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Zulässige Felgen-Reifen Größe
Hallo,
Ich bin etwas verwirrt was die zulässige Reifengröße angeht. Ich hab mir gerade ein "neues" gebrauchtes Auto gekauft (Focus Kombi), wo im Typenschein nur zwei Reifen-Felgen Kombinationen eingetragen sind. Einmal 205/X 16 (und Felgengröße) und einmal 185/65 14 M+S (und Felgengröße). Was mich wundert ist die doch recht große Lücke dazwischen, vor allem, weil 15" eine recht verbreitete Größe beim Focus ist. Und es gibt wahrscheinlich eine ganze Reihe von 15" Reifen mit gleichem Abrollumfang.
Von meinen bisherigen Autos kannte ich es so, dass eine Reihe Reifengrößen eingetragen sind, und davon hab ich halt eine genommen. Ausserdem hatte ich noch nie eine M+S Kennzeichnung im Typenschein. Heisst das jetzt, Winterreifen dürfen nur die 14" Größe sein, oder heisst es die kleine Größe darf ich nur als Winterreifen fahren und im Sommer muss ich die großen nehmen?
Bisher bin ich immer mit Serienbereifung gefahren, und hatte daher noch nie was mit Eintragung oä. zu tun, bzw. worauf man beim Kauf achten muss.
Vielleicht steh ich ja auch grad nur auf dem Schlauch,... Ich würd mich trotzdem über Hinweise freuen
Ahja, es geht um die Situation in Ö, falls das was ändert.
LG, Elwood
Edit:
Hab grad gesehen, dass es dafür ein eigenes Forum gibt. Vielleicht sollte man den Beitrag dahin verschieben.
Sorry
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12 Antworten
Meint Typenschein dasselbe wie in D Fahrzeugschein? Falls ja, hier wird eigentlich nur noch eine Größe eingetragen, die restlichen möglichen Kombinationen ergeben sich dann aus dem CoC Papier. Müsste bei euch auch so sein kann ich mir vorstellen.
Gruß Tecci
Hallo TE,
um genau zu erfahren, welchen Reifengröße Du mit Deinem Fahrzeug alle fahren darfst, wende Dich am Besten kurz an eine Fordvertretung.
Es werden nicht mehr alle fahrbare Reifengrößen eingetragen, in der Regel eigentlich nur noch eine. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du ggf. andere Größen nicht fahren darfst.
Also, bevor Dir unnötige Kosten für Eintragungen entstehen, die nicht erforderlich sind, wende Dich notfalls an eine Fordvertretung. Allerdings findest Du meist auch die nötigen Angaben im Internet, z.B. bei Ford. Falls für Dein Fahrzeug vorhanden, könntest Du auch in die sogenannte COC Bescheinigung einsehen, dorst stehen in der Regel auch alle Reifengrößen, es sei denn, dass in der Zwischenzeit weitere Reifengrößen durch das KBA für das Fahrzeug freigegeben wurden.
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Hallo,
Ich bin etwas verwirrt was die zulässige Reifengröße angeht. Ich hab mir gerade ein "neues" gebrauchtes Auto gekauft (Focus Kombi), wo im Typenschein nur zwei Reifen-Felgen Kombinationen eingetragen sind. Einmal 205/X 16 (und Felgengröße) und einmal 185/65 14 M+S (und Felgengröße). Was mich wundert ist die doch recht große Lücke dazwischen, vor allem, weil 15" eine recht verbreitete Größe beim Focus ist. Und es gibt wahrscheinlich eine ganze Reihe von 15" Reifen mit gleichem Abrollumfang.
Da du den " neuen " Fahrzeugschein hast, Teil1 und Teil2,
sind nur noch ein/ bis zwei Reifengrössen dort eingetragen.
In deinem Fall 205/X 16 ( Felgengrösse ) und die 185/65 14.
Du hast nun 3 Möglichkeiten.....
