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Zu schnell gefahren, aber nur 1 Beamter da gewesen, rechtens?

VW Vento 1H
Themenstarteram 15. März 2008 um 19:00

Hi!

Also, meine Freundin ist heute gelasert worden. Sie sagt da sei nur 1 Beamter (Motorradpolizist) gewesen. Er hat gesagt sie bekäme in 4-6 Wochen Post. Im Wagen hatte sie noch jemanden, also sie waren zu zweit, der Polizist alleine und es wurde ja kein Foto von ihr gemacht, weil er sie nur gelasert hat.

Jetzt ist die Frage ob das rechtens ist? Was ist wenn man abstreitet dagewesen zu sein an diesem Tag? Der Beamte hat ja keinen Zeugen oder wie sehe ich das? Das wäre Aussage gegen Aussage und dann im Zweifel für den Angeklagten oder wie?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003

Das wäre Aussage gegen Aussage und dann im Zweifel für den Angeklagten oder wie?

Diese Regel gibt es genauso wenig wie die, dass ein Polizist alleine nix wert is.

Soll akzeptiern dasse zu schnell war un feddich ;) Wer rast muss au löhnen können, wa.

Sie kann au klagen, wird aber wohl verlieren. Ausser der Polizist schreibt nen völlig anderes Ergebnis auf, als er gelasert hat. Das kann man ja vor Ort sofort klären. Deswegen fordern ADAC und Konsorten ja auch, dass Lasermessungen gefilmt werden müssen ;)

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Hallo!

Ich will es nicht beschwören, aber ich MEINE mal gehört zu haben, dass ein Polizist auf dem Motorrad genau soviel zählt wie sonst 2 im Auto.

So, andererseits, die mobilen Blitzer an der Straßen in den schlecht getarnten Autos sind auch nur immer mit EINEM Comic-lesenden Beamten besetzt und das zählt! Säßen da zwei, wär's wohl noch teurer, wenn's donnert.

André

Also Politessen sind immer zu zweit, dass ist ein Muss zwecks Zeugen...aber ich glaube bei Polizisten ist das anders, da lügt das Lasergerät ja EIGENTLICH nicht...daher braucht man hier nur einen Polizisten meine ich zu wissen!

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003

Das wäre Aussage gegen Aussage und dann im Zweifel für den Angeklagten oder wie?

Diese Regel gibt es genauso wenig wie die, dass ein Polizist alleine nix wert is.

Soll akzeptiern dasse zu schnell war un feddich ;) Wer rast muss au löhnen können, wa.

Sie kann au klagen, wird aber wohl verlieren. Ausser der Polizist schreibt nen völlig anderes Ergebnis auf, als er gelasert hat. Das kann man ja vor Ort sofort klären. Deswegen fordern ADAC und Konsorten ja auch, dass Lasermessungen gefilmt werden müssen ;)

Themenstarteram 15. März 2008 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von G3 1.8

 

So, andererseits, die mobilen Blitzer an der Straßen in den schlecht getarnten Autos sind auch nur immer mit EINEM Comic-lesenden Beamten besetzt und das zählt! Säßen da zwei, wär's wohl noch teurer, wenn's donnert.

André

Bei den mobilen Blitzern wird aber wie der Name schon sagt geblitzt = ein Foto gemacht. Und wenn man mit seinem Auto auf nem Foto drauf ist, wird's schwer zu sagen "ich war gar nicht da".

Ich meine es ist unwahrscheinlich, dass der Beamte sich das Kennzeichen und die Daten auf dem Führerschein auf einmal falsch notiert und man somit zu Unrecht beschuldigt wird, aber es kam mir komisch vor bei nur einem Polizisten zwecks Zeuge...

Und @ Qnkel: Klar hast du Recht wer rast soll auch zahlen. Es geht nicht um die 40€, sondern es kam mir nur komisch vor...daher die Frage :)

Was soll das Palaver?

Wenn sie zu schnell gefahren ist, soll sie gefälligst bezahlen und sich zukünftig an die Regeln halten. :rolleyes:

Manche lernen es halt nicht anders, als wenn es empfindlich was zu bezahlen gibt...

Und ja, sie muß bezahlen! Und das ist auch gut so...

Politessten sind keine Polizeibeamten...

Einem Polizeibeamten wird vor Gericht ein sehr hoher Wahrheitsfaktor zugesprochen, auch wenn drei Leute im auto gesessen haben hat der Polizist recht.

