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Zulassungsfrage dringend ! danke

Themenstarteram 3. April 2005 um 21:09

Hallo,

will mein neues Auto auf meinen Vater versichern. Doppelkarte habe ich schon ausgedruckt nun folgende Frage :

Wessen Name wird dann im Brief stehen ? Ich habe das Auto gekauft und auch bezahlt soll also nur versicherungstechnisch und deswegen wohl auch halter auf ihn angemeldet werden.

Sollte aber unbedingt mein Name im Brief stehen da mir doch das von mir bezahlte Fahrzeug sonst gar nicht gehören würde :-( (Frage schon aus einem wichtigen Grund und nicht nur weils schönes aussieht)

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15 Antworten
am 3. April 2005 um 22:25

Hallo,

Du kannst Dich als Halter eintragen lassen, auch wenn Dein Vater Versicherungsnehmer ist. Allerdings ist dann die Rabattfrage evtl. fraglich.

Einfacher wäre es auf jeden Fall das Auto komplett auf Deinen Vater anzumelden. Kannst ja den Brief behalten wenn Du Angst hast .... :)

Themenstarteram 4. April 2005 um 4:47

na es ist doch so : wer im brief steht dem gehört rein rechtlich das fahrzeug oder täusche ich mich ?

am 4. April 2005 um 4:57

Ja, rechtlich gesehen gehört ersteinmal dem das KFZ der im Brief eingetragen ist. Wie sich im Fall der Fälle mit dem Kaufvertrag verhölt musst du schon einen richtigen Juristen fragen.

Aber wenn du deinem Vater so wenig vertraust solltest du dir überlegen ob du nicht doch in den sauren Apfel beist und es auf dich versicherst.

Themenstarteram 4. April 2005 um 5:27

ne um meinen vater geht es nicht sonst würde ich das so ja nicht machen. geht eher um zugirff 3ter zb bei scheidung etc. kaufvetrag läuft ja auch mich und bezahlt wurde da auch von mir daher sollte es egentlich kein problem dsein aber genau weiß ich das leider auch nicht

Nein,

Halter und Eigentümer sind zwei unterschiedliche Eigenschaften.

Das Auto kann auf den Vater zugelassen werden.

Der Vater kann dem Sohn bestätigen, daß der Sohn Eigentümer ist und diesem den Brief aushändigen.

Der Vater trägt dann allerdings die Halterhaftung.

Würde einfach en Vertrag zwischen Vater und Sohn machen, wegen den Besitzansprüchen

Wenn man den Wagen auf einen vom Halter abweichenden Versicherungsnehmer versichert, ist es meistens deutlich teurer!

Zitat:

Original geschrieben von jutilo

Wenn man den Wagen auf einen vom Halter abweichenden Versicherungsnehmer versichert, ist es meistens deutlich teurer!

Nicht umbedingt, zumindest nicht bei mir.

Da meine Eltern kein Auto hatten, habe ich meinen Wagen auf mich zugelassen und als Drittwagen eines guten Bekannten versichert. Die Versicherung (Gerling) hat das mitgemacht und ich habe bei 125% angefangen. Ist mittlerweile fast 9 Jahre her...

Wenn ich jetzt einen eigenen Versicherungsvertrag möchte, muss der Versicherungsnehmer mir nur die SF-Klasse überschreiben. Dazu kann ich ihn natürlich nicht zwingen, aber bei guten Freunden ja kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Dazu kann ich ihn natürlich nicht zwingen, aber bei guten Freunden ja kein Problem.

SF Übernahme ist problemlos nur bei Verwandten 1. Grades möglich , natürlich nur soviel wie man selber hätte "erfahren" können.

Gruß

capri

Es ist bei den meisten versicherungen auch von verwandten 2. oder 3. Grades möglich. Einfach mal bei der Versicherung nachfragen.

Till,

in den letzten neun Jahren hat sich einiges geändert.

Knallharte Versicherungen nehmen inzwischen bis zu 40 % Aufschlag für 18-jährige (z.B. HUK),

einige lehnen abweichende Halter ganz ab und meist gibt es dafür 10 bis 15 % Aufschlag.

Zitat:

Original geschrieben von capri17

SF Übernahme ist problemlos nur bei Verwandten 1. Grades möglich

Vor ca. 2 Jahren habe ich mich wg. eines eigenen Vertrages erkundigt, es dann aber sein gelassen. Der Vertreter beim Deutschen Herold hat mir ein Formular zur SF-Übertragung in die Hand gedrückt und gesagt, dass müsse der Übertager unterschreiben. Wer das ist, wäre egal.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

in den letzten neun Jahren hat sich einiges geändert.

Schlimmer kann es eigentlich nicht geworden sein. Als ich 1996 die ersten Kilometer mit eigenem Wagen unter die Räder genommen habe, hat man schon tolle Einstufungen bekommen, wenn man mit 18 ein Auto versichern wollte. Ich glaube, in der Schule hatte damals so gut wie keiner eine eigene Versicherung.

Waren damals schon ~140%, aber genau weiß ich es nicht mehr...

am 5. April 2005 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Vor ca. 2 Jahren habe ich mich wg. eines eigenen Vertrages erkundigt, es dann aber sein gelassen. Der Vertreter beim Deutschen Herold hat mir ein Formular zur SF-Übertragung in die Hand gedrückt und gesagt, dass müsse der Übertager unterschreiben. Wer das ist, wäre egal.

Bei solchen Dingen, würde ich immer mit der Versicherung sprechen, der Vertreter hat da überhaupt keine Befugnis sowas zu entscheiden. Es gibt nur noch wenige Versicherungen, die das noch machen. Viele akzeptieren nichtmal einen Halter außerhalb der Verwandtschaft 1. Grades.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Bei solchen Dingen, würde ich immer mit der Versicherung sprechen, der Vertreter hat da überhaupt keine Befugnis sowas zu entscheiden. Es gibt nur noch wenige Versicherungen, die das noch machen.

Vielleicht war das ja wirklich Zufall. Aber warum sollte der Vertreter einem potentiellen Kunden etwas versprechen, was er nicht "durchbringen" kann, zumal diese Zusicherung ja der Dreh- und Angelpunkt eines neuen Vertrages wäre?

Außer natürlich, der Vertreter ist scharf drauf, die Abtretungserklärung als Papierkugel an den Kopf zu bekommen und jemanden gefunden zu haben, der bei passender Gelegenheit seine Gesellschaft verreißt. ;)

Wenn er unsicher gewesen wäre, hätte er seriöserweise gesagt: "Muss ich absprechen, ob das geht."

Außerdem vertraue ich darauf, dass es irgendeine Versicherung gibt, die einen Neukunden haben will, der gerne die ganze Batterie üblicher Versicherungen abschließen möchte. :)

Mal sehen, wird ja bald soweit sein...

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