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Zugelassen mit Deckungskarte der alten Verischerung und nun wechseln
Hallo,
ich habe mein altes Fahrzeug verkauft und meinen X5 mit der Deckungskarte meiner bisherigen Versicherung zugelassen. Nun war der Versicherungsvertreter da und errechnet eine Beitrag (VK, HP, TK) für meinen X5 mit 2200.- Euro (SF25/17).
Bei der HUK24 zb. kostet der Wagen nur 1200.- Euro.
Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Kann ich jetzt bei einer anderen Versicherung den Vertrag abschliesen obwohl ich mit der Deckungskarte meiner alten Versicherung Zugelassen habe?
Wenn das geht, wie macht man das dann.
Schöne Grüße
herriup
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14 Antworten
Naja, mal davon abgesehen, dass ich grundsätzlich erst ein Angebot einholen würde bevor ich nen Vertrag anbahne, sollte ein Wechsel möglich sein.
Einfach nen Antrag bei dem gewünschten Versicherer stellen und am besten gleich anfragen, ob man den Versicherungsschutz rückwirkend übernehmen kann. Solange es nur ein ein Paar Tage geht lässt sich da vielleicht was machen.
Ansonsten wird der alte Versicherer für den Zeitraum in dem er die vorläufige Deckung gewährt hat den Beitrag verlangen.
Danke erst mal für die Antwort.
Wenn ich nun die eine online Versicherung wie die HUK24 nehmen würde, muss ich dann die neue Deckungskarte an das Landratsamt senden oder wie funktioniert das?
Ist das dann ein Fahrzeugwechsel oder Versicherungswechsel?
Gruß
herriup
Hallo,
ich glaube ein Wechsel ist in deinem Fall nicht mehr möglich, da durch die Verwendung der Versicherungsbestätigung ein Vertrag zustande gekommen ist und der Vertrag über einen bestimmten Zeitraum geht.
Und nachdem der Vertrag zustande gekommen ist, gibt es in der Regel nur diese Möglichkeiten da raus zu kommen:
- Abmeldung aufgrund Verkauf/Verschrottung etc
(aber abmelden und dann wieder anmelden geht nicht soviel ich weiss, es müsste dann ein anderer Halter eingetragen werden und je nach Höhe der Preämie kann es sich zwar lohnen, aber bedenke das du einen weiteren Vorbesitzer als Eintrag im Brief hast = evtl. Wertverlust)
- Unfall, da hat man dann auch ein Kündigungsrecht
- bei Erhöhung der Versicherungsprämie
- Kündigung zum Jahresende (Frist: 30.11.!! )
wie das mit den 14Tagen Widerrufsrecht ist und inwie weit es greifen kann, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich hoffe, dass dir ein Experte mehr sagen kann, da dies alles meine persönlichen Erfahrungen sind/ waren bzw aus dem Bekanntenkreis.
hoffe hab dir helfen können
schönen gruss
TazaTDI
Mit der Deckungskarte kommt ein eigenständiger Vertrag zu Stande, der nicht dazu verpflichtet auch bei der Gesellschaft den Antrag zu stellen.
Du kannst also den Antrag woanders machen.
ABER
Wenn du eine gute Gesellschaft hast und wie oben genannt nur paar Tage vergangen sind, kannst du fragen ob dir die Deckung nicht rückwirkend, ab Tag der Zulassung erteilt werden kann, sprich der Versicherer müsste zu diesem Termin eine neue Deckungskarte vorlegen.
Meistens verzichtet die jetzige Gesellschaft dann auf den Beitrag, wenn man ein bisschen redet. Zustehen tut er ihr trotz rückwirkdener Deckung aber trotzdem, da das Risiko ja bestanden hat.
Bei HUK24 meine ich das es nicht möglich ist eine rückwirkende Deckung zu bekommen, da Onlinetarif das meistens nicht zulässt. Dann wirst du ab Tag des Antrags dort versichert.
Du bekommst dann eine Rechnung für die versicherten Zeitraum der Deckungskarte vom alten Versicherer.
