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Zwei Fahrstreifen verschmelzen zu einem, wie verhalten?

Themenstarteram 4. Februar 2017 um 21:44

Hallo Leute,

heute hatte ich an dieser Stelle ein nettes kleines Erlebnis:

https://www.google.de/.../...Hq3wQ5LrlyXssw!2e0!7i13312!8i6656!6m1!1e1

Auf der mittleren Spur mehrere PKW mit normalem Abstand, ich (wie so oft als Einziger) auf der rechten Spur, Alle gleiche Geschwindigkeit (40-50). Am Ende der Begrenzungslinie nutzte ich die Lücke neben mir und gleitete wie bei einem frisch paraffinierten Reißverschluß in die Kolonne aus der mittleren Spur (dachte ich jedenfalls). Ohne links zu blinken, da meine Spur nicht endete. Die von der mittleren Spur blinkten auch nicht rechts, weil deren Spur ja auch nicht endete.

Plötzlich hupte es von links hinten und im linken Spiegel sah ich den PKW hart abbremsen, der noch vor wenigen Sekunden einige Meter hinter mir war und brav die Geschwindigkeit hielt.

Also ich vermute er hat nochmal Gas gegeben, um hupen und bremsen zu dürfen und mir damit zu sagen, er hätte in dieser Situation den Vorrang. Das sehe ich nicht so, wie seht Ihr das?

Freue mich auf eine lebhafte Disskussion...:)

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2017 um 22:42

Hier ist das Reißverschluss Verfahren anzuwenden.

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88 Antworten
am 4. Februar 2017 um 21:49

Da für beide die Fahrspur endet, sind beide verpflichtet auf den anderen Verkehrsteilnehmer zu achten.

Das mal vorweg, man kann sich also nicht einfach so in eine Lücke reindrücken.

Aber, habt ihr in Deutschland nicht auch die Gesetzeslage rechts vor links? Denn wenn ja und ich bin mir ziemlich sicher die habt ihr, dann hat hier der von rechts Vortritt, also du.

Aber wie gesagt, das berechtigt nicht dem anderen vor die Nase zu fahren

Wenn das mit dem rechts vor links so wäre dann würde bei jedem Reißverschluss auf der Autobahn vor Baustellen auf der linken Spur 15 Kilometer Stau sein und rechts alles rollen.

Themenstarteram 4. Februar 2017 um 22:06

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 4. Februar 2017 um 22:49:43 Uhr:

Da für beide die Fahrspur endet, sind beide verpflichtet auf den anderen Verkehrsteilnehmer zu achten.

Das mal vorweg, man kann sich also nicht einfach so in eine Lücke reindrücken. [...]

Danke für die schnelle Antwort. Und wo soll man sich sonst reindrücken, wenn nicht in eine Lücke?

am 4. Februar 2017 um 22:42

Hier ist das Reißverschluss Verfahren anzuwenden.

Selten dämlicher Totalausfall der Abteilung für Straßenmalerei. Die einzige Erklärung, die ich hierfür habe, ist, dass FAST aufgeflogen ist, dass hier mit Farbe gemalt wurde, die vom LKW gefallen war. Der Schwager des Bürgermeisters hatte die Farbe der Stadt besonders günstig angeboten. Um weitere Nachfragen zu verhindern, hat man das Malen drangegeben.

Nun hast Du Pech, und kommst an dieser Stelle an. Das Reißverschlussverfahren ist anzuwenden, aber man darf es nicht erzwingen. Blinken sehe ich als geschenkt an, weil es auch eine ganz linke Spur gibt. Wie willst Du den Spurwechsel nach links unmißverständlich signalisieren, wenn alle, die ihre Fahrtrichtung behalten, nach links blinken? Es wäre rein regeltechnisch korrekt und notwendig zu blinken, aber das wäre auch mißverständlich und gefährlich. Ich würde dennoch blinken.

Bein einem Unfall an der Stelle, wo die Spuren zusammenkommen wären alle Begriffe aus dem Rechtsbeugungsprogramm, wie "Anscheinsbeweis" (bekannt aus "ich habe keine Ahnung, aber ich behaupte mal etwas" - ein Privileg der Richter) und "Betriebsgefahr" (bekannt aus "ich habe keinen Bock, mich in den Fall hineinzudenken, ich muss dringend auf den Golfplatz", und wer Auto fährt, ist immer Schuld) unter Richtern bereits abgesprochen. Dass Du Deine Position nicht erzwungen hast, dagegen spricht nämlich die "Lebenswirklichkeit" (von Hirnamputierten Richtern - ich frage mich, wie viel Leistung, und wie viel Hochschlafen für den Job mit dem Anscheinsbeweis und der Betriebsgefahr notwendig ist. Ersteres scheint eine geringe Rolle zu spielen).

