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zu hoher Kostenvoranschlag nach Parkremmpler

VW Passat
Themenstarteram 3. Juli 2012 um 18:31

Beim ausparken aus einer Parklücke habe ich ein anderes Auto "angeremmpelt".

Ich habe in der Umbebung nach dem Halter/Fahrer gesucht. Aber ohne Erfolg. In der Nähe war eine Polizeiwache. Habe dort den Vorfall angezeigt. Ein Polizeibeamter war auch sofort Vorort und hat den Vorfall aufgenommen. Bei seinem Beisein habe ich auch eine Nachricht mit allen notwendigen Angaben an die Frontscheibe des PKW hinterlassen. Nach ca 10 Tagen passierte gar nichts. Da meldete sich der Beamter und fragte ob sich die geschädigte Person gemeldet habe. Daraufhin habe ich die Halterin angerufen. Wir sind dann so verblieben, das Sie das Auto bei einer Werkstatt anschauen lassen wolle.

Nach einer Woche Funkstille bekam ich einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt.

Diese beträgt 1375Euro. und zwar für eine Delle und eine leichte Schramme am Kotflügel (so steht das im Unfallbericht!) an einem CORSA B Bj. 1997 / 55 PS!!!

An meiner Heckstoßstange ist nur ein Kratzer am Lack das nicht mal durchgeht.

Bei näheren lesen des KVA stockte mir der Atem:

Stossfänger vorne, Scheinwerfer mit Blinker (+Scheinwerfer einstellen), Kotflügel, Blinkerglas seitlich , Zierleiste Radasuschnitt, KFZ Unterbringung, Unterbodenschutz, Vermessen und spur einstellen, natürlich das Lakieren Kotflügel komplett!! und angebauter Montageteile.

Das alles habe ich meiner Versicherung mitgeteilt. Die versicherten mir, das Sie in dieser Sache sehr kritisch sein werden. Trozdem werde ich wegen dieser Sache auf in meiner Haftpflicht 140% zurückgestuft.

Obwohl ich in dieser Angelegenheit NICHTS FALSCH gemacht habe bin ich der Leidtragende.

Nun frage ich Euch:

Kann ich gegen diese Sache gerichtlich vorgehen ?

Denn es ist offentsichtlich das die Forderungen in keinster Weise in Verhältniss zum Schaden stehen und es sich hier um eine "aufgeblasenen" KVA handelt. (keiner kann mir sagen , das dieses Auto jemals repariert wird....)

Vielleicht hat der eine oder andere einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir mit seinen/ Ihrer Erfahrungen behilflich sein.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2012 um 21:31

Heutzutage hat doch jeder ein Foto zur Hand hast du denn gar keine Fotos?

Wer hat dass Gutachten erstellt eine Fachwerkstatt oder irgend so ein Gutachter ( die Gutachter aus dem Hinterhof schreiben doch manchmal gerne etwas mehr auf).

Wichtig ist dass du mal deine Zweifel deiner Versicherung gemeldet hast. Die werden dem auch nochmal auf den Zahn fühlen. Eventuell hast du Glück und bist Rechtschutzversichert.

Mir ist dass gleiche passiert. Bin hinten ganz leicht aufgefahren. Polizei war da hat aber keine Bilder gemacht. Ich habe damals ohne dass Bemerken von der Geschädigten ein Bild gemacht.

Der Kostenvoranschlag für einen Audi A2 betrug damals fast 4000€.

Also Einspruch eingelegt beim ADAC meinen Rechtsanwalt eingeschaltet, und meiner Versicherung meine Zweifel gemeldet. Die haben mich dann auch Juristisch beraten und ein erneutes Gutachten erstellt.

Vor Gericht hat sich dann herausgestellt dass die Bilder von ihrem Gutachten und meinen am Unfalltag aufgenommen Bilder nicht übereinstimmt. Das Ende vom Lied war die Dame fährt am selben Abend beim einparken gegen einen Betonpfeiler. Und dachte wer soll dass merken.

