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zip 25 zu schnell, laut polizei versicherungsbetrug!!
moin,
eben wurde mein onkel mit meiner alten(ich bin immer noch der halter) piaggio zip 25 ssl von der polizei angehalten, die sind mit 60 km/h hinter ihm hergefahren, obwohl die schleuder maximal 45 km/h schafft...
der polizist hat auch direkt einen abschleppdienst gerufen der den roller mitgenommen hat.
der polizist meinte daß das auch versicherungsbetrug wär, da der roller als 25er zugelassen ist, aber schneller fährt!
jetzt meine fragen:
was für kosten kommen auf mich zu, da wären:
-abschleppkosten
-polizeikosten
-gutachter
-strafe(fahren ohne betriebserlaubnis usw.)
- und natürlich der versicherungsbetrug!
was kann von der versicherung kommen?
oder sollte ich doch lieber im versichrungsforum nachfragen?
rod
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21 Antworten
Versicherungsbetrug ist das schon mal nicht ...
von der Versicherung kommt GARNIX da der Bock keinen Versicherungsschutz hatte ...
wie immer in so einem Fall:
erst mal zum Anwalt (schau mal in den "Polizei beschlagnahmt Roller" Thread ...) und tief Luft holen ...
Das ist Fahren ohne Versicherungsschutz; denn der Roller ist getunt nicht versichert.
Also hat Dein Onkel Glück gehabt, dass er keinen Schaden verursacht hat, denn den hätte er selbst bezahlen müssen.
Re: zip 25 zu schnell, laut polizei versicherungsbetrug!!
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
-abschleppkosten
-120-280€
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
-polizeikosten
-keine
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
-gutachter
-220-650€
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
-strafe(fahren ohne betriebserlaubnis usw.)
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-3punkte
Zitat:
Original geschrieben von bigruderod
was kann von der versicherung kommen?
darüber brauchste dir keine sorgen zu amchen...versicherung hat das ding nicht mehr....
und wo nichts mehr ist, kann auch nix kommen.....
Zitat:
Original geschrieben von flof28
Also hat Dein Onkel Glück gehabt, dass er keinen Schaden verursacht hat, denn den hätte er selbst bezahlen müssen.
Schon wieder dieses Gerücht...eine Versicherung kann nicht mehr als 5000€ als Regress fordern. Es gibt gewisse Ausnahmefälle in denen durch besondere Fahrlässigkeit (da kommen dann so Sachen wie Absicht usw dazu) auch 10000€ gefordert werden können, aber mehr darf NIEMALS gefordert werden.
Diese Geschichten von wegen ein Leben lang zahlen sind Märchen!
Zitat:
Original geschrieben von Wollschaaf
Diese Geschichten von wegen ein Leben lang zahlen sind Märchen!
nicht ganz...
folgekosten, die z.b. durch den behinderten gerechten umbau deines unfallgegners entstehen, wenn du den in den rollstuhl fährst, bekommste ebenfalls aufgebrummt....
teil/vollkasko sind ganz verloren...
http://www.youngbiker.de/.../...raftfahrzeug-Haftpflichtschaden_01.pdf
Ich hab diesen Bericht mal meiner Mutter gezeigt (gelernte Versicherungskauffrau, später nach der Ausbildung leitend in dem Beruf tätig gewesen) und die hat das so bestätigt.
Es würde mich sehr verwundern, wenn sich das Blatt in den letzten 5-6 Jahren (so lang ist sie aus dem Beruf raus) um 180° gedreht hat.
Aber ich lasse mich gerne von etwas anderem Überzeugen...
Zitat:
Original geschrieben von Wollschaaf
Schon wieder dieses Gerücht...eine Versicherung kann nicht mehr als 5000€ als Regress fordern. Es gibt gewisse Ausnahmefälle in denen durch besondere Fahrlässigkeit (da kommen dann so Sachen wie Absicht usw dazu) auch 10000€ gefordert werden können, aber mehr darf NIEMALS gefordert werden.