Fazit: Du hast zwei Möglichkeiten. Beim nächsten mal achtest Du darauf, dass Du von hinten von KEINER der beiden linken Spuren von IRGENDWELCHEN Fahrzeugen angenähert wirst, notfalls bleibst Du stehen, um nicht in die Mühlen der im Namen des Volkes urteilender Golfkumpane zu geraten, oder - im Fall des Falles - bleibst Du voraussichtlich auf 50% Deines Schadens sitzen.

Nein!

Du hast eine dritte Möglichkeit. Fahr bitte GANZ links. Inmerorts hast Du freie Spurwahl, also ist das absolut legal. Du kannst auch nur 30 km/h fahren, weil Du auch rechts überholt werden darfst. Aber fahre NIE WIEDER auf einer dieser zwei rechten Deppenspuren! Das ist mein Vorschlag....

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 4. Februar 2017 um 22:44:53 Uhr:

Am Ende der Begrenzungslinie nutzte ich die Lücke neben mir und gleitete wie bei einem frisch paraffinierten Reißverschluß in die Kolonne aus der mittleren Spur (dachte ich jedenfalls). Ohne links zu blinken, da meine Spur nicht endete. Die von der mittleren Spur blinkten auch nicht rechts, weil deren Spur ja auch nicht endete.

Plötzlich hupte es von links hinten und im linken Spiegel sah ich den PKW hart abbremsen, der noch vor wenigen Sekunden einige Meter hinter mir war und brav die Geschwindigkeit hielt.

Also ich vermute er hat nochmal Gas gegeben, um hupen und bremsen zu dürfen und mir damit zu sagen, er hätte in dieser Situation den Vorrang. Das sehe ich nicht so, wie seht Ihr das?

Hier kann man nur vermuten was passiert ist. Es gibt ortsunkundige (unaufmerksame) Fahrer, die nicht wissen, dass die Spur endet. So wirst du langsamer um einfädeln zu können, aber der andere fährt mit seiner Geschwindigkeit normal weiter, was den Abstand verringert. Der Fehler liegt daher teilweise auch an dir, da du den Abstand falsch eingeschätzt hast. Ein blinken hilft in dieser Situation meistens... Aber wie gesagt, ich war nicht dabei und kann nur mit klugen Sprüchen um mich werfen, die vielleicht auch nichts gebracht hätten.

Ich bleibe immer auf der Spur die endet... fahre bis zum Schluss und fädel mich dann erst ein!

Mein Vater würde dabei Amok laufen...

Denn er ist der Meinung, dass man sich sobald es ein Anzeichen von einer Verengung gibt auf die freie Spur einreihen soll... Alte Menschen haben ja vielleicht Zeit. Ich nicht;)

am 5. Februar 2017 um 5:55

Zitat:

@Leon596 schrieb am 4. Februar 2017 um 22:52:59 Uhr:

Wenn das mit dem rechts vor links so wäre dann würde bei jedem Reißverschluss auf der Autobahn vor Baustellen auf der linken Spur 15 Kilometer Stau sein und rechts alles rollen.

Hier verwechselst du nun Apfel mit Birnen.

Im Beispiel des TE sind es zwei Fahrstreifen die abrupt enden.

Im anderen Fall sind es zwei Fahrstreifen, wovon einer nicht mehr weiter geht - aus welchem Grund auch immer. Man ist also gezwungen eine Leitlinie zu überqueren und hier ist dann effektiv Reissverschluss anzuwenden.

Also immer genau schauen, das eine ist nicht das andere und ein Stop ist kein Rotlicht :-)

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 4. Februar 2017 um 23:06:41 Uhr:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 4. Februar 2017 um 22:49:43 Uhr:

Da für beide die Fahrspur endet, sind beide verpflichtet auf den anderen Verkehrsteilnehmer zu achten.

Das mal vorweg, man kann sich also nicht einfach so in eine Lücke reindrücken. [...]

Danke für die schnelle Antwort. Und wo soll man sich sonst reindrücken, wenn nicht in eine Lücke?

Es gibt Lücken und Lücken. Was ist eine Lücke? Genaugenommen ist eine Lücke ein Abstand zwischen zwei Fahrzeugen, das würde bedeuten 1mm Abstand zwischen den Fahrzeugen ist bereits eine Lücke. Aber hat dein Fahrzeug darin Platz?

Nein, denn in der Theorie haben wir einst gelernt das eine Lücke erst dann passend ist, wenn man mit dem nötigen Sicherheitsabstand darin Platz hat. Das man aber gerade in der City nicht immer den nötigen Sicherheitsabstand wahren kann ist schon klar. Trotzdem muss genug Platz da sein damit man den nachfolgenden Verkehr nicht ausbremst, sonst war es eben keine passende Lücke.

