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zu schnell, aber nicht gefahren

Themenstarteram 14. April 2012 um 11:02

in den letzten monaten hab ich immer den ein und den selben LKW in der fa. gefahren! ausser vom 1.3. bis 11.3. war ich krank und somit zuhause! ich bekam nun eine verwarnung! ich soll am 9.3. zu schnell gefahren sein! das kann aber gar nicht sein! ich bekam den bescheid gleich direkt nach hause! bekommt man den bescheid durch den digitalen fahrtenschreiber gleich direkt nach hause, oder muss die bussgeldbehörde erst in der fa. anfragen? hat da eventuel mein vorgesetzter die falschen daten weitergegeben, oder ist der verwaltungsbehörde ein fehler unterlaufen?

Beste Antwort im Thema

Dann schicke ihm den Anhörungsbogen zu, damit er sich dort als Fahrer eintragen und den Bogen an die Behörde zurücksenden kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Matthias_1973

hat da eventuel mein vorgesetzter die falschen daten weitergegeben...

Diese Frage wird er dir wohl nur persönlich beantworten können.

Themenstarteram 14. April 2012 um 11:24

ich hab auf jeden fall sofort einspruch eingelegt!

Ja, das ist hier auch die sinnvollste Lösung. Beweise kann man dann nachreichen.

Themenstarteram 14. April 2012 um 11:39

hab jedenfalls bereits mit meinem arbeitskollegen telefoniert! er könnte diese tour an besagtem tag gefahren sein! er würde auf jeden fall die verwarnung zahlen!

Dann schicke ihm den Anhörungsbogen zu, damit er sich dort als Fahrer eintragen und den Bogen an die Behörde zurücksenden kann.

Da hat der Halter versehentlich dich als Fahrer angegeben.

Anhörungsbogen ausfüllen und gleich die Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage als Kopie beilegen.

Zitat:

Original geschrieben von Matthias_1973

bekommt man den bescheid durch den digitalen fahrtenschreiber gleich direkt nach hause, oder muss die bussgeldbehörde erst in der fa. anfragen?

Hmm, es ist natürlich Möglich dass anhand der Daten des DTCO dir eine Strafe zu verpassen......jedoch müsste sich ja dann deine Karte im Gerät befunden haben :eek:

Ich hoffe mal dass es falsche Angaben von der Dispo sind ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 15. April 2012 um 0:51

nein, die karte hatte ich natürlich raus und mit nach hause genommen!

Ich würde den Kolegen nicht in die Pfanne kauen. Las doch das ganze laufen die Verwaltung sucht doch nur Geld für ihr wohlergehen . Wenn das ganze ein paar wochen alt ist schreibe denen das du Krankgeschrieben warst und sie mal deine Fahrerkarte auslesen sollen . Dann mußen sie weitersuchen und dein Kolege kommt schon in die Verjährung und die Geldeintreiber haben ihre Zeit verklüngelt und andere sind nicht gemolken worden. Übrigens du kannst ja nicht wissen wer Gefahren ist.Deswegen kanst du ihn ja auch nicht angeben.

Der Unternehmer, hat die Informationspflicht er muss herrausgeben wer den Hobel gefahren hat.

Mach dir nix drauß, die bei uns haben auch kein Plan wer die Buden fährt. Im extremfall wars halt immer der Stammfahrer, einspruch einlegen und den Tätigkeitsnachweis kopieren und dazu legen und gut is.

So hab ichs auch immer gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von wschraub

Ich würde den Kolegen nicht in die Pfanne kauen.

Das will der TE doch garnicht machen. Der Kollege hat sich doch aus eigenem Antrieb bereiterklärt, die Verantwortung zu übernehmen.

am 15. April 2012 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von Matthias_1973

in den letzten monaten hab ich immer den ein und den selben LKW in der fa. gefahren! ausser vom 1.3. bis 11.3. war ich krank und somit zuhause! ich bekam nun eine verwarnung! ich soll am 9.3. zu schnell gefahren sein! das kann aber gar nicht sein! ich bekam den bescheid gleich direkt nach hause! bekommt man den bescheid durch den digitalen fahrtenschreiber gleich direkt nach hause, oder muss die bussgeldbehörde erst in der fa. anfragen? hat da eventuel mein vorgesetzter die falschen daten weitergegeben, oder ist der verwaltungsbehörde ein fehler unterlaufen?

??????? Der Fahrtenschreiber (Digital?) muß dann doch den Fahrer Anzeigen der gefahren ist ,oder ist der erastztfahrer mit deiner Karte gefahren ?

Zitat:

Original geschrieben von eumex10

 

??????? Der Fahrtenschreiber (Digital?) muß dann doch den Fahrer Anzeigen der gefahren ist ,oder ist der erastztfahrer mit deiner Karte gefahren ?

Es macht durchaus Sinn ein Thema bis zum Ende zu lesen und dann erst zu schreiben, nicht dass die Antwort auf seine Frage schon gegeben ist .....

Grüße

Steini

Themenstarteram 15. April 2012 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von wschraub

Ich würde den Kolegen nicht in die Pfanne kauen. Las doch das ganze laufen die Verwaltung sucht doch nur Geld für ihr wohlergehen . Wenn das ganze ein paar wochen alt ist schreibe denen das du Krankgeschrieben warst und sie mal deine Fahrerkarte auslesen sollen . Dann mußen sie weitersuchen und dein Kolege kommt schon in die Verjährung und die Geldeintreiber haben ihre Zeit verklüngelt und andere sind nicht gemolken worden. Übrigens du kannst ja nicht wissen wer Gefahren ist.Deswegen kanst du ihn ja auch nicht angeben.

wegen 8km/h zu schnell und 15€ mach ich da kein so grosses trara!

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