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Zu helles Fernlicht an meinem LKW

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 19:28

Guten Abend

bin gestern wieder mal in eine Kontrolle geraten die soweit ohne Mängel war bis auf eine zu hohe

Anzahl von den Candela Werten für mein Fernlicht (4 Original +2 zusätzliche) . Man sagte mir das für

LKW eine Zahl von 100 Candela (Lichtstärke) das Maximum ist ; bei mir wurden 145 festgestellt .

Ich soll 25 € zahlen und 2 Scheinwerfer totlegen bzw abbauen ; Ich habe son Blödsinn noch nie gehört und der TÜV im Mai hatte keine Probleme gemacht . Seit 3 Jahren bekome ich mit den Scheinwerfern ohne Probleme TÜV ! Die Candela Zahl ist auf dem Glas neben dem E- Prüfzeichen zu sehen (30,12,5 )usw.; Schaut Euch das Bild

so Kollegen nun rechnet mal .

Schöne grüße von gorsel

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18 Antworten

Hallo

Wen die mit einem separatem Schalter schaltbar sind, dann dürfen die nichts sagen.

am 22. Juni 2013 um 19:38

So ei Blödsinn . Aber wenn man sonst nix findet.

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 19:55

Auf den Hinweis das bei den etlichen Kontrollen die ich schon hatte und dieses nicht Beanstandet wurde

sagte man mir ; Zitat: die haben keine Ahnung ! Ich glaube jeder wünscht sich in der Nacht ein ordentliches Fernlicht wenn man zum Beispiel auf einer stockdusteren Landstraße unterwegs ist !

Darauf angesprochen sagte man mir das es doch blenden könnte !! Das hat Fernlicht nun mal so an sich

zumal es ausgeht bei Gegenverkehr ; aber ich könnte es ja auch mal vergessen so die Antwort .

Ich hab für diese Theoretiker keine Worte mehr ; sorry

am 22. Juni 2013 um 20:24

Ob Theoretiker oder nicht, er hat wohl das Amtsblatt der EU zur Beschreibung des Fernlichts gelesen, und wohl, wie er meint, den Inhalt zum Vorteil anderer Verkehrsteilnehmer angewand..

Zum Glück ist das nur auf ein Verwarnungsgeld von 25 Euro hinaus gelaufen, die Summe auf dem Kassenbon hätte auch um ein mehrfaches höher ausfallen können.

Zitat:

Original geschrieben von buechi82

Hallo

Wen die mit einem separatem Schalter schaltbar sind, dann dürfen die nichts sagen.

Meines Wissens dürfen Fernscheinwerfer nicht separat schaltbar sein ...im Gegensatz zu Nebelleuchten.

Sternengruß

Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC

Zitat:

Original geschrieben von buechi82

Hallo

Wen die mit einem separatem Schalter schaltbar sind, dann dürfen die nichts sagen.

Meines Wissens dürfen Fernscheinwerfer nicht separat schaltbar sein ...im Gegensatz zu Nebelleuchten.

Sternengruß

Wie "seperat schaltbar"? Also mit einem Extra-Schalter für an/aus oder einen für das Zuschalten zur normalen Fernlichtfunktion. Ich denke mal, das so ziemlich jedes Extra-Fernlicht nur angeht/so geschaltet ist, wenn man das "normale" Fernlicht an ist. Man kann es nur dazu schalten, jedoch nicht einzeln ohne dem normalen Fernlicht auf Klemme 56a...

So ziemlich jeder Zusatzbogen mit Fernlicht, ob nun vorne im Grill oder auf dem Dach, hat einen Extra-schalter zum zu/wegschalten bei Fernlicht...

@TE:

Die 2 Kleinen Extra-Leuchten sind doch garnichts. Was will Dein obereifriger Beamter denn gegen all die anderen sagen? (wie z.B. den da unten?)

Södras

Zitat:

Original geschrieben von helicopterpilot

Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC

 

Meines Wissens dürfen Fernscheinwerfer nicht separat schaltbar sein ...im Gegensatz zu Nebelleuchten.

