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Zollfreimengen

Wie viele von Euch auch, verbringen wir unsere Urlaube i.d.R. im Ausland. Von daher ergab sich kürzlich die Frage, wie sich die Zollfreimengen bei Waren berechnen, die einer mengenmässigen Beschränkung unterliegen ... also Zigaretten, Kaffee und alkoholische Getränke.
Auf der Seite des Zolls steht dies nur bei der Einfuhr aus Drittländern eindeutig mit "oder" umschrieben. Also z.B. bei Rauchwaren entweder "200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren".
Für die private Einfuhr aus EU-Mitgliedsstaaten ist hier weder ein "oder", noch ein "und" angegeben.
Falls sich der eine oder andere auch gefragt haben sollte, wie es sich denn nun wirklich verhält ... ich habe zur Sicherheit mal beim Zoll (Informations- und Wissensmanagement Zoll, Zentrale Auskunft, Carusufer 3-5, 01099 Dresden) nachgefragt und eben folgende Antwort erhalten:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxx,
die Richtmengen innerhalb der EU sind kumulativ zu betrachten.
Sie können somit hinter jede Warenart ein "und" setzen.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Damit ist es wohl "amtlich" und muss bei der privaten Einfuhr aus EU-Mitgliedsstaaten, um beim o.g. Beispiel zu bleiben, tatsächlich lauten: "

800 Zigaretten und 400 Zigarillos und 200 Zigarren und 1Kg Rauchtabak

". Gleiches gilt natürlich auch für Kaffee/Alkohol.

Ich war mir hierzu bislang wirklich nicht sicher und hoffe, es hilft von daher auch dem Einen oder Anderen von Euch.

Gruß

NoGolfFür diejenigen denen das (wie alles andere auch) schon immer klar war: schön für Euch ;)
10 Antworten

Gleich mal ne Spezialfrage hinterher und bitte nicht als als den Haaren herbeigezogen abtun, da es uns tatsächlich so erging:
Wir haben 2014 ein kleine Deutschlandrundreise mit dem Wohnwagen gemacht, u. a. waren wir dabei an der luxemburgischen Grenze und an der tschechischen.
In Luxemburg gab es ein "kleines" Eimerchen Tabak, welches seinen Weg in den WW fand. Die Dame an der Tanke war sich nicht sicher, ob es auch der nächstgrößere Eimer sein könnte, deshalb beließen wir es bei dieser Größe.
Auf der weiteren Fahrt kamen wir nun in den Süden und stellten uns folgende Frage:
Dürfen wir -mit dem luxemburgischen Eimer an Bord- noch weiteren Tabak einkaufen?
Grundsätzlich hat der Zoll ja auch die Möglichkeit nicht nur an der Grenze sondern auch im Binnenland, z. B. fast vor der Haustür ist das HZA Itzehoe zuhause, zu kontrollieren.
Aus den Ausführungen auf der Zollseite wurde ich nicht recht schlau. Wir haben es dann gelassen.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: rechtlich richtig gemacht ...
Hierzu hatte ich mal gezielt das Gespräch mit einem Zöllner (BGS) gesucht, der auf meine Frage eindeutig klarlegte, dass z.B. das mehrfache Überfahren der Grenzen zum privaten Einkaufen solcher mengenmässig beschränkter Waren in Verbindung mit einem späteren gemeinsamen Transport der Waren zur Heimatadresse nicht zulässig sei.
Hier ging es allerdings darum, ob es zulässig sei, mehrmals (ebenfalls;)) in Luxembourg einzukaufen und die "Beute" auf einem Campingplatz ausserhalb des Zollgrenzbezirks zu "sammeln".
Gruß
NoGolf

In die Richtung habe ich ja auch überlegt.
Nur der Unterschied zu uns waren ja die unterschiedlichen Einkaufsregionen/-länder und somit auch die unterschiedlichen Steuerbanderolen an der Ware.

Seine Aussage (die des Zöllners) war sinngemäss: "Solange Sie das alles zusammen in Ihrem Fahrzeug transportieren handelt es sich rechtlich betrachtet um Waren, die auf EINER Fahrt erworben wurden".
Von daher zieht die Aussage meiner Meinung nach auch, wenn ich erst 10 Kg Kaffee pro Nase in LUX einkaufe, dann zurück zum CP z.B. in Saarbrücken und Ausladen des Kaffees. Später fahre ich dann nochmal nach Frankreich und kaufe auch dort nochmals 10Kg Kaffee ein. Fahre ich dann später mit den 20Kg Kaffee pro Person bei München in eine Kontrolle, .... dumm gelaufen. Wie sonst sollte der Zoll das sonst ggf. auch kontrollieren bzw. beurteilen können sofern die Kontrolle nicht direkt beim Grenzübertritt erfolgt?

