1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Zulassen, abmelden, ummelden... viele Fragen

Zulassen, abmelden, ummelden... viele Fragen

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 7:56

Hallo zusammen,

ich muss am Wochenende das Fahrzeug wechseln, weil ich von montags bis freitags beruflich unterwegs bin. "Mein" Straßenverkehrsamt hat samstags von 8 bis 11 Uhr geöffnet, darum möchte ich alles absichern, damit ich nichts vergesse.

Das aktuelle Auto ist angemeldet auf meinen Vater, da Beamtentarif, Versicherung wird von ihm eingezogen und von mir an ihn gezahlt, die Steuer läuft direkt über mein Konto. Das Auto wurde über einen Dienstleister zugelassen, ich war selbst nie bei der Behörde. Der Dienstleister benötigte Brief, Schein mit TÜV/AU-Angabe, Personalausweis meines Vaters (da auf ihn zugelassen wurde), Bestätigung der Versicherung (was mal die Doppelkarte war), Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (die ich beim Dienstleister ausgefüllt und unterschrieben habe) sowie die Schilder des Vorbesitzers zum Ummelden.

Ich möchte nun mein neues Auto zulassen, mit dem ich Montag wieder beruflich unterwegs sein muss.

Ich fahre also zur Zulassungsstelle mit Kennzeichen, Schein und Nummernschildern des aktuellen Autos, um es abzumelden. Brauche ich den Brief?

Dann vom neuen Auto die Schilder, Brief, Schein, Personalausweis meines Vaters, auf den das Auto wieder zugelassen wird. Gibts die Einzugsermäschtigung für die Steuer vor Ort beim Amt, oder wie wird diese erteilt?

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich auf die (entwerteten) Kennzeichen meines alten Autos das neue Auto zulassen kann, dass also schlicht der alte TÜV-Stempel abgekratzt und durch einen neuen ersetzt wird? Das würde einiges Geld für neue Schilder sparen.

Dann kann ich die entwerteten Schilder des neuen Autos dem Vorbesitzer samt Abmeldebestätigung zurückgeben und gleich mit dem neuen Auto fahren, korrekt?

Mit welchem Auto muss ich zur Zulassungsstelle fahren? Mit dem auf den Verkäufer angemeldetem, dass dann auf der Rückfahrt bereits auf mich (besser gesagt meinen Vater) zugelassen ist, nehme ich an? Weil das aktuelle Auto ist ja dann schon abgemeldet, wenn die Rückfahrt ansteht.

Gibts da Denkfehler? Hab ich an alles gedacht? Freue mich auf eure Rückmeldungen.

Ähnliche Themen
27 Antworten
am 19. Januar 2011 um 8:01

Schau mal in die FAQ. Unter 6.2 findest du auch noch einen weiterführenden Link für deine Fragen.

Klick

Gruß

Frank, der die FAQ sehr gut findet.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 8:38

Danke, wirklich informativ. Habe mich dort mal durchgewühlt, dadurch ergeben sich aber noch mehr Fragen für mich:

Ich kann also nicht am selben Tag den alten Wagen abmelden und den neuen Wagen auf dem gleichen Kennzeichen zulassen. Das heisst, ich muss halt ein neues Kennzeichen nehmen.

Bei der Meldebox gibt es ein Formular für die Zulassung. Muss das einmal der bisherige Halter ausfüllen für das UMmelden und dann die gleiche Vollmacht nochmal von meinem Vater für das ANmelden?

Ich bekomme, nehme ich an, ein Schreiben, auf dem das zugeteilte Kennzeichen steht, richtig?

Dann muss ich (im selben Gebäude) zum Schildermacher und die Schilder machen lassen, richtig?

Woher bekomme ich dann meinen TÜV-Stempel?

Besten Dank!

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss

Ich kann also nicht am selben Tag den alten Wagen abmelden und den neuen Wagen auf dem gleichen Kennzeichen zulassen.

Warum denn nicht?

Ich finde die FAQ's auch toll, sinnvoller ist aber hier m.E. ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle. Die geben dir konkrete und ausführliche Antworten und sind zumindest auf unserem LRA sehr hilfsbereit und freundlich.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 9:07

ADAC Zulassungsfragen:

Bei Abmeldungen wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben. Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen.

