieben von piotor
Zitat:
Original geschrieben von mark105
servus,
is so net ganz richtig.....zeigt sich beim verbrauchsgüterkauf ein mangel innerhalb der ersten sechs monate, so wird nach § 476 bgb vermutet, dass dieser mangel schon bei gefahrübergang vorhanden war........also liegt die beweislast gerade nicht beim käufer.....
Hallo, in Fällen eines sichtbaren Mangels, wie Kratzer oder Beulen ist der Verkäufer mit der Fahrzeugübergabe und dem Übergabeprotokoll m.E. aus dem Schneider. Er hat damit den Beweis schon angetreten. Somit muss dann anschließend der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bestand. Falls das nicht so sein sollte, hätte ja jeder die Möglichkeit, Kratzer oder Beulen noch 6 Monate nachträglich beseitigigen zu lassen...wohl doch eher nicht.
Bei den üblichen Garantiefällen sehe ich das wie Du.
Interessant wäre, wenn der Händler ihm "aus Versehen" Stahlfelgen reingelegt hat, der Käufer aber für Alu im Übergabeprotokoll unterschrieben hat. Da wird wohl auch der Kunde die Beweislast haben.
Gruß Peter
Hallo.
Also, ich verstehe hier manche auch nicht ganz... als ob es euch nicht selber stören würde!!!
Und zum Thema "Bordstein" und "bald sind da eh Kratzer drin", kann ich nur sagen, dass ich in den letzten vier Jahren nicht ein Kratzer in meine Alufegen "gefahren" habe. Weder Sommer noch Winteralus!
Und zum Thema anschaun beim Händler, ok habe ich bei aller euphrie über mein 1. Neuwagen vergessen. Aber ich bin anschließend auf direktem Weg nach ause ca. 5km und habe sie felgen dort gleich ausgepackt und den Schaden bemergt.
Wie der Zufall es will, war auch noch ein Nachbar dabei (der hat ebenfalls beim selben Händler ein Goll VI gekauft) der alles mitbekommen hat und auch gesagt hat, bring die Felgen wieder hin. Und nicht wie andere etwa meinen, naja hab zwar >20.000€ bezahlt, aber was solls, bei nem gebrauchten ist das ja auch so und da passts scho... für mich nicht nachvollziehbar!!!
Zurück zum Händler, dieser hat mir nie unterstellt, dass ich es war oder sowas in der Art.
Naja so wie ich das sehe haben die vergessen das Auto richtig zu kontrolliren, als sie dieses entgegengenommen haben.
Die Spuren schauen halt aus, als wären sie von den Bändern die zur Sicherung während des Transport auf dem LKW benutzt werden.
( denk ich mir zumindest)
Dachte ja hier gibt es eventuell ähnliche Fälle, dem ist scheinbar nicht so, schade.
Aber egal, ich schau mal auf anderen Wege weiter was ich da noch tun kann.
Hallo!
Vor allem möchte ich einmal wissen, was der oder ein anderer Händler sagen würde, wenn er einen "Rückläufer" aus einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag mit einem solchen Schaden hereinnehmen müsste.
Dann wären es keine normalen Abnutzungsspuren (und das dann nach 24, 36 oder 48 Monaten Laufzeit), sondern ein SCHADEN!
Ganz klar würde er Wertersatz, Minderung und ähnliches verlangen.
Warum?
Weil er es kann und weil der Kunde es sich gefallen lässt.
Und wo sind jetzt die
"Leben-und-Leben-lassen-Schwätzer"?
90 % aller Händler kennen eben nur ihren Profit - allerdings möchte ich die mal erleben, wenn sie ihre paar, ach so spärlichen und mühsam erarbeiteten Groschen, in eine Mangel behaftetet Omega- oder Rolex-Uhr, Armani-Anzug oder einfach nur einem profane Paar Schuhe investieren.
Und dann sagt der Verkäufer: Ach, wenn sie um die nächste Ecke biegen, hat ihre Uhr (Anzug, Schuhe ...) doch eh die erste Macke...
Gruß
Euer c.-j., der anfängt die exekutive Auto-Branche zu verachten!
Warum (soll) dein Händler an VW schreiben weil ER die Felgen beim Wechsel zerkratzt ? Warum schreibt VW daraufhin zurück ? Vielleicht könntest du diesen Briefwechsel noch mal beschreiben, da blicke ich gerade nicht so durch. Kratzer die beim Wechsel entstehen sind bestimmt keine Garantieleistung von VW an den Kunden sondern höchstens Schadenersatz vom Händler an dich.
Kratzer und offensichtliche Beschädigungen unterliegen auch nicht der Beweislastumkehr und als letzten Fehler: VWs werden nicht "immer teurer" .