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Zulassungstelle hat falsche Anzahl von Vorbesitzern in den Brief eingetragen

Themenstarteram 28. Oktober 2012 um 10:48

Ich habe eben festgestellt, dass die Anzahl der Vorbesitzer im Brief nicht stimmt.

Beim Kauf habe ich den Brief geprüft und da stand 2 Vorbesitzer.

In meinem Brief steht nun 4 Vorbesitzer.

Leider habe ich mir den alten Brief nicht von der Zulassungstelle geben lassen und auch keine Kopie gemacht.

Der Kauf ist nun 3 Monate her.

Meint ihr die Zulassungstelle hat den alten Brief noch im Archiv oder ist der längst vernichtet und damit ist es nicht mehr nachweisbar.

Ich will das Auto demnächst verkaufen, da wären 4 Vorbesitzer nicht hilfreich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

aahahhh

 

Das heisst, wenn ich als Eigentümer das Fahrzeug auf einen anderen Halter zulase, dann gilt das laut Zulassung als ein weiterer Vorbesitzer ?

 

Interessant.

Immer schon:

 

http://www.motor-talk.de/.../anzahl-vorbesitzer-t4123673.html?...

 

Deswegen heisst es im Brief / der Zulassungsbescheinigung auch "Anzahl der Vorhalter".

 

Diese Papiere sagen nichts über die juristischen Eigentumsverhältnisse aus: Wer mit dem Brief bei der Zulassungsstelle erscheint, dem wird die tatsächliche, legale Verfügungsgewalt über den Wagen unterstellt (= Besitzer).

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Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Ich habe eben festgestellt, dass die Anzahl der Vorbesitzer im Brief nicht stimmt.

Beim Kauf habe ich den Brief geprüft und da stand 2 Vorbesitzer.

In meinem Brief steht nun 4 Vorbesitzer.

 

Leider habe ich mir den alten Brief nicht von der Zulassungstelle geben lassen und auch keine Kopie gemacht.

 

Der Kauf ist nun 3 Monate her.

Meint ihr die Zulassungstelle hat den alten Brief noch im Archiv oder ist der längst vernichtet und damit ist es nicht mehr nachweisbar.

 

Ich will das Auto demnächst verkaufen, da wären 4 Vorbesitzer nicht hilfreich.

Du bist in Kenntnis von 4 Vorbesitzern wenn du nun beim Verkauf nur zwei Vorbesitzer angibst so machst du dich  wegen Betruges § 263 StGB   strafbar.

AUA!

warum fragst nicht morgen bei deiner zulassungsstelle?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Du bist in Kenntnis von 4 Vorbesitzern wenn du nun beim Verkauf nur zwei Vorbesitzer angibst so machst du dich  wegen Betruges § 263 StGB   strafbar.

Auf welche Frage bezieht sich denn bitte schön diese antwort????

Zum Thema:

Am besten mal beim Straßenverkahrsamt nachfragen. Eine eMail mit Name, Anschrift, aktuellem Kennzeichen, und Fahrzeug-Identifikationsnummer dürfte genügen. Die Kontaktdaten stehen bestimmt auf der Homepage deiner Stadt.

Themenstarteram 28. Oktober 2012 um 11:21

Heute ist Sonntag, da kann ich die Zulassungstelle schlecht fragen und betrügen will den potentiellen Käufer natürlich nicht.

Daher muss ich ja die Anzahl der Vorbesitzer im Kaufvertrag so angeben wie es im Brief steht.

Nur bin ich der Meinung, dass die falsch sind oder ich beim Kauf betrogen wurde.

In meinem Kaufvertrag steht 2 Vorbesitzer plus der Verkäufer, in meinem aktuellen Brief steht 4 Vorbesitzer.

Inzwischen habe ich den Verdacht betrogen worden zu sein. Vielleicht hat die Zulassungstelle doch keinen Fehler gemacht und der, der mir das Auto verkauft hat, hat mich betrogen.

Aber dazu müsste ich den alten Brief sehen.

Ich werde natürlich morgen zur Zulassungsstelle fahren, hätte mich nur im Vorfeld interessiert, ob das überhaupt Sinn macht.

Ich befürchte, dass die den längst vernichtet haben.

Das würde auch helfen dem Vorbesitzter den Betrug nachzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Heute ist Sonntag, da kann ich die Zulassungstelle schlecht fragen und betrügen will den potentiellen Käufer natürlich nicht.

Daher muss ich ja die Anzahl der Vorbesitzer im Kaufvertrag so angeben wie es im Brief steht.

 

Nur bin ich der Meinung, dass die falsch sind oder ich beim Kauf betrogen wurde.

