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Zurückstufung nach Unfall
Hi,
hab mal ein paar allgemeine Fragen zum Thema Haftpflicht, mir fehlt da einfach die Erfahrung:
Hatte im Dezember einen Parkrempler, wobei ich die Plastikfrontschürze beim wenden eines anderen PKW´s (Polo) eingedrückt habe mir meiner AHK.
Mein Verschulden habe ich meiner Versicherung auch so tel. Geschildert. Vor Ort nur Kontakt und versicherungsdaten ausgetauscht und jeder hat Fotos gemacht, keine Polizei.
Schaden war 21-12 direkt tel. gemeldet und Vorgang geschildert. Aktenzeichen bekommen was 2 Tage später nochmal per Email kam.
Seitdem Funkstille meiner Versicherung. bis dann diese Woche eine neuberechnung meines Beitrags kam. Kein Info über die Höhe des Schaden oder sonst irgend etwas. Den Einzien Schriftverkehr den ich habe war die Bestätigung der Schadensnummer.
von SF 22 auf SF11
Nun meine Fragen:
Ich bin davon ausgegangen, das mir erst meine Versicherung mitteilt wie hoch der Schaden ist, und ob ich das eventuell selbst regeln möchte um die SF zu behalten. Hätte ich das vorher sagen müssen?
Zur Zurückstufung der SF: Hängt die von der Schadenshöhe ab? 10 Stufen finde ich für nen Parkrempler schon viel, weiß natürlich nicht wie hoch der Schaden war, das müsste mir die Versicherung doch auf verlangen mitteilen, oder nicht?
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15 Antworten
Die Rückstufung hängt nicht von der Schadenshöhe ab und ist vorher vertraglich geregelt.
Du kannst den Schaden noch immer zurückkaufen (halbes Jahr lang etwa, oder?).
Ich würde die Versicherung fragen, ob Sie Dir die Dokumente schicken möchten...
Danach kannst Du noch immer entscheiden; ergo alles gut bis dato...
Du hast bis zu 6 Monate nach Regulierung Zeit, den Schaden zurück zu kaufen. Deine Versicherung kann Dir ausrechnen, ob sich das lohnt.
Die Rückstufung ergibt sich aus der Rückstufungstabelle in den AKB.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. Januar 2022 um 13:16:36 Uhr:
Du hast bis zu 6 Monate nach Regulierung Zeit, den Schaden zurück zu kaufen. Deine Versicherung kann Dir ausrechnen, ob sich das lohnt.
Die Rückstufung ergibt sich aus der Rückstufungstabelle in den AKB.
Entschuldige;
6 Monate Zeit
nach Erhalt der Abschlussmeldung.

Edit: Der Vertrag wird rückwirkend zum 01.01.22 im Falle der Rückzahlung so behandelt, als wäre das Jahr 2021 schadenfrei.
Mea Culpa
Genauso ist es:
- ab Schadenmeldung wird ein Markmal (Schaden) gesetzt und zwar unabhängig von Zahlungen etc.
- dann kümmert sich Deine Versicherung um die "gerechtfertigte" Schadenregulierung
- sollte zwischenzeitlich die jährliche Hauptfälligkeit kommen, dann wird Dein Vertrag (vorsorglich) nach AKB-Tableau zurückgestuft, da es andersherum (erst nach Schadenregulierung Rückstufung rückwirkend) dem Versicherungsnehmer (Du) nicht zuzumuten ist ..
- wenn nun der Schadenfall endgültig reguliert und somit abgeschlossen wurde, DANN bekommst Du, je nach Schadenhöhe und Versicherungsgesellschaft, eine Schadenabschlußmeldung mit Nennung der Schadenhöhe und evtl Rückzahlungskonditionen; das kann auch länger dauern ..
- Du kannst allerdings auf jeden Fall die abschließende Schadenhöhe anfragen.
- nach einer solchen Mitteilung durch die Versicherung läuft ein Zeitraum lt. AKB (meist 1/2 bis 1 Jahr).
- innerhalb dieses Zeitraums kannst Du die genannte Schadenhöhe an die Versicherung zurück erstatten ("Rückkauf genannt) und Dein Vertrag wird rückwirkend so gestellt als wäre der Schadenfall für die Versicheurng nicht geschehen.
- auf Anfrage rechnen Dir die Versicherungen meist aus ob und bis wann sich dieser Rückkauf "rechnet", allerdings ohne auf Deine spezielle Situation einzugehen.
Hoffe alles berücksichtigt zu haben
Nochmal Danke für die guten Antworten.
