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Zulässiges Gesamtgewicht beim Hänger herabsetzen
Hallo,
Nachdem ich hier ja schon hilfreiche Antworten bezüglich der mir möglichen Zugkombination bekommen habe (mit meinem KFZ darf ich ohne BE nur Hänger bis 1.410 kg zGG ziehen), stellt sich mir eine neue Frage:
Mir erzählte jmd., man könne beim TÜV das zGG eines Hängers herabsetzen, solange die Nutzlast und das Pferd zus. dies hergeben. habe nämlich in der Nähe einen top Hänger zum Kauf angeboten, nur hat er ein zGG von 1.500 kg mit einem LG von 700 kg. Die Vorbesitzer haben den Hänger auf 1225 kg herabsetzen lassen, für mich leider zu gering, müsste ihn um 75 kg heraufsetzen lassen (mein Pferd wiegt 560 kg, habe also knapp 40 kg Puffer eingerechnet). Ich habe Sorge, dass das doch nicht so einfach geht und/oder nicht zulässig ohne BE ist, deshalb bitte ich hier nochmal ganz dringend um eine kurze Antwort von Euch, da ich den Hänger morgen besichtigen und dann auch kaufen würde und heute ja Nmd. beim TÜV erreichen kann.
Viele Grüße
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11 Antworten
Normal sollte es möglich sein die Ablastung des zulGG. wieder rückgängig zumachen und dann den Hänger wieder auf 1410kg, wie du sie fahren dürftest, abzulasten.
Leider kann ich nicht aus Erfahrung sagen ob die Auflastung um die 75 kg möglich ist. Was du natürlich auch überlegt könntest, ist den Anhänger mit dem zulGG von 1225kg zu bewegen. Technisch ist der Hänger ja für deine Wunschlast ausgelegt und bis zu einer Überladung von 4 Prozent würdest du im Fall der Fälle straffrei, davon kommen.
Gruß Sasha
wenn der hänger abgelastet wurde
läßt er sich auch wieder auflasten bis zum möglichen achslasten+reifentragfähigkeit
gegf auch mehr wenn die auflagen das erlauben
tüv oder hersteller befragen
Hallo,
Hartmut Vetter Zentral-Schwaben
die Ablastung kann man wieder rückgängig machen. Ein erneutes Ablasten ist nicht notwendig.
Die Führerscheinregelung spricht von "Gesammtmasse", also dem tatsächlichen Gewicht von KFZ, Hänger, Ladung und nicht vom zGG der jeweiligen Fahrzeuge.
http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerscheinklassen/klassen-b-be-8726.htm
ME ist der zweite Teil nachträglich dazu gekommen.
Bsp:
Du darfst an ein pickepacke vollgeladenes 3,5t Wohnmobil noch irgendeinen 750kg schweren Hänger anhängen.
Das sind zusammen 4250kg. Wiegt der Anhänger aber 751kg, darf das Zugfahrzeug nur noch 2749kg wiegen
Achtung: Fahrzeuge sind meist deutlich schwerer als im Schein angegeben !!!
Bei der Neueintragung kannst Du ein paar Euro sparen, wenn Du auf 1400kg eintragen lässt. Alle 200kg wird es eine Stufe teurer. Und es kann Sinn machen oft verbaute PKW-Reifenformate statt Anhänger Sondergrößen oder C-Reifen eintragen zu lassen. Die Traglastzahl ist da entscheidend. So kann man über die Hälfte vom Reifenpreis sparen und bekommt bei einer Panne die Schlappen zur Not in jedem Baumarkt.
Grüßle
Thorsten
Bei der Führerschein Reglung geht es um das Zulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Pkw welches nicht über 3.5t liegen darf wenn es sich um einen gebremsten Hänger handelt.
Für ein Gespann aus beispielsweise Pkw 2.5t zulgg.+ 3.5t hänger mit einem tatsächlich Gewicht von einer Tonne braucht man die klasse BE.
Gruß Sasha
@Sasha1511
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es geht NICHT um das zGG sondern um die GESAMTMASSE.