- du gehst mit deinem Fahrzeugschein zu einem/ deinem Reifenhändler,
der hat die Möglichkeit über sein PC- System auf diverse Datenbanken zuzugreifen, die wiederum
Reifenfreigaben für dein Auto enthalten.
- du kaufst dir eine neue Rad/ Reifenkombination und lässt dir diese per Gutachten bestätigen
- du gehst zu deinem Autohaus ( wo du den Wagen gekaufst hast) und handelst so wie unter Punkt 1 beschrieben.
Gruss
Alles klar, danke für die Hilfe!
Nur zur Erklärung: Der Typenschein ist ein Heft, das man vor 2007 (Einführung des CoC Papiers) beim Fahrzeugkauf bekam. Die "Fahrzeugpapiere" sozusagen. Damit kann man das Fahrzeug anmelden und bekommt dann den Zulassungsschein, den man im Auto mitführen muss. Der Typenschein bleibt zuhause.
Der Typenschein wird vom Importeur ausgegeben, die Entsprechung dazu wäre die Einzeltypisierung z.B. bei Eigenbauanhängern, Fahrzeugen, uä. K.A. wie das entsprechende Gegenstück in D heisst
LG, Elwood
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Alles klar, danke für die Hilfe!
Nur zur Erklärung: Der Typenschein ist ein Heft, das man vor 2007 (Einführung des CoC Papiers) beim Fahrzeugkauf bekam. Die "Fahrzeugpapiere" sozusagen.
[.....]
Fahrzeugen, uä. K.A. wie das entsprechende Gegenstück in D heisst
Schon klar
Da gibt´s noch die EG- Betriebserlaubnis und die EG- Übereinstimmungserlaubnis
Aber wie beschrieben, wären das die einfachsten Wege.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Nur zur Erklärung: Der Typenschein ist ein Heft, das man vor 2007 (Einführung des CoC Papiers) beim Fahrzeugkauf bekam. Die "Fahrzeugpapiere" sozusagen. Damit kann man das Fahrzeug anmelden und bekommt dann den Zulassungsschein, den man im Auto mitführen muss. Der Typenschein bleibt zuhause.
Damit entspricht der Typenschein der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Zulassungsschein der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht das nicht zufällig auch bei euch so da drauf? (ich dachte, das wäre zwingend in der EU)
Allerdings bin ich verwundert, dass man bis 2007 nur nationale Typgenehmigungen für PKW erteilt hat; zu der Zeit müsste es doch für die meisten relevanten Fahrzeuge schon lange eine EU-Typgenehmigung gegeben haben?! Vielleicht gibts ja doch ein Feld K mit einem Eintrag?
Wenn dem aber so ist, nützen dir die Antworten aus Deutschland bzw. die entsprechenden Suchmaschinen nichts. Weil ja niemand weiss, ob man auch für die österreichische Genehmigung genau die Rad-Reifen-Kombinationen hat genehmigen lassen, die in der restlichen EU genehmigt sind.
Zitat:
Allerdings bin ich verwundert, dass man bis 2007 nur nationale Typgenehmigungen für PKW erteilt hat; zu der Zeit müsste es doch für die meisten relevanten Fahrzeuge schon lange eine EU-Typgenehmigung gegeben haben?! Vielleicht gibts ja doch ein Feld K mit einem Eintrag?
Hmm,... Da werd ich mal nachsehen, wenn ich den Typenschein wieder habe. Momentan ist er gerade bei meinem Versicherungsvertreter zum Anmelden.
Ich kann sonst auch mal einen Scan einstellen falls es jemanden interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Ich kann sonst auch mal einen Scan einstellen falls es jemanden interessiert.
Jepp, mach mal....dann müssen wir nicht rumrätseln
Bescheidene Frage: Kann man HIER in Deutschland jemandem für das Nachbarland, in dem Fall offensichtlich Österreich, wirklich Ratschläge geben? Ich meine, geht es hier um EU Recht, was auch im Nachbarland gilt oder sind die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes gültig?
