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Zum Teil vor unserer Einfahrt geparkt, welche Rechte habe ich?

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 3:30

Guten Morgen,

 

Mein Nachbar parkt schon des Öfteren sehr dreist, da die 3 Fahrzeuge haben und alle unbedingt in unmittelbarer Nähe stehen müssen. Kam heute von der Arbeit wieder und sehe, dass er mit der Hälfte des Autos bei uns so in der Einfahrt stand, die andere Hälfte war vor seiner Garage. Ziemlich umständlich reinzufahren gewesen, rausfahren wäre absolut katastrophal, man hätte über den Bordstein fahren müssen und das ganze, auch nicht gesund für mein Fahrzeug, hätte mir unten gewiss alles abgerissen.

 

Da die Einfahrt auch eine kleine Wölbung hat, müssen wir theoretisch schief aus der Einfahrt raus, damit wir nicht immer aufsetzen, auch die Fahrzeuge der Bewohner des Hauses.

 

Was könnte man in dem Fall tun und was wären da meine Rechte? Würde es dafür eine Strafe geben, so zu parken und die Einfahrt bzw Ausfahrt so massiv zu behindern?

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31 Antworten

Hast Du den Nachbarn mal auf sein Verhalten angesprochen? Das wäre in jedem Fall zuerst zu tun und auch Dein gutes Recht.

Genau das gleiche Problem hatten wir auch mal.

Jedesmal mussten wir raten, ob von links jemand kam. Die strasse ist ziemlich eng.

Wir haben die Fahrerin mehrmals freundlich darauf angesprochen, daß sie doch auf den gekennzeichneten Bereichen parken solle weil wir nicht sehen würden ob da jemand von links kommen würde. Und da das ein hoher SUV war, war die Sicht gleich null. Parkplätze gegenüber ( weniger als 5 m entfernt ) waren fast immer frei.

Zweimal hätte es fast geknallt.

Nach mehreren Gesprächsversuchen haben dann das OA informiert, die auch innerhalb von 10 Minuten da waren.

 

Es hat geschlagene 12 !!!! Knöllchen gebraucht, bist die Falschparkerin das endlich verstanden hat. Selbst mit dem OA hat sie jedesmal stundenlang diskutiert.

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 6:23

Zitat:

@keksemann schrieb am 30. Januar 2024 um 06:16:47 Uhr:

Hast Du den Nachbarn mal auf sein Verhalten angesprochen? Das wäre in jedem Fall zuerst zu tun und auch Dein gutes Recht.

Ja, fangen an zu diskutieren, selbst der Besuch parkt dreist bei uns im Hof, was absolut untersagt ist. War mir zu blöd hab einen Zettel hingehangen dass das nächste mal abgeschleppt wird oder das Ordnungsamt informiert wird

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 6:24

Zitat:

@yellwork schrieb am 30. Januar 2024 um 07:14:38 Uhr:

Genau das gleiche Problem hatten wir auch mal.

Jedesmal mussten wir raten, ob von links jemand kam. Die strasse ist ziemlich eng.

Wir haben die Fahrerin mehrmals freundlich darauf angesprochen, daß sie doch auf den gekennzeichneten Bereichen parken solle weil wir nicht sehen würden ob da jemand von links kommen würde. Und da das ein hoher SUV war, war die Sicht gleich null. Parkplätze gegenüber ( weniger als 5 m entfernt ) waren fast immer frei.

Zweimal hätte es fast geknallt.

Nach mehreren Gesprächsversuchen haben dann das OA informiert, die auch innerhalb von 10 Minuten da waren.

 

Es hat geschlagene 12 !!!! Knöllchen gebraucht, bist die Falschparkerin das endlich verstanden hat. Selbst mit dem OA hat sie jedesmal stundenlang diskutiert.

Unsere Straße ist auch ziemlich eng und parken kann man nur auf einer Seite, Parkplätze sind aber nicht markiert. Aber gut zu wissen, sollten die es nicht unterlassen werde ich weitere Schritte einleiten, kann ja nicht sein dass ich mir mein Auto wegen solchen Menschen kaputt fahren muss :)

Ja es gibt schon echte A....löcher auf der Welt:(

Da gutes zureden wohl nicht hilft, hilft hier nur höhere Gewalt. Entweder wie hier schon angesprochen das OA, Anzeige und oder kostenpflichtig abschleppen. Eventuell auch Schadenersatz falls du Schäden am Auto oder monetär hättest.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. Januar 2024 um 07:37:09 Uhr:

Ja es gibt schon echte A....löcher auf der Welt:(

Da gutes zureden wohl nicht hilft, hilft hier nur höhere Gewalt. Entweder wie hier schon angesprochen das OA, Anzeige und oder kostenpflichtig abschleppen. Eventuell auch Schadenersatz falls du Schäden am Auto oder monetär hättest.

