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Zulassung zu einem späteren Termin möglich?

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 9:57

Hallo,

möchte meinen neuen Seat Leon auf einem Sonntag in der Autostadt abholen. Da der Freitag davor ein Feiertag sein wird und ich die Zulassung gern selbst in die Hand nehme, wollte ich wissen, ob es möglich ist, am Donnerstag zur Zulassungsstelle zu gehen und den Wagen ab Sonntag zuzulassen? Oder gibt das Probleme mit den TÜV-Plaketten?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ja. Es ist der Tag der Zulassung, des Amtsaktes, also wo Du im Amt warst.

Ab da gilt auch die Versicherung.

Aber frag mal nach. Vielleicht geht das inzwischen. Ich verstehe nur den Sinn nicht. Die paar Tage....

k-hm

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Zitat:

Original geschrieben von blinkmuffel

Hallo,

möchte meinen neuen Seat Leon auf einem Sonntag in der Autostadt abholen. Da der Freitag davor ein Feiertag sein wird und ich die Zulassung gern selbst in die Hand nehme, wollte ich wissen, ob es möglich ist, am Donnerstag zur Zulassungsstelle zu gehen und den Wagen ab Sonntag zuzulassen? Oder gibt das Probleme mit den TÜV-Plaketten?

Danke!

Wenn das Fahrzeug neu ist (oder gebraucht mit HU/AU) und Du alle Papiere hast (Brief, Versicherungscode usw.), dann kannst Du ihn zulassen, Kennzeichen mitnehmen und später draufpappen. Denk auch gleich an die grüne Plakette (5EUR extra).

Wenn Du das bei einer anderen als Deiner Heimat-Zuslassungsstelle machen willst, dann muss Deine Zulassungstelle vorher mit der dortigen sprechen und eine Genehmigung für das Kennzeichen erteilen. Dann musst Du das nichtmal zuhause machen.

Geht alles.

k-hm

am 24. Mai 2014 um 10:04

ich glaube, seine Frage zielte eher darauf ab, das Zulassungsdatum auf einen späteren Zeitpunkt zu legen.

Wobei sich mir hier der Sinn nicht erschließt wenn es nur zwei Tage sind.

M.E. macht die Zulassungsstelle da nicht mit. Tag der Zulassung ist der Tag wo man dort aufkreuzt.

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 10:04

Danke, aber es geht mir viel mehr um die Frage, ob man die Erstzulassung dann auf Sonntag legen muss oder zwangsläufig auf den Tag, wo man in der Zulassungsstelle ist?

Ja. Es ist der Tag der Zulassung, des Amtsaktes, also wo Du im Amt warst.

Ab da gilt auch die Versicherung.

Aber frag mal nach. Vielleicht geht das inzwischen. Ich verstehe nur den Sinn nicht. Die paar Tage....

k-hm

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Wobei sich mir hier der Sinn nicht erschließt wenn es nur zwei Tage sind.

Naja, ich bezahle ja dann für 3 Tage Steuern und Versicherung für ein Auto, welches ich noch nicht besitze. Also, ist nicht weiter wild - wenn's sich aber vermeiden ließe, wäre ich nicht traurig drum. :)

Zitat:

Original geschrieben von blinkmuffel

Hallo,

möchte meinen neuen Seat Leon auf einem Sonntag in der Autostadt abholen. Da der Freitag davor ein Feiertag sein wird und ich die Zulassung gern selbst in die Hand nehme, wollte ich wissen, ob es möglich ist, am Donnerstag zur Zulassungsstelle zu gehen und den Wagen ab Sonntag zuzulassen? Oder gibt das Probleme mit den TÜV-Plaketten?

Danke!

habe gerade gestern meinen noch nicht gelieferten Neuwagen auch zu einem späteren "Wunschdatum" zulassen wollen - ging nicht!