 

In meinem Kaufvertrag steht 2 Vorbesitzer plus der Verkäufer, in meinem aktuellen Brief steht 4 Vorbesitzer.

 

Inzwischen habe ich den Verdacht betrogen worden zu sein. Vielleicht hat die Zulassungstelle doch keinen Fehler gemacht und der, der mir das Auto verkauft hat, hat mich betrogen.

 

Aber dazu müsste ich den alten Brief sehen.

Sorry wenn ich da was Falsch gelesen habe, klang irgendwie danach.

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

 

In meinem Kaufvertrag steht 2 Vorbesitzer plus der Verkäufer, in meinem aktuellen Brief steht 4 Vorbesitzer.

2 vorbesitzer

+ der verkäufer

+ du

---------------------------

4. hand!

ach ja...nicht hinfahren sondern ANRUFEN. wen die nicht digital einscannen dann hast eh ein problem.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

 

In meinem Kaufvertrag steht 2 Vorbesitzer plus der Verkäufer, in meinem aktuellen Brief steht 4 Vorbesitzer.

2 vorbesitzer

+ der verkäufer

+ du

---------------------------

4. hand!

Dann wäre die gestellte Frage falsch.^^

Der Wagen hatte 2 Vorbesitzer, und war vom dritten Besitzer angemeldet.

Nun hat er nicht 4 Vorbesitzer, sondern er ist der vierte Besitzer.

Klingt logisch.

Wenn das so ist, dann erklärt das meinen Fahrzeugbrief auch. Da steht das selbe drinnen, obwohl ich den Wagen aus 2ter Hand gekauft habe.

 

Ist dann aber ziemlich missverständlich ausgedrückt.

Wenn es nicht zu weit und Umständlich ist zur Zulassungsstelle zu fahren: HINFAHREN und das ganze VOR ORT klären. Denn, auf Zuruf wird kein Brief geändert! :D

Auch wenn es einige hier nicht glauben mögen, nur, in der Zulassungstelle arbeiten auch nur Menschen denen Fehler unterlaufen können.

So stand nach der Ummeldung meines PKW in meinem Kfz Brief/Schein plötzlich eine andere Stadt! Das merkte ich erst, als ich eine Parkausweis holen wollte. Also wieder hin. Der NEUE Schein wurde anstandslos geändert und im Brief ist die Adresse handschriftlich geändert worden. Theoretisch hat der Wagen nun 2 Vorbesitzer, obwohl es (theoretisch) nur 1 ist, weil ich Käufer und Besitzer bin und nur aus Versicherungstechnischen Gründen ein anderer Halter eingetragen wurde.

aahahhh

Das heisst, wenn ich als Eigentümer das Fahrzeug auf einen anderen Halter zulase, dann gilt das laut Zulassung als ein weiterer Vorbesitzer ?

Interessant.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

aahahhh

 

Das heisst, wenn ich als Eigentümer das Fahrzeug auf einen anderen Halter zulase, dann gilt das laut Zulassung als ein weiterer Vorbesitzer ?

 

Interessant.

Immer schon:

 

http://www.motor-talk.de/.../anzahl-vorbesitzer-t4123673.html?...

 

Deswegen heisst es im Brief / der Zulassungsbescheinigung auch "Anzahl der Vorhalter".

 

Diese Papiere sagen nichts über die juristischen Eigentumsverhältnisse aus: Wer mit dem Brief bei der Zulassungsstelle erscheint, dem wird die tatsächliche, legale Verfügungsgewalt über den Wagen unterstellt (= Besitzer).

Ok, wunderbar. Ja is ja auch vollkommen logisch im Endeffekt.

Also Vorhalter ungleich Vorbesitzer.

Dann hat sich ja die Sache auch für den TE geklärt.

Nein, nicht ganz: Vorbesitzer und Vorhalter sind im Sinne der Papiere ein und dasselbe !

 

Von daher kann es durchaus einen Fehler beim TE gegeben haben. Dazu müsste man wirklich mehr Details sehen.

 

Der Unterschied zum Eigentümer ist eher juristischr Natur. In der Praxis ist der Halter zumeist auch der Eigentümer. Zur Absicherung steht deshalb in guten Kaufverträgen auch immer, daß der Verkäufer versichert, daß sich das Fahrzeug in seinem uneingeschränkten Eigentum befindet.

am 28. Oktober 2012 um 18:05

Normalerweise überprüft man Dokumente sofort oder spätestens dann, wenn man sie Zuhause in den Leitzordner einsortiert. Ich sehe da jetzt nach drei Monaten keine Möglichkeit mehr. Warum will man ein Fahrzeug eigentlich nach drei Monaten schon wieder verkaufen?

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