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Zum Be und Entladen auf dem Behindertenparkplatz gehalten!!?

Themenstarteram 9. April 2013 um 8:07

Hallöchen.

Ich weiss nicht genau, wo ich diese Anekdote posten sollte, daher mach ich es hier:

Gestern bin ich mit meiner Familie (Frau, zwei kleine Kinder) vom Urlaub wiedergekommen. Als wir auf einer Autobahnraststätte Halt gemacht haben, wurden wir von zwei Polizisten "angemacht". Grund war: Ich hatte das Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt da dieser direkt neben einem kleinen Spielplatz lag (Also ein kurzer Weg für unsere Kiddies). Ich liess den Motor laufen und meine Frau und ich haben die Kinder nur anziehen und dann auf dann ab auf den SPielplatz (Das Auto wollte ich dann etwas weiter ennfernt parken). Während wir die Kinder anzogen kamen besagte Ordnungshüter und machten "Stress", als hätte ich ein Verbrechen begangen. Dann kommen dumme Sprüche wie " haben SIe ihren Führerschein gemacht oder gewonnen" etc. (Also ich dürfte hier nicht halten, dass müsste ich doch wissen) Wohlgemerkt: Es waren sechs (6) unbelegte Behindertenparkplätze, wo ich für eine Minute gehalten habe (Mit laufendem Motor)

Meine Frage ist: Habt unsere Polizei nicht Besseres zu tun? Und ist es an dem, dass man auf einem Behindertenparkplatz aus oben genanntem Grund nicht halten darf?

mfg Sepp

Beste Antwort im Thema

Die Polizei hat doch ihre Arbeit wunderbar gemacht. Auf einem solchen Parkplatz hast du schlicht nichts zu suchen, auch nicht mit laufendem Motor.

Ist es deinen Kindern wirklich nicht zuzumuten, ein paar Meter mehr zum Spielplatz zu laufen?

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Die Polizei hat doch ihre Arbeit wunderbar gemacht. Auf einem solchen Parkplatz hast du schlicht nichts zu suchen, auch nicht mit laufendem Motor.

Ist es deinen Kindern wirklich nicht zuzumuten, ein paar Meter mehr zum Spielplatz zu laufen?

Zitat:

Original geschrieben von SepptheRap

Ich weiss nicht genau, wo ich diese Anekdote posten sollte, daher mach ich es hier:

Hier ist es richtig! Hier wirst du schon zur Ordnung ermahnt werden:)

Meine Meinung. Die Polizei hat rechtens gehandelt!

am 9. April 2013 um 8:17

Ja, die Polizei hat hier richtig gehandelt.

Und gerade was Behindertenparkplätze angeht, tut sie das mMn viel zu selten.

Themenstarteram 9. April 2013 um 8:19

Die Kinder sind 1 und 3 Jahre alt. Wollte ich ungern über einen (doch recht großen) Parkplatz schicken. Was haltet Ihr von der Art und Weise? (Beamte und ihre Umgangsformen :-))

Die Kinder sollten doch sicherlich auf dem Spielplatz ein bisschen Bewegung erhalten, oder? Dann hätte es ihnen auch nicht geschadet, wenn sie ein paar Meter weiter gelaufen wären. ;)

@SepptheRap

 

Das Thema hatten wir schon mal - SuFu!!

 

Behindertenparkplätze sind nun mal tabu und das aus gutem Grund! Du nutzt sie für das Umkleiden deiner Kinder - und lässt dabei den Motor laufen - warum wohl?? Nach dir kommt noch einer und will nur mal ganz schnell zum Pinkeln - da die Behindertenparkplätze gerne in der Nähe der Toiletten ausgewiesen sind.  Und danach noch einer und noch einer . . .

Die Kids hätten in deiner Begleitung genauso vom regulären Parkplatz zum Spielplatz laufen können! Also war doch ein Schuss Bequemlichkeit im Spiel und nun lässt du deinen Unwillen an den Beamten aus - sie tun ihre Pflicht!

Zitat:

Original geschrieben von SepptheRap

Die Kinder sind 1 und 3 Jahre alt. Wollte ich ungern über einen (doch recht großen) Parkplatz schicken. Was haltet Ihr von der Art und Weise? (Beamte und ihre Umgangsformen :-))

Kind Nr.1 (1 Jahr) kommt auf den Arm von Papi und Kind Nr.2 kommt an Mamis Hand.

Wie denkst du denn erstmal über deine Art und Weise?

Zitat:

Original geschrieben von SepptheRap

Die Kinder sind 1 und 3 Jahre alt. Wollte ich ungern über einen (doch recht großen) Parkplatz schicken. Was haltet Ihr von der Art und Weise? (Beamte und ihre Umgangsformen :-))

Die Kinder würden ja sicherlich nicht alleine gehen. Und das Einjährige könnte man tragen, wenn es zu weit wäre.