Genau das war auch meine Theorie, weshalb ich mir wegen ein paar Piepen auch keine Laus in Pelz setzen wollte.

Eine korrekte Einfuhr:
Die Waren werden im Ausland zu PRIVATEN Zwecken eingekauft und zum Wohnort verbracht. Dies ist EINMAL binnen 24h möglich. Die Belege sind bis zu 5 Jahre aufzubewahren.
Bei Tabak darfst du KEIN "UND" setzen, sondern nur ein ODER, sonst wirds teuer UND die Ware ist weg :)
Fährst du jetzt 3mal am Tag über die Grenze und sie halten dich beim 3. mal an und weisen dir die andren 2mal nach, bist du fällig. Ebenso wenn du gesamthaft zu viel Waren zum Wohnort transportierst.
Die können sogar wenn du mal auffällig wirst bei dir zu Hause in GANZ DEUTSCHLAND vorstellig werden und alles kontrollieren. Hast du z.b. 10 Eimer Tabak weil du täglich über die Grenze fährst, musst du das an Hand von Belegen nachweisen, kannst du das nicht, unterstellt man dir den Schmuggel von 9 Eimern.
Der Staat ist gnadenlos, Bundesmutti braucht Geld.
Oft genug gehabt die Diskussionen, war noch interessanter da ich in D und L einen Wohnsitz hatte die jedoch nur 2km auseinander lagen :)

Die Pauschalmengen für nicht strenger limitierte EU-Länder sind so zu verstehen, dass diese dem maximalen persönlichen privaten Bedarf entsprechen und diesen nicht überschreiten sollen. Daraus ergibt sich, dass du die Mengen nicht mehrfach in Anspruch nehmen darfst.
Wenn du allerdings einen höheren privaten Verbrauch nachweisen kannst, dann darfst du auch diese Mengen überschreiten.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 2. November 2015 um 18:14:18 Uhr:


Bei Tabak darfst du KEIN "UND" setzen, sondern nur ein ODER, sonst wirds teuer UND die Ware ist weg :)

... lies doch bitte nochmal die heutige Antwort vom Zoll (Informations- und Wissensmanagement Zoll, Zentrale Auskunft, Carusufer 3-5, 01099 Dresden):

Zitat:

... die Richtmengen innerhalb der EU sind kumulativ zu betrachten.
Sie können somit hinter jede Warenart ein "und" setzen. ...


Da sich meine Anfrage speziell auf Rauchwaren und Kaffee INNERHALB der EU bezog, ist Deine obige Aussage dazu wohl kaum haltbar! Wenn doch, dann würde ich zumindest eine (ebenfalls offizielle) Quellenangabe Deinerseits erwarten.
@Oetteken
Desweiteren hat Oetteken natürlich damit recht, dass man beispielweise auch mehr als die 10Kg Kaffe pro Person einführen darf ... man muss dann den privaten Verbrauch aber ggf. auch im Nachhinein nachweisen können. Bei einer Kontrolle geht der Zoll beim Überschreiten der Freimenge u.U. erst mal von einem gewerblichen Verbrauch aus, wobei es hier recht weite Ermessensspielräume gibt. Bei Tabakwaren sieht der Zoll das allerdings bei Weitem nicht so locker, wie bei Kaffee ;).

Gruß
NoGolf

Vermutlich muss man differenzieren.
Es ist ein Unterschied ob ein EU-Bürger etwas in ein anderes EU-Land ausführt oder in sein eigenes Land einführt.
Wenn z. B. jemand für drei Monate von Deutschland nach Spanien zur Überwinterung fährt hat der einen anderen persönlichen Bedarf als jemand, der auf der Heimreise von Spanien mal eben über Luxemburg fährt und sich dort eindeckt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. November 2015 um 19:14:31 Uhr:


Vermutlich muss man differenzieren ...

Ganz genau ... im Netz hab ich übrigens auch ein Beispiel in der Gegenrichtung gefunden. So könnte z.B. bei einem Kioskbesitzer, der 3x je Woche jeweils "nur" 700 Zigaretten einführt u.U. bereits von gewerblicher Verwendung ausgegangen werden ... obwohl er sich an die Freimengen gehalten hat.

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