Ich werde Montag mal anrufen. Meine RG für 2022 kam im Dezember, diese Woche nun die Korrektur + Rückstufung. Bin daher davon ausgegangen das der Vorgang abgeschlossen ist, was mich verwundert hat, Die Versicherung noch nich tmal eine schriftl. Stellungnahme von mir wollte. Kann natürlich sein das das bei einem eindeutigen Fall weg fällt.
Wenn ich aber Datschi0825 richtig verstanden habe, könnte das auch nur "vorläufig" sein.
Möchte mir das auf jeden Fall mal durchkalkulieren, obwohl ich nicht glaube das sich das Lohnt.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 21. Januar 2022 um 15:51:07 Uhr:
Nochmal Danke für die guten Antworten.
Ich werde Montag mal anrufen. Meine RG für 2022 kam im Dezember, diese Woche nun die Korrektur + Rückstufung. Bin daher davon ausgegangen das der Vorgang abgeschlossen ist, was mich verwundert hat, Die Versicherung noch nich tmal eine schriftl. Stellungnahme von mir wollte. Kann natürlich sein das das bei einem eindeutigen Fall weg fällt.
Wenn ich aber Datschi0825 richtig verstanden habe, könnte das auch nur "vorläufig" sein.
Möchte mir das auf jeden Fall mal durchkalkulieren, obwohl ich nicht glaube das sich das Lohnt.
Frag doch einfach mal bei deiner Vs nach, wie der Stand der Dinge ist.
Außerdem muss die Vs, bei geringem Schaden, den Rückkauf sogar anbieten.
Habe selber einen Schaden von Jan-22 melden müssen.
In der Antwort auf die Schadenmeldung steht,
dass mir bei einem Gesamtaufwand bis 1500,-€ der Rückkauf angeboten wird.
Bei 1500,- kaufe ich Zurück.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 21. Januar 2022 um 15:17:07 Uhr:
- sollte zwischenzeitlich die jährliche Hauptfälligkeit kommen, dann wird Dein Vertrag (vorsorglich) nach AKB-Tableau zurückgestuft, da es andersherum (erst nach Schadenregulierung Rückstufung rückwirkend) dem Versicherungsnehmer (Du) nicht zuzumuten ist ..
Also nehmen wir an ich hätte ohne den Bumms 400 Euro am 1.1. zahlen müssen.
Jetzt mach ich im Dezember nen Bumms.
Da ist es also dem Kunden nicht zumutbar am 1.1. die 400 Euro in Rechnung zu stellen und dann am z.b. 13.2. nachdem der Schaden reguliert wurde nochmal 300 wegen der Rückstufung?
Aber am 1.1. sofort 700 auf einmal ist zumutbarer? Komische Argumentation.
Einfach im Dezember kein Bums machen, dann muss man auch nicht jammern.
Die Beitragsabteilung bekommt den Schaden gemeldet und legt den Betrag dementsprechend fest.
Wo ist das Problem
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Januar 2022 um 07:49:05 Uhr:
Einfach im Dezember kein Bums machen, dann muss man auch nicht jammern.
Die Beitragsabteilung bekommt den Schaden gemeldet und legt den Betrag dementsprechend fest.
Wo ist das Problem
Das Problem ist die Formulierung, es wäre dem Kunden nicht zumutbar. Dieses Vertretergeschwätz ist doch unseriös.
Offen und ehrlich sagen "Wir wollen so schnell wie möglich die Umstellung bzw. das Geld haben um nicht zu viel in Vorkasse gehen zu müssen" und nicht son Zumutbarkeitsgeschwurbel.
Jeder kann sich doch seine Versicherung selbst aussuchen. Von meiner hab ich so'n Geschwurbel noch nicht gehört.
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 22. Januar 2022 um 09:13:38 Uhr:
Offen und ehrlich sagen "Wir wollen so schnell wie möglich die Umstellung bzw. das Geld haben um nicht zu viel in Vorkasse gehen zu müssen" und nicht son Zumutbarkeitsgeschwurbel.
Kann man so nicht stehen lassen.
Ist halt blöd gelaufen wenn man im Dezember einen Bums hat und die Hauptfälligkeit der 01.01. ist
Denn bei einem gemeldeten Fall im Januar kann man das wiederum nicht behaupten daß sie das Geld "so schnell wie möglich" haben wollen, denn dann hast du ca. 11 Monate Zeit bis zum nächsten 01.01.
Zitat:
@germania47 schrieb am 21. Januar 2022 um 13:41:34 Uhr:
Entschuldige;
6 Monate Zeit nach Erhalt der Abschlussmeldung.
Das kann man pauschal nicht so sagen.
Bei mir sind es z.B. 12 Monate.