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Zulassung Sprinter 412 4x4

Mercedes Sprinter W901-905
Themenstarteram 17. Juni 2018 um 6:33

Hallo zusammen,

In dem Durcheinander blicke ich langsam nicht mehr durch und brauch daher eure Hilfe.

Wir würden uns gerne einen ehemaligen Feuerwehrsprinter (mit Mannschaftskabine im Fahrgastraum, baulich mit einer geschlossenen Wand getrennt vom restlichen Geräteraum) aus Österreich kaufen und zum WoMo umbauen. Dh es wäre ein festes Bett, Klo und Kochecke darin und die Wand fliegt auch raus. Vorne hätte ich gerne 2 statt 3 Sitzplätze und hinten würden wir die "Essecke" auch gern mit zwei Sitzplätzen ausstatten für die Zukunft. Noch sind wir zu zweit aber ewig wird dass ja hoffentlich nicht so bleiben.

Es ist ein Sprinter 412 D 4x4, EZ 1996, ca. 5, 8m lang, Diesel, wir würden ablasten auf 3,5t. Datenblatt ist mies gepflegt oder er hats schlichtweg nicht. Denke kein KAT o. Ä.

Da es so alt ist und aus Österreich kommt, kam vom TÜV nur die Info, dass es sein kann, dass es gar nicht zugelassen werden kann bei uns ??

1. Lkw zulassung ist steuerlich wesentlich billiger, laut offizieller Seite wird nicht mal nach Emissionen gefragt...

Aber dafür muss die fahrerraumkabine abgetrennt sein oder? Das wird bei uns vermutlich eher ein Vorhang. Außen hätte ich gern eine Markise und in jeder seitentür fenster zum öffnen. Und unsere Einbauten sind ja fix drin, gibt das dann Probleme?

2. Womo zulassung ist vermutlich mehr als doppelt so teuer in der Steuer, wenn er denn eine Zulassung bekommt?! Versicherung vermutlich günstiger. Ersteres gilt vermutlich auch als PKW Zulassung. Zudem Stehhöhe hat er selbst für uns Winzinge nicht ganz. Der Kopf bleibt schräg.

3. Anhänger brauchen wir nicht bzgl. Fahrverbot an Sonn- und FT. Aber einen Fahrradträger. Aber zählt nicht oder?

Wie ist die derzeitige Regelung? Was muss man für die LKW Zulassung erfüllen? Kann es echt sein, dass der hier nicht mehr zugelassen werden kann? Gibt es kostengünstige Möglichkeiten, das Auto steuerlich besser zu stellen mit einer Nachrüstung?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 13. April 2018 um 17:43

Nun, der Mann hat in sein KÜS-Programm "Ablasten" eingegeben und da waren die Voraussetzungen genannt. Mein Laster erfüllt das und es wurde bescheinigt.

Wie auch immer, ich hab die Eintragung und gut. Und mal ganz im Ernst. Nicht Abzulasten weil das Fahrgeräusch 1db zu laut eingetragen ist, ist doch die Leute verarscht.

Zur Haftung: Ich sicher nicht. Den die Zulassungsstelle hat das eingetragen, nicht ich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

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am 29. März 2018 um 17:49

Hallo allerseits,

ich hoffe mir kann jemand helfen:

Also ich habe vor kurzem einen MB 412 Kipper (Zwillingsreifen) gekauft. Der hat original 4,6t bei 2,6t Leergewicht. Bj. 1997.

Im Netz habe ich schon einige gesehen die das Fzg. auf 3,5t abgelastet haben. Deshalb habe ich vor dem Kauf auch beim TÜV nachgefragt was den die Voraussetzungen sind. Antwort: Ich soll einen Wiegebericht mitbringen und dann kostest das so 60€. Umbauten seien nicht nötig.

Prima! Das Ding gekauft und ab auf die Waage. 2560kg vollgetankt. Jetzt beim TÜV die böse Überraschung: Er könne nicht abgelastet werden da das eingetragene Fahrgeräusch mit 78db zu hoch sei. Laut deren Liste sind ab Bj. 1996 max. 77db zulässig. Der Wert wird übrigens nicht gemessen. Ist eben das was auf dem Fzg.-Schein steht.

Wie man das Problem lösen könne konnte der TÜV-Prüfer mir nicht sagen.

Weiß jemand Rat?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

Wenn man da eine Geräusch Dämmung einbaut,Motorunterseite,Motorhaube!?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

Fahr zu einer MB Werkstatt die können online Formulare zur Auf/Ablastung beantragen. Falls das Formular verfügbar ist sollte dein Vorhaben möglich sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

am 30. März 2018 um 17:45

@bruno: danke für den tipp. ich probier vieleicht auch einfach mal gtü statt tüv.

und das mit dem Schalldämpfer hatte ich auch schon angesprochen. Dazu konnte der TÜV-Prüfer aber nix konkretes sagen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

Moin Moin !