Gerichtsurteil war: Versicherungsbetrug, Falschaussage vor Gericht.

Mein Schaden hat Sie bezahlt, auf ihrem ist Sie sitzen geblieben. Führerschein Weg für zwei Jahre und ein Bußgeld von fast 3000€.

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Ich denke der Polizist hat alles aufgenommen??? Dann würde ich die Gegenpartei erstmal fragen, wie die darauf kommen. ich hoffe es wurden fotos gemacht vom Polizisten! Und dann würde ich die mir geben lassen und an die gegnerische Partei schreiben und das nochmal überprüfen lassen.

BTW: der wagen ist nicht mehr al 400€ wert, und mehr musst du dann auch nicht zahlen, wegen Totalschaden, usw...

Ist ein so genannter wirtschaftlicher Totalschaden! Aber bevor deine Versicherung zahlt wird ein Gutachter sich den Wagen an sehen und auf Vorschäden untersuchen,was eine Werkstatt nicht macht,weil für die ist es ein Versicherungsschaden und versuchen gerne mehr draus zu machen,z.b. für den Kunden alte Vorschäden die z.b. selbst verursacht sind mit zu beheben und bei dir mit ab zu rechnen!

Anhand deines Schadens lässt sich auch ermitteln, wie doll der Zusammenstoß ungefähr war. Spur einstellen lassen halte ich für unangemessen. Scheinwerfer einstellen kann gut sein aber ob der gleich getauscht werden muss? Wenn ja, wars wohl kein so kleiner Anrempler.

Schau doch mal bei Autoscout und Mobile, was so ein Fahrzeug da kostet. (schon erledigt: 1000 € )

Das heißt wirtschaftlicher Totalschaden! Da kannst du der guten Frau verklickern, dass es keine 1400 € gibt, sondern maximal 1000 € minus Restwert. Biete Ihr 500 € an und passe das nächste mal besser auf ;) Aber das sollte deine Versicherung auch klären und dann kannst du den Schaden bei deiner Versicherung auslösen, damit du nicht hochgestuft wirst.

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 19:00

Kann man den geschädigten aufgrund des KVA belangen? Da im KVA Schäden aufgeführt werden, die ich nicht verursacht haben kann und auch gar nichts mit dem Unfall zutun hat.

Kann man hier von Vorsatz ausgehen?

Könnte man vielleicht. Aber könnte auch an der Werkstatt liegen ;) Aber der Werkstatt ist auch der Restwert des Autos egal.

Versuche das mit dem wirtschaftlichen Totalschaden, vergleiche online-Angebote und ziehe ca. 400 € Restwert ab und biete das der Frau so an.

Du musst es vielleicht auch mal so sehen, dass wenn dir jemand ans Auto rempelt und man nur einen Kratzer sieht und deiner Werkstatt den Tausch der Stoßstange wegen der Stoßfänger anrät, wirst du es ja auch machen wollen und da reichen auch keine 1400 €. Und ob es wirklich nötig wäre, erfährt nie jemand...

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 19:13

Es ist mir einer reingefahren...und ich konnte den Verursacher nicht ermitteln. Jetzt habe ich zwei Kratzer am Heck.

Ich habe der Dame angeboten, es "unter uns" zu klären. Den ich weiß schließlich wie es ist wenn man einen Sachschaden hat und es nicht reparieren lassen kann. Sie ist aber nicht darauf eingegangen.

Aus diesem Grund habe ich ein schlechtes Gefühl bei diesen KVA.

Wirtschaftlicher Totalschaden... Puha, damit lehnt ihr euch grad aussm Fenster, ich behaupte, der Wagen hat bei Instandsetzungskosten von 130% des ZEitwertes KEINEN Totalschaden. Daher ist die lapidare Behauptung, der Wagen habe einen Zeitwert von 1000€ in meinen Augen schlichtweg nicht haltbar. Ist es ein Standardwagen? Liebhaberwagen? Sonderein/umbauten?

