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Zusammenstoß - Unfallgegner bietet Auto zum Kauf an - SF unberührt

Themenstarteram 18. Januar 2025 um 11:26

Guten Tag,

Person A übersieht ein Fahrzeug, dass auf der Hauptstraße fährt und es kommt zum Zusammenstoß mit dem Wagen.

Person A möchte gerne privat den Schaden begleichen um nicht hochgestuft zu werden.

Person B ist da offen und geht erstmal zur Werkstatt und die sagen der Schaden wäre höher wie 1000 Euro. ( kleine Schramme, etwas Kratzer)

Person B sagt dann, dass er den Wagen an den Person A verkaufen würde, wenn Interesse besteht, dann müsste man auch keinen Schaden melden. ( Die Polizei wurde nicht hinzugerufen, wer Schuld hatte wurde schnell festgestellt (Person A)

Person A denkt sich, ich kaufe das Auto und möchte es im Anschluss verkaufen, sodass er bei +- Null raus kommt. ( SF-Klasse bleibt unberührt)

Es kommt aber auch die Möglichkeit, den Wagen zu behalten und sein altes zu verkaufen.

Nehmen wir an, der Schaden ist doch höher als man denkt und stellt es im Nachhinein fest, kann man quasi dennoch einen Schaden gegen sich melden, sodass der Schaden am gekauften Wagen dann repariert sein würde? Oder sogar fiktiv abrechnen?

Wie verhält es sich? Wenn der Eigentümer nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs ist?

Person A und Person B kennen sich nicht.

Danke und Gruß

 

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6 Antworten

Tolle Konstruktion eines Falles.

Es fehlt aber die Info, was mit der Versicherung des Fzgs B passiert ist. Wurde das Auto abgemeldet übergeben oder ist es noch auf den B versichert? Oder angemeldet und A hat den Versicherung(-vertrag) in seinem Namen übernommen?

Wenn beide Fzge mittlerweile auf den A laufen, ist es ja ein "Eigenschaden", da müßte man abchecken, wie das in der Police geregelt ist.

Themenstarteram 18. Januar 2025 um 12:12

Spielt da nicht der Zeitpunkt des Schadens eine Rolle ?

 

Das Auto ist nach wie vor auf das Fahrzeug B (Halter) zugelassen, ebenso ist der Wagen nicht abgemeldet.

 

Der Sohn von Person B wird sich innerhalb der nächsten Tage den Wagen genauer anschauen und dann ggf. kaufen, wenn man sich einigt.

Den Wagen würde der Sohn dann verkaufen, sofern der Wagen nicht behalten werden soll.

 

Aber wenn doch, würde man den Wagen auf Person A anmelden.

 

Dir Versicherung würde Person A nicht von Person B übernehmen, sondern eigenständig eine abschließen.

 

Natürlich.

Der muss unverzüglich nach dem Ereignis gemeldet werden und nicht erst, wenn man glaubt noch ein paar Mark mit verdienen zu können.

Sag Person B, er soll den Schaden bei Deiner Versicherung einreichen. Diese wird dann für den Fall der Regulierung gleich eine Rücklage bilden und Dich hochstufen. Wenn kein Schaden reguliert wird bleibt alles wie bisher.

Und wenn die Versicherung dann doch beansprucht wird, freut er sich über einen Obolus und gibt Dir vielleicht etwas ab.

Den Deine eigene Versicherung wird an den geschädigten auszahlen und das ist zum Zeitpunkt des Ereignisses Person B.

Warum "...nehmen wir mal an..."?

 

Für mich klingt das nicht nach einem fiktiven Fall, sondern nach einem konkreten Fall.

Schäden sind lt. AKB unverzüglich zu melden.

Wenn das Fahrzeug an Person A verkauft, von diesem versichert und dann ein (Eigen)Schaden gemeldet wird, handelt es sich wohl um Versicherungsbetrug.

Wenn der Schaden von B gemeldet wird, wenn das Fahrzeug noch in seinem Eigentum ist, ist es ein Haftpflichtschaden, wird er später nach Versichererwechsel von A in dessen Eigentum gemeldet, wäre es ein Kaskoschaden.

Im Übrigen gebe ich meinem Vorposter Recht.

Themenstarteram 21. Januar 2025 um 10:12

Person B ist damit einverstanden, dass der Sohn von Person A das Auto kauft.

Person A und B haben bereits den Schaden gemeldet.

Der Sohn von Person A hat mit Person B schon den Handschlag gegeben für den Kauf des Fahrzeugs.

Der Kaufvertrag und die Abholung des Wagens stehen noch aus.

Wie soll man sich nun mit einem Anwalt diesbezüglich in Verbindung setzen, dass die fiktive Abrechnung zum Sohn von Person A kommt?

Person B hat damit keinerlei Probleme, da er keine Nachteile dadurch hat.

Der Sohn von Person A möchte mit der fiktiven Abrechnung den Wagen reparieren und selber fahren.

Muss eine eine Abtretungsvereinbarung getroffen werden, wenn ja, wie soll die aufgebaut werden?

Der Sohn von Person A hatte bei einem Anwalt angerufen, er sagte wäre möglich, aber mit Mehraufwand. Da der Schaden dann passiert ist, wo dieser noch auf der Person B versichert war.

Demnach hätte Person B Anspruch auf das Geld bei der fiktiven Abrechnung, das könnte man umschreiben, daher der Mehraufwand.

Der Sohn von Person A möchte den Mehraufwand möglichst klein halten, z.B. mit einer Abtretungserklärung von Person B.

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