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Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung

Themenstarteram 26. August 2021 um 9:10

Moin zusammen,

hab da mal ne Frage und über die Sufu nix gefunden.

Hab einen Fragebogen "Zeugenanhörung zur Fahrerfestellung" erhalten.

Gefahren ist zum Tatzeitpunkt mein Schwager. In dem Schreiben steht das ich die Aussage verweigern kann wenn ich mit dem beschuldigten u.a. verschwägert bin.

Weiß jemand ob ich trotzdem mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen müsste?

Tatvorwurf steht nicht drin, nur "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr".

Mein Schwager hat nix bemerkt sagt er.

 

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75 Antworten

Wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, könnte das drohen, ja. Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, weil du von deinem Aussageverweigerunsrecht gebrauch machst oder behauptest, dich nicht mehr erinnern zu können wer gefahren ist. Sollte es dir also um diese Unterscheidung gehen, spielt das keine Rolle.

Was sagt der Schwager dazu? Will er den Vorfall nicht zugeben?

Beim ersten mal dürfte wohl noch keine Fahrtenbuchauflage kommen, hängt auch vom Bearbeiter der Bußgeldstelle ab. Drauf verlassen würde ich mich aber nicht. Wäre natürlich blöde, wenn du wegen deines Schwagers eine Auflage riskierst.

Wäre es mein Schwager, so wäre die wöchentliche Getränkekiste frei Haus gesichert :D

Aber vllt. hilft das hier: https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/fahrtenbuch/

Wenn Dich die Ordnungsbehörde ärgern will, so kann sie es m. E. anordnen. Aber auch da kann man dann gegen vorgehen.

Hatte ich auch gedacht, dass die Fahrtenbuchauflage bei der ersten Auffälligkeit nur eine Drohung wäre. Wurde aber prompt durchgesetzt.

Themenstarteram 26. August 2021 um 10:52

Mein Schwager sagt er hat nix mitbekommen. Was ich ihm glaube. Eventuell einen Radfahrer geschnitten und das nicht gesehen (im Kreisel).

Irgendwie witzig, es wird im Schreiben auf mein Recht bei auf Aussageverweigerung bei Familienangehörigen verweisen, ich aber dann trotzdem mit Sanktionen rechnen muss. Außerdem ist ja nicht überprüfbar, da man ja nicht sagt wer gefahren ist. vor allem, da sowas nicht erwähnt wird im Schreiben. Allerdings steht da : "....sofern Sie meiner Bite um Angabe der Personailien der Fahrerin/des Fahrers ohne nachvollziehbare Begründung nicht enstsprechen, weitere Ermittlungen durchführen oder anregen werde. Dies kann auch bedeuten, dass Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zeugenschaftlich vernommen werden".

Ist das ein Standardtext, oder bin ich mit recht eingeschüchtert?

immerhin ist der Text gendergerecht...

Aber das wird ansonsten ein Standardtext sein.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. Aug. 2021 um 12:52:13 Uhr:

ohne nachvollziehbare Begründung nicht enstsprechen, weitere Ermittlungen

Ich vermute, dass das der entscheidende Teilsatz ist.

Daraus würde ich als Nichtjurist folgern, dass eine Antwort wie "ich weiß,wer gefahren ist, berufe mich aber auf mein Zeugnisverweigerungsrecht bei Familienangehörigen" folgenlos bleibt.

Und eben diese Folgerung ist falsch.

Beruft er sich auf Aussageverweigerungsrecht, sind keine weiteren Ermittlungen mehr notwendig und die Auflage zum Führen des Fahrtenbuches kann veranlasst werden.

Zitat:

Fahrzeughalter lehnt Mitwirkung ab:

Verweigert der Fahrzeughalter seine Mitwirkungsbereitschaft, so kann die Behörde grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen eine Fahrtenbuchauflage erlassen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Fahrzeughalter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.

Quelle: vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 – Az.: 11 B 7/95

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. August 2021 um 12:55:50 Uhr:

immerhin ist der Text gendergerecht...

Der Text ist gerade nicht gendergerecht, weil er Menschen in eine binäre Geschlechtercharakteristik zwingt.

:D

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. August 2021 um 12:59:48 Uhr:

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. Aug. 2021 um 12:52:13 Uhr:

ohne nachvollziehbare Begründung nicht enstsprechen, weitere Ermittlungen

Ich vermute, dass das der entscheidende Teilsatz ist.

Sich nicht erinnern zu können dürfte auch eine nachvollziehbare Begründung sein.

Je länger der fragliche Vorfall her ist, desto nachvollziehbarer.

Moment, anscheinend ging es hier doch nicht um ein nachweisliches Vergehen, dass laut Bußgeldkatalog geahndet werden kann, sondern um eine "Begegnung" mit einem Radfahrer, der meint man habe ihn geschnitten? Wird sich das Kennzeichen gemerkt haben und ist dann zur Polizei.

Daraus wird dann gar nichts werden. Selbstverständlich kann der TE hier die Aussage verweigern. Sollte nicht gleich eine Gruppe von 10 Radfahrern gewesen sein, die alle das gleiche aussagen, ist das eine der üblichen Anzeigen, die im Sande verlaufen / eingestellt werden. Einen Unfall wird es ja nicht gegeben haben, denn DAS hätte wohl auch der Schwager bemerkt. ;)

Dort steht lt. TE "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr". Das kann alles und nichts sein. Ich würde da nicht automatisch von ausgehen, dass es nicht um ein nachweisliches Vergehen ging.

Oder müsste in der Zeugenanhörung dann gleich schon der konkrete Tatvorwurf stehen?

Moewe, immerhin wurden grammatikalisch W/M/D angesprochen :)

Mitzuteilen, dass man zur angegebenen Tatzeit z.B. auf der Arbeit war, wäre wohl sogar wahr.

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