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zeugnisverweigerungsrecht bei entzogener erziehungsberechtigung

Themenstarteram 28. September 2011 um 22:25

fiktive fragestellung:

wenn mutter Gertrud vor 16 jahren die erziehungsberechtigung für den damals 2 jahre alten Helmut entzogen wurde, der sich mit nun 18 jahren mit ihr aber so gut versteht, dass die dem jetzt erwachsenen mann sein auto leiht...

...und einen anhörungsbogen zu einer geschwindigkeitsübertretung für die Helmut verantwortlich ist bekommt - hat sie ein zeugnisverweigerungsrecht?

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am 28. September 2011 um 22:34

Ich denke mal ja, denn die Kommentierungen des §52 StPO sprechen von einer Verwandtschaft in gerader Linie, und das ist nunmal bei Mutter und Kind so, auch wenn in der Zwischenzeit jemand anders gesetzlicher Vertreter des Kindes war. Die Vorschrift nach der Verwandtschaft richtet sich nach §1589 BGB. Ich habe leider keine Kommentierung des BGB hier, wo ich mir den 1589 näher angucken könnte.

Da selbst bei adoptieren Kindern ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht (1754 BGB). Wird ein Kind unter Volljährigkeit adoptiert hat es KEIN Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber den Verwandten der Annehmenden Personen. Dies ist aber nicht deine Frage gewesen, sondern nur noch mal der Vollständigkeit halber gesagt.

am 28. September 2011 um 22:36

Die Entscheidung zum Sorgerecht hat ja nichts mit dem Verwandschaftsverhältnis zu tun, insofern dürfte die fiktive Mutter Gertrud ihr Zeugnisverweigerungsrecht haben.

EDIT meint, da war ich zu langsam ...

Themenstarteram 29. September 2011 um 1:01

hat(te) das kind mal adoptiveltern, vater und mutter - was ist dann Gertrud - eine "zweite" mutter?

wie ich das vom hörensagen so kenne, ist es ja oft so, dass die kinder in eine andere stadt kommen, und die kinder trotz aller bemühungen rauszufinden, wer ihre "wirklichen eltern" sind, diese information (offiziell) nicht erhalten.

worauf ich hinaus will - muss Gertrud irgendeinen beweis dafür haben, dass sie die leibliche mutter ist, um vom zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen zu können dürfen?

Diese Anhörungsbögen sind doch eh unwichtig, den erst vor dem Richter musst du was aussagen oder von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei musst du keine Angaben machen.

Wenn ein Bußgeld verhängt wird kannst du dagegen Einspruch erheben.

Vorladung auf die Wache usw und Besuche an der Haustüre kannst du alles knicken. Ohne Richterlichen Bescheid musst du gar nichts sagen oder irgendwo hin gehen.

Allerdings wird die Polizei versuchen die Nachbarn zu frage, die sind meist Auskunft freudig. Also denen sagen sie sollen nichts sagen.

Die Sache mit Zeugnisverweigerungsrecht erst mal nicht sagen sonst lockst die Ermittlungsbehörden auf die richtige Fährte.

Das Zeugnisverweigerungsrecht engt die Sache doch ziemlich ein.

Und das Zeugnisverweigerungsrecht ist kein Grund für ein Absehen von einer Fahrtenbuchauflage.

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Themenstarteram 29. September 2011 um 8:54

hast du einen passenderen bereich?

ich bitte darum, nicht auf die auflage, ein fahrtenbuch führen zu müssen einzugehen, sondern NUR um die beantwortung MEINER frage:

darf das zeugnis verweigert werden, wenn man die verwandschaft nicht belegen kann?

am 29. September 2011 um 9:25

Wie ich geschrieben hatte, wurde das Kind vor dem 18. Lebensjahr adoptiert, so hat es und alle Verwandten aus gerader Linie das Zeugnisverweigerungsrecht. Wurde es nach dem 18. LJ adoptiert, so haben nur die Eltern und das Kind zu ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Da das Kind bei dir aber schon 16 war, alles gut :)

Themenstarteram 29. September 2011 um 9:34

ok, allllllllso...