Wenn du dir dein Auto selbst kaputt fährt gibt es keinen Schadensersatz!

Du darfst den Bordstein halt nicht runter fahren wenn du dadurch dein Fahrzeug beschädigst.

Also Auto stehen lassen und ein Taxi nehmen, die Taxikosten lassen sich dann ggf. beim Falschparker einklagen ist aber auch ein steiniger Weg.

Geparkt wird auf öffentlichem Grundstück, m.W. ist das nichts mit privatem Abschleppauftrag. Kann nur die Obrigkeit veranlassen.

Und wenn ich weiß, wessen Auto das ist, wird das mit "stehen lassen, Taxi nehmen" auch nicht so einfach. Zunächst den Verursacher zum Wegfahren auffordern, und das unter Zeugen.

Bist du Mieter oder Eigentümer.

Ansonsten Dokumentieren und mit dem Vermieter sprechen ob da was mit der Verkehrssicherungspflicht geht.

Wenn ihr beim ausfahren nichts sehen könnt, kann man dort ansetzen.

Zitat:

Ja, fangen an zu diskutieren, selbst der Besuch parkt dreist bei uns im Hof, was absolut untersagt ist. War mir zu blöd hab einen Zettel hingehangen dass das nächste mal abgeschleppt wird oder das Ordnungsamt informiert wird

da würde ich aber dann elegant die Ausfahrt behindern. Der Wagen würde erstmal stehen bleiben... bis das OA da ist... auf deren Wunsch aber bitte... oder gleich die Rennleitung, weil sie wahrscheinlich DIEBSTAHL schreiben werden.

Zitat:

@aleexdmn schrieb am 30. Januar 2024 um 04:30:24 Uhr:

Was könnte man in dem Fall tun und was wären da meine Rechte? Würde es dafür eine Strafe geben, so zu parken und die Einfahrt bzw Ausfahrt so massiv zu behindern?

Dem Foto nach zu beurteilen ist dort Parkverbot. Ordnungsamt anrufen, oder Polizei. Wenn die dich abwimmeln, Foto machen, Zeit notieren und Anzeige erstatten.

Mit denen zu reden hat ja scheinbar nichts gebracht.

Ich habe es bei mir auch aufgegeben zu reden. Hatte keinen Zweck. Inzwischen rufe ich immer die Polizei und lasse durch diese abschleppen (habe ja keinerlei Ahnung, wem das Fahrzeug gehört,.... ;-))

Wo ist das Problem?

2,50m für Ausfahrt müssen frei bleiben.

Wenn die Einfahrt größer als 2,50m ist, ist das euer Privatvergnügen aber kein rechtlicher Anspruch

Und auch das gefahrlose rausfahren ist kein rechtlicher Anspruch. Zur Not muss man sich Raustasten

Themenstarteram 30. Januar 2024 um 12:44

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 30. Januar 2024 um 13:37:13 Uhr:

Wo ist das Problem?

2,50m für Ausfahrt müssen frei bleiben.

Wenn die Einfahrt größer als 2,50m ist, ist das euer Privatvergnügen aber kein rechtlicher Anspruch

Und auch das gefahrlose rausfahren ist kein rechtlicher Anspruch. Zur Not muss man sich Raustasten

Das Problem habe ich beschrieben :)

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 30. Januar 2024 um 13:37:13 Uhr:

Wo ist das Problem?

2,50m für Ausfahrt müssen frei bleiben.

Wenn die Einfahrt größer als 2,50m ist, ist das euer Privatvergnügen aber kein rechtlicher Anspruch

Na, dann lese nochmal die StVO, denn da liegt der Hase im Pfeffer... und du daneben.

Dann sollte man sich mal um die Wölbung kümmern.

Und ein Verweis auf die StVO ohne Fakten zu liefern ist unsachlich

Ich schaue nach...

Könnte aber auch 3m sein

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