Die Art und Weise der Polizeibeamten ist schwierig zu beurteilen. Da wir 1. deine Reaktion und Haltung nicht kennen (ausser, dass du deren Einschreiten für überflüssig gehalten hast) und 2. nicht nach vollziehen können, ob du deren Sprüche nur patzig aufgefasst hast, weil dir das Einschreiten nicht gefallen hat oder ob es wirklich unangebracht war.

Sicherlich ist es so, dass Polizisten manches Mal unangebracht reagieren! Sind auch Menschen.

Edit: VW-Malle hat meine Gedanken schneller und kürzer verfasst;)

Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob da nun 6 freie Plätze für Behinderte nebenan waren.

Und es spielt keine Rolle, dass der Motor lief.

Es ist nicht rechtens dort ohne entsprechende Parkberechtigung zu stehen und fertig.

Mich kotzen so faule Leute immer mehr an.

Egal ob auf Raststätten, beim Supermarkt oder sonst wo.

Hauptsache keinen Meter zu weit laufen, egal ob man dabei gegen geltendes Recht verstößt.

Wir haben hier einen Nachbarn, der jeden Tag auf einem Radweg parkt nur weil er so direkt ins Haus fallen kann.

Um dahin zu kommen ist er aber auch noch zu faul ums Rondel zu fahren, womit er erst mal gegen die Fahrtrichtung fährt und dann auch noch über eine Verkehrsinsel mit Zebrastreifen.

Den uneingeschränkten Blick auf den Zebrastreifen verdeckt der nette Nachbar auch noch, so das Kinder unter schlimmsten Umständen zu spät gesehen werden.

Die Radler weichen eben auf den Gehweg aus, so entsteht ansich keine große direkte Behinderung - ebenso erst mal wenn noch x Behindertenparkplätze frei sind.

Die Polizei fährt hier bestimmt 20 mal am Tag vorbei aber es interessiert sie nicht.

OK ist nun kein Behindertenparkplatz aber doch eben verboten und nicht ungefährlich.

Da gibts noch mehr beispiele wo die Polizei oder das Ordnungsamt härter durchgreifen sollten.

Parken auf Gehwegen, dass man weder mit dem Rollstuhl oder Kinderwagen vorbei kommt, nur weil man "mal schnell" was ausladen will.

Themenstarteram 9. April 2013 um 8:32

Das hat nichts mit Unwillen zu tun. Ich wundere mich nur, über die Art und Weise des Umgangs. Das lustige an diesem Parkplatz war, dass es etwa 7 Parkplätze genau neben dem Gebäude mit Restaurant und Toilette gab (wovon 3 als "Frauenparkplätze" ausgeschrieben waren), die Behindertenparkplätze aber neben dem Spielplatz gelegen waren.

Nach meinen kurzen Recherchen ist das wohl nicht so klar geregelt, wie hier dargestellt. Ich habe mal kurz geschaut. Das BVG Leipzig hat in einem Fall entschieden, dass ich dort Halten darf, wenn ich den Wagen unverzüglich (Also wenn jemand dort parken will) entfernen kann.(BVerwG, Az. 3 B 67/02, DAR 2002, 470.)

Themenstarteram 9. April 2013 um 8:34

PS: Ich hoffe, dass alle hier, die sich so aufregen a) selbst behindert sind b) behinderte Menschen in Ihrer Verwandschaft oder Umgebung haben oder c) beruflich damit zu tun haben. Denn erst dann kann ich wirklich beurteilen, wo behinderte Menschen in der Gesellschaft zu kurz kommen. Nur mal so zum Nachdenken!

Hättet ihr halt mal auf dem Frauenparkplatz gehalten, das ist nicht verboten. (höchstens durch den Platzbetreiber aber nicht nach StVO

Nachtrag: Ja ich habe mit Behinderten und Rollstuhlfahrern zu tun, ebenso wie mit Kinderwagen.

Aufregen würd ich mich aber auch sonst darüber.

Zitat:

Original geschrieben von SepptheRap

PS: Ich hoffe, dass alle hier, die sich so aufregen a) selbst behindert sind b) behinderte Menschen in Ihrer Verwandschaft oder Umgebung haben oder c) beruflich damit zu tun haben. Denn erst dann kann ich wirklich beurteilen, wo behinderte Menschen in der Gesellschaft zu kurz kommen. Nur mal so zum Nachdenken!

Wenn du mit solchen Menschen zu tun hättest, dann hättest du dich von dem Parkplatz fern gehalten.

Und jetzt?

Hat die Polizei dich in ieiner Art und Weise zur Kasse gebeten, oder ist es deine Eitelkeit, die dich hier zum Profilieren treibt? ;)

Setz einen Haken hinter und wenn du das nächste Mal (vorsätzlich) einen, dir nicht zusprechbaren Parkplatz blockierst, dann schalt' wenigstens den Motor aus. :p

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