Und wenn es sich noch um einem Krad-Polizisten handelt, liegt die Sachlage noch schärfer da diese Spezie´s für Verkehr sind im Gegensatz zu den Leutz von den Hundertschaften die sonst gern die Laserkontrollen durchführen...

Zitat:

Original geschrieben von BadFP

Einem Polizeibeamten wird vor Gericht ein sehr hoher Wahrheitsfaktor zugesprochen, auch wenn drei Leute im auto gesessen haben hat der Polizist recht.

Das is klar... aber immer noch Sache des Richters, wem er mehr Glauben schenkt!! Das hat nix mit der Anzahl an Gegenzeugen zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Zitat:

Original geschrieben von BadFP

Einem Polizeibeamten wird vor Gericht ein sehr hoher Wahrheitsfaktor zugesprochen, auch wenn drei Leute im auto gesessen haben hat der Polizist recht.

Das is klar... aber immer noch Sache des Richters, wem er mehr Glauben schenkt!! Das hat nix mit der Anzahl an Gegenzeugen zu tun.

Stimmt...

Nur wird jeder Richter einem Polizeibeamten mehr glauben schenken als unzählingen 18jährigen Halbstarken GFK-Bomberfahrern... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Was soll das Palaver?

Wenn sie zu schnell gefahren ist, soll sie gefälligst bezahlen und sich zukünftig an die Regeln halten.

Genau! Und IMO sind die Strafen noch viel zu niedrig. man sollte die Strafen endlich mal an das Einkommen des Sünders koppeln, wie es in einigen anderen Ländern üblich ist. d.h. Wer viel verdient muss auch ordentlich abdrücken. Nur dann ist es auch eine Strafe!

Zitat:

Original geschrieben von Gti 88er PF

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Was soll das Palaver?

Wenn sie zu schnell gefahren ist, soll sie gefälligst bezahlen und sich zukünftig an die Regeln halten.

Genau! Und IMO sind die Strafen noch viel zu niedrig. man sollte die Strafen endlich mal an das Einkommen des Sünders koppeln, wie es in einigen anderen Ländern üblich ist. d.h. Wer viel verdient muss auch ordentlich abdrücken. Nur dann ist es auch eine Strafe!

Ja das wäre was...

Nen Freifahrtschein für alle H4er... ;)

Und ich der noch weniger hat... :D

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003

 

Jetzt ist die Frage ob das rechtens ist?

Hallo,

wenn du die Nutzungsbedingungen des Forums gelesen hast, würdest du die Frage nicht stellen.

Zitat:

Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.

Also kann und darf hier niemand beraten;)

Gruß

Chris

 

am 17. März 2008 um 15:43

So dann berate ich dich mal nicht.

Ich überleg grad was ich machen würde...ich würde glaub ich einfach zahlen solange es nicht arm macht.

Prinzip Amtsauge!

d.h. Der Polizist/Politesse/was auch immer hat kein Interesse daran dir eins reinzuwürgen - von daher ziehen Sachen wie "Aussage gegen Aussage" nicht!

Ich hab auch was gegen rasen und Raser, also nich falsch verstehen..... Aber ich erinner mich irgendwo gelesen zu haben, sinngemäß: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Das stand in irgendwas wichtigem drin.... ach ja, Grundgesetz. Solche Aussagen wie "dem *einem* Beamten wird viel mehr geglaubt als irgendeinem 18-jährigem" find ich deshalb zum Kotzen. Also nich den Aussagendem... weil er ja recht hatt, denn es wird meist so gehandhabt, aber nach meiner Auffassung verstößt dies gegen dieses Grundrecht.

Mal ganz abgesehen davon was ich vom rasen halte, würde ich in dieser Situation sicher nicht klein beigeben. Woher soll ich denn wissen das dieser eine Beamte nich einfach mal 5 km/h auf den angezeigten Wert der Laser-Pistole aufaddiert hatt ? "Beamte machen sowas nicht und haben daran kein Interresse dich in irgendwas reinzureiten" lass ich durch selbst erlebte Sachen nich gelten... (war aber KEIN rasen).

Wenn ich zu schnell gefahren bin und weiß das der Beamte recht hatt und seine Aussagen stimmen... und nur dann !! zahle ich ohne zu meckern. Kommts mir komisch vor lass ichs auf nen Beweis ankommen und streite.

 

MFG

 

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