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Zierstopfen für einteilige Felgen
Hallo,
ich habe wunderschöne Ultra Wheels UA3 Felgen. Das sind so LeMans nachbauten aber einteilig. Da ich meine habe pulvern lassen sind da, wo die Zierstopfen bzw. Schraubenattrappen waren jetzt Löcher. Da ich mit der Optik der meisten Zierstopfen nicht so ganz glücklich bin hier meine Frage: Ist aus technischer Sicht etwas dagegen einzuwenden da Schrauben durch zu stecken und von hinten mit Sicherheitsmuttern zu kontern? Die Löcher haben etwa 6 mm Durchmesser. Würde dann M5 nehmen und von hinten ne Unterlegscheibe und dann die Mutter. Brauch ich mit Sicherheitsmutter noch Kleber? Danke für konstruktive Antworten. Viel Grüße!
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22 Antworten
Du hast Aluminiumfelgen pulvern lassen?
Alles weitere siehe hier: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Danke Wolfgang, aber zu meiner Frage steht in deinem Link nichts.
Um was für Schrauben soll es denn gehen, und wie waren die vorigen befestigt ?.
Sind doch nur Deko, was sagt den der Hersteller dazu ob machbar und hat er welche im Programm die dir gefallen.
Bei Sicherheitsmuttern benötigt man keinen zusätzlichen Kleber, wäre ja blöd dann hätte man diese erst gar nicht erfunden.
Beachtenswert bei deiner Lösung wäre neben der Schraubensicherung noch eine mögliche Korrosion durch zwei Materialien. (Schraube-Mutter-Scheibe gegen Alu/elektrochemische Korrosion) und eine möglicherweise auftretende Unwucht.
Als eine mögliche Lösung prüfe mal, ob du „Schrauben/Muttern“ aus Kunststoff verwenden könntest. Die sind leicht (Unwucht) und verursachen keine Kontaktkorrosion und haben in deinen Anwendungsfall ja nur wenig Belastung auszuhalten. Sichern könntest Du die mit nem „Klecks“ Sekundenkleber.
Wäre doch schade, wenn die aufgehübschten Felgen nach kurzer Zeit „aufblühen“
Es sind einteilige Felgen, die Schräubchen haben also keine Funktion, sind Zierde/Fake.
Du solltest unter die Schrauben/Muttern irgendetwas legen, was die Oberfläche der Felge nicht beschädigt. Ich denke da an PTFE-Zuschnitte bzw. Scheiben oder ähnliches, die nicht unter dem Schraubenkopf vorschauen. Du hast den Vorteil, dass die Schrauben nix halten, du musst also nichts besonders fest anziehen. Von hinten dann selbstsichernde Muttern und auch etwas schützendes unterlegen.
Die Verwendung der Schrauben ist überhaupt kein Problem, ist es jetzt ohnehin nur noch eine Sache der Dekoration.
Das Problem ist, dass die Zulassung der Felgen durch das Pulvern erloschen ist: Die Erhitzung bei diesem Vorgang kann Veränderungen im Materialgefüge nach sich ziehen, die optisch zwar nicht sichtbar sind, bei Belastung aber zum Brechen der Räder führen. Nicht umsonst dürfen so reparierte Räder nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen, oder?
Schade. Bei vorheriger Information hätte man festgestellt, dass der Preisunterschied zwischen Aufarbeitung und Neuanschaffung in dieser Felgenkategorie nicht gerade groß ist.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. November 2021 um 10:32:43 Uhr:
Das Problem ist, dass die Zulassung der Felgen durch das Pulvern erloschen ist: Die Erhitzung bei diesem Vorgang kann Veränderungen im Materialgefüge nach sich ziehen, die optisch zwar nicht sichtbar sind, bei Belastung aber zum Brechen der Räder führen. Nicht umsonst dürfen so reparierte Räder nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen, oder?
Ich sehe deine Aussage als ein wenig ungenau, oder unvollständig an.
Es gibt da mittlerweile verschiedene Sichtweisen von TÜV und DEKRA zu diesem Thema.
Verboten sind Reparaturen an beschädigten Felgen mit einer (anschließenden) Wärmebehandlung oder/und die Anwendung des thermischen Entlackungsverfahrens an sich.
Die DEKRA sieht das alleinige „Pulverbeschichten“ einer unbeschädigten Felge, eben doch als „Reparatur“ an und das wäre mit thermischen Einträgen eben verboten.
Anders anscheinend der TÜV-Süd. Dort wird das alleinige Pulverbeschichten einer unbeschädigten Felge, ohne Anwendung der „thermischen Entlackung“, als „ fachgerechte Aufbereitung der Felgenoptik “ und eben nicht als Reparatur angesehen.
Wer denn nun Recht hat, darüber wird im Netz schon seit längerem trefflich gestritten.
Ich wollte die obige Aussage von @Harig58 nicht ohne diese Anmerkung dazu stehen lassen.