Meine Frage ist Ernst gemeint und sollte nicht als Provokation verstanden wissen.
Bei meinem 3 Jahre alten Auto hatte ich auch die Frage nach anderen Reifen/Felgengrößen. Mir wurde gesagt, ich dürfte nur die Größe fahren, die im Kfz Schein stehen. Alles andere müsste eingetragen bzw. genehmigt werden.
Beim Vorgängerfahrzeug von 2004 standen 2 verschiedene Reifengrößen im Schein und die hätte ich auch fahren dürfen.
Ist aber keine Antwort auf die Frage des TE, bei der ich auch passen muß und auf die Kenner hier im Forum verweise.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Bescheidene Frage: Kann man HIER in Deutschland jemandem für das Nachbarland, in dem Fall offensichtlich Österreich, wirklich Ratschläge geben? Ich meine, geht es hier um EU Recht, was auch im Nachbarland gilt oder sind die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes gültig?
Genau das war ja die Frage, die ich mit meinem Posting vom 04.09. angesprochen habe:
Wenn das Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat, ist die Antwort für alle Länder der EU gleich und kann auch mit den dortigen Mitteln gefunden werden.
Wenn das Fahrzeug eine nationale Typgenehmigung hat, kann sie erstmal nur für das betreffende Land richtig sein. Wenn man die Antwort nach den Regeln des betreffenden Landes bestimmt, kann sie aber auch aus dem Ausland getroffen werden.
Wenn das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat, lässt sich die Frage ohne Kenntnis dieser konkreten Genehmigung nicht beantworten.
Hallo,
das Fahrzeug des TE > Ford Focus Kombi=Turnier
hat seit seiner "Erstausgabe" 1998
die EG-Typgenehmigung e 13* ......usw.
aber sei´s drum, vielleicht äußert sich der TE ja noch zu den "Unklarheiten"
bezüglich seines Typenschein.
Hallo nochmal
Nachdem ich heute endlich meinen "neuen" Wagen abgeholt habe, hab ich auch gleich die Lösung für meine Eingangsfrage gefunden. In der Bordmappe war neben den üblichen Unterlagen auch ein Bündel Übereinstimmungserklärungen der Fordwerke Köln, die bescheinigen, dass an dem Fahrzeug folgende Reifendimension (...) gefahren werden darf. Für jede Reifengröße ein eigenes vollgeschriebenes A4 Blatt insgesamt 6 Stück von 175, 14" bis 215, 17", jeweils mit dem ausdrücklichen Vermerk "In Kombination mit original Ford Stahl- bzw. Leichtmetallfelge, (das heisst dann wohl, dass ich für nicht original Ford Felgen wieder irgendwelche anderen Papiere benötigen würde) .
Ich hab mir jetzt auch nochmal den Typenschein genau angesehen.
Im wesentlichen ist das eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung (alle möglichen Daten der Type, gibts wahrscheinlich in D genauso), eine Bestätigung des Verkehrsministeriums dass die vom Importeur vorgelegte EWG Übereinstimmungsbescheinigung den gesetzlichen Bestimmungen des §28b des KFG (Kraftfahrgesetz) entspricht, und er deshalb entsprechende Typenscheine ausstellen darf, weiters eine Tabelle mit den Daten zum konkreten Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer, Farbe,...) und der Bestätigung des Importeurs, dass das Fahrzeug mit der genehmigten Type übereinstimmt. Ausserdem gibts da den Punkt "Genehmigungsgrundlage", wo EU-Genehmigung angekreuzt ist. (Was würden wir nur tun wenn wir keine Bürokratie hätten )
Hinten gibts noch ein Formular zum Eintragen der An- und Abmeldungen, das wird aber seit einiger Zeit nicht mehr ausgefüllt. Man sieht also nicht mehr, wie viele Vorbesitzer es gab und wer das war. Es wird nurmehr die Zahl im jeweils ausgestellten Zulassungsschein eingetragen.
Danke für die Antworten und LG, Elwood