Und noch eine bitte, hört auf euch auf etwas einzuschiessen was man unter Umständen und mit viel Fantasie anders verstehen könnte. Benutzt das Zeug zwischen euren Ohren und denkt mit. Jeder von euch hat einst gelernt was eine Lücke ist und die Lücke ist hier nicht das Thema, sondern wie man am Ende des Fahrstreifens verfahren soll

Das Reißverschlussverfahren ist hier anzuwenden - und zwar folgendermaßen:

Die Fahrer des mittleren Fahrstreifens müssen sich noch vor dem Ende der Linien auf die linke oder rechte Spur einordnen, da ihr Fahrstreifen endet und die Fahrer auf der linken oder rechten Spur müssen ihnen das Einordnen ermöglichen.

Warum?

Lasst uns doch den § 7 (4) einmal genau ansehen:

Zitat:

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo_2013/gesamt.pdf

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, dies ist hier der Fall ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen das sind die in der Mitte, da es sowohl vor als auch nach diesem Punkt einen linken und einen rechten Fahrstreifen gibt, die Fahrer dort sind also nicht am Weiterfahren gehindert der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen also links oder rechts in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen also links oder rechts, beide sind durchgehend fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

So einfach.

Hier verschmelzen zwei Fahrstreifen:

https://www.google.de/.../...a35360a5270!8m2!3d49.3971631!4d11.1718678

Welcher endet? Der linke! Einen (bzw. Den) rechten Fahrstreifen gibt´s nämlich vorher wie nachher.

Die Schuld- oder Haftungsfrage ist dann eigentlich auch schnell geklärt:

Wenn´s knallt, haben in jedem Fall beide etwas falsch gemacht. :eek:

Hierbei handelt es sich um reine Behauptungen meinerseits, ohne Gewähr dafür, dass das auch stimmt. Bin Laie und habe nur den für meine Begriffe passenden Paragraphen interpretiert. Jetzt mögen sich die Experten über meine Behauptungen auslassen.

am 5. Februar 2017 um 10:08

Zitat:

das sind die in der Mitte, da es sowohl vor als auch nach diesem Punkt einen linken und einen rechten Fahrstreifen gibt

Wenn man so einen Unsinn liest, braucht man sich nicht wundern, warum es in D mit dem Reissverschluss und an Kreisverkehren nicht funktioniert.

Schau dir mal das Bild im Anhang an. Nach deiner Logik endet dort also auch der mittlere Fahrstreifen. Ist doch eindeutig, dann nach der Verengung gibts ja noch einen linken.

Im Falle des TE gilt Reisverschluss für Fahrzeuge auf mittlerer und rechter Fahsspur. Die Autos Links sind nicht vom Reisverschluss betroffen und müssen auf keinem aus der Mitte das Enordnen ermöglichen. Sie haben Vorrang vor einem Spurwechsler.

Nein, du siehst doch selbst, dass dort der linke Fahrstreifen endet. Ist doch extra bildlich dargestellt.

Wie das Bild für obiges Beispiel aussehen müsste, darfst du selbst zeichnen. :)

Wie sollte man Fahrstreifen sonst "kennzeichnen" bzw. unterscheiden? Es gibt mindestens einen rechten, manchmal einen linken und ab und an noch einen mittleren.

Ferner bei vier Spuren in eine Richtung noch einen ganz linken, einen zweiten von links, einen rechten, einen zweiten von rechts. Gut, da wüsste ich jetzt auch keine Lösung, wenn die mittleren beiden verschmelzen. :confused:

Oder man zählt von rechts, also erster, zweiter, dritter, vierter Fahrstreifen. Ach Mist, das hebelt meine eigene Logik aus... wobei... das Beispiel, um das es hier eigentlich geht:

Es gibt vorher einen ersten, zweiten, dritten Fahrstreifen (von rechts)... der dritte bleibt (s. Fahrbahnmarkierung, wird dann eben zum zweiten, weil es keine drei mehr gibt), der erste bleibt auch, endet also zwangsläufig auch wieder der mittlere, also vormals zweite.

Na, alles klar? Aber hey, nur Behauptungen. Wenn du da ganz andere Situationen (s. deine Darstellung) ins Spiel bringst, trägt das aber nichts zum Thema bei. Themaverfehlung. ;)

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 5. Februar 2017 um 09:56:51 Uhr:

Das Reißverschlussverfahren ist hier anzuwenden - und zwar folgendermaßen:

Die Fahrer des mittleren Fahrstreifens müssen sich noch vor dem Ende der Linien auf die linke oder rechte Spur einordnen, da ihr Fahrstreifen endet und die Fahrer auf der linken oder rechten Spur müssen ihnen das Einordnen ermöglichen.

