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Zulässige Reifengröße / andere reifengröße auf vorhandene Felgen???

Audi
Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 12:06

Hallo zusammen,

die abgebildeten Reifen habe ich vor 2 Jahren zusätzlich zum Auto erstanden.

Lt. Audihändler stellt sich nun heraus, dass die Größe gar nicht zulässig ist für mein Modell

(A6 Avant 2,7 TDi Quattro 2009)

Auf jeden Fall stehen sie weder in der Bereifungsliste der AUDI EG-Übereinstimmungsbescheinigung noch im Fahrzeugschein. In letzterem steht 225/50 R17 98Y, als Sommerreifen habe ich 225/55 R16 99Y

und die fraglichen Winterreifen sind 205/60 R16 96H

Das 'H' ist ja schon mal ein Zusatz, der die Nutzung wohl ausschliesst, bei Vmax 226km/h, oder sehe ich das falsch?

Welche zulässigen Pneus passen denn auf die vorhanden Felgen ?

Was macht den Abweichungen der 'Höhe' 50/55/60 aus:

Im Fahrzeugschein steht 50, die nicht beanstandeten So.reifen sind 55...

Danke für die Tips!

205/60 r16 96h
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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von baloncesto

Das 'H' ist ja schon mal ein Zusatz, der die Nutzung wohl ausschliesst, bei Vmax 226km/h, oder sehe ich das falsch?

Das "H" sagt lediglich nur aus, dass du nur bis 210km/h fahren darfst. Ich selbst habe eine VMax von 242km/h und habe auch Winterreifen mit "H".

Welche zulässigen Pneus passen denn auf die vorhanden Felgen ?

Welche Pneus steht doch auf der EWG.

Heisser Tip, wie/wo ich die nicht brauchbaren Reifen anbieten soll?

Die Bucht wäre eine von vielen Möglichkeiten

Danke für die Tips!

Edit: Deine Reifen sind nur für das VFL zugelassen. Wenn man einen Tiremanager mit deinen Daten füttert ist deine kleinste aufgeführte Größe 225/55 auf 16 Zoll.

Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 12:42

Danke für die Info, und dazu Fragen:

Was heisst denn EWG (EG-Übereinstimmungsbescheinigung? In der steht ja nicht, welche zulässigen Größenabweichungen auf meine Felgen passen.)

Und was heist denn VFL?

Weisst du auch, wie es um Abweichungen in der 'Höhe' steht: Im Fahrzeugschein steht 50. Sind auch 55 oder 60 erlaubt? Die So.reifen sind 55, hat noch keiner gemeckert.

Wenn ich tatsächlich H-Reifen aufziehen darf, wäre natürlich gut, weil mehr Auswahl, die bei 225er auf 16zoll eher mau ist - kann ich mir aber nicht recht vorstellen...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von baloncesto

Danke für die Info, und dazu Fragen:

Was heisst denn EWG (EG-Übereinstimmungsbescheinigung? In der steht ja nicht, welche zulässigen Größenabweichungen auf meine Felgen passen.)

Und was heist denn VFL? V:Vor F:Face L:Lift Mitte 2008 kam das Facelift

Und welchen Tire-Manager bemühst du denn?Es gibt mehrere, einfach mal Tiremanager bei Google eingeben;)

Weisst du auch, wie es um Abweichungen in der 'Höhe' steht: Im Fahrzeugschein steht 50. Sind auch 55 oder 60 erlaubt? Die So.reifen sind 55, hat noch keiner gemeckert.Es gibt auch einen Abrollumpfangrechner:confused: hab diesen aber nie gebraucht. Hab aber hier im Forum schon mal was von gelesen. Denn wenn der Abrollumpfang nicht merh stimmen sollte, muss man das Tacho neu angleichen. Was aber sehr ungünstig wäre denn es wäre dann nur auf die 1 Radgröße angepasst. Ob und wie fern sich das mit andere Reifengrößen auswirkt kann ich sir nicht beantworten. Dazu gibt es bestimmt andere, die sich melden:cool:

Wenn ich tatsächlich H-Reifen aufziehen darf, wäre natürlich gut, weil mehr Auswahl, die bei 225er auf 16zoll eher mau ist - kann ich mir aber nicht recht vorstellen...

