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Zollamt zahlt Kfz Steuer nur teilweise zurück und beruft sich beim Restbetrag später auf Verjährung

Themenstarteram 9. Mai 2021 um 21:57

Hallo,

Der Kfz Typ ist hier unerheblich. Nach einem Anruf beim Zollamt erfahre ich zufällig dass ich aus einer Kfz Anmeldung vor fast 7 Jahren noch ein Guthaben an Kfz Steuer habe. Das ist kein kleiner Betrag. Ich müßte mich deshalb an eine Stelle wenden. Dies tat ich mit Email Anfrage. Man eröffnet mir dass mein Anspruch auf das Guthaben verjährt sei. Daher bat ich um den entsprechenden Steuerbescheid. Darin würd mir aber die Rückzahlung per Überweisung des kompletten Guthabensbetrag auf mein Konto angekündigt. Der Guthabensbetrag war 297 Euro. Ich bekam aber nur 103 Euro überwiesen. Guthaben 194 Euro. Der entsprechende Sachbearbeiter kann mir dafür keinen Grund nennen und beruft sich immer auf die Verjährung. Nachdem ich nach seinem Vorgesetzten fragte meldet sich dieser Sachbearbeiter nicht mehr. Der Schriftverkehr verlief meinerseits per EMail, die Antworten kamen immer mit Brief.

Was kann ich tun um mein Guthaben trotzdem noch zu bekommen? Mir ist damals nicht aufgefallen das ich zu wenig zurückgezahlt bekommen habe. Was passiert mit dem Geld da es ja offentsichtlich auch nicht vom Staat beansprucht wird?

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16 Antworten

Wann hast Du den Wagen abgemeldet?

Guck mal in die AO.

Vermutlich ist das verjährt.

Kfz Steuer wird auch nur rückwirkend 7 oder 4 Jahre erhoben.

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 8:06

Was meinst du mit AO? Die Verjährung ist in dem Fall nicht OK. Und warum steht der Betrag immer noch zu meinem Guthaben auf dem Konto? Eher merkwürdig das Ganze

Warum ist es nicht verjährt? Worauf begründet Du das?

Gruß jaro

Zitat:

@audioffenb4 schrieb am 10. Mai 2021 um 10:06:28 Uhr:

Was meinst du mit AO? Die Verjährung ist in dem Fall nicht OK. Und warum steht der Betrag immer noch zu meinem Guthaben auf dem Konto? Eher merkwürdig das Ganze

AO Abgabenordnung.

Wenn's als Guthaben noch steht müsste es aber ausgezahlt/verbucht werden.

Rufe einfach nochmal an.

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 8:31

Auf dem Bescheid wurde eine Komplettauszahlung angekündigt. Man kann oder will mir nicht erklären warum nur ein Teilbetrag ausgezahlt wurde. Deshalb ist das ein Sonderfall. Man sollte ihn auch so handhaben.

Zitat:

@audioffenb4 schrieb am 09. Mai 2021 um 23:57:09 Uhr:

Daher bat ich um den entsprechenden Steuerbescheid.

Wenn der "entsprechende Steuerbescheid " von vor x Jahren ist, muss der jetzt nicht mehr aktuell sein.

Mich mich interessiert warum das nicht verjährt sein soll. Normal ist das nach 3 Jahren, außer ggü. dem Staat, dann erst nach 10 Jahren.

Gruß jaro

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 9:03

Der entsprechende Bescheid mit dem kompletten Guthaben von damals wurde mir vom Sachbearbeiter erneut zugestellt.

Wenn der Steuerbescheid "erneut" zugestellt wurde, warum hat man vor Jahren bei falscher, zu weniger Auszahlung nicht gleich Einspruch eingelegt?

