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Zugfahrzeug (B,C1) mit sehr hoher Anhängelast
Hallo allerseits,
die letzte FS Verordnung gestattet es nun C1E Besitzern neben dem Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1 mit (auch mehrachsigem) Anhänger bis zu 12t zGM in Summe auch explizit
Zitat:
Ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (3,5 t). Dabei darf jedoch die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 12.000 kg nicht überschreiten.
Auf meine Nachfrage beim lokal zuständigen Amt wurde auch bestätigt, dass -bezogen auf C1E- hinter einem Fahrzeug der Klasse B mit 3.49 t zGM ein Anhänger mit 8.5t gehängt werden darf (Voraussetzung: gebremster Anhänger mit entsprechenden Anschlüssen am Zugfahrzeug)
Die Fragen, die ich hier stellen möchte
- Gibt es tatsächlich in Deutschland oder Europa Klasse B Zugfahrzeuge, die eine Anhängelast von 8000kg eingetragen haben (Gerüchteweise habe ich gehört, dass abgelastete Unimogs -ohne oder mit Eintragung- 24t ziehen dürften) und könnt ihr diese benennen?
- Welche >3.49t Fahrzeuge kann man auf 3.49t ablasten lassen, so dass sie nach der Ablastung in diesen Bereich fallen und die 8t ziehen dürfen?
- Welches andere Zugfahrzeug kommt hier in Frage?
- Welches Zugfahrzeug hat bei einer angehängten Last von 6-8t den günstigsten Verbrauch?
Hintergrund der ganzen Geschichte: Es soll ein Zirkuswagen gezogen werden, der vermutlich ein Gewicht zwischen 6 und 8t besitzt (vermutlich deshalb, weil er noch nicht gekauft wurde und somit das Gewicht unbekannt ist). Ziehen mit Traktor bei 25 km/h wäre kein Thema, aber man möchte ja - als nicht Besitzer der Klasse CE - ggf. ja auch mit 60 km/h oder 80 km/h unterwegs sein können (Klasse T erlaubt mir i.ue. gewichtsmäßig weitaus größere Gespanne zu fahren aber halt nur LoF)
Gruss
tomsam
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Mai 2016 um 13:19:31 Uhr:
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
Wichtig für die Pläne des TE ist, dass das Zugfahrzeug weder ein PKW noch ein LKW ist.
Eine Zugmaschine wäre genau die richtige Wahl, für die wird in §42 keine maximale Anhängelast festgelegt.
Zu klären wäre jedenfalls, was für eine FE der vorgesehene Fahrer überhaupt hat.
Hat er eine "neue" Klasse BE (nach dem 18.01.2013 erteilt) und die Klasse C1E, so ist für ihn nur die Summe der zGM interessant, diese darf 12 Tonnen nicht überschreiten (Grenze der Klasse C1E). Ob das Zugfahrzeug dann der Klasse B oder der Klasse C1 angehört, spielt keine Rolle. Es wäre also auch z.B. eine 5t-ZM und ein 7t-Anh zulässig.
Hat er eine "alte" Klasse BE (bis zum 18.01.2013 erteilt), darf er mit einer Zugmaschine der Klasse B (maximal 3,5 Tonnen; die 3,49 sind falsch) jeden Anhänger ziehen, den die Zugmaschine nach den Regeln der StVZO ziehen darf. Hat er zusätzlich die Klasse C1E darf er auch mit Zugmaschinen der Klasse C1E Anhänger ziehen, bei denen die Summe der zGM 12 Tonnen nicht überschreitet.
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22 Antworten
Naja, es gibt ja auch schnellere Traktoren.
Theoretisch ist es möglich bei einem 3,5 t einen so schnweren Anhänger zu ziehen, es muß ebend nur eine durchgehende Bremsanlage vorhanden sein.
In der regel macht dies aber wenig Sinn da die meisten dann wohl erher zu einem 7,5t greifen als ein kleines Fahrzeug mit einem grösseren Anhänger.
