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zGg, zGgZ und B-Führerschein

Mal wieder eine Frage zur zulässigen Kombination von Fahrzeugen.
Etwaiges neues Fahzeug kommt mit Eintrag eines zulässigen Zug-Geamtgewichts von 3,272 t daher.
zGg Pkw 1922 + zGg Anhänger 1450 Kg => 3372 Kg.
zulässige Anhängelast gebremst 1500 Kg
3372 Kg < 3,5t, somit für Führrschein B okay
3372 Kg > 3,272 t => 100 Kg dürfen nicht ausgenutzt werdn.
Egal auf welchem Fzg, da auch voll beladener Anhänger unter 1,5 t bleibt.
Soweit richtig gedeutet?
Die einstige Anhänger zGG < Leergewichts Zugfahrzeug-Klausel für Anhänger >750 Kg mit B-Schein ist inzwishen hinfällig bei unter 3,5 t Gesamtgewicht, oder?

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22 Antworten

Mit der Klasse B dürfen meines Wissens nach nur Anhänger bis 750 kg gezogen werden.
Darüber ist die Klasse BE erforderlich.

Das stimmt so pauschal nicht. Warum schreibst Du so etwas wenn Du es nicht genau weißt?

Eine Hilfe dazu..klick mich

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 22. März 2025 um 22:29:09 Uhr:


Mit der Klasse B dürfen meines Wissens nach nur Anhänger bis 750 kg gezogen werden.
Darüber ist die Klasse BE erforderlich.

Immer wieder furchtbar, wenn Leute antworten, ohne Ahnung zu haben. Ist doch nicht schlimm, aber dann einfach Finger weg von der Tastatur und nur mitlesen.
Antwort: der TE hat Recht.

Und noch ein Hinweis an @matzi99 :
Niemals irgendwelche Seiten wie "Fahrschule Hintertupfingen" verlinken (da wüßte ich genügend, die falsch und/oder veraltet sind). Sondern immer den Original-Gesetzestext oder zumindest "offizielle Seiten":
https://www.tuvsud.com/.../fuehrerschein-klassen

Danke. Die Daten in meinem Link sind auf Richtigkeit überprüft.

Es gibt auch genügend defekte Links .. (zumindest kann mein Browser ihn nicht öffnen)

Zitat:

@nogel schrieb am 22. März 2025 um 22:48:29 Uhr:


Immer wieder furchtbar, wenn Leute antworten, ohne Ahnung zu haben. Ist doch nicht schlimm, aber dann einfach Finger weg von der Tastatur und nur mitlesen.
Antwort: der TE hat Recht.

Und wie sähe das jetzt aus, wenn ich dort einen 2t Anhänger dranhänge?

Dann wär ich durch diesen Vermerk ja immer noch an eine Beladung bis 3,272 t des Gespanns gebunden.

reicht dann auch noch der B?

@Teletrabi Nein, mit dem Anhänger mit 2t zGm bist Du fahrerlaubnisrechtlich drüber, geht also nicht. Die Fahrerlaubnisklasse B sagt, dass Du Kraftfahrzeuge mit Anhänger fahren darfst, sofern die ZULÄSSIGE Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreitet. Da Dein Zugfahrzeug schon 1,922t hat, bleiben nach Adam Riese für den Anhänger eben nur 1578kg max übrig, wie gesagt, rein fahrerlaubnisrechtlich betrachtet.
Zulassungstechnisch gesehen darfst Du aber max. 1,5t anhängen wegen des Limits der Zuggesamtmasse, dabei ist jedoch im Gegensatz zuvor der tatsächliche Wert entscheidend. Ergo dürftest Du auch einen Anhänger mit einer zGM von 1,578t anhängen, aber eben nicht voll beladen, sondern nur so, dass dieser real insgesamt 1,5t wiegt.
Nun verstanden?

Man kann es sich eigentlich so merken:
- Fahrerlaubnisrechtlich: immer ZULÄSSIGE Gesamtmassen, egal wie schwer tatsächlich
- Fahrzeug Technik: immer TATSÄCHLICHE Massen (erlaubte Anhängelast, Gewicht des Anhängers, Gewicht des Zuges)

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 22. März 2025 um 22:29:09 Uhr:


Mit der Klasse B dürfen meines Wissens nach nur Anhänger bis 750 kg gezogen werden.
Darüber ist die Klasse BE erforderlich.

Das ist schlicht und einfach: FALSCH! Entweder zulässiges Gespanngewicht bis maximal 3,5t oder Zugfahrzeug mit zGG 3,5t plus Anhänger bis 750kg zGG.

Ein Zugfahrzeug mit 1,5t zGG und ein Anhänger mit 2t zGG dürfen mit FS "B" gefahren werden, aber der Anhänger darf beladen nicht die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten. Man darf also mit einem Kleinwagen (1,2t zGG und 0,5t Anhängelast) einen (leeren) Zweitonner, der 500kg wiegt, ziehen.

Aber nicht schlimm, denn auch Fahrlehrer wissen es oft nicht. Frage einmal einen beliebigen Fahrlehrer nach der maximal zulässigen Breite eines PKW und Du erhälst Antworten von 2,55-2,65m, welche schlicht falsch sind!

Zitat:

@gardiner schrieb am 23. März 2025 um 07:20:10 Uhr:


@Teletrabi Nein, mit dem Anhänger mit 2t zGm bist Du fahrerlaubnisrechtlich drüber, geht also nicht. Die Fahrerlaubnisklasse B sagt, dass Du Kraftfahrzeuge mit Anhänger fahren darfst, sofern die ZULÄSSIGE Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreitet. Da Dein Zugfahrzeug schon 1,922t hat, bleiben nach Adam Riese für den Anhänger eben nur 1578kg max übrig, wie gesagt, rein fahrerlaubnisrechtlich betrachtet.
Zulassungstechnisch gesehen darfst Du aber max. 1,5t anhängen wegen des Limits der Zuggesamtmasse, dabei ist jedoch im Gegensatz zuvor der tatsächliche Wert entscheidend. Ergo dürftest Du auch einen Anhänger mit einer zGM von 1,578t anhängen, aber eben nicht voll beladen, sondern nur so, dass dieser real insgesamt 1,5t wiegt.
Nun verstanden?

Erster Absatz: KORREKT!

Zweiter Absatz: Leider falsch oder mindestens schlecht geschrieben, denn bei 1922kg Zugfahrzeug (zGG) darf der Anhänger 1578 zGG haben, so das gezogen werden darf.

Es ist längst alles gesagt, aber offenbar noch nicht von jedem :D

Von mir auch nicht. Aber ich hätte die richtige Antwort ohnehin nicht gewusst. :p

Zitat:

Zweiter Absatz: Leider falsch oder mindestens schlecht geschrieben, denn bei 1922kg Zugfahrzeug (zGG) darf der Anhänger 1578 zGG haben, so das gezogen werden darf.

Nö, darf er eben nicht. Max. Anhängelast gebremst siehe oben halt 1500 kg. Sollte klar sein, dass der Anhänger dann real eben nicht 1578 kg haben darf.

Oder?

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