Zulässigr Rad/Reifenkombination E-Klasse Limo kurze Frage
Hallo Zusammen,
bei o.g. Dokument wird bzgl. der Freigabe von 17/18' Zoll Reifen auf MJ 807 oder MJ 808
verwiesen.
Jetzt wollte ich nur wissen wie ich rauskriegen kann welcher MJ meiner ist?
Modeljahr? Erstzulassung meines Wagen war = 08/2007 (Modelljahr 2007 lt. Beschreibung)
In der Fahrzeugidentnummer steht WDB211 008?
Danke für Eure kurze Hilfe.
Gruß
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18 Antworten
Geh mit Deiner Fahrgestellnummer (steht im Fahrzeugschein) zu Deinem Freundlichen und bitte ihn Dir einen Ausdruck der Datenkarte deines Fahrzegs zu erstellen (FDok).
Da steht der Modelljahr-Code drin.
Die Erstzulassung hat nicht unbedingt etwas zu bedeuten - falls Du keinen Neuwagen bestellt hast könnte es eine Wagen sein der ein paar Tage gestanden hat und eventuell aus dem Modelljahr davor stammt.
H.
Hallo Hyperbel,
danke für die Antwort.
Das habe ich mir auch schon gedacht deswegen vll. noch der Versuch mit der Fahrgestellnummer
Ich habe noch ein separates Dokument --> EG Übereinstimmungsabkommen (von Mercedes) da stehen auch sehr viele technische Details drin. Ist der Code da vll. irgendwo versteckt? (ich hab ihn nicht gefunden)
Wenn nicht geh ich zum :-)
Code 807 MY 07
Code 808 MY 08
Danke Sippi.
Eine letzte und hoffentlich nciht dumme Frage. (Suchfunktion hat nichts gefunden)
Angenommen ich habe den Code 807 und darf nur 16 Zoll Reifen fahren.
Anschlaggummis wurde wie bei Code 808 gefordert erweitert und TÜV nimmt die Eintragung
vor. (weil er vll. irgendwie nicht genau schaut ob es nun der COde 807 oder 808 ist)
Ist dann alles in Ordnung?
Theoretisch könnte man Dir an den Karren fahren.
Dein Wagen erfüllt mit der anderen Bereifung die Abgasvorschriften nicht und müsste somit umgeschlüsselt werden.
Da aber selbst bei der Abgasuntersuchung das Fahrzeug steht haben die anderen Räder keinen Einfluss auf das Messergebnis.
Somit ist der Wagen technisch abgenommen. Es kann Dir technisch eigentlich keiner was.
Nur im Alltagsgebrauch (bei der Typprüfung) fällt das mit dem Abgas auf. Wenn Du Räder vom freien Markt montierst macht ja auch keiner mehr einen Test wegen dem Abgas.
Erst wenn die KFZ-Steuer und die Zulassungsstellen (falls die Räder eingetragen werden) und die Räderfreigaben der Hersteller mal in einem System zusammenfließen und dann geprüft würde .... dann könnte man darauif kommen, dass Du eine Kombination hast die herstellerseitig die Abgasnorm nicht erfüllt.
Wenn Du EZ im Herbst 2007 hast sollte der Wagen schon Code 808 haben.
Hyperbel
Genau, einfach mal abwarten was für ein Modeljahr ich genau habe
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Dein Wagen erfüllt mit der anderen Bereifung die Abgasvorschriften nicht und müsste somit umgeschlüsselt werden.
Ein Herunterstufen der Abgaseinstufung ist seit geraumer Zeit nicht mehr möglich. Theoretisch ist das Montieren von Mercedesfelgen größer 16" bei den betreffenden Fahrzeugen also nicht zu legalisieren. Auf der anderen Seite wird man sich schwertun jemand wegen sowas eine Strafe aufzubrummen, wenn es mit Drittanbieterfelgen ofiziell erlaubt ist.
Gruß
Achim
Darum hatte ich es im Konjunktiv geschrieben
Ich würde die ohne schlechtes Gewissen montieren - allerdings aufgrund der Auflagen nur mit dem Federwegsbegrenzer (der aber wohl schon drin ist).
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
allerdings aufgrund der Auflagen nur mit dem Federwegsbegrenzer (der aber wohl schon drin ist).
Bei den Drittanbieterfelgen ist der Anschlagsbegrenzer auch nicht vorgeschrieben. Genaugenommen dürfte man den eigentlich gar nicht montieren, da in den Gutachten praktisch immer ein unverändertes Originalfahrwerk gefordert ist.
Man kann die grösseren Originalfelgen auch ohne den Begrenzer eintragen lassen. Da schleift nichts. Es muss dann allerdings eine Einzelabnahme gemacht werden. Mit den Begrenzern reicht die ABE von MB.
Gruß
Achim
Dafür kann man sich dann die Einzelabnahme und Eintragung sparen.
Bei 808 könnten die benötigten Puffer serienmäßig drin sein - dann ist das Fahrwerk unverändert.
Wie auch immer, ich denke der TE hat mehr Infos als er tatsächlich benötigt
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Bei 808 könnten die benötigten Puffer serienmäßig drin sein - dann ist das Fahrwerk unverändert.
Die Puffer sind iirc auch nicht verbaut, aber ab MY 08 sind größere Felgen bei den kleinen Diesel eintragungsfähig. Ich habe mich damals da durchgelesen und bin zu dem Schluß gekommen, daß ich mit EZ 12/07 (=MY 08) die Puffer bei meinem Elegance hätte nachrüsten müssen. Das ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings komplett aus dem Gedächtnis geschrieben. Ich müsste es auch nochmal genau nachlesen.
Gruß
Achim
Das mit den großen Felgen bei den kleinen Dieseln ist die Sache mit der Abgasgeschichte.
Das mit den "serienmäßien" Anschlagpuffern hängt mit dem Fahrwerk, Austattungslinie, Sonderausstattung zusammen. (z.B. Avantgarde hat die ab MOPF drin)
Was der TE für ein Auto hat habe ich aber noch nicht lesen können. Daher soll er einfach bei MB nachfragenb was er für ein Modelljahr hat und über die Datenkarte sowie die Räderfreigabe kann er alles Nötige selbst "erlesen".
Wenn man ab Werk schon 17" hat sind die Puffer auch schon ab Werk drin.
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Wenn man ab Werk schon 17" hat sind die Puffer auch schon ab Werk drin.
So habe ich es auch in Erinnerung. Bei Komfortfahrwerk und 16" ab Werk müssen die Puffer normalerweise nachgerüstet werden. Bei allen anderen Kombinationen nicht.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Wenn man ab Werk schon 17" hat sind die Puffer auch schon ab Werk drin.
So habe ich es auch in Erinnerung. Bei Komfortfahrwerk und 16" ab Werk müssen die Puffer normalerweise nachgerüstet werden. Bei allen anderen Kombinationen nicht.
Gruß
Achim
Beim VorMopf allerdings nicht
Ich musste für 17-Zoll Räder beim Avantgarde die Anschlagspuffer einbauen lassen