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Zulassungsbescheinigung Teil I verlust

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 4. Juni 2012 um 18:25

Hallo,

ich war nicht sicher in welches Forum damit also einfach mal ins passat forum.

Ich hatte meinen Passat übers Wochenende bei einem Innenraumaufbereiter. Als ich ihn dort abgeliefert habe wollte ich noch das Handschuhfach auslehren und den Inhalt mitnehmen aber der Typ hat gesagt passt schon da kommt nix weg. Dengste :D

Als ich ihn heute abgehohlt habe ist mir aufgefallen dass die Zulassungsbescheinigung Teil I (oder II keine Ahnung jedenfalls das Teil das früher der Fahrzeugschein war, nicht der Brief) und ein mein AUX kabel futsch sind. Ich hab ewig mit dem Typen gestritten aber er meinte für seine Mitarbeiter legt er die Hand ins Feuer die haben das sicher nicht aus versehen weggeschmissen. Nebenbei die ham nen super Job gemacht :D

Jetzt meine Frage, wie viel lässt sich die Zulassungsstelle einen Ersatz denn kosten und reicht es den Grünen für den Übergang wenn ich eine Kopie des Fahrzeugbriefs mitführe?

Danke,

wePsi

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16 Antworten

Hallo

Da verschieb ich mal ins Verkehr & Sicherheit Forum,ich denke da können dir die Leute eher helfen:)

MFG

Zur Zulassungsstelle laufen, Verlust per eidesstattlicher Erklärung melden, so um die 30 Ocken löhnen und nach einer Frist (4 oder 6 Wochen?) gibt es Ersatz. 

 

Geld- und Zeitangaben ungefähre Näherungswerte :D

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 18:41

30 Euro ist um einiges weniger als ich befürchtet hab :D jaja das ist mir alles klar aber reicht es den Grünen während dieser 4-6 Wochen wenn ich den Fahrzeugbrief kopiere und die Kopie Mitnehme statt dem fahrzeugschein?

Hallo

Kopie reicht leider nicht. Bei uns in der Region kostet es 70€ wenn ein neuer Brief benötigt wird, beim Schein sollten 30€ schon hinkommen.

Gruß Dirk

am 5. Juni 2012 um 6:24

@ TE

den "Grünen", obwohl die ja jetzt "Blau" sind, als der Polizei reicht eine Kopie nicht aus. Du musst schon das Original vorweisen.

Und da es "nur" der Schein ist, gehst du zum Stva, gibst dort eine Erklärung an Eides statt ab, das du eben diesen Schein verloren hast und kannst sofort einen neuen Schein mitnehmen.

Die 6 Wochen Aufbietungszeit sind nur beim Fahrzeugbrief notwendig.

Kosten insgesamt so um 30 Euro.

Ich würde aber ruhig noch 1-2 Wochen warten. Evtl. bekommst du noch einen Anruf vom Aufbereiter, das er den Schein wiedergefunden hat, z.B. beim Schreibtisch aufräumen (wenn er den zum Daten aufnehmen hatte für die Rechnung) oder nochmal in Ruhe die Halle durchgeschaut hat oder der Schein lag nachher in einem anderen Fahrzeug und der Kunde gibt den Schein nach ein paar Tagen zurück.

MFG Thomas

Hallo wePsi,

bei uns in der Zulassungstelle kostet eine neue ZUB I (FZ-Schein) 11,20 Euronen. Eine Erklärung an Eides Statt wird wegen des Verlustes der ZUB I bei uns nicht gefordert. Das wird jedoch beim Verlust der ZUB II (Brief) bei uns gemacht. Frage am besten mal in Deiner zuständigen Zulassungsstelle nach. Ein kurzer Anruf klärt alles und Du hast die richtige Info darüber wie es bei Euch behandelt wird.

Der grüne Schien ersetzt nicht die ZUB I.

Gruß Rolf

Themenstarteram 5. Juni 2012 um 7:33

@Schraubermeister Tom: Bei uns in Oberbayern sind die noch Grün und werden auch noch eine ganze Zeit lang Grün bleiben :D

noch warten? In der Zeit kann ich aber doch mein Auto nict fahren oder? Wie viel kostets wenn ich ohne Zulassungsbescheinigung Teil I unterwegs bin?

@derbeste44 mach ich aber die haben genau 4 Stunden täglich Telefonsprechzeiten und dann gehts da zu wie Hölle! Eine riesen Frechheit ist dass^^

@derbeste44 mach ich aber die haben genau 4 Stunden täglich Telefonsprechzeiten und dann gehts da zu wie Hölle! Eine riesen Frechheit ist dass^^

Nenn doch mal Deine Zulassungsstelle ! Vielleicht kann ich Dir helfen !

Gruß Rolf

Themenstarteram 5. Juni 2012 um 8:22

Landkreis Traunstein, Oberbayern ;) is halt total blöd nur montag und donnerstag hamse nachmittags offrn sonst immer nur 4 Stunden, alle anderen Tage könnt ichs nachmittags reinquetschen -.- muss ich mir mal freinehmen nächsten Monat dann geht halt ein kompletter urlaubstag drauf.