Ablasten über bestimmte Grenzen (wie hier die 3,5,t Grenze) ist eine §21 Angelegenheit geworden und darf damit nur vomm aaS durchgeführt werden. Also Dekra in den neuen Bundesländern , in den alten TÜV.

Was du brauchst , ist eine Herstellerbescheinigung , aus der hervorgeht , mit welchen Umbaumassnahmen das Fzg das Fahrgeräusch einhält.

Wenn es eine solche nicht gibt (z.B. , weil DB das Fzg nicht als 3,5 t anbietet) , dann ist die Sache ziemlich aussichtslos , es sei denn , du baust irgendwelche Geräuschdämmenden Dinge ein und lässt ein Geräuschgutachten machen. Kosten dafür siehe GebOSt , geht bei 398 E los ohne Erfolgsgarantie.

MfG Volker

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

Das kann er ja über seine MB Werkstatt beantragen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

am 13. April 2018 um 17:13

Also, mittlerweile ist er auf 3,5t abgelastet. :) Alles ganz problemlos bei der örtl. Werkstatt als der KÜS-Prüfer da war. 20% Zuladung musste gewährleistet sein und das wars.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

Moin Moin !

Naja, der hat seine Kompetenzen erstens ordentlich überschritten , und zweitens keine Ahnung. Würde mich mal interessieren , wie sich das verhält ,wenn nach einiger Zeit festzgestellt wird , dass das Fzg nicht hätte abgelastet werden dürfen und längere Zeit ohne HU , ohne gültigen Führerschein und unter Steuerhinterziehung gefahren wurde. Wer haftet dann ?

MfG Volker

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

am 13. April 2018 um 17:43

Nun, der Mann hat in sein KÜS-Programm "Ablasten" eingegeben und da waren die Voraussetzungen genannt. Mein Laster erfüllt das und es wurde bescheinigt.

Wie auch immer, ich hab die Eintragung und gut. Und mal ganz im Ernst. Nicht Abzulasten weil das Fahrgeräusch 1db zu laut eingetragen ist, ist doch die Leute verarscht.

Zur Haftung: Ich sicher nicht. Den die Zulassungsstelle hat das eingetragen, nicht ich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

am 14. April 2018 um 15:54

Sprinter 412

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sprinter 412 auf 3,5t ablasten, TÜV macht Probleme' überführt.]

Ich denke du solltest dir Kopien von den Papieren besorgen und ein paar Bilder sind auch nicht schlecht. Dann hier zum Tüv und generell die Frage klären.

Wenn du das Fahrzeug als Womo umbaust braucht es sowieso eine Vollabnahme, hier gibt es Mindeststandards die du erbringen musst, ansonsten hast du freie Hand.

Warum ich das weiss! Ich hatte einen NAW von meiner BF zum Womo ausgebaut, ist aber schon ca. 25 Jahre her.

Dann 3,5 t. oder mehr. Wenn du unter den 3,5t bleibst wirst du wie ein PKW behandelt, hat viele Vorteile aber halt die Abgasgeschichte. Über 3,5t hat den Vorteil das es mit dem Abgas nicht so toll wird, aber jedes Jahr zum TÜV, bei den Bremsen (gleich li. re.) kaum Spielraum.

Dann wäre da noch zu überlegen ob man das Fahrzeug nicht in Östereich zuzulassen kann um es dann nach Deutschland zu bringen und erst nach dem Umbau neu abnehmen zu lassen.

Wie gesagt alles nur Vorschläge, die es aber Wert sind geprüft zu werden, denn meist haben die Feuerwehrfahrzeuge eine gute Pflege und wenig Kilometer.

Viel Glück

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 7:35

Das Fahrzeug steht bereits in Deutschland (Händler), der mir auch die "Fahrzeugbeschreibung" aus dem Österreichischen Büchle geschickt hat. Anhand der Fahrgestellnummer ist nicht wirklich was rauszubekommen und dem TÜV reicht der Zettel auch nicht. Die wollen das Fahrzeug sehen. Und laut deren Aussage, kann es ins 4stellige gehen um herauszufinden, wie der Karren einzustufen ist.

Meine letztendliche Frage ist eigentlich: Geht bei Womo Zulassung, dass das Fahrzeug nicht mal "schlechter als S1" erreichen kann? Oder rutscht das Fahrzeug als Wohnmobil zumindest in die schlechteste Klasse? Das wären dann max. 480 Eur Steuern für ein ganzes Jahr und erträglich... Bei PKW sieht das anders aus...

Ich hänge mal ein Bild mit ein paar Fahrzeugdaten an. Wir wollen wie gesagt auf 3500kg ablasten, Hubraum liegt bei 2874 cm³.

Hab bereits einige Male mit Händler, Mercedes sowie TÜV telefoniert... dann nochmal von vorne. :/

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 12:05

So sieht der Karren aus.

 

PS. Bild hats irgendwie wieder rausgeschmissen, sry ;)

am 18. Juni 2018 um 13:17

Neger im Tunnel?????

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