Gertrud heisst mit richtigem namen Gönül und Helmut - Mohammed. Gertrud ist mit ihrem zweiten sohn -Hammid- vor 5 jahren nach D gekommen und hat -ausser Hammid- keine weiteren verwandten hier. den nachweis, dass Mohammed ihr sohn ist oder war, kann sie nicht führen.

ich stell' mir das so vor: sie bekommt einen fragebogen / wird vom gericht befragt und macht gebrauch vom zeugnisverweigerungsrecht. die polizei befragt mit dem foto in der hand die nachbarn, findet aber nichts raus. nun könnte doch der durch diesen umstand gefrustete staat auf die idee kommen nachzuforschen, wer denn so alles ein verwandter von Gertrud sein könnte, dabei feststellen, dass sie ausser Hammid keine weiteren (in D erfassten) verwandten hat... und ihr den "missbrauch des zeugnisverweigerungsrechts" vorwerfen...

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

fiktive fragestellung:

ficktief gefragt:

Wie siehts mit Geburtsurkunde aus?

Wirklich gar nichts an Dokumenten?

Wie alt ist Hammid?

Was machst du wenn sich die Behörde auf Hammid einschießt als einzigen männlichen Verwandten in etwa dem Alter per Paßbildabgleich?

am 29. September 2011 um 12:01

Sorry, aber was soll der Käse! Es gibt nur "schwanger oder nicht"...ein bißchen schwanger endet so wie dein Thread hier....Quatsch mit Soße!

 

1. AGB"S von MT lesen = schließen

2. Frag die Staatsmacht

3. Fühlt sich wie ein Sohn, oder was....;)

 

Fazit: sofort schließen!

am 29. September 2011 um 12:32

Werden schon wieder die Hausarbeiten in Jura vergeben?

Amen

Themenstarteram 29. September 2011 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

ficktief gefragt:

Wie siehts mit Geburtsurkunde aus?

Wirklich gar nichts an Dokumenten?

überhaupt gar nichts.

Zitat:

Wie alt ist Hammid?

Was machst du wenn sich die Behörde auf Hammid einschießt als einzigen männlichen Verwandten in etwa dem Alter per Paßbildabgleich?

der unschuldige Hammid ist 4 jahre älter, wenn die behörde auf Hammid einschliesst, dann würde der vorwurf des missbrauchs des zeugnisverweigerungsrechts seitens des staates wohl nicht mehr gestellt werden können und Gertrud wäre aus dem schneider.

ertmal - denn andererseits hat Hammid wesentlich längere haare als sein bruder und somit ist es nur eine frage der zeit, bis die frage nach dem missbrauch in den raum gestellt wird.

eine alternative wäre, dass (der weiterhin im ausland lebende) Mohammed sich stellt - will er nicht.

die zweite alternative läuft darauf hinaus, dass Hammid das vergehen seines bruders auf seine kappe nimmt - will er auch nicht.

Gertrud leidet sehr unter dieser situation, bringt es aber nicht über das herz, dem sohn den karren wegzunehmen. verpfeiffen ist in ihrem kulturkreis alles andere als üblich. somit ist die fahrtenbuchauflage so ziemlich das beste, was ihr passieren könnte. aber wie sieht das nun mit der gefahr, in einem missbrauchsverfahren auf der anklagebank zu landen aus?

am 29. September 2011 um 13:59

Ich würde mal stark annehmen, als Mutter gilt wer in einer Geburts- oder Adoptionsurkunde als solche eingetragen ist.

Vielleicht hilft ein anderer Ansatz: Mohammed mal kräftig links und rechts eins hinter die Ohren geben daß er seine Mutter in eine Situation bringt unter der sie sehr leidet.

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