Zulassungsdatum ist immer der Tag, an dem der Vorgang bearbeitet und dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt wird.

am 24. Mai 2014 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von blinkmuffel

Danke, aber es geht mir viel mehr um die Frage, ob man die Erstzulassung dann auf Sonntag legen muss oder zwangsläufig auf den Tag, wo man in der Zulassungsstelle ist?

Wann Du das Auto abholst, ist für die Zulassungsstelle unerheblich. Die Übernahme hat keinen Einfluss auf die Zulassung. Frühere Zulassung geht immer, aber nicht mit "Wunschdatum".

Es ist sogar recht häufig, dass Kunden ihr Auto erst einen Tag später abholen, wenn der Händler z.B. weiter weg ist.

Ich vermute es gibt kein Auto in Deutschland, dessen Zulassung auf einem Sonn- oder Feiertag liegt. Die Mitarbeiter der Zulassungsstellen sind da in der Regel nicht anzutreffen.

am 24. Mai 2014 um 10:08

In dem Moment, wo die Kennzeichen erteilt werden, ist das Fahrzeug zugelassen, steuerpflichtig und darf am Verkehr teilnehmen. Wenn du am Donnerstag zur Zulassung gehst, also ab Donnerstag.

Zitat:

Original geschrieben von k-hm

Wenn Du das bei einer anderen als Deiner Heimat-Zuslassungsstelle machen willst, dann muss Deine Zulassungstelle vorher mit der dortigen sprechen und eine Genehmigung für das Kennzeichen erteilen. Dann musst Du das nichtmal zuhause machen.

Geht alles.

Das halte ich freundlich ausgedrückt für groben Unfug...

am 24. Mai 2014 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von k-hm

Wenn Du das bei einer anderen als Deiner Heimat-Zuslassungsstelle machen willst, dann muss Deine Zulassungstelle vorher mit der dortigen sprechen und eine Genehmigung für das Kennzeichen erteilen. Dann musst Du das nichtmal zuhause machen.

Geht alles.

Das halte ich freundlich ausgedrückt für groben Unfug...

Das geht, aber nur in speziellen Fällen, wenn die Zulassungsstellen untereinander grundsätzlich eine Zusammenarbeit vereinbart haben. So beispielsweise in München-Land, Starnberg, Wolfratshausen und noch ein paar mehr. Einzelne Ausnahmen gibt es allerdings nicht, da hast du völlig Recht.

Wenn du Pech hast geht es gar nicht weil die Zulassungsstelle das Auto sehen/identifizieren möchte. :D

(Wers nicht glaub, FFM Frankfurt Main Zulassungsstelle googlen - zumindest bei Gebrauchtwagen von "außerhalb")

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Das halte ich freundlich ausgedrückt für groben Unfug...

Das geht, aber nur in speziellen Fällen, wenn die Zulassungsstellen untereinander grundsätzlich eine Zusammenarbeit vereinbart haben. So beispielsweise in München-Land, Starnberg, Wolfratshausen und noch ein paar mehr. Einzelne Ausnahmen gibt es allerdings nicht, da hast du völlig Recht.

Das nennt sich erweiterte Zuständigkeit, die es aber nicht sehr häufig gibt ;-)

Hallo TE,

eine Zulassung zu einem Termin, der noch in der Zukunft liegt ist nicht möglich. Da musst Du Dir schon etwas Anderes einfallen lassen.;)

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Das halte ich freundlich ausgedrückt für groben Unfug...

Das geht, aber nur in speziellen Fällen, wenn die Zulassungsstellen untereinander grundsätzlich eine Zusammenarbeit vereinbart haben. So beispielsweise in München-Land, Starnberg, Wolfratshausen und noch ein paar mehr. Einzelne Ausnahmen gibt es allerdings nicht, da hast du völlig Recht.

Das nennt sich dann erweiterte Zuständigkeit, ist aber wie du sagst etwas ganz anderes. Bei einer anderen als einer zuständigen Zulassungsstelle kann man nicht zulassen...

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