MfG
Mike
Hi,
Zitat:
@e30lion schrieb am 30. Mai 2016 um 15:23:55 Uhr:
In der regel macht dies aber wenig Sinn da die meisten dann wohl erher zu einem 7,5t greifen als ein kleines Fahrzeug mit einem grösseren Anhänger.
MfG
Mike
das würde ich sicherlich auch machen, sofern ich CE hätte oder die Zeit aufbringen könnte, diesen zu machen. Da die neuen Vorschriften nun aber vorsehen, dass es auch mit C1E und 3.49t gehen könnte, interessierte mich und interessiert mich weiterhin, welche Fahrzeuge da in Frage kommen ( sollte der Zirkuswagen nur 6t zGM haben, dann könnte ich auch eine 5.99t Zugmaschine nehmen). Und wenn ein Unimog mit 62kW 24t mit 60 km/h in LoF ziehen darf (vielleicht kann das ja ein Unimog-Besitzer bestätigen), so hapert es auch nicht generell an der notwendigen Kraft oder Stabililtät (und beides würde ja auch nicht verschwinden, wenn das Fahrzeug, sofern möglich, abgelastet und als nicht LoF klassifiziert wäre)
Zum Thema Traktoren: die gängigen Limits fuer LoF sind für den FS T gegeben und mit 60 km/h bzw. 40 km/h definiert. Sobald das Fahrzeug aber nicht in LoF bewegt wird, gelten hier ebenfalls die Regeln, die auch für C1 bzw C gelten, für C1 insbesondere die 12t Regel, es sei denn es gibt hier jemanden, der dort etwas anderes weiß (Vielleicht gibt es ja Sondergenehmigungen?!?).
Und ja, der Zirkuswagen hat einen Drehschemel (also mindestens 2 Achsen).
Der faellt auch in keinem Fall unter CE79, wo ja 18t erlaubt wären.
Gruß
tomsam
Moin Moin !
Zitat:
Es soll ein Zirkuswagen gezogen werden, der vermutlich ein Gewicht zwischen 6 und 8t besitzt (vermutlich deshalb, weil er noch nicht gekauft wurde und somit das Gewicht unbekannt ist).
Dann würde ich erstmal den Anhänger kaufen bzw. darauf achten , mit welcher Geschwindigkeit der betrieben werden darf ! 40 km/h sehe ich bei einem Zirkuswagen schon als utopisch an ,wenn er etwas älter ist.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. Mai 2016 um 11:58:24 Uhr:
mal den Anhänger kaufen bzw. darauf achten , mit welcher Geschwindigkeit der betrieben werden darf ! 40 km/h sehe ich bei einem Zirkuswagen schon als utopisch an ,wenn er etwas älter ist.
MfG Volker
Hi Volker,
neue Zirkuswagen werden mit 80 km/h Zulassung und einem Gewicht zwischen 6 und 8t verkauft (wahlweise können diese Wagen auf 25 km/h gestuft werden).
Wieso sollte man aber einen Zirkuswagen zunaechst fuer 40000 Euronen oder mehr kaufen, um danach festzustellen, dass man kein passiges Zugfahrzeug bekommt (weil zum Beispiel zwar theoretisch in der Verordnung vorgesehen, de-facto aber nirgendwo verfügbar) oder nicht den richtigen Führerschein besitzt?
Gruß
tomsam
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php#
Und einen "Großen" abzulasten, wird vermutlich auch nicht helfen, sobald man die zGm verringert, verringert sich IMHO auch der Rahmen für die mögliche Anhängelast...
Zitat:
@tomsam schrieb am 31. Mai 2016 um 09:04:58 Uhr:
Da die neuen Vorschriften nun aber vorsehen, dass es auch mit C1E und 3.49t gehen könnte,
nur der Vollständigkeit halber:
Das ist keine Erweiterung der Klasse C1E, sondern eine Einschränkung der Klasse BE.
Inhaber einer FE der Klasse BE von vor 2013 dürfen auch mit dieser Züge aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger ohne Begrenzung fahren. Sogar über die 12t zulässige Zug-GM, die nun für C1E-Inhaber gelten.