Das einzige, was in dieser Situation in meinen Augen scheiße ist: Die Bagatellschadensgrenze liegt bei 1300€ darüber ist ein Gutachten ratsam und kein KV...

So, aber weiter zu den 1400€, zurückgerechtnet, muss der Wert des Wagens damit nur 1077€ erreichen, schon sind 1400€ in der 130% Spanne, sollte diese genutzt werden, muss allerdings auch die Fachgerecht reperatur nachgewiesen werden, dem entsprechend muss die Dame den Wagen danach zur DEKRA oder ähnlichem bringen, und die Instandsetzuung begutachten lassen.... Alles in Allem, klingt es wie ein Schaden, der nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird, dann vielleicht mit ner Neulackierung nochmal übergejaucht wird, und alles in allem, gehen der Dame mit dem Corsa 1200€ in die eigene Tasche, leicht und schnell verdientes Geld.

Auf welches Datum ist der KV datiert? kann man der Dame hier schon Verschleppung ( oder wie der mist heißt) anhängen? 10 ist nicht handelsüblich....

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 19:29

zwischen Unfall und Anruf sind es 10 Tage. und zwischen Anruf und KVA vom Händler sind es 3 Tage. zwischen KVA und erhalt des KVA 5 Tage.

Das absulut ärgerliche ist, das die Halterin bis zu meinem Anruf von Fahrerflucht ausgegangen ist....

Kann man so einen Fall auch über die Privathaftpflicht regulieren lassen?

sehs mal so, egal wieviel die versicherung zahlen muss, dein satz geht so oder so im gleichen maße hoch (so wurds mir zumindest gesagt). wenn die relation schaden / unfallhergang / kva nicht passt schicken die eh nen eigenen gutachter los.

die werkstatt sieht nur "versicherung" und schon kommen die eurozeichen in den augen zum vorschein. da wird jeder dreck abgerechnet. ne neue stoßstange wegen einem kratzer.. gibts net normalerweise.. ausser es steht versicherung da ;)

dann is die frage was ist wirtschaftlicher? 1300 zahlen oder nen gutachter der ggf genausoviel kostet für den zeitraum einsetzen. da drücken die lieber aufn knopf

ärgerlich isses allemal...

Zitat:

Original geschrieben von tchiefrokka

 

Kann man so einen Fall auch über die Privathaftpflicht regulieren lassen?

NEIN

am 3. Juli 2012 um 21:31

Heutzutage hat doch jeder ein Foto zur Hand hast du denn gar keine Fotos?

Wer hat dass Gutachten erstellt eine Fachwerkstatt oder irgend so ein Gutachter ( die Gutachter aus dem Hinterhof schreiben doch manchmal gerne etwas mehr auf).

Wichtig ist dass du mal deine Zweifel deiner Versicherung gemeldet hast. Die werden dem auch nochmal auf den Zahn fühlen. Eventuell hast du Glück und bist Rechtschutzversichert.

Mir ist dass gleiche passiert. Bin hinten ganz leicht aufgefahren. Polizei war da hat aber keine Bilder gemacht. Ich habe damals ohne dass Bemerken von der Geschädigten ein Bild gemacht.

Der Kostenvoranschlag für einen Audi A2 betrug damals fast 4000€.

Also Einspruch eingelegt beim ADAC meinen Rechtsanwalt eingeschaltet, und meiner Versicherung meine Zweifel gemeldet. Die haben mich dann auch Juristisch beraten und ein erneutes Gutachten erstellt.

Vor Gericht hat sich dann herausgestellt dass die Bilder von ihrem Gutachten und meinen am Unfalltag aufgenommen Bilder nicht übereinstimmt. Das Ende vom Lied war die Dame fährt am selben Abend beim einparken gegen einen Betonpfeiler. Und dachte wer soll dass merken.

