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Zusammenstoß Motorrad vs Motorrad - Fragen

Themenstarteram 9. März 2019 um 13:01

Hallo liebe Gemeinde,

dies ist mein erster Beitrag daher hoffe ich ihn richtig platziert zu haben. Vor 3 Wochen ist mir einer von hinten ins Motorrad gerutscht. An sich nichts großes, ich kenne den jungen Mann flüchtig da er eine Ortschaft weiter wohnt und ebenfalls öfters mit dem Motorrad unterwegs ist. Somit war auch keine Polizei vor Ort nötig. Abgesehen von der gebrochenen Fußraste, demoliertem Auspuff und verschrammten Kupplungsdeckel habe ich Gottseidank nur ne leichte Prellung am Sprunggelenk gehabt, welcher schon fast verheilt ist. Also kein Sturz meinerseits. Er hat den Schaden erst seiner Versicherung gemeldet und habe auch schon ein Kärtchen bekommen. Denke das Prozedere nimmt nächste Woche seinen Lauf.

Da ich mein Motorrad gerne richten lassen möchte (erst 10 Monate alt, Zugelassen als Neufahrzeug) kommt eine Auszahlung gar nicht in Frage. Mein Händler weiß schon bescheid, ich warte nur auf die Zusage für die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung.

So, und jetzt zum eigentlichen: abgesehen davon, dass das Motorrad wieder repariert werden soll, gibts ja das Problem, dass es jetzt ein Unfallfahrzeug ist und sich somit schlechter verkaufen lässt. Muss ich die Wertminderung des Motorrads von der Versicherung extra einfordern oder ist sowas mit einem Gutachten verbunden?

Gibt es da eine Art Richttabelle für solche Forderungen?

Danke schonmal für die Antworten

Die Kupferpaste

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. April 2019 um 8:19

Neuigkeiten:

Motorrad ist fertig, aber noch in der Werkstatt da der Auspuff noch nicht geliefert wurde und die weiterfahrt mit dem alten, beschädigten Auspuff nicht Verkehrssicher wäre. Seit 2 Wochen warte ich auf das Motorrad, nächste Woche ist es die dritte Woche. Die Versicherung hat zwar schriftlich eine 100%ige Haftung bestätigt, aber haben unbegründet den Reparaturbetrag reichlich gekürzt überwiesen. Der Überwiesene Betrag (übrigens inkl. Wertverlust) kommt nicht annähernd an die Reparaturkosten ran. Den anerkannten Gutachter haben sie ebenso nicht bezahlt. Mein Anwalt ist dran an der Sache. Nutzungsausfall wird er auch noch nach Beendigung der Reparatur fordern. Das sind 66€ pro Werktag, aber soweit ich es verstanden habe bis maximal 14 Tage. Kennt sich da einer aus?

Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.

Halte euch noch auf dem Laufenden. Danke nochmal an ALLE die mich zum Anwalt gedrängt haben. Wünsche euch ein schönes Wochenende!

Die Kupferpaste

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Von hinten in das Motorrad rein......................Ich wäre mir nicht so sicher, das da - nur - die oben beschriebene Teile beschädigt sind. Stimmt den die Spur des Fahrzeuges noch? Dreht sich das Hinterrad noch einwandfrei und Rund?

MfG kheinz

Themenstarteram 9. März 2019 um 13:14

Den gesamten Schaden wird auch der Gutachter feststellen, ich kann nur das sagen was ich offensichtlich sehe. Von hinten in das Motorrad gerutscht, weil ich vorne gefahren bin und der Verursacher aufgrund eines Fahrfehlers gestürzt, und an meiner rechten Seite mit einem Schlag vorbeigerutscht ist.

Was du schreibst könnte auch wahr sein, mein Händler meinte nämlich auch, dass da eventuell noch mehr bei rauskommt als nur das was ich sehe. Das Hinterrad dreht noch einwandfrei, bin damit noch die 5min nach Hause gefahren.

Beauftrage selbst einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutchtens und nimm dir einen Anwalt, der das alles abwickelt. Nur ein Gutachter kann den Schaden mit der Wertminderung ermitteln. Die Kosten sind komplett von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Dir steht auch ein wenig Schmerzensgeld zu. Deine Krankenkasse wird sich die Behandlungskosten auch gerne von der gegnerischen Versicherung zurückholen wollen.