Sternengruß

Wie "seperat schaltbar"? Also mit einem Extra-Schalter für an/aus oder einen für das Zuschalten zur normalen Fernlichtfunktion. Ich denke mal, das so ziemlich jedes Extra-Fernlicht nur angeht/so geschaltet ist, wenn man das "normale" Fernlicht an ist. Man kann es nur dazu schalten, jedoch nicht einzeln ohne dem normalen Fernlicht auf Klemme 56a...

So ziemlich jeder Zusatzbogen mit Fernlicht, ob nun vorne im Grill oder auf dem Dach, hat einen Extra-schalter zum zu/wegschalten bei Fernlicht...

Ja, wenn die Gesetzeslage sich nicht geändert hat dann müßen zusätzliche Fernlaternen immer mitleuchten wenn das Standartfernlicht eingeschaltet wird.

Hallo,

in meiner alten Firma hatte der TÜV öfters bei solchen Fahrzeugen die Plakette verweigert, da zu viele Scheinwerfer verbaut.

Zusatzleuchten müssen über einen seperaten Schalter zugeschaltet werden! Evtl. sollten sie auch eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Hallo,

in meiner alten Firma hatte der TÜV öfters bei solchen Fahrzeugen die Plakette verweigert, da zu viele Scheinwerfer verbaut.

Zusatzleuchten müssen über einen seperaten Schalter zugeschaltet werden! Evtl. sollten sie auch eingetragen werden.

So kenn ich das auch noch...

Bei Fernscheinwerfern gilt in der Regel die "Zwangszuschaltung".

Anders beispielsweise bei Arbeitsscheinwerfern.

Und zu dem SÖTRA-Volvo kann der Weißmützling sagen, was er will. Es ginge ins Leere, wenn der Kollege Fahrer sich auskennt (oder einen kennt, der einen kennt, ...)

Der hat nämlich eine schwedische Zulassung, und die national zulässigen Möglichkeiten weichen von denen in Deutschland ab. Und damit ist es zulässig. (Wiener Abkommen)

(Genau wie beim Lenkradknauf beispielsweise in NL und GB ...)

am 23. Juni 2013 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Hallo,

in meiner alten Firma hatte der TÜV öfters bei solchen Fahrzeugen die Plakette verweigert, da zu viele Scheinwerfer verbaut.

Zusatzleuchten müssen über einen seperaten Schalter zugeschaltet werden! Evtl. sollten sie auch eingetragen werden.

Dann wechselt man den Prüfer. :-)

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Bei Fernscheinwerfern gilt in der Regel die "Zwangszuschaltung".

Anders beispielsweise bei Arbeitsscheinwerfern.

Und zu dem SÖTRA-Volvo kann der Weißmützling sagen, was er will. Es ginge ins Leere, wenn der Kollege Fahrer sich auskennt (oder einen kennt, der einen kennt, ...)

Der hat nämlich eine schwedische Zulassung, und die national zulässigen Möglichkeiten weichen von denen in Deutschland ab. Und damit ist es zulässig. (Wiener Abkommen)

(Genau wie beim Lenkradknauf beispielsweise in NL und GB ...)

--> Mir ist schon bekannt, das für den andere Regeln gelten... War vllt. nen schlechtes Beispiel, ne Schwed. Zulassung rauszusuchen...

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Hallo,

in meiner alten Firma hatte der TÜV öfters bei solchen Fahrzeugen die Plakette verweigert, da zu viele Scheinwerfer verbaut.

Zusatzleuchten müssen über einen seperaten Schalter zugeschaltet werden! Evtl. sollten sie auch eingetragen werden.

Genau so machen wir das immer und dann kann man auch bedenkenlos fahren.

Wen nachts einen Unfall passiert und der Fahrer geblendet wurde, dann kann es teuer werden. Kenne ein paar solche Fälle.

Abbauen musst du sie nicht. Ein LKW darf 6 Fernscheinwerfer haben, aber es dürfen nur 2 Paare Gleichzeitig leuchten. Also 4. Daher müsste eigentlich ein Wechselschalter verbaut sein damit man sie Umschalten kann. Macht aber niemand. Da bist du wohl an einen Polizisten geraten der sich ein kleines bischen auskennt, aber wohl doch nicht alles weis.

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