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Zul. Gesamtgewicht und Anhängelast

Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 16:12

Nachdem wir einige Jahre Wohnmobil gefahren sind, möchten wir jetzt auf einen Wohnwagen umsteigen.

Mein Fahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Der Wohnwagen der uns gefällt hat aber 1700 Kg, aufgelastet.

Der Händler meinte, solange der Hänger nicht über 1500 Kg beladen wird, darf ich ihn ziehen.

Ist das wirklich richtig? Ich habe da so meine Zweifel. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?

 

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

schau mal hier, aber beachte auch die zulässigen Gewichte der Zugwagens, wie Achslasten und Gespanngewicht, da könnten die Spielchen mit der Stützlast schnell vorbei sein.

Außerdem würde ich so einen WoWa nur kaufen, wenn ich vorher das Leergewicht auf einer öffentlichen Waage gewogen hätte und danach wüßte, wieviel ich überhaupt noch zuladen kann.

 

Liebe Grüße

Herbert

 

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Der Händler hat recht.

Du darfst Hänger mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht bis zu einem TATSÄCHLICHEN Gesamtgewicht das der maximal zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs entspricht, ziehen.

In diesem Falle darf der Hänger sogar 1500 KG zuzüglich der zulässigen Stützlast wiegen. Angenommen die Stützlast deines Fahrzeugs beträgt 80 KG, darf der Hänger insgesamt 1580 KG wiegen, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und Du somit die ANGEHÄNGTE Last von 1500 KG nicht überschreitest.

Hallo,

 

schau mal hier, aber beachte auch die zulässigen Gewichte der Zugwagens, wie Achslasten und Gespanngewicht, da könnten die Spielchen mit der Stützlast schnell vorbei sein.

Außerdem würde ich so einen WoWa nur kaufen, wenn ich vorher das Leergewicht auf einer öffentlichen Waage gewogen hätte und danach wüßte, wieviel ich überhaupt noch zuladen kann.

 

Liebe Grüße

Herbert

 

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

schau mal hier, aber beachte auch die zulässigen Gewichte der Zugwagens, wie Achslasten und Gespanngewicht, da könnten die Spielchen mit der Stützlast schnell vorbei sein.

Im Prinzip hast du recht, aber die Idee ist ja nicht, die Sützlast zu überladen. Eine gewisse Stützlast von mindestens 2% des Anhängers ist absolut notwendig. Eine Stützlast von 50kg und mehr ist durchaus gespannstabilisierend. Darum kommt er eh nicht vorbei. Ich nutze auch lieber die Stützlast (100kg) voll aus und belade den Kofferraum nicht so sehr, um die Achse nicht zu überladen. Diese Stützlast kann er mitrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Außerdem würde ich so einen WoWa nur kaufen, wenn ich vorher das Leergewicht auf einer öffentlichen Waage gewogen hätte und danach wüßte, wieviel ich überhaupt noch zuladen kann.

Das sehe ich genauso. Und ich würde den Wohnwagen gerade vor dem Gebrauchtkauf immer wiegen. Mir wollte damals ein WoWa-Händler einen Wohnwagen mit Klimaanlage aufschwatzen, obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass ich ein max. zul. Gespanngewicht eingetragen habe, mit dem ich den WoWa nicht ganz ausladen kann. Das sei kein Problem sagte er (er meinte wohl: Solange ich das Geld bekomme...) Ich habe ihn gebeten, mit mir zu einer Waage zu fahren. Er war schon leer überladen.

am 10. Oktober 2013 um 8:01

Was mit immer wieder auffällt - einfach mal stellvertretend für die ganzen Fälle wo es passiert, nicht nur speziell auf diesen bezogen - ist, daß die wenigsten Leute wissen, was sie mit ihrem Führerschein in Kombination mit ihrem Auto an Anhängern fahren dürfen.

Okay, zum Teil ist diese - meiner Meinung nach - idiotische Führerscheinregelung schuld, andererseits: die Leute, die ihren Lappen jetzt machen lernen in der Fahrschule, da sollte es Wissen sein, welches mit nach Hause geht.

Die Frage, darf ich .... ziehen sollte eigentlich jeder selbst beantworten - spätestens nach einer kurzen Suche hier auf MT, wir hatten das Thema nun so oft! Anhängelast des Fz. steht im Fahrzeugschein, Zuggewicht inzwischen auch, Zuladung steht als theoretischer Wert ebenfalls da (das die Realität abweicht durch dieverse "Sonderausstattungen" ist ja auch keine neue Erkenntnis, steht aber inzwischen meine ich auch drin), ein Besuch auf der Waage sollte obligatorisch sein. Gut, der Fahrzeugschein wie er jetzt ist ist nicht wirklich übersichtlich, aber wenn man nicht permanent mit anderen Anhängern in wechselnder Ausstattung fährt macht man es alle paar Jahre einmal.

So, es darf gemault und geschulmeistert werden! *evilgrin*

Das ist ein Thema, was Fahrschüler in aller Regel nur bis zur Prüfung interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

...

was sie mit ihrem Führerschein in Kombination mit ihrem Auto an Anhängern fahren dürfen.

