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Zulässiges Gewicht

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 7. April 2013 um 17:26

hallo

mich würde interessieren viel kg ich in mein kombi zu laden darf.

w204 220 cdi

und wen man die sitze zu rückklapt.

gruß tobias

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23 Antworten

da würd ich mal in den KFZ Brief sehn. Was hat den das Zuladen mit dem rückklappen der Sitze zutun?????????????

Laut Hochglanzprospekt Seite 59 wörtlich:

Einen weiteren Maßstab setzt das C-Klasse T-Modell in Sachen Zuladung:

Bis zu 540 Kilogramm steckt es locker weg.

Irgendwo in den Daten steht etwas von einer Beschränkung des Gewichtes im Laderaum von 100kg.

Ob das Abklappen der Rücksitze daran etwas ändert, steht dann wieder nicht.

Ist für einen Kombi ein NoGo.

am 7. April 2013 um 20:30

Ja, steht in der BAL. Max 100kg im Kofferraum und 100kg auf dem Dach.

Zul. Gesamtgewicht steht auch am Türholm auf der Beifahrerseite.

Das Leergewicht dürfte sich bei den Meisten, abhängig von der Ausstattung, bei knapp über realen 1700kg bewegen.

Und wenn man die Sitze zurück klappt, dann verteilt man einfach das Gewicht besser.

Die 100kg kommen mir als Schutz für die Klappe vor, damit sie nicht zerbricht.

Das mit den 100 kg im Gepäckraum ist zum Schutz der Passagiere.

Bei einem Frontalaufprall drückt die Ladung von hinten gegen die (getrennt umklappbare!) Rücksitzlehne. Damit diese das auch bei hohen Geschwindigkeiten (Masse * Geschwindigkeit) aushält, ist die Zuladung im Gepäckabteil auf 100 kg limtiert. Es gibt schockierende Bilder zu dem Thema, bei denen die Rücksitzlehnen von anderen Fahrzeugen bereits bei viel geringeren Gewichten nachgeben und die Passagiere die Energie über Ihre Körper in die Gurte aufnehmen müssen.

Das Gewicht von 100kg sind 5 große Reisekoffer/Trolleys mit dem bei Flügen üblicherweise zulässigen max. Gewicht (20kg) zum Aufgeben. Da wird eher der Platz als das Gewicht ein Problem.

Wenn Du wirklich schweres Zeug transportieren musst, dann würde ich die Gurte auf den Hintersitzen einstecken, da dann ein Teil der Kräfte bei einem Unfall auf weitere Haltepunkte in der Karosserie verteilt wird und das schwere Gewicht Dir nicht ins Kreuz fliegt. Professionelle Einbauten (z.B. Notarzt, etc.) greifen auch weitere Punkte zur Befestigung auf.

 

Für den Baumarkt, etc. kann man ja einen Hänger mieten. Der C darf ja bis zu 1800 kg ziehen. Das sollte als Zuladung in jedem Fall reichen und den Hänger kann man mit dem Kärcher leichter reinigen.

Gruß Michael

In der EG-Uebereinstimmungsbescheinigung die jeder Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) bei liegt ist alles klar geregelt. Man braucht nur Nachlesen. Seite 2 unter 12.1 steht das Leergewischt des Fahrzeugs. Und unter 14.1 steht das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Nun braucht man nur noch das Leergewicht (Netto) vom Gesamtgewicht (Brutto) abziehen und man hat als Ergebnis der Zuladung (Tara). Wo ist denn da die Schwierigkeit?????????

Das sind zum Beispiel bei einem 200 CDI Kombi 2145 kg Gesamtgewicht minus 1615 Leergewicht macht eine max. Zuladung von 530 kg Nutzlast.

Zitat:

Original geschrieben von icaro

Laut Hochglanzprospekt Seite 59 wörtlich:

Einen weiteren Maßstab setzt das C-Klasse T-Modell in Sachen Zuladung:

Bis zu 540 Kilogramm steckt es locker weg.

Irgendwo in den Daten steht etwas von einer Beschränkung des Gewichtes im Laderaum von 100kg.

Ob das Abklappen der Rücksitze daran etwas ändert, steht dann wieder nicht.

Ist für einen Kombi ein NoGo.

Da muß du etwas falsch verstanden oder gelesen haben. Die Zuladung ist immer die diverens von Brutto zu Netto. Egal ob sitze umgeklappt hochgestellt oder ausgebaut sind. Die Ladung muß natürlich mit entsprechenden Gurten oder Gepäcknetzen gegen verrutschen gesichert sein.

So falsch verstanden habe ich das nicht, da seit >30Jahren mein Laderaum mit rund 200kg belastet wird. Dass bei einem Frontaufprall nicht Alles in meinem Genick landet, ist meine Verantwortung.

Der Fahrzeughersteller will mit dieser Beschränkung einfach eventuell drohende Ansprüche abwenden.

