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Zulassung (Fz.-Anmeldung) bei Leasing

Themenstarteram 30. März 2017 um 22:26

Ich habe eine Frage zur Zulassung (Fahrzeug-Anmeldung) beim Leasing.

Ab wann ungefähr hat der Händler oder die Leasingbank den Fahrzeugbrief (ZBS II)? Gibt es da Erfahrungswerte, ob der Brief ein paar Tage oder schon Wochen vor dem Abholdatum verfügbar ist?

Stimmt es, dass der Leasinggeber den Brief direkt an die Zulassungsstelle sendet und diese ihn nach erfolgter Zulassung wieder zum Leasinggeber zurück schickt? Es geht in dem Fall um die VW-Bank.

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18 Antworten
am 31. März 2017 um 7:03

Üblicherweise wird die Zulassung des Fahrzeugs durch den Händler erledigt. Weshalb willst Du selbst Deine Freizeit opfern, um das Fahrzeug zuzulassen?

Gruß

Der Chaosmanager

Ja, es stimmt, dass der Brief nur beim Straßenverkehrsamt hinterlegt wird - meist aber nur für ein gewisses Zeitfenster (14 Tage?).

Dann schickt die Zulassungsbehörde den Brief zurück.

Wer als Verbraucher den Leasingwagen selber zulassen will bekommt dafür die kompletten Unterlagen vom Händler.

@Chaosmanager: Ein befreundeter Geschäftsführer aus Norddeutschland hat heute seinen Q7 bei meinem VAG Händler in NRW abgeholt. Er hat den Wagen gestern auch bei seinem Straßenverkehrsamt zugelassen und ist mit den Nummernschildern hier herunter gekommen.

Als ich 2012 meinen Seat Alhambra in WOB abgeholt habe, hat die Zulassung mein lokaler Händler gemacht und ich konnte mit den Schildern aufbrechen. 2005 bei meinem Mercedes haben wir selber zugelassen und sind tags drauf nach Sindelfingen.

Ich habe 2014 und 2015 privat noch 2 Zulassungen selber gemacht - eine nervenaufreibende Odyssee, obwohl ich mich gut vorbereitet wähnte....

Der KFZ Brief wird im Normalfall von der Behörde erstellt wenn das Fahrzeug grade "auf dem Band ist".

Dementsprechend kommt es auf die Auslastung des Amtes an und darauf WO das Auto gebaut wird, ob die Papiere nun vorher oder nachher da sind.

Haste dir z.B. nen Golf aus Wolfsburg bestellt, sollten Brief und Fahrzeug circa gleichzeitig beim Händler ankommen, wird es nen Tuareg aus der Slowakei sollte der Brief ne Weile vor dem Auto da sein.

Letztlich kannst du dann, entweder den Händler die Zulassung fertig machen lassen (der dafür verständlicherweise eine Gebühr nimmt), oder du lässt dir die Zulassungsbescheinigung aushändigen (gegen Quittung etc. natürlich) und machst dies selber und musst den Brief spätestens bei Abholung natürlich wieder abgeben.

Ich habe grade vorgestern unseren Neuen selber angemeldet: Termin online vereinbart und alle Daten vorab angegeben und nach exakt 10 Minuten war ich wieder, samt Kennzeichen aus der Zulassungsstelle raus und das Geld für die Zulassung durch den Händler gespart, zumal der (verständlicherweise) etwas Aufpreis genommen hätte aufgrund weiterer Entfernung.

Dass der Leasinggeber den Brief an die Zulassungsstelle schickt (der Brief darf dort nur 2 Wochen liegen) ist im Normalfall nur dann der Fall, wenn du den Wagen ummelden musst/möchtest etc.

Themenstarteram 31. März 2017 um 13:32

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 31. März 2017 um 09:03:12 Uhr:

Üblicherweise wird die Zulassung des Fahrzeugs durch den Händler erledigt. Weshalb willst Du selbst Deine Freizeit opfern, um das Fahrzeug zuzulassen?

Der Händler ist ca. 100 km von der nächstgelegenen Zulassungsstelle meines Landkreises weg. Ich nehme an, dass eine reine Online-Anmeldung immer noch nicht möglich ist (bei der Abmeldung geht das ja mittlerweile). Oder kann der Händler eine Anmeldung auch durchführen, indem er alle Dinge (Kennzeichen, ZBS II, Vollmacht, eVB) per Post an die Zulassungsstelle sendet?

Die Kennzeichen habe ich schon hier, die eVB auch. Ich würde jetzt dem Händler ungern 2 x 100 km Fahrt zumuten, nur um das Auto zuzulassen, was ich auch genau so gut selbst machen könnte. Ich selbst will aber auch nicht 2 x 100 km fahren, nur um den Brief abzuholen und wieder zurückzubringen. Die vorherige Übersendung an die Zulassungsstelle wäre daher ideal.

@TE: sprich mit Deinem Händler...Er wird sich ja eh bei dir melden, wenn der Wagen eingetroffen ist. Dann kann man die Kleinigkeit schon mal regeln. Sollte ein Zulassungsdienst das für den Händler machen musst Du Deine Nummernschilder dem Händler noch zuschicken.

Wenn Du zulassen möchtest, musst Du das dem Händler sagen, damit dieser den Brief an das Straßenverkehrsamt schicken kann.

am 3. April 2017 um 15:39

Ich habe vom Händler den Brief vorab bekommen. Auto zugelassen und mit den Nummernschildern sowie der Sonderzahlung beim Händler aufgeschlagen. Brief hat dieser dann behalten zur Weiterleitung an die Leasing, ebenso die Sonderzahlung.

 

MB-Leasing Neufahrzeug. Händler ca 300km entfernt

Bei meinem Sharan war das Auto 2 Wochen VOR dem Brief fertig und so musste auch die Auslieferung kurzfristig verschoben werden. Generell wird der Brief bei VW aber häufig erst sehr kurz ((2-3 Tage) vor Abholung fertig, also am besten einen Termin bei der Zulassungsstelle reservieren der unmittelbar vor der Anmeldung liegt.

Als der Brief dann fertig war, ist dieser vom Händler an die Zulassungsstelle geschickt worden, ich habe den Wagen reibungslos zugelassen und die Zulassungsstelle hat dann den Brief nach der Zulassung, ohne weiteres Zutun von mir, direkt an Sixt geschickt (die Kosten davon habe ich allerdings unangekündigt bei der Anmeldung aufgedrückt bekommen).

Themenstarteram 3. April 2017 um 20:24

Der Händler wird mir den Brief nach Hause schicken, ich sende ihn dann nach erfolgter Zulassung wieder zurück. Ich kann dann bei der Gelegenheit auch noch eine Kopie vom CoC machen, damit ich die zulässigen Reifengrößen kenne.

Ich hoffe, dass der Brief nicht erst 2-3 Tage vorher bei mir eintrifft, denn das würde mit den Osterfeiertagen kollidieren. Na mal sehen ...

Die CoC habe ich bisher immer zu meinen Unterlagen bekommen und musste diese auch bei Fahrzeugrückgabe wieder mitbringen. Somit landen diese Daten immer im Leasingordner.

Bei meinem VW-Leasing (Jahreswagen) vor 4 Wochen wurde mir der KFZ-Brief (sorry, heißt ja jetzt Zulassungsbescheinigung II) vom Händler per Einschreiben zugeschickt. Ich hab den Wagen dann zugelassen und bei der Abholung die Unterlagen wieder an den Händler zurückgegeben.

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