Bitte bedenke aber die schlechteren Leistungen bei HUK24. . . . . . einen X5 würde ich da nicht versichern wollen.!!!
dank nochmals für die Hilfe.
patriceTT: Inwiefern sind die Leistungen der HUK24 schlecht? Habe mal grob durchgelesen und nicht´s aussergewöhnliches finden könne.
Gibt es viele schlechte Erfahrungen mit der HUK?
Gruß
herriup
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Und nachdem der Vertrag zustande gekommen ist, gibt es in der Regel nur diese Möglichkeiten da raus zu kommen:
- Abmeldung aufgrund Verkauf/Verschrottung etc
(aber abmelden und dann wieder anmelden geht nicht soviel ich weiss, es müsste dann ein anderer Halter eingetragen werden und je nach Höhe der Preämie kann es sich zwar lohnen, aber bedenke das du einen weiteren Vorbesitzer als Eintrag im Brief hast = evtl. Wertverlust)
- Unfall, da hat man dann auch ein Kündigungsrecht
Na, so stark sind die vertraglichen "Bindungen" doch hofffentlich nicht. Eine Autoversicherung ist nur eine Versicherung, aber keine Zwangsehe.
Bei einem Unfall wo der Wagen Schrott ist, wird man ganz logisch die Versicherung beenden - ganz klar. Eine gewollte Wahlmöglichkeit der Versicherung besteht dann natürlich für den Neuen.
Wenn man den Wagen vorübergehend still legt (i.d.R. beim Cabrio übern Winter) dann erlischt auch die Versicherung für das Fahrzeug - logisch. Wenn man wieder im Frühjahr das Cabrio neu anmelden will braucht man eine neue Deckungskarte - auch klar. Und wenn man neu anmelden will, kann man sich auch die Versicherung neu aussuchen, die man für geeignet hält...
Also, es gibt keine Versicherungsbindung bis zum Schrottplatz....
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, dann kann die Wiederanmeldung bei irgendeiner Versicherung passieren. Im Extremfall kann man das Fahrzeug für einen Tag abmelden und am nächsten Tag bei einer anderen Versicherung wiederanmelden. Manche Spezies machen das am gleichen Tag... Die Gründe können vielfältig sein, kurzfristig besseres Angebot der Versicherung, etc...
Man darf aber auch nicht verschweigen, dass es gewisse Vorteile hat ein langjähriger Kunde bei einer Versicherung zu sein. Besonders, wenn dich dein Versicherungsvertreter auch noch kennt und guter Leumund sein kann...
Also, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann ist der Versicherungsvertrag erst mal beendet. Man muss auch keine zusätzliche Haltereintragung in den Brief vornehmen um die Versicherung zu wechseln....
Ach ja: Ein Unfall ist keine Kündigung der Versicherung !!!
Grüße
Blackmen
Wenn das mit dem Versicherungswechsel mittels Ab- und Wiederanmeldung so einfach ginge, bräuchte man im Grunde keine Kündigungsfristen mehr. M.E. wird der Versicherungsschutz nur unterbrochen, lebt aber im Falle der Wiederanmeldung innerhalb eines Jahres uneingeschränkt wieder auf.
Ein Blick in die AKB: Die vorläufige Deckung endet u.a. mit einem Widerruf nach §48c VVG, dem Versicherer gebührt dabei der anteilige Beitrag für die Zeit des gewährten Versicherungsschutzes.
Wg. rückwirkender Deckung bliebt in jedem Fall nur die Anfrage beim Versicherer. Ob das ein Onlineversicherer ist spielt dabei erstmal keine Rolle.
was aber bleibt ist doch die aussage:
wechsel geht ohne probleme aber im zweifelsfall eben mit kosten (recht hohen)
oder sehe ich das falsch?
Harry
Die Versicherer lassen sich natürlich kurze Laufzeiten z.B. unter einem Monat mit einer erhöhten Versicherungsprämie versüssen...
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Die Versicherer lassen sich natürlich kurze Laufzeiten z.B. unter einem Monat mit einer erhöhten Versicherungsprämie versüssen...
Kurztarife gibts schon lange nicht mehr! Es wird taggenau der normale Beitrag berechnet und gut.
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Die Versicherer lassen sich natürlich kurze Laufzeiten z.B. unter einem Monat mit einer erhöhten Versicherungsprämie versüssen...
Kurztarife gibts schon lange nicht mehr! Es wird taggenau der normale Beitrag berechnet und gut.
und warum kosten dann kurzzeitkennzeichen oft 100EUR fuer 5 tage ? ( ich hatte aber nie eines)
ca 11EUR die verwaltung und ca 20EUR die schilder. der rest wäre ja VS
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Na, so stark sind die vertraglichen "Bindungen" doch hofffentlich nicht. Eine Autoversicherung ist nur eine Versicherung, aber keine Zwangsehe.
Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge und verlängern sich, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zur Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Bei einem Unfall wo der Wagen Schrott ist, wird man ganz logisch die Versicherung beenden - ganz klar. Eine gewollte Wahlmöglichkeit der Versicherung besteht dann natürlich für den Neuen.
Hab auch nichts anderes behauptet...
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Wenn man den Wagen vorübergehend still legt (i.d.R. beim Cabrio übern Winter) dann erlischt auch die Versicherung für das Fahrzeug - logisch. Wenn man wieder im Frühjahr das Cabrio neu anmelden will braucht man eine neue Deckungskarte - auch klar. Und wenn man neu anmelden will, kann man sich auch die Versicherung neu aussuchen, die man für geeignet hält...
wenn es im neuen Jahr ist schon bzw. bei Saisonkennzeichen, aber darüber reden wir hier nicht, sondern über den ganz normalen Abschluss.
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Also, es gibt keine Versicherungsbindung bis zum Schrottplatz....
Hier widersprichst du dir selbst. Hast oben selbst gesagt, Bei Verschrottung(Totalschaden) endet der Versicherungsvertrag.
Es war ja auch nicht damit gemeint, dass man den Wagen 30Jahre dort versichert lassen muss..
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, dann kann die Wiederanmeldung bei irgendeiner Versicherung passieren. Im Extremfall kann man das Fahrzeug für einen Tag abmelden und am nächsten Tag bei einer anderen Versicherung wiederanmelden. Manche Spezies machen das am gleichen Tag... Die Gründe können vielfältig sein, kurzfristig besseres Angebot der Versicherung, etc...
Ob das so einfach ist bezweifele ich und wenn, dann nur mit Mehrkosten, denn dann wäre das ja viel zu einfach um aus dem Vertrag rauszukommen, wie VW-Hawky auch sagt.
Und da würden die Versicherungen nicht so einen Werbehype vor dem 30.11. starten, wenn man auch vorher locker seinen Vertarg kündigen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Also, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann ist der Versicherungsvertrag erst mal beendet. Man muss auch keine zusätzliche Haltereintragung in den Brief vornehmen um die Versicherung zu wechseln....
Was ist denn daran zum Augen rollen?
Das ist doch auch eine Möglichkeit um aus dem Vertrag rauszukommen, da sie dem Prinzip des Verkaufs gleich kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Ach ja: Ein Unfall ist keine Kündigung der Versicherung !!!
Und was ist daran so amüsant und Wo hast du denn diese Info her?
Natürlich ist ein Unfall eine Möglichkeit der Kündigung. Zum einen kann dich der Versicherer bei einem selbst verschuldeten Unfall kündigen und zweitens hat der VN ein Kündigungsrecht bei einem selbstverschuldeten Unfall.
nicht bös gemeint und nichts für ungut
TazaTDI
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Kurztarife gibts schon lange nicht mehr! Es wird taggenau der normale Beitrag berechnet und gut.
und warum kosten dann kurzzeitkennzeichen oft 100EUR fuer 5 tage ? ( ich hatte aber nie eines)
ca 11EUR die verwaltung und ca 20EUR die schilder. der rest wäre ja VS
Harry
Weil Kurzzeitkennzeichen an einen gesonderten Tarif gebunden sind. Kurze Vertragslaufzeit per vorläufige Deckung und Kurzzeitkennzeichen sind 2 Paar Schuhe.