...

Hallo,

 

wen das interessiert, der kann z. B. hier nachlesen.

 

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 13:03

Als Antwort zm Führerschein: Ich habe meinen vor 42 Jahren gemacht. Da ist mir die eine oder andere Feinheit gerade entfallen.

 

Ansonsten vielen Dank für die Antworten!

Hallo PS100,

geh mal zu Deinem Händler und lass ihn nachschauen, was Dein Fahrzeug bis zu einer Steigung von 8% ziehen darf. Teilweise sind das 200 - 300kg mehr wie die Angabe bis 12%. Dann noch die Stützlast oben drauf und ein Hänger bis fast 1800kg sollte gehen.

Nachdem Dein Führerschein schon älter ist, brauchen Dich die neuen Hänger-Regelungen nicht interessieren.

Gruß Axel

da ein WoWa meist eher überladen wird, würde ich keinen Wohnwagen nicht ausgeladen fahren wollen, denn das entspricht nicht der Praxis. Da wie erwähnt ältere WoWa eh schon nicht mehr das ursprüngliche Leergewicht haben ( selbst neue sind oft schwerer, wie in den Papieren angegeben) in einigen WoWa ohne Auflastung oft nur 180kg Zuladung möglich ist, würde man vermutlich später immer oberhalb der erlaubten Zuglast agieren; darüberhinaus wird das Zugfahrzeug sehr schnell mit Getriebe, Kupplung und Antriebswellen an seine Grenzen gebracht werden.

am 13. Oktober 2013 um 6:31

Bei der Frage, wie eng du an die Grenzen gehst (an - nicht drüber), spielt es auch eine Rolle, wie du den Wohnwagen nutzen willst.

Wenn du 1 x pro Jahr im Urlaub von A nach B ganz vorwiegend auf der Autobahn fährst, kannst du da recht großzügig sein.

Möchtest du vorwiegend Pässe auf kleinen Nebenstraßen erklimmen und "Campingwandern", achte auf Reserve in allen Daten (Anhängelast, Motorleistung etc), wenn du Spaß am Gespann haben möchtest..

Jein - ich habe schon Zugfahrzeuge oft bis an die Grenze ausgequetscht. Schäden davon haben die nicht davongetragen.

Hallo,

es wäre noch interessant zu wissen, um vieviel der WoWa aufgelastet wurde.

Wenn man das weiß, dann kann man eher abschätzen ob die Wahrscheinlichkeit besteht, daß man noch ausreichend Zuladung hat. Wenn der z. B. nur um 100 kg (1.600 auf 1.700) aufgelastet wurde, dann tendiert die Zuladung vermutlich gegen Null, wenn man nur 1.500 kg nutzen darf.

Meinen habe ich seinerzeit von 1.350 auf 1.600 auflasten lassen (1.500 wären auch möglich gewesen). Da wären bei 1.500 kg noch 150 kg mehr Zuladung möglich, als bei der Serienausführung.

Liebe Grüße

Herbert

am 13. Oktober 2013 um 11:39

Hallo,

die fiktive Stützlast von 80 kg wird aber deiner PKW Zuladung abezogen.

Da ich nicht weiß was für ein Auto du hast, nehme ich mal meins z.B.

1250 - 1600 Leergewicht. Tatsächlich ohne Personen mit vollem Tank 1450 kg.

Anhängelast 1300 kg. Gesamtgewicht 1750 kg. Zuggesamt 2750 kg.

Ich habe bestimmt mit Abstand das schlechteste Auto, aber du siehst an meinem Beispiel worauf es ankommt.

200 Ps, Allrad oder Geländewagen ist alles eine Sache des haben kann.

Aber wenn du auf die Waage musst o. einen Unfall hast zählen die Zahlen die in deinem KFZ - Schein stehen.

Mir wollte damals der Händler einen 1300 kg WW andrehen mit der Stützlast Rechnung.

Mein Auto Zug. 2750 kg Gesamt - 1300/75 kg Anhängel. = 1380 kg Autogewicht.

Wiegt leer aber 1450 kg?!?!?

Ohne das ich im Auto sitze schon 70 kg überladen. Bezw. plus 75 kg Stützlast.

Andere Rechnung.

Auto voll mit 1750 kg = Anhänger max 1000 kg.

Habe deinen Honda crv mal gegockelt.

Der hat wohl 1500 - 1700 kg Leergewicht und auf dem Blatt Papier ca. 400 - 500 kg Zuladung.

 

Leider steht das Zug. Gesamtgewicht nirgendwo. Was ja bei einem "Geländewagen" schön wäre, wenn man es einsehen könnte.

Unabhängig vom Zuggewicht (was wohl passen wird) kannst du in dein Auto nicht wirklich viel einladen.

Nimmst du die 100 kg Stützlast noch mit ins Boot, wäre dein Honda mit 2 Personen und ein wenig Gerödel an seiner Grenze.

Dein WW wird wohl schon leer an der Grenze sein.

Du bist erfahrener Camper!

Du weißt persl. was du alles mitnehmen möchtest.

 

 

Es gibt nicht für alle Fahrzeuge ein geringeres Zuggesamtgewicht.

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