Gebremst oder ungebremst ist egal.
Dein Bespiel ist falsch.
Gruß
TR
Tut mir leid aber zufällig mache ich gerade die klasse BE und definitiv ist nicht die tatsächliche Masse gemeint.
Es ist mit der Klasse definitiv nicht erlaubt zum beispiel mit einem 3.5t schweren Auto einen 3.5t anhänger mit 750 kg tatsächlichem Gewicht zu ziehen.
Die Zulässige Gesamtmasse ist die theoretisch mögliche Gesamtmasse, bestehend aus dem zulässigem Gesamtgewicht des Pkws+ die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg darf die Gesamtmasse mit der Klasse B 4250 kg betragen.
Gruß Sasha
Zitat:
@thoritz schrieb am 25. Oktober 2014 um 18:24:59 Uhr:
@Sasha1511
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es geht NICHT um das zGG sondern um die GESAMTMASSE.
Gebremst oder ungebremst ist egal.
Dein Bespiel ist falsch.
Gruß
TR
Hallo Gemeinde!
@thoritz
Dann würde ich noch mal die Grundschule besuchen. Es ist beim Führerschein immer vom zulässigen Gesamtgewicht und nicht vom tatsächlichen Gewicht die Rede. Sonst dürfte ich ja auch einen 35-Tonner mit einer Cola-Büchse hinten drauf fahren!
Herzliche Grüße
Jochen
Danke für eure Antworten und Tipps! Die Regelung mit den 4250 kg war mir neu, trifft auf mich leider auch nicht zu, da hierfür ein Schlüssel 96 bei der FS Klasse B vermerkt sein muss, den habe ich aber nicht.
Ich überlege auch, ihn einfach bei den im Schein vermerkten 1225 kg zu lassen, aber dann darf mein Pferd (die 4% Toleranz schon eingerechnet) nicht auch nur ein Gramm zunehmen ;=}
Der Tipp mit den 200 kg-Schritten ist auch super, da verzichte ich doch lieber auf die 10 kg (anstatt 1410 kg), wenn ich mich zur Wieder-Auflastung entscheiden sollte.
Das wäre ja vermutlich VOR der Zulassung sinnvoll, oder? Sonst muss ich nach dem Eintrag beim TÜV (meinetwegen im nächsten Jahr) vermutlich nochmal zur Zulassungsstelle, um das neue zGG eintragen zu lassen?!
Habt mir schon sehr viel weitergeholfen, danke!
Zitat:
@nena18598 schrieb am 25. Oktober 2014 um 18:53:32 Uhr:
Danke für eure Antworten und Tipps! Die Regelung mit den 4250 kg war mir neu, trifft auf mich leider auch nicht zu, da hierfür ein Schlüssel 96 bei der FS Klasse B vermerkt sein muss, den habe ich aber nicht.
Ich überlege auch, ihn einfach bei den im Schein vermerkten 1225 kg zu lassen, aber dann darf mein Pferd (die 4% Toleranz schon eingerechnet) nicht auch nur ein Gramm zunehmen ;=}
Der Tipp mit den 200 kg-Schritten ist auch super, da verzichte ich doch lieber auf die 10 kg (anstatt 1410 kg), wenn ich mich zur Wieder-Auflastung entscheiden sollte.
Das wäre ja vermutlich VOR der Zulassung sinnvoll, oder? Sonst muss ich nach dem Eintrag beim TÜV (meinetwegen im nächsten Jahr) vermutlich nochmal zur Zulassungsstelle, um das neue zGG eintragen zu lassen?!
Habt mir schon sehr viel weitergeholfen, danke!
einfach am reisetag vorher nicht füttern+auf guten stuhlgang achten
gewicht glaub immer angfangene kg werden berechnet ,also dann 1399kg
das is pfennigfuchserei, steuer und versicherung kostet doch eh fast nichts ..
mach das gewicht was du höchstens fahren kannst dann kann dein gaul auch mal ein paar rüben mehr fressen ohne das du überladen hast ;-)