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Zulassung im Dez '09 oder lieber im Jan. '10
Hole meinen GTD am 11. Dezember ab.
Nun höre ich hier und da, dass es wegen des besseren Wiederverkaufswertes besser sei, den Wagen im Januar zuzulassen.
Was meint ihr ?
Wie lange ist ein Kurzkennzeichen gültig ?
Die Versicherungen verlangen so ca. 100,- für die Kurz-Versicherung !
Dann lohnt es sich vielleicht doch noch im alten Jahr zuzulassen.
Beste Antwort im Thema
Also ihr habt echt sorgen wirklich
Ich würde gerne mein Auto jetzt schon haben, andere bekommen es früher aber wollen nicht das muss man nicht verstehen
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23 Antworten
Hole meinen GTD am 30.12. und zwar mit Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage gültig. Eigentlich kostet ein KZK um die 35 Euro (10,50 Euro Zulassung und ca 25 Euro für die Schilder). Die Versicherung würde mit ca. 90 Euro zu Buche schlagen, jedoch erlassen die Versicherungen den Betrag wenn man das Auto dann später bei dieser Versicherung versichert (also verrechnet die Versicherung sozusagen seit dem ersten Tag der Kurzzeitzulassung die Gebühr und man muss eben effektiv die fünf Tage mehr zahlen jedoch sind das natürlich kleine Beträge). Ich würde ihn auch im Januar zulassen, weil wegen drei Wochen eine EZ 2009 ist ja schon n bisschen ärgerlich.
Mfg
Nur ein kleiner Tipp: Fahrzeuge können nicht von der Autostadt mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt werden!
Kurzzeitkennzeichen sind Überführungskennzeichen, und nicht dazu da, damit einfach nur rumzufahren. Sie gelten genau 5 Tage, und haben Auflagen:
Was Sie dürfen:
Gemäß §16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf das Kurzzeitkennzeichen nur für Überführungen, Probefahrten, sowie die Vorführung bei Dekra od. TÜV verwendet werden.
Also, musst du, wenn du ihn nutzen willst, ihn schon regulär zulassen. Und wer sagt, das eine Zulassung im Januar den Wiederverkaufswert steigert?
Weil ein paar Jahre später immer gefragt wird, welche EZ und selten auf den Monat geachtet wird, so ist trotz 4 Wochen unterschied, EZ 2010 immer 1 Jahr jünger als 2009
@ TE
Ich brauche als Käufer nur in dein Bordbuch zu gucken wann die Übergabeinspektion durchgeführt wurde.
Da wird dann vermutlich 9.12.2009 stehen.
Und schon hat sich das erledigt wann du das Auto zu lässt.
In diesem Sinne...
Zitat:
Original geschrieben von Golfinator
Nur ein kleiner Tipp: Fahrzeuge können nicht von der Autostadt mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt werden!
Bist du dir sicher?! Gestern hat mich die Autostadt angerufen und die hatten nichts dagegen, als ich gesagt habe, dass ich ihn mit KZK abholen will! Werde da morgen mal anrufen.
Naja, das ist relativ. Das KZK ist auch für Bewegungsfahrten und für "Werbefahrten" um das Auto zu präsentieren. Also ist es relativ. Wenn die Versicherung sagt es ist OK wenn man so mit dem Kennzeichen rumfährt ist das in Ordnung hat mein Versicherungsvertreter gesagt.
Mfg
Also im Sommer war es noch seitens VW verboten. Weiß nichtob sich das geändert hat?
ihr macht euch wegen sowas in die Hose, dann solltet ihr euch keinen Neuwagen holen, wenn ihr euch darüber Gedanken macht
das Baujahr bleibt Ende November/Anfang Dezember 2009 und wie jemand schon sagte, im Servicebuch wird auch mit Datum unterschrieben, wann das Auto übergeben worden ist, dann fragt man als Käufer schon mal eher nach, was man 1 Monat damit gemacht hat, außer ihr mach den Aufkleber und den Schriebs im Servicebuch raus, wobei da noch mehr Fragen aufkommen
ich habe mein Auto für mich gekauft und niemand, der es sonst noch nach mir fahren könnte und so wie ich es behandle ist es nach x Jahren noch wert, da kommt es nicht auf die EZ 12/2009 oder 01/2010 an
Also ihr habt echt sorgen wirklich
Ich würde gerne mein Auto jetzt schon haben, andere bekommen es früher aber wollen nicht das muss man nicht verstehen
Hi,
mein Golf Plus wurde am 18.11. zugelassen und ich habe den Golf am 23.11. aus WOB abgeholt. Möchte den Golf keinen einzigen Tag mehr missen und bin echt froh und glücklich das ich "nur" 3,5 Mon. auf meinen Golf Plus warten musste.
@ TE
meinst du das du bei deiner ganzen Liste an div. Extras was du zusätzlich mitbestellt hast auch später mal noch nen "vernüftigen" Wiederverkaufspreis erzielst/bekommst ?
Ist schon ziemlich viel was du dir da "gegönnt" hast
Habe da nämlich meine Zweifel das diese ganzen zusätzlichen Extras dementsprechend "honoriert" werden, hab da nämlich schon gegenteiliges gehört, das sich gerade Fahrzeuge die mit allem "Schnick-Schnack" ausgestattet sind schlechter verkaufen und somit länger beim Händler stehen, dementsprechend zahlt dir der Händler auch nur noch einen Bruchteil von dem was du damals mal dafür bezahlt hast.
Vielleicht auch ein Agument der den Wiederverkaufswert beeinflusst !!
Aber okay, jedem so wie ihm beliebt und wenn du meinst das der Wagen wenn du ihn erst im Januar 2010 zulässt mal nen höheren Wiederverkaufswert erzielt, mach das ...
Gruß,
Jack
Ich wurde mit dieser Frage auch schon kontaktiert, da ich meinen am 22.12. abholen werde!
In meinen Augen ist wichtig, welches Modelljahr das Auto hat. Ansonsten ist es doch egal, ob das Auto 10 Tage früher oder später zugelassen wurde. Deswegen wird man beim Verkauf sicherlich keine 10% mehr Gewinn erzielen können!
OK, ihr habt mich überzeugt, mein GTD wird sofort zugelassen und ich freue mich schon darauf wie ein Kind.
Gruss an alle
Den Wiederverkauf steigern? Eher nicht. Aber mit 2009 wird der künftige Käufer vielleicht nicht auf den Wagen aufmerksam.
Zitat:
Original geschrieben von VWFreunde
@ TE
Ich brauche als Käufer nur in dein Bordbuch zu gucken wann die Übergabeinspektion durchgeführt wurde.
Da wird dann vermutlich 9.12.2009 stehen.
Und schon hat sich das erledigt wann du das Auto zu lässt.
In diesem Sinne...
Was im Bordbuch steht ist völlig uninteressant,entscheidend ist das Modelljahr und die EZ!