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Zeugenfragebogen als Geschädigte

Themenstarteram 25. September 2018 um 6:10

Hallo :)

ich hatte vor 2 Wochen einen Auffahrunfall. Mir ist ungebremst jemand ins Heck geknallt. Polizei wurde natürlich gerufen. Jetzt bekomme ich einen Zeugefragebogen von der Polizei und frage mich wieso ? Habe leider zum Thema Zeugefragebogen als Geschädigte nichts gefunden. Immer nur wenn jemand geblitzt wurde, o. Ä, dass die Polizei mit so einem Fragebogen den Fahrer ausfindig machen will.

Bin mir unschlüssig wie ich darauf jetzt reagieren soll. Ob gar nicht, oder nur weilweise. Würde eigentlich gerne nur meine Angaben/Daten bestätigen, aber bin nicht sicher ob das so reicht.

Hoffe es kann jemand helfen.

Beste Antwort im Thema

Meine Güte, schreib rein, was passiert ist und gut ist. Erfinde nichts dazu, lasse nichts weg und bleib bei der Wahrheit. Es geht hier um die Ermittlung eines Sachverhalts und nicht um eine Anhörung als Beschuldigter. Da sieht man mal, wo dieses ständige Gelaber hinführt, sich ständig überall verweigern zu müssen, was irgendwelche Angaben betrifft :rolleyes::rolleyes:

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Wenn du den Polizei bekommen hast, vermute ich, dass du Zeuge im Falle einer Anzeige der Polizei für den Unfallverursacher sein wirst.

Du bist ja nur Geschädigter bei der Versicherung.

Die Polizei ist bei Unfällen nur zur Aufnahme und Weitergabe der Kontaktdaten zuständig, sofern aber eine Straftat vorlag (z.B. ist er dir reingefahren, weil er über Rot fuhr), dann bekommt der Verursacher noch ein Verwarn/Bußgeld, je nach Fall, aufgedrückt. Bei ungebremst sollte man ja auch von Ablenkung durch Handy oder ähnliches ausgehen.

Themenstarteram 25. September 2018 um 6:41

Jaa ein Strafantrag liegt auch dabei. Aber bin mir ehrlich gesagt noch nicht sicher, ob ich ihn anzeigen sollte. Ich unterstelle niemandem etwas, aber er hat hundert pro aufs Handy geschaut weil auf gerader Strecke ein knallrotes Auto "nicht zu sehen" ist doch wohl schon sehr seltsam.

Wenn ich ankreuze, dass ich die Aussage verweigern will (zum Unfallgeschehen) kann die Polizei das aber nicht negativ sehen oder ? Wenn ich keinen Strafantrag stelle stellt sich das Verfahren ja von selbst ein ?

Meine Güte, schreib rein, was passiert ist und gut ist. Erfinde nichts dazu, lasse nichts weg und bleib bei der Wahrheit. Es geht hier um die Ermittlung eines Sachverhalts und nicht um eine Anhörung als Beschuldigter. Da sieht man mal, wo dieses ständige Gelaber hinführt, sich ständig überall verweigern zu müssen, was irgendwelche Angaben betrifft :rolleyes::rolleyes:

Du brauchst keinen Strafantrag stelln, das kann dir sogar gänzlich egal sein. Für dich ist nur wichtig, dass der Unfallverursacher zur Rechenschaft gezogen wird. Anstelle deines Fahrzeuges hätte da ja auch ein Kind (oder Renter, beides sind Lebewesen) sein können.

Beantworte einfach nach besten Wissen und Gewissen, das ist in diesem Falle auch gut für dich (Bezüglich Versicherung und der polizeilichen Ansicht zum Fall.

Schreibe aber nicht, dass er auf das Handy geguckt haben muss, da er ein rotes Auto übersehen hat, außer du hast gesehen, dass er auf sein Handy geguckt hat. Vermutungen haben da nichts zu suchen.

 

Die Anzeige hat er, egal was du schreibst.