Themenstarteram 9. März 2019 um 13:21

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. März 2019 um 14:15:25 Uhr:

Beauftrage selbst einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutchtens und nimm dir einen Anwalt, der das alles abwickelt. Nur ein Gutachter kann den Schaden mit der Wertminderung ermitteln. Die Kosten sind komplett von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Dir steht auch ein wenig Schmerzensgeld zu. Deine Krankenkasse wird sich die Behandlungskosten auch gerne von der gegnerischen Versicherung zurückholen wollen.

Danke für die Antwort. Da ich bisher Gott sei dank nie was mit Unfällen zu tun hatte bin ich echt über jeden Tipp dankbar.

Den Gutachter wird mein Händler beauftragen, sobald ich eine Schadensnummer der gegnerischen Versicherung bekomme. Wie gesagt, das Motorrad ist erst 10Monate alt und hat Garantie, daher wird jedes Wehwehchen beim Händler gemacht. Schmerzensgeld benötige ich nicht, da ich keinen Arztbesuch nötig hatte.

Der Gutachter wird das feststellen und auch die Wertminderung berechnen.

Nein, warte nicht auf die Versicherung.

Die Schadennummer ist völlig egal. Die Versicherung würde einen Versicherungsgutachter schicken, der nach anderen Kriterien arbeitet und das ist nachteilig für Dich. Beim Haftpflichtschaden lässt man ausschließlich den eigenen Gutachter ans Fahrzeug. Auch deine Stiefel und die Hose sind zu ersetzen (die sogar mit Neupreis, bei Sturz die ganze Kombi und der Helm). Den Arztbesuch solltest Du nachholen. Es kann mehr als eine bloße Prellung sein und wenn das zu späteren Problemen / Einschränkungen führt, kannst Du anders keinen Nachweis führen und auch die Verjährung nicht vermeiden.

Beauftrage einen Anwalt. Anders kommt man bei sowas als Laie nicht zu seinem Recht.

Themenstarteram 9. März 2019 um 13:52

Sollte ich dann die Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder irgendeinen Anwalt hier aus der Stadt damit beauftragen?

RS-Versicherung informieren, Anwalt deines Vertrauens wählen

am 9. März 2019 um 13:57

...wozu die Rechtsschutz in Anspruch nehmen, den Rechtanwalt zahlt die gegnerische Versicherung.

Als Geschädigter bist du so zu stellen als wäre der Unfall nie passiert d.h. es ist auch nicht deine Aufgabe irgendwelchen Papierkram etc. zu erledigen, dafür kannst du einen Rechtsanwalt (deiner freien Wahl) hinzuziehen, der das für dich erledigt.

Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 09. März 2019 um 14:33:12 Uhr:

Beauftrage einen Anwalt. Anders kommt man bei sowas als Laie nicht zu seinem Recht.

Kann ich bestätigen. Ich hatte bei einem Unfall auch nur 130% des Zeitwerts für die Komplettreparatur + Wertminderungsersatz erhalten, weil ich ganz blauäugig ohne Anwalt vorgegangen bin. Schlimmer noch, ich hatte damals alles ausschließlich von meiner Stammwerkstatt erledigen lassen.

am 9. März 2019 um 14:01

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 14:59:08 Uhr:

Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH.

...ein vernünftiger Rechtsanwalt rechnet gleich direkt mit der gegnerischen Versicheurng ab - erst recht, wenn die Schuldfrage derart eindeutig ist.

Themenstarteram 9. März 2019 um 14:10

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. März 2019 um 15:01:02 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 14:59:08 Uhr:

Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH.

...ein vernünftiger Rechtsanwalt rechnet gleich direkt mit der gegnerischen Versicheurng ab - erst recht, wenn die Schuldfrage derart eindeutig ist.

Die Schuldfrage ist eindeutig. Habe Kopien vom Versicherungsformular des Verursachers die den Unfall so bestätigen.

Nur die Frage über Rechtsschutz einen Anwalt beauftragen oder einfach einen Verkehrsanwalt aus der Stadt beauftragen stellt sich mir.

Du hast auch bei RS freie Anwaltswahl. Die geben keinen vor, können aber Empfehlungen aussprechen

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