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Zulassung H-Kennzeichen

Themenstarteram 11. August 2005 um 22:54

Also, ich weiß das das Thema hier schon zu Genüge besprochen wird. Aber ich bin ehrlich gesagt ein wenig gefrustet über unsere netten Zulassungsstellen, das ich das hier mal abgeben muß. Vielleicht liegt es ja doch alles an mir.

Es ging so los: Ich habe am Wochenende ein Auto gekauft, 71er Baujahr. Dabei sind alle TÜV Unterlagen, also 21, 21c, Oldtimer Gutachten, Hauptabnahme. Verzollungsbescheinigung, Title, Kaufvertrag zwischen mir und Verkäufer in Deutschland, Briefvordruck vom TÜV, und so weiter. Der Wagen war noch nicht in Deutschland zugelassen, aber komplett verzollt und vom TÜV abgenommen. Importiert hatte ihn der Vorbesitzer, der damit den Transport seines eigenen US-Cars bezahlen wollte, den Wagen also auch nie zugelassen hatte.

Damit bin ich dann zur Zulassung gelaufen, habe 2 Stunden gewartet und leider rausfinden müssen, das man zwar H-Kennzeichen macht, aber keine Briefe! Also, Hauptstelle angerufen: Frage nach dem Brief und H-Kennzeichen:

Lady: Benötige TÜV, Gutachten, etc..... und "Kaufvertrag des letzten US Besitzers und des deutschen Käufers"

Ich: ???? Sie meinen die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls?

Lady: Ja, die auch, aber eben auch den Kaufvertrag...

Ich: Habe ich nicht, ich bin ja nicht der Käufer in den USA - warum also sollte ich einen fremden Kaufvertrag haben...?

Lady: Den brauche ich aber. Wie soll ich denn rausfinden ob der Wagen in den USA nicht gestohlen wurde....

Ich: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls?

Lady: Das reicht nicht....

 

Okay, denke ich mir, rufst Du beim Zoll an...

Ich: Situations, blah blah, Unbedenklichkeitsbescheinigung... Kaufvertrag...

Zollmensch: Häh? Dafür ist doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung....

Ich: Genau...

Zollmensch: Ich gucke das mal nach.... tut tut .... Also, steht in der Verordnung XY des B.M. für X, Verkehr, etc. auf Seiten so und so...

Ich: Ahhh Ha. Ok.

 

So, also habe ich ersteinmal eine zweite Zulassungstelle angerufen, da ich mich mit der ersten ersteinmal nicht abgeben wollte.

ZS II: H-Kennzeichen?

Ich: Ja, was benötige ich GENAU, bevor ich vorbeikomme und da sitze

ZS II: TÜV 21, 21c, Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung (!), Briefvordruck vom TÜV, KBA Auskunft, Ausweis, Title, original US Kennzeichen und...

Ich: WAS?

ZS II: die original US Kennzeichen...

Ich: Wofür denn die?

ZS II: Die gehören zum Fahrzeug, genauso wie der Brief. Das ganze bildet ja eine Einheit: Fahrzeug, Kennzeichen und Brief.

Ich: Habe ich noch nie gehört...

ZS II: Also, alternativ können Sie vom US-Vorbesitzer auch eine Erklärung nehmen, das er die Kennzeichen nicht mehr weiterbenutzt oder nicht mehr hat.

Ach so, dann brauchen wir auch noch eine Abgasuntersuchung.

Ich: Für ein H-Kennzeichen? Die Zulassungsstelle die ich davor angerufen hat, wollte dies nicht.

ZS II: Also wir in XYZ brauchen dies schon...

 

So in etwas in Kurzform. Also, ich habe mich ja schon dran gewöhnt, das ich vor der Zulassung etliche Unterlagen brauche. Aber das ich je nach Ort andere benötige und dann so komische Dinge wie die US-Kennzeichen? Ich habe den Wagen ja nicht mal importiert, sondern hier in Deutschland gekauft. Da ich im ADAC bin, habe ich dort nachgefragt und bin nur auf Verwunderung gestossen. Das mit den Kennzeichen und der Abgasuntersuchung war dem ADAC nicht nachvollziehbar, das mit dem Kaufvertrag auch nicht wirklich, denn wie soll ich von zwei fremden Personen (US und Verkäufer in D) einen Kaufvertrag zwischen diesen beiden bekommen?

Kurze Frage am Ende: WO finde ich einen für alle Zulassungsstellen VERBINDLICHEN Gesetzestext, der genau auflistet, was genau an Unterlagen verlangt wird? Bin es nämlich satt, das jeder verlangt was er gerade für "erforderlich" erachtet.