Wenn du garnich weist wie geh einfach zur nächsten Polizeidienststelle und frag die um Hilfe.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 25. September 2018 um 09:00:20 Uhr:

Du brauchst keinen Strafantrag stelln, das kann dir sogar gänzlich egal sein. Für dich ist nur wichtig, dass der Unfallverursacher zur Rechenschaft gezogen wird. Anstelle deines Fahrzeuges hätte da ja auch ein Kind (oder Renter, beides sind Lebewesen) sein können.

Beantworte einfach nach besten Wissen und Gewissen, das ist in diesem Falle auch gut für dich (Bezüglich Versicherung und der polizeilichen Ansicht zum Fall.

Und wenn kein Strafantrag gestellt wird, wird er eben strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Also wenn Wert darauf gelegt wird, dass er wegen fahrlässiger Körperverletzung ( ich nehme an dass der TE verletzt wurde, sonst macht der Strafantrag keinen Sinn ) bestraft wird, sollte man Strafantrag stellen. Das muss dann eben jeder für sich selber entscheiden und hat nichts mit eventuellen zivilrechtlichen Ansprüchen hinsichtlich eines Schmerzensgeldes zu tun.

@Tecci

Vielen dank für den letzten Satz deines Postings. Du sprichst mir aus der Seele.

@Ford26

Die Ermittlungsakte wird bei der Regulierung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche mit herangezogen. Eine gleichlaufend wahre Schilderung des Ablaufs ist sinnvoll. Bei der Schmerzensgeldhöhe kann es von Belang sein, ob der Verursacher strafrechtlich belangt worden ist. Stimme dich mit dem Anwalt ab, den Du mit der Schadensabwicklung beauftagt hast / beauftragen solltest.

Selten so teilweise wenig fundierte Antworten gesehen!

1. Als Geschädigte wirst du natürlich als Zeugin vernommen, einen besonderen Status als Geschädigte gibt es hier nicht. Warum auch?

 

2. Ob du einen Strafantrag stellst oder nicht, ist unerheblich; die Polizei wurde hinzugezogen und damit hat eine Anzeige stattgefunden. Du hast keinen Einfluss darauf, ob der Unfall als Offizialdelikt behandelt wird (d. h., dass vom Amts wegen ermittelt wird), oder als Antragsdelikt (also dass ohne Anzeige keine Ermittlungen stattfinden. Nur in diesem Fall kann die Rücknahme der Anzeige die Ermittlungen beenden).

Diese Einstufung erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen durch die Staatsanwaltschaft, im Zweifel muss entschieden werden, ob ein "öffentliches Interesse" besteht.

3. Du bist als Beteiligte an dem Unfall (das bist du auch als Geschädigte!) verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken. Und das dient doch deinem Vorteil! Da du als Zeugin vernommen wirst, bist du zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, alles andere ist sogar eine Straftat! Die Aussage verweigern kannst du nicht, warum auch; es ist doch vorteilhaft für dich, wenn der wahre Schuldige festgestellt und zur Verantwortung gezogen wird und dich entschädigen muss! Außerdem sähe das so aus, als ob du eine Mitschuld vertuschen wolltest. Einzige Ausnahme: Du würdest dich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten.

Mein Rat: Den Bogen vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Du kannst auch, wenn du in einem Punkt unsicher bist, etwas dazuschreiben, z. B. "soweit ich mich erinnere" oder "ich hatte den Eindruck" oder so.

Im Zweifel solltest du immer einen Rechtsanwalt hinzuziehen; hier handelt es sich doch sicher um einen hohen Schaden!

Zitat:

@dl4he schrieb am 25. September 2018 um 13:57:28 Uhr:

Selten so teilweise wenig fundierte Antworten gesehen! ...........................

Da sind wir ja froh, dass du solch eine fundierte Antwort gegeben hast. Vielen Dank dafür:)

Nur mal so nebenbei. Aus einer fahrlässigen KV kann niemand ein Offizialdelikt machen. Das bleibt nunmal ein Antragsdelikt. Was glaubst du, warum nach einem Strafantrag gefragt wird. Sollte allerdings besonderes öffentliches Interesse bejaht werden, wird die Staatsanwaltschaft auch beim Antragsdelikt von Amts wegen ermitteln. Das ist aber in solchen Sachen sehr selten der Fall.

Bei dem Rest bin ich prinzipiell bei dir. Wahrheitsgemäß ausfüllen und gut ist.

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