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 14:18

Weil ich mich auf das Abrechnungsverfahren unserer Behörden verlassen habe. Wenn man doch einen Fehler macht und der Betroffene ihn nicht bemerkt warum lässt man ihn als Behörde ins Messer laufen? Zumal mit dem Geld wohl niemand etwas anfangen kann. Es steht immer noch als Guthaben auf meinem Steuerkonto. Jetzt kommt mir nicht mit Paragraphen und der erneuten Feststellung der Verjährung. Dafür muss es doch auch eine Regel geben. Und wenn diese einfach nur" Menschlichkeit" hieße. Wer hat denn hier die Kohle? Der Staat oder der Steuerzahler? Es geht hier nicht um ein paar Euro sondern um fast 200 Euro

@audioffenb4 Nu' stell dir mal vor, du überweist dem Staat versehentlich zu wenig KFZ-Steuer. Der merkt das nun erst nach 10 Jahren. Würdest du dann den Rest auch noch zahlen oder dich auf die Verjährung berufen?

Gesetze gelten nun einmal für alle gleich. Ob Privatmann, Unternehmer oder auch Staat.

Du bist zwar der Meinung, der Staat habe doch die Kohle. Aber von wem bekommt er die? Richtig, vom Steuerzahler.

Deshalb soll die Behörde sich mal ruhig auf die Verjährung berufen.

Ist für dich nun zwar doof gelaufen, aber das nächste Mal weißt du, dass auch bei den Behörden nur Menschen arbeiten die Fehler machen.

Wenn doch die 200€ so viel Geld für dich sind, warum fällt dir dann nicht auf, dass sie bei der Überweisung fehlen?

Wenn ich vor 7 Jahren ein Fahrzeug abgemeldet habe, bekomme ich doch einen Steuerbescheid der eine Rückzahlung beinhaltet. Falls das Geld nicht in einem angemessenen Zeitraum auf meinem Konto ist, kümmere ich mich drum. Aber nach 7 Jahren?

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 15:59

Wahrscheinlich bist du mein lieber Luke1637 nicht auf dem aktuellen Stand. Oder lässt dir deine Zulassungsbegörde noch die Freiheit deine Kfz Steuer zu überweisen? Ohne Einzugsermächtigung geht doch gar keine Zulassung mehr. Selbst da wird man gegängelt. Aber wehe wenn man was zurück haben will. Man hat es ja nicht mal für notwendig gehalten mich auf mein Guthaben aufmerksam zu machen sondern hat es stillschweigend einbehalten. Wenn das hier mit rechten Dingen zugegangen wäre wäre der Guthabensbetrag ja schon längst einer anderen Verwendung zugeführt worden. Warum also wird er noch als Guthaben angezeigt?

Und für wen sind denn 200 Euro nicht viel Geld? Für dich etwa? Soll ich mal raten wo du arbeitest?

Und du new-rio-ub prüfst natürlich jeden Beleg der dir irgendwo zwischen die Finger kommt. Wetten das auch du deine Defizite in der Beziehung hast? Es kommt mir vor als wenn ich hier im Zollamtforum wäre wo nur entsprechende Leute lesen und schreiben.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 10. Mai 2021 um 17:23:45 Uhr:

Wenn ich vor 7 Jahren ein Fahrzeug abgemeldet habe, bekomme ich doch einen Steuerbescheid der eine Rückzahlung beinhaltet. Falls das Geld nicht in einem angemessenen Zeitraum auf meinem Konto ist, kümmere ich mich drum. Aber nach 7 Jahren?

Ja normal ist das nicht. Aber (ohne jetzt den TE persönlich zu meinen), wäre es ja möglich, daß jemand eine langwierige psychische Krankheit hatte und man sich daher erst jetzt darum kümmern kann. Was ist dann?

Du musst bei der Zulassung das Sepa zwar abgeben,kannst es im Nachgang aber widerrufen. Oder wie die Spezi's, zwei Konten. Eins für die ganzen Abbuchungen,wo eh nie Geld drauf ist,eins für die Zahlungseingänge.

Genau wie ich prüfe,was ich zu bezahlen hab,bevor ich's überweise, überprüfe ich das, was ich zu bekommen hab.

Und mit dem Paragraphen braucht man nicht zu kommen, die sind sowieso da.

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