Gruß,

Andreas

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5 Antworten

1. die zoll-unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt lediglich das das fahrzeug in deutschland verzollt worden ist. du brauchst irgendeine (!) verzollungsbescheinigung eines EU-staates über die verzollung bei einfuhr in die EU. das muss also nichtmal die deutsche sein. ansonstan sagt diese bescheinigung nichts weiter aus, nichts darüber das du der besitzer bist, etc.

2. das du die us-kennzeichen brauchst ist unfug. genau wie der kaufvertrag mit dem us-besitzer wenn du das auto in deutschland gekauft hast!

3. bei solchen problemen grundsätzlich den amtsleiter verlangen. ausserdem musst du nicht dem amt irgendwas vorlegen sondern umgekehrt. und wenn die so einen unsinn wie die us-kennzeichen haben wollen lässt du dir einfach deren rechtsgrundlage zeigen.

nicht vergessen dir das schriftlich bestätigen zu lassen, damit du später wieder deine unkosten, unnötige fahrtkosten, etc. geltend machen kannst.

am 12. August 2005 um 5:29

Geh zum Chef der Zulassungsstelle, und rede mit dem.

Abgasuntersuchung brauchst du definitiv. Alles nach dem 1.7.69 braucht eine Abgasuntersuchung. Ohne Kat sogar jährlich!

Normalerweise wird der Title von der Zulassungsstelle eingezogen, und dann der Fahrzeugbrief ausgestellt. Den wirst du abgeben müssen. Kennzeichen haben nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Kannst ja sagen, der letzte besitzer hat sein neues Auto mit der gleichen Nummer zugelassen, und da sind jetzt die Kennzeichen drauf oder so.

Verlang auf jeden Fall mal den Chef.

Die Beamtin braucht auch nicht zu überprüfen, ob das Auto in USA gestohlen wurde. Das macht die US-Zoll behörde schon. Wenn das Auto geklaut ist, wird es nicht zum Export freigegeben. Kommt das hier an, wird das ja schliesslich auch mit der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt. Das muss reichen.

Den letzten US-Kaufvertrag brauchst du auch nicht bringen, denn der ist Eigentum des Vorbesitzers. Du kannst ihm ja nicht sein Eigentum wegnehmen! Das wäre Diebstahl. Ausserdem, wenn der US-Vorbesitzer sein Auto als gestohlen melden würde, müsste der Vorbesitzer wohl nachweisen können, dass das Auto rechtmässig erworben wurde!

Gruss Jürgen

Meinen Title durfte ich hier in Bremen nach einer kurzen Bitte, behalten. Mit nem Stempel drauf.

Irgendwelche Nummernschilder aus den Staaten wollte hier keiner haben.

Sehen wollten die natürlich die Papiere vom Zoll, meinen Kaufvertrag mit dem Amerikaner, dann vom Kraftfahrtbundesamt die Bestätigung, daß der Wagen nicht geklaut ist und natürlich das Gutachten vom TÜV.

Ich glaub, daß war alles.

War okay bei Denen.

So long.

Marcus

am 12. August 2005 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von 48ChevyPickUp

Sehen wollten die natürlich die Papiere vom Zoll, meinen Kaufvertrag mit dem Amerikaner, dann vom Kraftfahrtbundesamt die Bestätigung, daß der Wagen nicht geklaut ist und natürlich das Gutachten vom TÜV.

Hi, da Du das Auto ja importiert hast und bei einem Ami gekauft hast, hast Du ja den Kaufvertrag. Behemoth_472 ist aber nicht der der das KFZ importiert hat. Er hat es ja bei dem gekauft der es importiert hat. Also wo soll er dann den Originalkaufvertrag herbekommen. Also die Zulassungsstellen stellen sich einfach nur dumm an bei Ami Fahrzeugen. Und jede Zulassungsstelle will was anderes tztztz. Aber ist ja klar wenn noch nichtmal das BKA / LKA die gleiche Software hat dann is das ja auch klar dass die Zulassungsstellen alle machen was sie wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen2

Die Beamtin braucht auch nicht zu überprüfen, ob das Auto in USA gestohlen wurde. Das macht die US-Zoll behörde schon. Wenn das Auto geklaut ist, wird es nicht zum Export freigegeben. Kommt das hier an, wird das ja schliesslich auch mit der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt. Das muss reichen.

mit der deutschen zoll-unbedenklichkeitsbescheinigung wird lediglich die verzollung in deutschland bestätigt, nichts weiter! der name ist schlicht und einfach irreführend.

deswegen braucht man diese ja bei import über holland ja zb auch nicht. die maus bei der zulassungsstelle soll sich wirklich um ihre aufgaben kümmern (brief ausstellen + fingernägel lackieren), denn die rechtliche überpfüfung machen in der tat die us-exportbehörden (deswegen dauert sowas ja allein auch schonmal bis zu 3 wochen....)

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