Der Anruf ist wohl eine gute Idee, auch wenn ich das leider vom Handy und in der Mittagspause / Kaffeepause meiner Schulung machen muss, die von 8:30 bis 18:30 Uhr läuft. Hoffentlich erreiche ich jemanden. Bin Mo bis Fr 300km von der Heimat entfernt, nur Sa / So in der Heimat, darum muss das alles reibungslos klappen. Wenn was schiefgeht, hab ich ein Problem.

am 19. Januar 2011 um 9:08

Das mit dem gleichen Kennzeichen wird unterschiedlich gehandhabt. Bei und muss man 3 Tage warten.

Am Besten die Zulassungsstelle anrufen und frasgen wie es bei euch gehandhabt wird.

Schildermacher gibt es in der Regel rund um die Zulassungsstelle. Manchmal sogar im Haus.

Die Tüvsiegel klebt die Zulassungsstelle auf.

Gruß

Frank

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 9:10

Heisst das, ich muss das Auto zulassen, zum Schildermacher und für den Stempel wieder in die Warteschlange bei der Zulassungsbehörde? Das wird ja sicher zeitlich schon ein Problem, bei Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr samstags.

am 19. Januar 2011 um 9:16

Tja, die Warteschlange wird dir wohl nicht erspart bleiben. Deshalb bevorzugen ja viele auch einen Zulassungsservice. ;)

Gruß

Frank, aber bei manchen Zulassungsstellen geht alles Ruck, Zuck. ;)

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 9:18

Habe bisher auch immer einen solchen Zulassungsservice genutzt. Auf die 11 Euro kommt es eigentlich nicht an. Problem ist nur: ich kaufe den Nachfolger Freitag abend, 22 Uhr, muss Samtag früh um 8 Uhr bei der Behörde stehen, weil ich Montag früh mit dem neuen Auto fahren muss. Für die 11 Euro Servicegebühr kann man nichtmal selber zur Zulassungsstelle fahren, bei gut 30km einfacher Strecke. Diesmal hab ich aber aus zeitlichen Gründen keine andere Wahl, leider.

am 19. Januar 2011 um 9:22

Nimm es sportlich und freue dich nach der Zulassung auf die Fahrt mit dem neuen Auto.

Gruß

Frank, der dir für Samstag die Daumen drückt, dass alles klappt.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 9:28

Danke, möchte sowas auch gerne mal selber machen, weil ich es nicht mag, nicht zu wissen, wie es genau abläuft. Zur Not muss ich das aktuelle Auto angemeldet lassen, falls was schief geht. Vielleicht erreiche ich ja im Laufe des Tages telefonisch die Zulassungsstelle.

Achja, mit welchem Auto darf ich denn hin und zurück fahren? Mit dem neuen Auto auf den Kennzeichen des Vorbesitzers hin, und auf den neuen Kennzeichen zurück, oder?

Das kann ja heiter werden...

Bei uns musste man nach dem Schilder"kauf" nicht nochmal in die Warteschlange, sondern konnte direkt zum entspr. Sachbearbeiter durchgehen.

Wie gesagt: ruf' an!

Du kannst auch dein neues Auto einf ummelden, wenn es noch angemeldet ist. und behälst die Nummernschilder des neuen Autos, geht mittlerweile auch wenn es aus einen anderen Kreis kommt.

Wichtig zum anmelden/ummelden:

Zulassungsbescheinigung Teil I und II (wenn vorhanden), HU/AU Bescheinigung, EVB-Nr der Versicherung, Vollmacht der zulasenden Person (in deinen Falld ie deines Vaters) + dessen Perso, Wenn neuen Auto noch angemeldet, dann auch die Kennzeichen. Je Nach Zulassung das Auto (z.b. in FFM wenn die HU kürzer als 1 Jahr ist)

Wichtig zum abmelden:

Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Brief und Schein), Kennzeichen, evtl. Vollmacht (wird nicht zwangsweise benötigt)

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Wenn neuen Auto noch angemeldet, dann auch die Kennzeichen. Je Nach Zulassung das Auto (z.b. in FFM wenn die HU kürzer als 1 Jahr ist)

Danke, gute Idee, es einfach auf den Kennzeichen zu lassen. Dann muss auch nicht der Stempel neu, oder?

HU sind noch 7 Monate. Verstehe deinen Satz nicht, der scheint mir unvollständig. Was ist mit dem Auto, wenn die HU kürzer ist als ein Jahr? Muss man es dann vorzeigen?? Danke.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 11:58

Die Zulassungsstelle ist nicht zu erreichen, habe darum bei dem Dienstleister nachgefragt, der sowas normalerweise für mich erledigt. Er sagte, in unserem Kreis kann man am selben Tag das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übernehmen.

Jetzt interessiert mich noch brennend, was ist, wenn die HU in weniger als einem Jahr wieder fällig ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen