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Zu geringer Abstand...

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 22:45

Hallo,

Töchterchen hat einen Brief vom Landrat bekommen: Sie befuhren die .... am ... mit 83 (? habe ich jetzt vergessen) und der Abstand war unterhalb 5/10. Das würde bedeuten: 75€, 1 Punkt. Soweit alles ok. In dem Schreiben steht aber sinngemäss: Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass sie nicht der Fahrer sein können. Bitte füllen sie den blabla-Bogen aus. In diesem steht aber, dass sie die Ausfüllung verweigern kann, wenn sie sich selbst belastet. Da sie es war, kann sie dann diese Position ankreuzen? Oder "verweigern", mit dem Problem, ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen? Denn das steht auch in dem Schreiben.

Zur Erläuterung: Sie ist zu erkennen, war es auch, doch der Text des Briefes ist irgendwie komisch.

 

Viele Grüsse

cube

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moggemorle

Wenn tochter in der probezeit, dann wen anders angeben!

Da fängts schon an die Kinder dazu zu verleiten nicht zu ihren Irrtümern zu stehen.

Soll doch ein Anderer für mich einstehen

Find ich einfach eine besch****** Einstellung

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Zitat:

Original geschrieben von cube01

Hallo,

Töchterchen hat einen Brief vom Landrat bekommen: Sie befuhren die .... am ... mit 83 (? habe ich jetzt vergessen) und der Abstand war unterhalb 5/10. Das würde bedeuten: 75€, 1 Punkt. Soweit alles ok. In dem Schreiben steht aber sinngemäss: Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass sie nicht der Fahrer sein können. Bitte füllen sie den blabla-Bogen aus. In diesem steht aber, dass sie die Ausfüllung verweigern kann, wenn sie sich selbst belastet. Da sie es war, kann sie dann diese Position ankreuzen? Oder "verweigern", mit dem Problem, ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen? Denn das steht auch in dem Schreiben.

Zur Erläuterung: Sie ist zu erkennen, war es auch, doch der Text des Briefes ist irgendwie komisch.

Viele Grüsse

cube

Also das Auto ist auf deine Tochter zugelassen?

Moin,

 

vielleicht war auf dem Foto eine männliche Person zu erkennen ?

Oder die haben sich geirrt.

 

Angeben, dass Deine Tochter gefahren ist und gut.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

vielleicht war auf dem Foto eine männliche Person zu erkennen ?

Oder die haben sich geirrt.

Angeben, dass Deine Tochter gefahren ist und gut.

Wenn tochter in der probezeit, dann wen anders angeben!

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 23:06

"Also das Auto ist auf deine Tochter zugelassen?"

 

Nein nein, es ist ihr Auto, ihre Versicherung, die Anschrift (die der Landrat anhand des Kennzeichens hatte, ALLES richtig). Dennoch dieser Zusatz, dass "sie" es wohl nicht sein kann. Ich selbst hatte auch (leider) mal solche tolle Fotos, aber niemals mit dem Zusatz, dass ich (in diesem Fall SIE) es nicht sein kann.

Das stimmt uns nachdenklich.

Danke, btw., für deine Nachfrage

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Bitte füllen sie den blabla-Bogen aus.

Nichts für ungut - aber in dem "blabla" liegt der Schlüssel. Da müsste wohl "Zeugen-Frage-" stehen?

Wenn es so ist, würde ich die seltene Steilvorlage nutzen.

Wenn das Amt schon schreibt:

Zitat:

Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass sie nicht der Fahrer sein können.

kann man das ja mal glauben. Das ist aber eine komplizierte Kiste mit einigen Fallstricken. In einem anderen Forum habe ich da einige Tipps gelesen. Google mal nach "Er_sa_fa" ohne die "_"...

Zitat:

Original geschrieben von cube01

"Also das Auto ist auf deine Tochter zugelassen?"