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Mai 2016 um 14:32:58 Uhr:
Zitat:
@tomsam schrieb am 31. Mai 2016 um 09:04:58 Uhr:
Da die neuen Vorschriften nun aber vorsehen, dass es auch mit C1E und 3.49t gehen könnte,
Inhaber einer FE der Klasse BE von vor 2013 dürfen auch mit dieser Züge aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger ohne Begrenzung fahren. Sogar über die 12t zulässige Zug-GM, die nun für C1E-Inhaber gelten.
das widerspricht nun dem, was dein Vorredner gerade gesagt hat. Wo könnte man deine Version nachlesen?
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Mai 2016 um 13:19:31 Uhr:
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
Wichtig für die Pläne des TE ist, dass das Zugfahrzeug weder ein PKW noch ein LKW ist.
Eine Zugmaschine wäre genau die richtige Wahl, für die wird in §42 keine maximale Anhängelast festgelegt.
Zu klären wäre jedenfalls, was für eine FE der vorgesehene Fahrer überhaupt hat.
Hat er eine "neue" Klasse BE (nach dem 18.01.2013 erteilt) und die Klasse C1E, so ist für ihn nur die Summe der zGM interessant, diese darf 12 Tonnen nicht überschreiten (Grenze der Klasse C1E). Ob das Zugfahrzeug dann der Klasse B oder der Klasse C1 angehört, spielt keine Rolle. Es wäre also auch z.B. eine 5t-ZM und ein 7t-Anh zulässig.
Hat er eine "alte" Klasse BE (bis zum 18.01.2013 erteilt), darf er mit einer Zugmaschine der Klasse B (maximal 3,5 Tonnen; die 3,49 sind falsch) jeden Anhänger ziehen, den die Zugmaschine nach den Regeln der StVZO ziehen darf. Hat er zusätzlich die Klasse C1E darf er auch mit Zugmaschinen der Klasse C1E Anhänger ziehen, bei denen die Summe der zGM 12 Tonnen nicht überschreitet.
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Mai 2016 um 13:19:31 Uhr:
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
bei allen gängigen Traktoren hängen auch mal 20t hinten dran. Die dürfte es dann ja auch nicht geben. Oder gibt es einen Extra-Paragraphen für Zugmaschinen?
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Mai 2016 um 14:44:57 Uhr:
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Mai 2016 um 13:19:31 Uhr:
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
Wichtig für die Pläne des TE ist, dass das Zugfahrzeug weder ein PKW noch ein LKW ist.
Eine Zugmaschine wäre genau die richtige Wahl, für die wird in §42 keine maximale Anhängelast festgelegt.
Zu klären wäre jedenfalls, was für eine FE der vorgesehene Fahrer überhaupt hat.
Ich habe C1E (umgeschrieben in 2010 aus Klasse 3 des Jahres 1983) und kein C oder CE (ausser CE79).
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Mai 2016 um 14:44:57 Uhr:
Hat er eine "alte" Klasse BE (bis zum 18.01.2013 erteilt), darf er mit einer Zugmaschine der Klasse B (maximal 3,5 Tonnen; die 3,49 sind falsch) jeden Anhänger ziehen, den die Zugmaschine nach den Regeln der StVZO ziehen darf. Hat er zusätzlich die Klasse C1E darf er auch mit Zugmaschinen der Klasse C1E Anhänger ziehen, bei denen die Summe der zGM 12 Tonnen nicht überschreitet.
Spannende Frage noch: Wie sieht es bei Grenzübertritt mit dem Gespann aus? Wie erkennt der Gendarm in Marseille oder der Carabinieri in Florenz anhand meines EU Führerscheins, dass ich diese Kombination fahren darf? Oder muss man für jeden Grenzübertritt erstmal dicke Ordner wälzen?
