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zu unrecht abgeschleppt worden ??

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 9:29

hallo leute

zu unrecht abgeschleppt worden ??

ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !

erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .

jetzt meine frage :

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

sie werfen mir 2 dinge vor :

1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .

2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).

 

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2011 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Ich persönlich halte einen Einspruch auf der Basis einer Schätzung und einer offensichtlichen Fehleinschätzung nicht für sonderlich aussichtsreich - selbst wenn es gelänge, den Einspruch hinsichtlich Orthographie und Grammatik korrekt zu formulieren.

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am 2. Dezember 2011 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Ich persönlich halte einen Einspruch auf der Basis einer Schätzung und einer offensichtlichen Fehleinschätzung nicht für sonderlich aussichtsreich - selbst wenn es gelänge, den Einspruch hinsichtlich Orthographie und Grammatik korrekt zu formulieren.

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

... wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

...

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

...

Offenbar nicht.

Da gibt es keinen " Einspruch ". Den gibt es höchstens bei einem Bußgeldbescheid, gegen die Abschleppkosten kann nur vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.Da eine Behinderung vorlag: Chancen gleich Null da die Restbreitenmessungen auf den Punkt genau sind und meist per Foto festgehalten werden.

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .

also in den schrebergärten die ich kenne, passen gerade mal mit viel glück und fahrer'ischen können zwei pkw's aneinander vorbei... :eek:

insofern glaube ich kaum, das neben deinem pkw dann noch eine restfahrbahnbreite von 3m war...

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 11:07

MagirusDeutzUlm

Dr. A.Mok

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .

 

also in den schrebergärten die ich kenne, passen gerade mal mit viel glück und fahrer'ischen können zwei pkw's aneinander vorbei...

 

 

insofern glaube ich kaum, das neben deinem pkw dann noch eine restfahrbahnbreite von 3m war...

 

 

da geb ich dir in so fern recht das es dort ziemlich eng ist .ich war aber nicht auf dem asphalt gestanden ! sondern neben dran es war in der innenkurve einer kleinen t-kreuzung .

angenommen es währen über 2,5 m platz gewesen .hätte ich dann ne chance ? wer rechnet schon mit nem riesentraktor in so engen wegen ?

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

 

 

 

angenommen es währen über 2,5 m platz gewesen .hätte ich dann ne chance ? wer rechnet schon mit nem riesentraktor in so engen wegen ?

Mindesrestbreite sind drei Meter. Was wäre denn gewesen, wenn das kein Trecker sondern die Feuerwehr gewesen wäre ? Da mußt du immer mit rechnen.

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da gibt es keinen " Einspruch ". Den gibt es höchstens bei einem Bußgeldbescheid, gegen die Abschleppkosten kann nur vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.Da eine Behinderung vorlag: Chancen gleich Null da die Restbreitenmessungen auf den Punkt genau sind und meist per Foto festgehalten werden.

ich dachte ja auch ein einen widerspruch ,wie ich oben beschrieb .

in dem schreiben steht das ich einen monat widerspruchsfrist habe .

die frage die ich mir stelle ist : ob es bei einer breite von mehr als 2,5 m ne chance auf erfolg gibt ?

gruß

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

Das liest sich so, als ob du lieber dein Auto von deren Hof abgeholt hättest. Du bist seltsam.

Dein Problem nicht. Du zahlst weil es richtig ist zu zahlen oder du gibst einfach deinen Führerschein ab, weil du noch nicht würdig bist ihn zu tragen.

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

die frage die ich mir stelle ist : ob es bei einer breite von mehr als 2,5 m ne chance auf erfolg gibt ?

gängige rechtsprechung ist, das min. 3,05m restfahrbahnbreite vorhanden sein müssen - diese 3,05m ergeben sich aus 2,55m max. fahrzeugbreite und 0,5m "sicherheitsabstand"....

am 2. Dezember 2011 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

angenommen es währen über 2,5 m platz gewesen .hätte ich dann ne chance ? wer rechnet schon mit nem riesentraktor in so engen wegen ?

Abgeschleppt bzw. versetzt wird nicht "nach Annahme" sondern erst nachdem die tatsächliche Durchfahrtsbreite gemessen und normalerweise fotografisch festgehalten wurde. Halte dich nicht mit "angenommen", "was wäre wenn", "wer rechnet schon damit" usw. auf. Durchfahrtsbreiten sind in der StVO festgelegt damit breite Fahrzeuge jederzeit durchfahren können (insbesondere auch Hilfs- und Rettungsdienste), egal ob Du damit rechnest oder nicht. Ansonsten beantwortet Deine nächstgelegene Polizeidienststelle Deine Nachfragen zu deiner Zufriedenheit...

Gelegentlich macht man mal Fehler, und so einen macht man meist nur einmal, das nächste mal parkt man halt woanders und bewegt seinen Hintern aus eigener Kraft ein paar Meter weiter. Sei froh das es nur ein Traktor war und keine Feuerwehr im Einsatz, die gehen mit im Weg stehenden Fahrzeugen u.U. nicht zimperlich um.

Ciao!

in diesem Fall wurde außerdem konkret behindert.

Da seh ich keine Chance.

 

Und was hast du gegen Umsetzen?

Das ist billiger als bis auf den Hof abschleppen. :D

 

Neben der Feuerwehrkeule (die durchaus passt) hol ich auch mal aus:

Wenns in 200 Meter einen passenden Umsetz Parkplatz gab, wieso überhaupt da parken?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

die frage die ich mir stelle ist : ob es bei einer breite von mehr als 2,5 m ne chance auf erfolg gibt ?

gängige rechtsprechung ist, das min. 3,05m restfahrbahnbreite vorhanden sein müssen - diese 3,05m ergeben sich aus 2,55m max. fahrzeugbreite und 0,5m "sicherheitsabstand"....

Und das ist die Mindesrestbreite in der Geraden.

Der TE hatte sich aber in der Kurve plaziert:

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

 

da geb ich dir in so fern recht das es dort ziemlich eng ist .ich war aber nicht auf dem asphalt gestanden ! sondern neben dran es war in der innenkurve einer kleinen t-kreuzung .

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Und das ist die Mindesrestbreite in der Geraden.

Der TE hatte sich aber in der Kurve plaziert:

Da ist auch nichts anders, im Gegenteil können da selbst 3 m nicht ausreichen :rolleyes:

Was habe ich denn da zusammengetippselt? :confused:

Ganz klar: 3 Meter reichen nicht aus.

Hier kann man sehen, um wie viel sich die notwendige Breite in einer Kurve vergrößert.

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