Wen das interessiert, findet im Netz zu beiden Sichtweisen reichlich Argumente.
Es gibt da eben anscheinend noch keine sachliche Klärung von ofiziellen Stellen, dem
***Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)***
oder wie es jetzt heißt
***das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)***
in der dieses Thema behandelt wird, was jetzt genau gilt und ob eine „technische Mitteilung“ allein, überhaupt gesetzlichen Charakter haben kann.
„Ring frei“
Bevor ich solche Sachen loslasse, informiere ich mich erstmal richtig.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit der Mitteilung AZ 33 / 7347.7/00 vom 10.10.2008 klar Stellung bezogen zum Thema Reparatur von Leichtmetallrädern. Der vom Ministerium beauftragte Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit der Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlung und Rückverformung gemeint.
Daran hat sich meines Wissens bis heute auch nichts geändert. Die unterschiedlichen Sichtweisen von TÜV und DEKRA spielen hier keine Rolle.
Wer also glaubt, seine Aluräder trotzdem pulvern lassen zu müssen und sich die Dinger anschließend ans Auto schraubt, geht also wissentlich (!) ein nicht unerhebliches Risiko für sich und insbesondere für andere ein. Im Fall des Falles möchte ich dann nicht in der Haut des Verursachers stecken.
Somit glaube ich, dass ein "Ring frei" völlig unnötig ist, denn darüber ist nicht zu diskutieren.
Genau so habe ich die Reparaturrichtlinien auch verstanden.
Was viele nicht wissen: Die Temperatur, der man eine Felge beim Pulvern aussetzen muss, führt zur Gefügeveränderung.
Demzufolge stellt sich die Frage zu Zierstopfen eher nicht (mehr).
Hey Leute, danke für eure Antworten. Eine Sache sollte ich vielleicht klarstellen. Die Felgen sind neu und unbeschädigt. Sie waren ab Werk lediglich in der, für mich, falschen Farbe gepulvert und das habe ich ändern lassen. Entlackt wurden die Felgen dafür natürlich. Da ich schon wusste, was ich damit vor habe, habe ich die Felgen auch direkt ohne Zierstopfen, also nur mit Löchern, gekauft. Das Wuchten würde natürlich auch erst nach Anbringen des Zierrat erfolgen. Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob ich was gefährliches gemacht habe oder nicht bei den Aussagen. Davon abgesehen aber sagt Ihr also, dass ich da Schäuben mit Muttern dran machen darf oder? Will halt eigentlich kein Plastik mit Chrom Optik. Was einklagen könnte ich mir auch vorstellen. Meint Ihr das Gewinde 1mm kleiner zu wählen, als der Lochdurchmesser ist sinnvoll?
Ich würde da genau gar nichts an meine Felgen machen was da nicht hingehört!
Ob das zulässig ist wäre auch zu prüfen. Man kann nicht einfach so Schrauben an Felgen anbringen bei denen keine Schrauben vorgesehen sind. Wer stellt sicher, dass die Schrauben nicht zu lange sind? Oder zu stark/schwach angezogen werden?
Du solltest Dich nochmal informieren, bevor Du Dich auf evtl. folgenschweres Terrain begibst: Auch wenn die Felgen brandneu waren, wurden sie durch das Pulvern einer Wärmebehandlung unterzogen, die mit großer Wahrscheinlichkeit das Materialgefüge verändert hat. Pulvern ohne große Wärme geht aber halt nun mal nicht und daher ist es nicht erlaubt. Es ist auch nicht mit kleinen Ausbesserungen in den zugelassenen Bereichen und/oder einer Lackierung vergleichbar.
Also hast Du, um es mit Deinen Worten zu sagen, "etwas gefährliches gemacht". Ans Auto geschraubt dürfen die Felgen jedenfalls nicht mehr. Von daher ist es völlig egal, welche Schrauben Du anbringen willst. Hauptsache es sieht bei den zukünftigen Schlauchhaltern schick aus.
Ehrlich gesagt gehen die Aussagen bei neuen Felgen ohne Beschädigung eher in die andere Richtung und, da auch neue Felgen gepulvert angeboten werden und das völlig ok ist, werde ich mein Glück versuchen. Ich erkundige mich aber noch mal nach der Entlackungsmethode, die verwendet wurde, denn thermisch wäre evtl. blöd.
Du willst es nicht verstehen, oder?
Es ist weniger die Entlackung, sondern besonders das Pulvern! Das Vernetzen des Pulvers auf der Oberfläche benötigt je nach Art des Pulvers ab 150 Grad aufwärts und dauert rund 20 Minuten. Dafür sind Alufelgen eben nicht gemacht, die Hitze wirkt sich auf das Aluminium aus. Dabei spielt es auch keinerlei Rolle, ob die Felge brandneu oder 20 Jahre alt ist. Das Materialgefüge verändert sich, die Felge kann/wird bei größerer Belastung brechen.
Darauf sollte Dich eigentlich auch das "Beschichtungsunternehmen" hingewiesen haben.