Zitat:

Original geschrieben von icaro

So falsch verstanden habe ich das nicht, da seit >30Jahren mein Laderaum mit rund 200kg belastet wird. Dass bei einem Frontaufprall nicht Alles in meinem Genick landet, ist meine Verantwortung.

Der Fahrzeughersteller will mit dieser Beschränkung einfach eventuell drohende Ansprüche abwenden.

Was hat denn der Fahrzeughersteller damit zutun was und wieviel du in den Koferraum pakst. Für das Fahrzeug und die Ladung ist immer der Halter unf Fahrer zu 100 % verantwortlich. Relevant ist nur das was in der StVzo und der Zulassung steht. Der Rest ist unrelevant und quatsch.

Warum schreibt denn der Fahrzeughersteller in der Betriebsanleitung max. 100kg für den Laderaum??

http://www4.mercedes-benz.com/.../manual_base.shtml

>technische Daten >Fahrzeugdaten: bei allen Modellen wie Limo, Coupé oder T

Zitat:

Original geschrieben von icaro

Warum schreibt denn der Fahrzeughersteller in der Betriebsanleitung max. 100kg für den Laderaum??

Weis ich nicht ist mir auch egal. In meiner Betriebsanleitung hab ich nichts derartiges gefunden. Und was in der Betriebsanleitung steht ist sowas von Latte...

Entscheident ist was in der Zulassung und der StVzo steht.

Dem Te scheint eben gerade dies doch auch nicht so ganz egal zu sein.

gute Nacht

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

In der EG-Uebereinstimmungsbescheinigung die jeder Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) bei liegt ist alles klar geregelt. Man braucht nur Nachlesen. Seite 2 unter 12.1 steht das Leergewischt des Fahrzeugs. Und unter 14.1 steht das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Nun braucht man nur noch das Leergewicht (Netto) vom Gesamtgewicht (Brutto) abziehen und man hat als Ergebnis der Zuladung (Tara). Wo ist denn da die Schwierigkeit?????????

Das sind zum Beispiel bei einem 200 CDI Kombi 2145 kg Gesamtgewicht minus 1615 Leergewicht macht eine max. Zuladung von 530 kg Nutzlast.

Hi,

da gibts nur ein Problem,die meisten Fahrzeuge sind deutlich schwerer als es in den Papieren steht!

Wenn man genau wissen will wiviel man im eigenen Fahrzeug zuladen darf muß man mit dem Fahrzeug auf eine Waage fahren und das spezifische Leergewicht ermitteln. Je nach Ausstattung des Fahrzeugs liegt man da schnell mal 50 oder 100kg über dem Leergewicht das in den Papieren steht. und um diesen Wert muß man die mögliche Zuladung dann reduzieren.

 

Gruß Tobias

@ Tobias das ist falsch. Die Gewichtsangaben in den Papieren sind relevant. Sonst nichts. Oder hat dich schon mal eine Polizeikontrolle auf die Waage geschickt. Hab mich heute mal bei MB schlau gemacht. Laut Aussage des Verkäufers kommen die 100 kg angabe wie folgt zustande.

Wir gehen mal von einem Gesamtgew. von 2145 kg aus ziehen das Leergew. in höhe von 1645 kg an so verbleibt eine Zuladung von max. 530 kg. Beläd man nun das Fahrzeug mit 5 Erwachsenen Personen zu je. 75 kg macht das eine Zuladung von 375 kg. Zieht man nun die Tatsächlichezuladung von 375 kg von der max. Zuladung ab bleiben 155 kg übrig. Nun zieht man noch 55kg. für Betriebsstoffe (Diesel Kühlwasser, Motoroel usw) ab dann verbleiben noch 100 kg für den Kofferraum. Soweit so gut. Dann hab ich ihn gefragt was mit den 100 kg Dachlast ist. Darauf hin kam nur noch ein EM öööhhhhhhh muß meinen Kolegen fragen. Jetzt bin ich mal gespannt was da für eine Antwort kommt.

Hi,

selbstverständlich wird das Fahrzeug bei verdacht gewogen! Die Polizei ist entsprechend ausgerüstet,notalls wirst du mit unter Polizeischutz zur nächsten Fahrzeugwaage geleitet!

 

Und wenn dein Fahrzeug dann mehr wiegt als das zulässige Gesammtgewicht bist du eben dran!

Insofern hast du recht es zählen die Angaben in den Papieren aber eben nur was das zulässige Gesammtgewicht angeht. Das Leergewicht ist völlig egal!

Es gibt Fahrzeuge die haben eine diverenz von 400-500kg zwischen Leer und Maximalgewicht.

Wenn man die Fahrzeug wiegt bleiben davon aber oft nur 200-300kg übrig. Und mehr darfst du dann auch net zuladen.

Gruß Tobias

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