Diese Geschichten von wegen ein Leben lang zahlen sind Märchen!
hallo ,kannst du dich an den erinnern der mit seinem bmw einen brummi fahrer von der b rückke gerammt hatt mit explosion usw die versicherung fordert milionen von dem ,ich gkaube gesamtschaden mehrer millionen .
Wir diskutieren am besten dann weiter, wenn der Prozess geführt ist und die Millionenforderung abgewiesen wurde oder eben "zugelassen" wurde.
Der Verursacher ist auf jeden Fall für den Betrag persönlich haftbar zu machen, der die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Deswegen wird ja von den Versicherungen immer dazu geraten, nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungsummen zu versichern.
Über diese Summen spreche ich nicht...die Versicherungssumme liegt bei meiner einfachen Rollerversicherung-wenn mich nicht alles täuscht-bei 10 Millionen.
Bei unseren Autoversicherungen liegt dieser Betrag noch weitaus höher. Da muss man erstmal hinkommen.
Aber davon spreche ich ja sowieso nicht.
Ich meinte Fälle wie z.B:
Ein getunter Roller fährt mit 80 in eine Luxuskarosse mit einem Wert von 200000€. Das Auto ist ein Totalschaden.
Und da gibt es halt immer wieder die Behauptungen, dass man diese 200000€ in vollem Umang selber tragen müsse. Aber das stimmt nicht...das sind die Fälle, die ich meine.
Und um über die festgelegten Versicherungssummen drüber zu kommen muss man nichtmal illegal unterwegs sein...das geht auch legal.
Re: Re: zip 25 zu schnell, laut polizei versicherungsbetrug!!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
-120-280€
-keine
-220-650€
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-3punkte
darüber brauchste dir keine sorgen zu amchen...versicherung hat das ding nicht mehr....
und wo nichts mehr ist, kann auch nix kommen.....
Kann es sein das Du diesen Fall bearbeitest?
Woher nimmst Du die Zahlen?
Kopfschüttel.
MFG Marc
Re: Re: Re: zip 25 zu schnell, laut polizei versicherungsbetrug!!
Zitat:
Original geschrieben von mistermusik1
Kann es sein das Du diesen Fall bearbeitest?
nö...
Zitat:
Original geschrieben von mistermusik1
Woher nimmst Du die Zahlen?
das mit den punkten und den 50€ starfe, kann jeder der lesen kann dem bußgeldkatalog entnehmen...
der rest, ist aus erfahrungsberichten aus anderen foren gemittelt...
bzw. haste mal ein unfallgutachten erstellen lassen? bzw. ein fz abschleppen lassen? dass sind dann genau die kosten die auf dich zukommen.....
Zitat:
Original geschrieben von Wollschaaf
http://www.youngbiker.de/.../...raftfahrzeug-Haftpflichtschaden_01.pdf
Ich hab diesen Bericht mal meiner Mutter gezeigt (gelernte Versicherungskauffrau, später nach der Ausbildung leitend in dem Beruf tätig gewesen) und die hat das so bestätigt.
Das stimmt, ich habe die AKB (Versicherungsbedingungen für das Kraftfahrwesen) mal nachgelesen. Allerdings vermindern sich die vereinbarten Versicherungssummen für verursachte Schäden auf die gesetzlichen Mindestsummen. Man sollte also mit einem frisierten Töff nicht gerade schuldhaft einen Tankwagen von einer Brücke auf eine Eisanbahn ... § 2 der AKB für den Leser mit knapp bemessener Freizeit.
ein Tankwagen macht einen Roller platt ohne auch nur einen Kratzer zu bekommen, gleiches gilt auch für eine Lokomotive, dieser Fall ist also wirklich EXTREM unwahrscheinlich ... (glaub mir, ich habe schon Roller gesehen die von LKW angefahren wurden und zwei gute Bekannte von mir sind so unter die Erde gekommen, bei einem hat der Trucker nicht mal gemerkt das er einen 250er (!) Roller mit samt Fahrer platt gewalzt hatte (was ich wörtlich meine))