Also der TÜV hat meine "H" Winterreifen eingetragen, so viel dazu;)

Grüße

Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 13:23

Wenn ich tatsächlich H-Reifen aufziehen darf, wäre natürlich gut, weil mehr Auswahl, die bei 225er auf 16zoll eher mau ist - kann ich mir aber nicht recht vorstellen...

Also der TÜV hat meine "H" Winterreifen eingetragen, so viel dazu;)

Wozu denn die Geschwindigkeitsklassen? Doch wohl um die mit der Geschwindigkeit steigende Belastung der Konstruktion zu gewährleisten? Das verstehe, wer will...

Na, ich mach dann mal einen Umweg zu deinem TÜV-Prüfer - der trägt mir bestimmt auch die zu kleinen Reifen ein ;)

Heisser Tip, welche Winterreifen? :)

Also ich bin auf einem anderem Auto Goodyear Ultragrip 7 gefahren und jetzt hab ich Dunlop Wintersport 3D drauf. Mit beiden bin ich sehr zufrieden! Ich würde beide immer wieder kaufen:cool:

Die Geschwindigkeiten sind deswegen begrenzt, da ja die Tragfähigkeit des Reifens gegeben sein muss, je schneller man fährt;) Denn die Tragfähigkeit nimmt mit höherer Geschwindigkeit Linear um 1% ab. Irgendwie war das so, hab ich auch vor einiger Zeit hier gelesen. Aber so genau weiß ich nicht in wie weit die Tragfähigkeit abninmt. Kann aber auch googleln. Ich mein es gab hier einen Link zum ADAC wo das genau erjlärt wird.

Nein, die kleineren trägt er dir nicht ein. Werkseitig sind alle möglichen Kombis in der CoC/EWG-Ü-Besch. aufgeführt. Den Winterreifen in H zu fahren ist kein Thema, aber dazu muss im Sichtfeld ein Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des Reifens(210 km/h) angebracht werden.

Insofern frage ich mich, was der TÜV da eingetragen hat, denn es steht alles in der CoC.:confused:

Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von A6_Avant_NRW

...

Die Geschwindigkeiten sind deswegen begrenzt, da ja die Tragfähigkeit des Reifens gegeben sein muss, je schneller man fährt;) Denn die Tragfähigkeit nimmt mit höherer Geschwindigkeit Linear um 1% ab. Irgendwie war das so, hab ich auch vor einiger Zeit hier gelesen. Aber so genau weiß ich nicht in wie weit die Tragfähigkeit abninmt. ...

so habe ich das auch gelesen... macht es dich demnach nicht stutzig, dass für deine Rennsemmel H-Reifen eingetragen sind?

Da muss man nicht stutzig werden, denn es ist erlaubt, wie gesagt, mit o.g. Auflage.

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Nein, die kleineren trägt er dir nicht ein. Werkseitig sind alle möglichen Kombis in der CoC/EWG-Ü-Besch. aufgeführt. Den Winterreifen in H zu fahren ist kein Thema, aber dazu muss im Sichtfeld ein Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des Reifens(210 km/h) angebracht werden.

Insofern frage ich mich, was der TÜV da eingetragen hat, denn es steht alles in der CoC.:confused:

Hab vergessen zu erwähnen, dass ich meine Winterreifen auf A5 Felgen fahre mit einer ET von 28.Deswegen der Weg zum TÜV und der hat mir auch gleich den Aufkleber in 3 verschiedenen Ausführungen gegeben:cool::D

Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Da muss man nicht stutzig werden, denn es ist erlaubt, wie gesagt, mit o.g. Auflage.

...gerade entdeckt (den Aufkleber!)

Danke für die Klarstellung, jetzt ist die Welt wieder in Ordnung ;)

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