(...)

Hierbei handelt es sich um reine Behauptungen meinerseits, ohne Gewähr dafür, dass das auch stimmt. Bin Laie und habe nur den für meine Begriffe passenden Paragraphen interpretiert. Jetzt mögen sich die Experten über meine Behauptungen auslassen.

Die Schlussfolgerung ist bei allen Postern gleich: wenn's knallt hatte keiner Vorfahrt.

Allerdings sehe ich hier die mittlere Spur überhaupt nicht klar enden. Wenn aus drei Spuren zwei würden, würde demnach IMMER die mittlere Spur enden - schließlich ist die dann die rechte Spur, und die kann doch gar nicht geendet haben. Wir wissen alle, dass es dem wirklich nicht so ist.

Meine persönliche Meinung sieht würde hier etwas ganz anderes vorsehen. Danach werde ich allerdings nicht gefragt. Wen sie interessiert, kann hier weiterlesen, wen nicht - es kommt nichts Gscheitz mehr....

Meine Meinung: wer das Reißverschlussverfahren verletzt hat, zahlt 100%, aber unsere Gerichte urteilen konsequent GEGEN eine konkrete Entscheidung der Schuldfrage und PRO Verkehrsrowdytum.

Wenn ein Verkehrsrowdy wissen würde, dass er nicht durchkommt (also die Vorfahrt sehr wohl erzwungen werden DÜRFTE), dann gäbe es eine WESENTLICh defensivere und ruhigere Fahrweise auf unseren Straßen (die Wartepflichtigen würden sich nicht einfach das recht herausnehmen, die Anderen zur Vollbremsung zu zwingen, zu bedrängen und zu bedrohen - jetzt wissen sie, dass das Bedrängen und Bedrohen vor Gericht unwahrscheinlich nachgewiesen wird, also befürchten sie auch nichts). Ebenso, wenn die Urteile lauten würden, wer eine Regel verletzt, verliert die Vorfahrt, gäbe es weniger Raserei. So aber kann man bei GPS 60 km/h zu 100% sicher sein, bei einer Vorfahrtverletzung 100% des Schadens ersetzt zu bekommen. Es müsste aber meiner Meinung nach 0% für den Raser geben.

Heisst: die Vorfahrtregelung müsste z.B. lauten, dass der Verkehr nur dann Vorrang hat, wenn sich ein Fahrzeug X m vor der Kreuzung befindet. X hängt dabei von der ZHG ab, bei 50 km/h wären das z.B. 30 - 50 m (da kann man streiten). Wem also die 30-50 m nicht reichen, um jemanden aus einer Nebenstraße "reinzulassen" (dies wäre durch §1 StVO geboten), fuhr zu schnell und verliert alle Ansprüche. Wer innerhalb der 30-50 m ist, hat mit ZHG 50 km/h Vorfahrt, ohne wenn und Aber. Wer mit 51 km/h fährt, hat keine Vorfahrt mehr, weder 50 m vor der Kreuzung, noch AUF der Kreuzung. Und ZACK hätten wir die TOTALE Disziplin, denn wer auch nur die geringsten Regeln verletzt, bleibt im Zweifel auf seinem Schaden sitzen.

Die Ermittlung von Gschwindigkeitsübertretungen um 1 km/h mal außen vor ;-)

Und wir würden SO nicht mehr über Tempo 30 in der Stadt reden, sondern (fast...) alle würden mit eher um die 45 km/h fahren, und Abstände einhalten, um nicht auf einem möglichen Schaden sitzenzubleiben. Wir hätten frieden auf den Straßen, und die Durchschnittsgeschwindigkeiten würden steigen.

Da es aber anders ist, haben wir die Verkehrsrowdys, wie vom TE beschrieben, und die Fühlen sich auch noch mit Recht im Recht. Und wir haben Staus, weil Raser konsequent den Verkehrsfluss stören.

Wir wählen das so, wir verdienen das so.

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 10:35

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 4. Februar 2017 um 23:42:17 Uhr:

Hier ist das Reißverschluss Verfahren anzuwenden.

Auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort. Reißverschluß ist auch genau meine Meinung.

Zitat:

@G-Komma schrieb am 5. Februar 2017 um 05:44:35 Uhr:

Ich bleibe immer auf der Spur die endet... fahre bis zum Schluss und fädel mich dann erst ein!

Mein Vater würde dabei Amok laufen...

Denn er ist der Meinung, dass man sich sobald es ein Anzeichen von einer Verengung gibt auf die freie Spur einreihen soll... Alte Menschen haben ja vielleicht Zeit. Ich nicht;)

Deinen Vater sollte man so schnell wie möglich wieder in die Fahrschule schicken, damit er in Zukunft keine Staus verursacht. Unglaublich.

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