Zitat:

Original geschrieben von wePsi

Landkreis Traunstein, Oberbayern ;) is halt total blöd nur montag und donnerstag hamse nachmittags offrn sonst immer nur 4 Stunden, alle anderen Tage könnt ichs nachmittags reinquetschen -.- muss ich mir mal freinehmen nächsten Monat dann geht halt ein kompletter urlaubstag drauf.

Hallo wePsi,

habe just mal mit der Zulassungsstelle Traunstein gesprochen. Ich bin vollkommen überrascht. Die verlangen tatsächlich bei einem ZUB I (Fahrzeugschein) Verlust eine Erklärung an Eidessatt. Kosten bei der Zulassungsstelle 32,- Euronen. Eine solche Erklärung kostet bei einem Notar ca. 15,- bis 20,- Euronen. Da kann man tatsächlich besser zu einem Notar gehen. Die neue ZUB I schläg immerhin auch noch dann mit 11,20 Euronen ( in beiden Varianten ) zu buche.

Für meinen Geschmack ziemlich übertrieben. Nur für eine neue ZUB I gleich 43,20 Euronen. Das finde ich nepp, selbst wenn es bei einem Notar vielleicht 10 bis 15 Euronen günstiger ist. Der Aufwand ist ja auch nicht unerheblich.

Du hast mein Mitgefühl

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

habe just mal mit der Zulassungsstelle Traunstein gesprochen. Ich bin vollkommen überrascht. Die verlangen tatsächlich bei einem ZUB I (Fahrzeugschein) Verlust eine Erklärung an Eidessatt. Kosten bei der Zulassungsstelle 32,- Euronen. Eine solche Erklärung kostet bei einem Notar ca. 15,- bis 20,- Euronen. Da kann man tatsächlich besser zu einem Notar gehen. Die neue ZUB I schläg immerhin auch noch dann mit 11,20 Euronen ( in beiden Varianten ) zu buche.

Ist es nicht so, dass die vor einem Notar abgegebene Erklärung an Eides statt teurer ist als die bei der Zulassungsstelle abgegebene?

Die Gebühr ist festgelegt, aber der Notar verlangt noch Umsatzsteuer.

 

Ein vom Amtsgericht ausgestellter Erbschein ist eben aus diesem Grund auch preiswerter als ein vom Notar ausgestellter.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

habe just mal mit der Zulassungsstelle Traunstein gesprochen. Ich bin vollkommen überrascht. Die verlangen tatsächlich bei einem ZUB I (Fahrzeugschein) Verlust eine Erklärung an Eidessatt. Kosten bei der Zulassungsstelle 32,- Euronen. Eine solche Erklärung kostet bei einem Notar ca. 15,- bis 20,- Euronen. Da kann man tatsächlich besser zu einem Notar gehen. Die neue ZUB I schläg immerhin auch noch dann mit 11,20 Euronen ( in beiden Varianten ) zu buche.

Ist es nicht so, dass die vor einem Notar abgegebene Erklärung an Eides statt teurer ist als die bei der Zulassungsstelle abgegebene?

Die Gebühr ist festgelegt, aber der Notar verlangt noch Umsatzsteuer.

Ein vom Amtsgericht ausgestellter Erbschein ist eben aus diesem Grund auch preiswerter als ein vom Notar ausgestellter.

O.

Hallo go-4-golf,

ich habe schon einige notarielle Erklärungen gesehen die Gebühren belaufen sich um die 20 Euronen. Aber auch Anwälte setzen ihre Gebühren fest.

Ich höre zum 1. Mal, dass Anwälte Erbscheine ausstellen. Dies ist Aufgabe des Nachlassgerichts und nicht die eines Anwaltes. Vielleicht verwechselts Du das mit einer Beantragung, welches durchaus auch Anwälte machen.

siehe hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

In den vielen gesetzlichen Vorschriften ist es für den Laien - hierzu zähle ich mich auch - nicht einfach klar zu kommen.

Nette Grüße Rolf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Hallo go-4-golf,

 

ich habe schon einige notarielle Erklärungen gesehen die Gebühren belaufen sich um die 20 Euronen. Aber auch Anwälte setzen ihre Gebühren fest.

 

Ich höre zum 1. Mal, dass Anwälte Erbscheine ausstellen. Dies ist Aufgabe des Nachlassgerichts und nicht die eines Anwaltes. Vielleicht verwechselts Du das mit einer Beantragung, welches durchaus auch Anwälte machen.

Ich habe nicht behauptet, dass ein Rechtsanwalt einen Erbschein ausstellt. Ich habe von dem Notar gesprochen, der wie das Amtsgericht Erbscheine ausstellt.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

ich habe schon einige notarielle Erklärungen gesehen die Gebühren belaufen sich um die 20 Euronen. Aber auch Anwälte setzen ihre Gebühren fest.

Wahrscheinlich handelte es sich hier um Gebühren für Unterschriftsbeglaubigungen, die in dem Bereich von 20 bis 25 € liegen können.

Für die Abnahme von EV gelten andere sätze als für Unterschriftsbeglaubigungen.

Auf jeden Fall verlangt ein Notar Umsatzsteuer, eine Behörde nicht.

 

O.

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