Gerichtsurteil war: Versicherungsbetrug, Falschaussage vor Gericht.

Mein Schaden hat Sie bezahlt, auf ihrem ist Sie sitzen geblieben. Führerschein Weg für zwei Jahre und ein Bußgeld von fast 3000€.

Zitat:

Original geschrieben von tchiefrokka

 

Bei näheren lesen des KVA stockte mir der Atem:

Stossfänger vorne, Scheinwerfer mit Blinker (+Scheinwerfer einstellen), Kotflügel, Blinkerglas seitlich , Zierleiste Radasuschnitt, KFZ Unterbringung, Unterbodenschutz, Vermessen und spur einstellen, natürlich das Lakieren Kotflügel komplett!! und angebauter Montageteile.

Das erscheint mir doch sehr unwarscheinlich bei nem einfachen Parkrempler.

- Vermessen und spur einstellen = unnötig

- Unterbodenschutz = unnötig

- Scheinwerfer mit Blinker (+Scheinwerfer einstellen) = unnötig

Da scheint wohl jemand schön die ganzen Mägel die sein Fahrzeug hat auf deine kosten beseitigen lassen zu wollen.

Zumal das Auto nen restwert von ca 500 - 800 € hat.

Ich würd mich da mit nem Anwalt in Verbindung setzen und mich mal Informieren.

am 5. Juli 2012 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von tchiefrokka

Kann man den geschädigten aufgrund des KVA belangen? Da im KVA Schäden aufgeführt werden, die ich nicht verursacht haben kann und auch gar nichts mit dem Unfall zutun hat.

Kann man hier von Vorsatz ausgehen?

Warum Vorsatz? Die Dame ist nicht vom Fach und die ausführende Firma für den KVA begutachtet nur den Ist-Zustand. Ob der von Dir hervorgerufen wurde oder von einem Dritten können die auch nicht wissen.

Nur wenn Du nachweisen (!) kannst, dass seitdem Rämpler was dazu gekommen ist, oder die Dame bereits im Vorfeld Schäden abgerechnet hat, die jetzt ein zweites mal auf dem Zettel stehen, sehe ich Chancen.

Brain

Themenstarteram 6. Juli 2012 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von daimlerbenz23

Heutzutage hat doch jeder ein Foto zur Hand hast du denn gar keine Fotos?

Wer hat dass Gutachten erstellt eine Fachwerkstatt oder irgend so ein Gutachter ( die Gutachter aus dem Hinterhof schreiben doch manchmal gerne etwas mehr auf).

Es ist nur ein Kostenvoranschlag von einer KFZ-Reparaturwerkstatt. Diese haben sehr viel Fantasie in erstaellen von KVAs erwiesen. 3,2 Std. nur für das Anmischen der Farbe, 16 Std. das Wechseln des Kotflügels, 6 Std.für das Wechseln des Scheinwerferers..........WTF!!!!!

Wie schon bei den anderen Antworten erwähnt, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 1400Euro sind, reicht ein KVA aus.

Ansonsten muss ein Gutachten vom KFZ Sachverständigen her. Und bei einem Gutachten, wie Ihr alle ja wißt, wird der gesammte Zustand des PKWs erfasst und dokumentiert.

Da in meinem Fall aber der Betrag wirklich minimal unter der 1400Euro-Grenze ist , bekomme ich diese dumpfe "Gefühl" nicht aus meinem Kopf...

Egal...ich habe alle meine Bedenken zu diesen Fall meiner Versicherung mitgeteilt.

Die werden auf jeden Fall widersprechen und ein eigenes Gutachten einforderm. Ich hoffe nur das der zu regulierende Betrag so minimal wie möglich ausfällt und nicht nicht so stark in meinen Prozenten zurückgestuft werde.

DANKE an alle die sich für mein Problem interessiert haben und sich mit Ihren Beiträgen eingebracht haben.

Ich werde Euch allen natürlich das ENDE mitteilen...

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