[Nachtrag]
Ok, hat sich wahrscheinlich erledigt, dafür scheint ja die SZ BE 79.06 zuständig zu sein (welche aber noch nicht auf meinem FS aufgedruckt ist, da er schon in 2010 umgeschrieben wurde)
Es verbleiben die Ursprungsfragen nach einem geeignetem Zugfahrzeug (nun Zugmaschine)
Zitat:
@tomsam schrieb am 31. Mai 2016 um 14:47:32 Uhr:
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Mai 2016 um 13:19:31 Uhr:
Mal unabhängig vom Führerschein, bei einem 3,5-Tonner ist per StVZO bei max. 3,5 to Anhängelast Schluss, bei durchgehender Bremsanlage sind 5,25 to möglich, das war's dann aber auch, siehe folgenden Link:
bei allen gängigen Traktoren hängen auch mal 20t hinten dran. Die dürfte es dann ja auch nicht geben. Oder gibt es einen Extra-Paragraphen für Zugmaschinen?
Das ist mir auch im Hinterkopf rumgekrochen, in dem Bereich gibt es ja auch z.B. immens hohe ungebremste Anhängelasten. Für Zugmaschinen, die in Paragraph 42 nicht erwähnt werden, scheint das tatsächlich nicht zu gelten, wie dein Vorposter erklärt hat.
Moin Moin !
Das ist richtig , für Zugmaschinen gibt es keine gesetzliche ,sondern nur eine technische Begrenzung der Anhängelast.
Insofern kommt nur ein Fzg der Zulassungsart Zugmaschine in Betracht,wenn das zGG des Anhängers mehr als das 1,5 fache des zGG des Zugfzgs betragen soll.
Andererseits , wenn es hier um die Anschaffung eines neuen Anhängers samt dazugehöriger Zugm. geht , verstehe ich den ganzen Sinn nicht, da in diesem Fall sowieso von einer Summe geschrieben wird, bei welcher ganz andere Fragen wichtiger sind als die des FS. Die Kosten für den CE fallen demgegenüber doch gar nicht ins Gewicht , sondern sind doch schon mit der Anschaffung der Zugm. mehrfach wieder reingeholt.
Zugm mit einem zGG von 7-9 t gibt es für kleines Geld wie Sand am Strand, versuch mal ,einen abgelasteten Unimog zu bekommen , m.W. gab es nur mal Mitte der 60er ein einziges Modell, welches abgelastet werden konnte, und das Teil zieht nicht das Hemd aus der Hose, läuft max. gut 60 km/h und kostst in gutem restaurierten Zustand soviel wie eine Zugm. ,die 7 Jahre alt ist. Nur muss man Fakir sein , um damit wirklich fahren zu wollen.
MfG Volker
Hi,
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. Mai 2016 um 18:09:39 Uhr:
Andererseits , wenn es hier um die Anschaffung eines neuen Anhängers samt dazugehöriger Zugm. geht ,
das war nur ein Beispiel, um herauszustellen, dass man nicht einfach den Wagen kaufen oder ausleihen kann und sich erst danach Gedanken macht. Weder der Zirkuswagen noch die Zugmaschine müssen neu sein.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. Mai 2016 um 18:09:39 Uhr:
Die Kosten für den CE fallen demgegenüber doch gar nicht ins Gewicht ,
Die Kosten für den Führerschein (bzw. es sind ja dann wohl vier (C und CE für 2 Personen)) bestehen nicht nur aus dem Geld, was die Fahrschule und der Prüfer bekommen. Es fallen ja wohl auch alle 5 Jahre Untersuchungen und Zahlungen an. Was macht man dann, wenn man sich nach 5 Jahren bei Ablauf in Timbuktu und weitere 5 Jahre später in Perth befindet, jedesmal zurückfliegen? Mit B oder C1E kommt man (je nach FS) garnicht (weil noch nicht limitiert) oder erst 15 Jahren später an diesen Punkt (Die Orte sind frei gewählt, es könnten auch alles Orte innerhalb der EU sein, nur, falls hier jemand jetzt den Einwurf bringen möchte, dass man in Asien und Australien ja sowieso einen Intern. FS benötigt, der nach 3 Jahren ohnehin abläuft).
Zudem mag es auch für den Beifahrer Hinderungsgründe geben, die generell einen Erwerb der Klasse C ausschließen und man ist deshalb auf C1E oder BE fixiert.
Gruß
tomsam