Zuhause Strom Wallbox
Hallo Zusammen,
da ich gerade in der Phase bin, nach einen Stromanbieter zu schauen, ist mir eingefallen, das es für uns alle bestimmt nicht ganz uninteressant ist, hier sich auszutauschen, was vor allem die Preise angeht.
Wir warten auf 2 EQ´s, von daher wird sich der Stromverbrauch deutlich erhöhen. Ich rechne nur für die Autos 8-10.000 kWh.
Ich fahr seit 3 Monaten einen EQC vorübergehend, und habe bisher 1500 kWh benötigt.
Wenn ich mir Preise so anschaue, liegen die bei EnBW bei ca. 38 ct, Eon in etwa genauso, jedoch finde ich bei EnBW der Vorteil dann den Vorteilspreis beim laden unterwegs. Viele kleinere/regionale Anbieter liegen ja noch bei 45-50 ct.
Wo seid ihr so Stromkunde, und wie hoch sind eure Kosten zuhause für die Fahrzeuge?
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29 Antworten
Hallo,
Schau mal bei mut-zum-wechseln.de, da kann man spezielle Autostromtarife vergleichen, ist deine wallbox an einem separaten Zähler angeschlossen, geht es schon für 21,7 ct. je kwh bei ca. 76 Euro Grundgebühr im Jahr.....
Ich bin bei den lokalen Stadtwerke mit einem Sondervertrag für E-Mobilität. Zahle incl. Grundgebühr ca. 25 Cent pro KW. Habe aber auch die Wallbox an einem eigenen Hausanschluss hängen.
Ich habe Fotovoltaïk (12.1 kWP) auf meinem Dach. Ansonsten hätte ich nie ein Elekt. Auto gekauft!
Das Auto kann auch mit einem WP Tarif betrieben werden. Bei mir 20Ct/kWh, Abschluss im Oktober. Da die WP schon immer da war, keine weiteren Kosten.
Das Auto kann auch mit einem WP Tarif betrieben werden. Bei mir 20Ct/kWh brutto, Vertragsabschluss im Oktober. Da die WP schon immer da war, keine weiteren Kosten. Günstiger ist nur eine PV-Anlage. Das kostet den Verzicht auf die Einspeisevergütung und somit ab 7 Ct./kWh aufwärts, je nach Inbetriebnahmedatum.
Zuhause über die PV-Anlage und in der Firma über einen speziellen Tarif der Stadtwerke mit separatem Zähler und grünem Strom (für Förderung der Wallbox) für 23Ct brutto.
Mir wurde auch so ein Tarif( 0,21 brutto) zum Laden noch angeboten, jedoch mit extra Zähler. Dann meinte der Herr von der Hotline noch, das der Zähler am der Wallbox (meine ist Zuhause mit einem ausgestattet)ausreicht. Ist das denn so?
PV ist für dieses Jahr geplant
Garantiert nicht. Für einen WP Tarif benötigt man einen separaten Stromzähler vom Netzbetreiber. I.d.R. einen Zwei-Tarif-Zähler für Tag- und Nachtstrom.
Die Sache mit dem Tarif lässt sich nicht allgemein gültig beantworten, da etliche Faktoren eine Rolle spielen.
Mein Netzbetreiber spielt zum Beispiel bei der Thematik Wärmepumpentarif auch für das E-Auto nutzen nicht mit und verweigert sich einen entsprechend Tarif anzubieten bzw. den bestehenden freizugeben. Das Recht ist sogar auf deren Seite, da unsere Bundespolitik es seit Jahren versäumt den entsprechenden Paragraphen endlich klar zu formulieren...
Ich nutze jetzt seit dem Spätsommer eine Ladeflat, da meine regelmäßigen Ziele in der unmittelbaren Nähe alle eine Ladesäule haben und seither ist die Wallbox daheim nur noch für den Notfall da. Klar, kommt immer auf den individuellen Nutzen an...
Sehr verschieden alles…
Ich habe die Wallbox an meinen Wohnungs-/Bürozähler anschliessen lassen und zahle 28ct pro kW/h. Ist allerdings ein Bestandsvertrag bei meinem regionalen Stromversorger. Neu müsste ich ca 44 ct zahlen.
Ein Extrazähler bringt extra Grundgebühr und einen aktuellen Vertrag mit aktuellen Bedingungen und Kosten.
Wir haben Nachtspeicher - 23 -7Uhr 16c/kwh
Das mit der Weigerung verstehe ich nicht ganz. Hier der Gesetzestext:
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 14a Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung; Verordnungsermächtigung
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile.
Mein Netzbetreiber beruft sich auf genau diese Passage im 14a:
„Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 näher zu konkretisieren, insbesondere einen Rahmen für die Reduzierung von Netzentgelten und die vertragliche Ausgestaltung vorzusehen sowie Steuerungshandlungen zu benennen, die dem Netzbetreiber vorbehalten sind, und Steuerungshandlungen zu benennen, die Dritten, insbesondere dem Lieferanten, vorbehalten sind.“
Das ist bislang nicht passiert und so lange lehnt sich der NB gemütlich in seinem Bürostuhl leider zurück.
Daher ja mein Einwand, dass hier keine Verallgemeinerungen möglich sind und es mehrere Variablen gibt.