Nein nein, es ist ihr Auto, ihre Versicherung, die Anschrift (die der Landrat anhand des Kennzeichens hatte, ALLES richtig). Dennoch dieser Zusatz, dass "sie" es wohl nicht sein kann. Ich selbst hatte auch (leider) mal solche tolle Fotos, aber niemals mit dem Zusatz, dass ich (in diesem Fall SIE) es nicht sein kann.

Das stimmt uns nachdenklich.

Danke, btw., für deine Nachfrage

Wenn sie in der Probezeit is, schreib es auf wen anders... wenn sie das fahrverbot nicht gebrauchen kann (beruflich auf auto angewiesen), schieb es auf deine frau, wenn die 1 monat auf auto verzichten kann

Wahrscheinlich bist Du der Halter. Daher haben die Ermittlungen auch ergeben - weil junges Mädchen am Steuer - dass Du nicht der Fahrer sein kannst. Jetzt hast Du natürlich ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber Deiner Tochter. Im Extremfall führst Du in nächster Zeit ein Fahrtenbuch. Die Ermiitlung der Fahrerin erfolgt dann mit Foto der Fahrerin in Deiner Nachbarschaft oder bei Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt. Danach erhält dann Deine Tochter den Anhörungsbogen und es geht seinen Gang. Spreche aus Erfahrung. Fahrzeug meines Sohnes war auch auf mich zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Wahrscheinlich bist Du der Halter. Daher haben die Ermittlungen auch ergeben - weil junges Mädchen am Steuer - dass Du nicht der Fahrer sein kannst. Jetzt hast Du natürlich ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber Deiner Tochter. Im Extremfall führst Du in nächster Zeit ein Fahrtenbuch. Die Ermiitlung der Fahrerin erfolgt dann mit Foto der Fahrerin in Deiner Nachbarschaft oder bei Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt. Danach erhält dann Deine Tochter den Anhörungsbogen und es geht seinen Gang. Spreche aus Erfahrung. Fahrzeug meines Sohnes war auch auf mich zugelassen.

Wenn der ANhörungsbogen später als 14 tage nach dem Vergehen kam, lässt sich ein fahrtenbuch einfach umgehen

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 23:21

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Wahrscheinlich bist Du der Halter.

Noch mal: in Lautschrift, nur für dich: ICH BIN NICHT DER HALTER

 

Steht doch schon da

Dann mach den Spass doch mit. Sie muss sich ja nicht selbst beschuldigen und keiner kann ihr einen Vorwurf machen. Vielleicht hat der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht ioder bei der Zulassung des Fahrzeugs wurde ein Geburtsdatum falsch eingetragen. Irgendwie wird es ja eine Erklärung geben, warum die Tochter ausgeschlossen wird. Das kann man ihr anschließend aber nicht zum Vorwurf machen.

Danke für den Text, nur an mich. Bin manchmal aber auch schwer von Begriff...

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 23:33

danke @F.Kannenberg. Das dusselige ist ja, das alles stimmt in dem Brief, Nur der Zusatz: SIE (=Tochter) können es nicht sein. Naja, Töchterchen wird wohl "die Aussage verweigern", Mal sehen, was das für nen Ärger gibt

Wäre schön, wenn Du über den Ausgang berichten würdest. Das sind dann "Echterfahrungen". Hab da hinreichend Erfahrungen, da ich oft auf den Spass eingegangen bin.

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 23:39

Ich werde berichten, dauert aber noch ein paar Tage, die Justiz ist nicht die Schnellste... (leider) :-(((

am 3. Februar 2012 um 4:58

Wenn da wirklich dieser Zusatz das sie es nicht gewesen sein kann steht, dann soll sie auch angeben das sie leider keine Ahnung hat wer da gefahren ist. Da Luegt sie nicht mal dabei ;) Dann mal abwarten was passiert. Nen Fahrtenbuch gibts nicht gleich beim ersten mal.

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